Hi zusammen,
wenn mein Fahrzeug im Monat Januar zu TÜV und HU muß - was passiert dann, wenn ich es von ganzjähriger Zulassung auf Saisonkennzeichen 03-10 zulassen?
Normalerweise verschiebt sich der TÜV-Termin nie 'nach hinten', auch dann nicht, wenn man zwei Monate zu spät hinfährt - es bleibt dann bei Januar (plus ggfls. einem Strafzettel). SIW verschiebt sich aber beim Umstieg auf Saisonkennzeichen der Prüfungsmonat auf den nächsten Monat, in dem das Fzg zugelassen ist - im Beispiel also auf März. Ist das so richtig? Falls nicht, welche Regelung gilt dann?
Auf dem Anhänger im Januar hinfahren ist keine Option