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  1. #1
    Avatar von Harald
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Hm, schau mal auf Barbaratours im Forum, da hab ich versucht, immer die neusten Meldungen darüber zu sammeln.
    Quelle ist meist der ADAC, also ev. auch dort mal nachlesen.
    Mein Wissensstand ist, dass außerorts immer mit Licht gefahren werden muss.
    Wie stark das kontrolliert wird, ob Standlicht ausreicht, was Verstöße kosten... - keine Ahnung.

  2. #2
    Avatar von Harald
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Hm, schau mal auf Barbaratours im Forum, da hab ich versucht, immer die neusten Meldungen darüber zu sammeln.
    Quelle ist meist der ADAC, also ev. auch dort mal nachlesen.
    Mein Wissensstand ist, dass außerorts immer mit Licht gefahren werden muss.
    Wie stark das kontrolliert wird, ob Standlicht ausreicht, was Verstöße kosten... - keine Ahnung.

  3. #3

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass ab 01.04. der fahrer auch eine warnweste bei einer panne tragen muss!

    gruss
    heiko

  4. #4

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass ab 01.04. der fahrer auch eine warnweste bei einer panne tragen muss!

    gruss
    heiko

  5. #5

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    >ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass ab 01.04. der
    >fahrer auch eine warnweste bei einer panne tragen muss!
    ------------------

    genau und die kostet 12 - 14 Euro

  6. #6

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    >ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass ab 01.04. der
    >fahrer auch eine warnweste bei einer panne tragen muss!
    ------------------

    genau und die kostet 12 - 14 Euro

  7. #7

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Laut ÖAMTC gibt es aber keine Strafen wenn man die Warnweste bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen kann:

    "Geahndet wird nur das Nichttragen von Warnwesten (mit 33,60 Euro bei Sofortzahlung, sonst bis zu 137,55 Euro); sanktionsfrei ist das Nichtmitführen dieser Schutzwesten."

    zum fahren mit Abblendlicht in Italien siehe http://www.oeamtc.at/queries/laender...&search=Suchen

    gruß,
    bert

  8. #8

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Laut ÖAMTC gibt es aber keine Strafen wenn man die Warnweste bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen kann:

    "Geahndet wird nur das Nichttragen von Warnwesten (mit 33,60 Euro bei Sofortzahlung, sonst bis zu 137,55 Euro); sanktionsfrei ist das Nichtmitführen dieser Schutzwesten."

    zum fahren mit Abblendlicht in Italien siehe http://www.oeamtc.at/queries/laender...&search=Suchen

    gruß,
    bert

  9. #9

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Wir waren über Ostern in Südtirol (leider nur mit dem BMW) und es waren nur ungefähr die Hälfte der italienischen Fahrzeuge mit Licht unterwegs, egal auf welchem Strassentyp. Die Polizei hat das scheinbar nicht weiter interessiert, jedenfalls haben sie nie jemanden ohne Licht angehalten, obwohl es reichlich Gelegenheit dazu gegeben hätte.
    Wenn wir den NA genommen hätten, hätte ich das Licht eher ausgeschaltet gelassen.

    Alex

  10. #10

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Wir waren über Ostern in Südtirol (leider nur mit dem BMW) und es waren nur ungefähr die Hälfte der italienischen Fahrzeuge mit Licht unterwegs, egal auf welchem Strassentyp. Die Polizei hat das scheinbar nicht weiter interessiert, jedenfalls haben sie nie jemanden ohne Licht angehalten, obwohl es reichlich Gelegenheit dazu gegeben hätte.
    Wenn wir den NA genommen hätten, hätte ich das Licht eher ausgeschaltet gelassen.

    Alex

  11. #11
    Avatar von dave hd
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    )
    >und es waren nur ungefähr die Hälfte der italienischen
    >Fahrzeuge mit Licht unterwegs, egal auf welchem Strassentyp.
    .................................................. ................

    im sommer, wenn mehr deutsche autos unterwegs sind, wird es sich evtl. ändern...
    VG Dave...SLK Fahrer... ;-)

  12. #12
    Avatar von dave hd
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    )
    >und es waren nur ungefähr die Hälfte der italienischen
    >Fahrzeuge mit Licht unterwegs, egal auf welchem Strassentyp.
    .................................................. ................

    im sommer, wenn mehr deutsche autos unterwegs sind, wird es sich evtl. ändern...
    VG Dave...SLK Fahrer... ;-)

  13. #13

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Moin,

    >"Geahndet wird nur das Nichttragen von Warnwesten (mit 33,60
    >Euro bei Sofortzahlung, sonst bis zu 137,55 Euro);
    >sanktionsfrei ist das Nichtmitführen dieser Schutzwesten."


    Hmmm... ich hab letztens darüber mal was in irgend so'nem tollen TV-Magazin gesehen, ich meine, da sagten die, dass das nichtmitführen schon irgendwie bestraft werden würde...
    Allerdings hab ich sowas - da ich viel auf BAB's unterwegs bin & da immer gerne auf alles vorbereitet bin - eh im Kofferraum liegen, allerdings in rot+reflektierend, nicht in gelb+reflecktierend, wie's da zu sehen war, macht sowas wohl 'n Unterschied?




  14. #14

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Moin,

    >"Geahndet wird nur das Nichttragen von Warnwesten (mit 33,60
    >Euro bei Sofortzahlung, sonst bis zu 137,55 Euro);
    >sanktionsfrei ist das Nichtmitführen dieser Schutzwesten."


    Hmmm... ich hab letztens darüber mal was in irgend so'nem tollen TV-Magazin gesehen, ich meine, da sagten die, dass das nichtmitführen schon irgendwie bestraft werden würde...
    Allerdings hab ich sowas - da ich viel auf BAB's unterwegs bin & da immer gerne auf alles vorbereitet bin - eh im Kofferraum liegen, allerdings in rot+reflektierend, nicht in gelb+reflecktierend, wie's da zu sehen war, macht sowas wohl 'n Unterschied?




  15. #15
    Administrator Avatar von Andreas
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Hi,

    >- wie haltet Ihr es bei Fahrten nach Italien?

    nicht nur Italien; ich fahre generell immer mit Licht; auch hier in Deutschland. Was spricht denn dagegen, das Licht immer anzumachen?
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  16. #16
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Hi,

    >- wie haltet Ihr es bei Fahrten nach Italien?

    nicht nur Italien; ich fahre generell immer mit Licht; auch hier in Deutschland. Was spricht denn dagegen, das Licht immer anzumachen?
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  17. #17

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    also ich halte es trotz NA so, daß ich immer mit Licht fahre, mir ist meine eigene Sicherheit wichtiger, als die der Motorradfahrer.

    Aber in Italien gilt Abblendlichtpflicht (also Klappis auf) auf allen Strassen außerhalb des Ortsgebietes, Autostradas und Autobahnen. Kosten liegen so bei den 30 Euros,
    http://www.weltzeituhr.com/reise/in_...ropaeisc.shtml
    plus Punkteabzug.

    Die Warnweste muß nur der EN 471 entsprechen, also Farbe entweder orange oder gelb. Offiziell muß man das Teil aber nur tragen, wenn man auf der Autobahn eine Panne hat, und aussteigen will/muss. Daher ist der Kofferraum der falsche Platz, straflos kommst dort nicht hin.... Besser hinter den Beifahrersitz.

    Das mit den Kontrollen ist auch so eine Sache, wenn auf deinem Taferl ein I steht, darfst schneller fahren, ohne Licht unterwegs sein, usw. Aber mit einem D oder einem A schauts unter Umständen schlechter aus, ich kann mich da an meinen Nachbarn erinnern, die mit ihren Harleys eine Südtirol-Runde gedreht hatten. Einer hatte einen Beifahrer, dessen Helm keine E-Kennzeichnung hatte, bei einer Kontrolle kam es zu einem kleinem Wortwechsel, warum kein Weiterfahren möglich sein, Wenns sein muß ohne den betroffenen Beifahrer.
    Moral von der Geschicht: Ohne Motorrad mit dem Zug nach Hause gekommen. Nach einer Woche Sicherstellung durften sie ihre Maschinen wieder holen kommen.

    Also besser Licht an und Weste rein ins Auto, spart Zeit, Geld und Nerven.

  18. #18

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    also ich halte es trotz NA so, daß ich immer mit Licht fahre, mir ist meine eigene Sicherheit wichtiger, als die der Motorradfahrer.

    Aber in Italien gilt Abblendlichtpflicht (also Klappis auf) auf allen Strassen außerhalb des Ortsgebietes, Autostradas und Autobahnen. Kosten liegen so bei den 30 Euros,
    http://www.weltzeituhr.com/reise/in_...ropaeisc.shtml
    plus Punkteabzug.

    Die Warnweste muß nur der EN 471 entsprechen, also Farbe entweder orange oder gelb. Offiziell muß man das Teil aber nur tragen, wenn man auf der Autobahn eine Panne hat, und aussteigen will/muss. Daher ist der Kofferraum der falsche Platz, straflos kommst dort nicht hin.... Besser hinter den Beifahrersitz.

    Das mit den Kontrollen ist auch so eine Sache, wenn auf deinem Taferl ein I steht, darfst schneller fahren, ohne Licht unterwegs sein, usw. Aber mit einem D oder einem A schauts unter Umständen schlechter aus, ich kann mich da an meinen Nachbarn erinnern, die mit ihren Harleys eine Südtirol-Runde gedreht hatten. Einer hatte einen Beifahrer, dessen Helm keine E-Kennzeichnung hatte, bei einer Kontrolle kam es zu einem kleinem Wortwechsel, warum kein Weiterfahren möglich sein, Wenns sein muß ohne den betroffenen Beifahrer.
    Moral von der Geschicht: Ohne Motorrad mit dem Zug nach Hause gekommen. Nach einer Woche Sicherstellung durften sie ihre Maschinen wieder holen kommen.

    Also besser Licht an und Weste rein ins Auto, spart Zeit, Geld und Nerven.

  19. #19

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    >ich fahre generell immer mit Licht; auch hier in Deutschland.
    ---------------------------
    ebenfalls

    man wird einfach besser gesehen.

  20. #20

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    >ich fahre generell immer mit Licht; auch hier in Deutschland.
    ---------------------------
    ebenfalls

    man wird einfach besser gesehen.

  21. #21
    Avatar von MX5IN
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    >...Was spricht denn dagegen, das Licht immer
    >anzumachen?

    Gar nichts! Der Mehrverbauch je Auto dürfte vernachlässigbar sein.
    Trotzdem kann man den Sinn bei bonbon-farbenen Autos diskutieren. Bei Deinem Schwarzen ist es auf jeden Fall sinnvoller.

    Es lebe gelb, rot und blau!
    1990 Marineblau

  22. #22
    Avatar von MX5IN
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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    >...Was spricht denn dagegen, das Licht immer
    >anzumachen?

    Gar nichts! Der Mehrverbauch je Auto dürfte vernachlässigbar sein.
    Trotzdem kann man den Sinn bei bonbon-farbenen Autos diskutieren. Bei Deinem Schwarzen ist es auf jeden Fall sinnvoller.

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  23. #23

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    RE: Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Servus,

    Es gibt ich noch... bin aber z.Zt. in Deutschland ... im Urlaub

    Also bezüglich des Fahren mit Licht ist es tatsächlich so, dass man in Italien ausserorts (und zumindest auf Autobahnen und grösseren Hauptverkehrsstrassen) mit Licht fahren muss. Das ist auch in den ersten Monaten nach der Einführung (letzter Sommer) ziemlich strikt verfolgt worden. Wie in diesem thread schon erwähnt wurde, wird das aber jetzt von vielen Autofahren nicht mehr gemacht... und die Polizei scheint's nicht zu stören (das ist leider so bei vielen Neuregelungen im italienischen Strassenverkehr - in den ersten Wochen nach Einführung wird heftig kontrolliert und drakonisch bestraft... und dann schläft's ein). Mein persönlicher Tip - lieber einmal zuviel mit Licht gefahren - und ich hab's jetzt immer an, auch in der Stadt.

    Wenn mal jemand angehalten wird - ohne Licht - kann man sich immernoch als "Tourist" auf Nichtwissen 'rausreden, naja, und ich denke, dass die allermeisten Polizisten dann auf die neue Regelung hinweisen, einen aber ohne Strafe weiterfahren lassen. Nur immer recht freundlich bleiben.

    Wie das mit den NA's gehandhabt wird, weiss ich leider auch nicht. Ich würde zumindest mit Standlicht fahren um guten Willen zu zeigen

    Die Sache mit der reflektierenden Weste ist auch wahr... das ist jetzt eine ganz neue Regelung (1. April, ohne Scherz). Wie man das als Ausländer wissen soll bleibt mir rätselhaft, also im Falle eines Falles - freundlich bleiben, nicht-Wissen vortäuschen und Besserung geloben! Ansonsten - wer sich so ein Ding zulegen will: nicht mehr als 3 Euro ausgeben!!!

    Grüsse - heute aus dem regnerischen Voralpenland von Jürgen

  24. #24
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    Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Angeregt durch den Beitrag zum Tagfahrlicht (http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...id=32142&page=) ein paar Fragen zur Licht-Regelung in Italien. Wir fahren nämlich an Fronleichnam wieder nach Südtirol

    - wer muß wann wo das Licht einschalten. Die Angaben im Internet widersprechen sich teilweise. Einige Seiten schreiben, dass außerorts PKW immer mit ABBLENDlicht fahren müssen, andere verlangen das nur auf der Autostrada, Schnellstraßen und in Tunnels. Und dann war da noch die alte Regeln, daß auf gut beleuchteten Straßen nur mit Abblendlicht gefahren werden darf :V

    - falls diese "Immer"-Pflicht gilt, wie wird die Nichtbeachtung geahndet :V

    - reicht es bei Fahrzeugen mit Klappscheinwerfern (NA, alter MR2, 924/944 etc.) aus, die Begrenzungsleuchten (=Standlicht) einzuschalten, sprich werden diese Leuchten als Tagfahrlicht "anerkannt" :V (in D streng verboten!)
    Ich gehe mal davon aus, daß die Italiener noch weniger über die "echten" Tagfahrleuchten wissen als die Deutschen.

    - wie haltet Ihr es bei Fahrten nach Italien?

    Der Italien-Experte Jürgen aus Rom(jscholz) fehlt leider in den Profilen, wahrscheinlich durch den Forumswechsel bedingt...
    1990 Marineblau

  25. #25
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    Regelung Italien: Fahren mit Licht?

    Angeregt durch den Beitrag zum Tagfahrlicht (http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...id=32142&page=) ein paar Fragen zur Licht-Regelung in Italien. Wir fahren nämlich an Fronleichnam wieder nach Südtirol

    - wer muß wann wo das Licht einschalten. Die Angaben im Internet widersprechen sich teilweise. Einige Seiten schreiben, dass außerorts PKW immer mit ABBLENDlicht fahren müssen, andere verlangen das nur auf der Autostrada, Schnellstraßen und in Tunnels. Und dann war da noch die alte Regeln, daß auf gut beleuchteten Straßen nur mit Abblendlicht gefahren werden darf :V

    - falls diese "Immer"-Pflicht gilt, wie wird die Nichtbeachtung geahndet :V

    - reicht es bei Fahrzeugen mit Klappscheinwerfern (NA, alter MR2, 924/944 etc.) aus, die Begrenzungsleuchten (=Standlicht) einzuschalten, sprich werden diese Leuchten als Tagfahrlicht "anerkannt" :V (in D streng verboten!)
    Ich gehe mal davon aus, daß die Italiener noch weniger über die "echten" Tagfahrleuchten wissen als die Deutschen.

    - wie haltet Ihr es bei Fahrten nach Italien?

    Der Italien-Experte Jürgen aus Rom(jscholz) fehlt leider in den Profilen, wahrscheinlich durch den Forumswechsel bedingt...
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