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  1. #1

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    Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage an die juristische bewanderten unter euch.

    Ich hatte ja im Mai einen Verkehrsunfall mit meinem MX5, wirtschaftlicher Totalschaden.
    Dies geschah auf einer Dienstreise. Der MX5 wurde von mir privat gehalten, war aber dienstlich anerkannt nach dem Bundesreisekostengesetz. Dienstfahrten wurden mit einer Klimometerpauschale erstattet. Das Auto war während den Dienstfahrten auch über den Arbeitgeber versichert.

    Wie gesagt, dann das Unfassbare: Ich kam bei regennasser Fahrbahn in einer Kurve ins Schleudern, dann von der Straße ab, und erst im Straßengraben zu liegen, Auto war kaputt. Meine mitreisende Kollegin leicht verletzt (Schleudertrauma). Sonst ist zum Glück nix passiert.
    Nun ja, ich hatte die Kurve und die Straßenverhältnisse wohl unterschätzt und war demzufolge ein wenig zu schnell.

    Die Versicherung hat nach Akteneinsicht den Wiederbschaffungswert nach Gutachten abzüglich des Restwertes des Wracks nun übernommen und meinem Arbeitgeber ausgezahlt. Dieser leitet das Geld nun an mich weiter.

    Ein Strafverfahren wurde von Amts wegen gegen mich eröffnet. Meine Kollegin (und zudem gute Freundin) hat auf eine Strafanzeige verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage an die Johanniter-Unfallhilfe eingestellt.

    Trotzdem lastet meine Personalchefin mir grobe Fahrlässigkeit und damit ein Verschulden des Unfalls an. Ich könne von Glück reden, dass das so glimpflich für mich ausgangen sei und sie keine personellen Maßnahmen gegen mich einleiten würden (Ich nehme mal an: Abmahnung usw.) Die hat mich richtig zur Sau gemacht. Ich solle doch mal meinen Fahrstil überprüfen und meiner Fahrpraxis anpassen. Die tat so, als führe ich erst seit gestern Auto und hat mich rund gemacht wie ein Buslenker. Dies war mein aller erster Verkehrsunfall seit dem ich im Besitz eines Führerscheins bin (seit 1994)

    Zudem ganzen Ärger mit der Unfallabwicklung, dem Verlust meines Autos und Schuldgefühlen gegenüber meiner guten Freundin nun diese Gängelung. Irgendwie macht mich das fertig.
    Zum einen beschäftigt mich die Fragen, ob ich mit dieser ungewollten Unvorsichtigkeit tatsächlich grob fahrlässig gehandelt habe, (was ja fast Voratz gleich kommt), inwieweit ich in so einem Fall tatsächlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätte und inwieweit eine Personalchefin so mit mir reden kann, zumal sie die Kosten von ihrer Versicherung ersetzt bekommen? Passieren kann sowas doch schließlich jedem und ich fahr doch nicht mit meiner Kollegin an Bord groß fahrlässig meinen MX zu Schrott!

    Vielen Dank für eure Statments!

  2. #2

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Ohne jetzt tiefer in die Materie einsteigen zu wollen:

    Soweit ich die Versicherungsbedingungen kenne, zahlt keine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit. Falls die Dame Dir so kommt, halt ihr doch einfach entgegen, dass die Versicherung sich täglich mit der Bewertung von Fahrweisen auseinandersetzt und in Deinem Fall keine Anhaltspunkte für grobe Fahrlässigkeit gesehen hat.

    Wenn Du es richtig verpackst, sollte die Inkompetenz der Dame schön im Raum schweben...


  3. #3
    MX511
    Guest

    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Ich finde, es spricht für Dich, dass Du nach dieser Geschichte
    nicht einfach zur Tagesordnung übergehst, sondern Dir mehr
    Gedanken machst. Vermutlich war auch tatsächlich eine Falscheinschätzung und ein Fahrfehler Deinerseits die Unfallursache.

    Wenn es aber tatsächlich der erste Crash in 10 Jahren war, hast Du
    in meinen Augen eigentlich schon bewiesen, dass es nicht charakterliche Schwäche sondern sogenanntes "Augenblicksversagen" war.

    Fehler machen ist menschlich und ganz dramatische Folgen hat es ja zum Glück nicht gegeben.

    Laß Dich nicht verunsichern - stehe weiter zu Deinem Fehler - und trete Kritikern (hier die Personalchefin) mit sachlicher Bestimmtheit
    und mit gekonnter Argumentation (im Sinne meines Vorredners) gegenüber.

    Die Benutzung eines Fahrzeuges ist und bleibt nun mal mit einem gewissen Betriebsrisiko verbunden - und kein normaler Mensch ist
    zu 100 % unfehlbar!

    Laß Dich nicht unterkriegen!


  4. #4

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    >Ein Strafverfahren wurde von Amts wegen gegen mich eröffnet.
    >Meine Kollegin (und zudem gute Freundin) hat auf eine
    >Strafanzeige verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb
    >das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage an die
    >Johanniter-Unfallhilfe eingestellt.

    Das verstehe ich nicht -- wieso wird ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet, wenn (das unterstelle ich einmal aufgrund Deiner Schilderungen und der Tatsache, daß die Versicherung problemlos zahlt und Dich nicht in Regreß nehmen möchte) man Dir grobe Fahrlässigkeit nicht vorwerfen kann? Ist das normal? Liegt das evtl. daran, daß es Personenschäden gegeben hat?

    >Trotzdem lastet meine Personalchefin mir grobe Fahrlässigkeit
    >und damit ein Verschulden des Unfalls an.

    Mit dem Verschulden hat sie ja auch Recht. Sonst schließe ich mich aber meinen Vorschreibern an: wenn Dir keine grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist (was Dir erst von der Versicherung und der Staatsanwaltschaft anzulasten wäre und danach von Dir und/oder einem Richter bestätigt werden müßte), dann soll die Personaltante mal hübsch ihren Mund halten -- sie überschreitet damit deutlich ihre Kompetenzen. Meiner Meinung nach macht sie sich damit sogar übler Nachrede schuldig und wird selbst ein Fall für eine Abmahnung; besonders in ihrer Position sollte sie das aber selber wissen.

    Sicherlich hat sie Recht, wenn Sie Dir eine Standpauke hält. Mehr aber nicht. Von arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder der Androhung derselben ganz zu schweigen. Genauso wie bei dem "Autobahnraser" von DaimlerChrysler: arbeitsrechtliche Konsequenzen hatte er erst ab dem Zeitpunkt der (ersten) Verurteilung zu tragen.

    Meine Laien-Meinung

    Quer ist mehr.

  5. #5

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hi,

    >Trotzdem lastet meine Personalchefin mir grobe Fahrlässigkeit
    >und damit ein Verschulden des Unfalls an. Ich könne von Glück
    >reden, dass das so glimpflich für mich ausgangen sei und sie
    >keine personellen Maßnahmen gegen mich einleiten würden (Ich
    >nehme mal an: Abmahnung usw.) Die hat mich richtig zur Sau
    >gemacht. Ich solle doch mal meinen Fahrstil überprüfen und
    >meiner Fahrpraxis anpassen. Die tat so, als führe ich erst

    Bin zwar kein Jurist, aber wenn sie wirklich "grob
    fahrlaessig" gesagt hat, muss sie dies doch auch beweisen
    koennen?
    Wenn sies koennte, _muesste_ sie dann nicht sogar Massnahmen
    gegen Dich einleiten?
    Ist es dann fuer sie nicht eher zweitrangig wie glimpflich
    die Sache ausgegangen ist?

    Wuerde mich auch interessieren, was Dir nach Lage der
    Dinge die Personalerin ueberhaupt vorwerfen _kann_.


    bye
    garf

  6. #6

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hi,

    allgemein gesprochen werden die Bandagen härter was Dienstfahrten etc, betrifft.

    Ich bin sei 15 Jahren für div. Firmen im Außendienst tätig.
    (allerdings Firmenautos)
    Mittlerweile werden Qualitätssicherungsaudits bei uns durchgeführt.
    D.h. Es setzt sich für einen Tag ein Auditor auf den Beifahrersitz und schreibt alles auf was im nicht gefällt.
    Weiters werden alle Anzeigen bezogen auf die Verwendung des Dienstfahrzeuges in der Personalakte gesammelt. (praktisch Flensburg im Kleinen)Sollte man es übertreiben wird man verwarnt..... kann bis zur Entlassung gehen.

    Nur so als Anmerkung.

    Grüße
    Geko
    Grüße Geko

  7. #7

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hi,

    ich kann dir aus arbeitsrechtlicher Sicht sagen, dass grobe Fahrlässigkeit in dem Fall nur dann vorliegen würde wenn du z.B. mit einem Fahrzeug fahren würdest, dass keinen Tüv mehr hat, oder du keinen Führerschein hättest. Grobe Fahrlässigkeit wird juristisch geringer bewertet als Vorsatz. Ist also nicht gleichzusetzen. Wäre grobe Fahrlässigkeit nachweisbar, wird heute - nach Rechtsprechung - meisstens die "Schuld" geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, will heissen die Kosten werden geteilt.Aber selbst grobe Fahrlässigkeit scheint bei dir nicht vorzuliegen. Was sagt denn der Polizeibericht? Überhöhte Geschwindigkeit wäre schlecht.... Aber frag die Personalfrau doch mal, wie sie dir die grobe Fahrlässigkeit begründen kann :V frag sie mal, wieso der Arbeitgeber seine Schutzpflicht dir gegenüber vernachlässigt hat?! Hat man dir ein Fahrsicherheitstraining auf Kosten der Firma angeboten???? Schliesslich scheint die Nutzung von Firmenwagen oder gewerblich genutzten Privatwagen scheint bei euch Usus zu sein.
    Eine rechtsgültige Abmahnung kann sie dir dafür nicht geben, also keine Panik.(Vorausgesetzt du bist nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren) Und wenn sie das doch tun sollte, sofort zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und das rückgängig machen.

    Wie albern... tse tse Leute gibt's :V
    Lieben Gruss
    Diva

  8. #8

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hi,

    kleine Anmerkung zum Thema grobe Fahrlässigkeit und KFZ-Versicherung :

    1. Die Haftpflicht zahlt immer bei grober Fahrlässigkeit, nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

    2. Bei einer handvoll KFZ Versicherern (meines Wissens nach 5 von ca 130) zahlt auch die Kasko die grobe Fahrlässigkeit. Ausnahmen dabei sind Trunkenheit, Drogeneinfluss und Ermöglichung eines Dienstahls (d.h. wenn Du den Schlüssel stecken lässt, oder nicht alle Fahrzeugschlüssel mehr hast).

    Das kann auch bei der Dienstreisekasko so sein, wenn Dein Arbeitgeber einen dieser Versicherer dafür ausgewählt hat.

    bye
    Jörg

  9. #9
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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Schleudern auf regennasser Fahrbahn wird wohl immer als nicht angepasste Geschwindigkeit gewertet. Das ist in etwa gleichzusetzen mit grober Fahrlässigkeit.
    Allerdings deutet ja die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße darauf hin, daß dies hier nicht so gesehen wurde.
    Also darf dich deine Personalchefin auch nicht "offiziell" zusammenfalten.

    Diese Verfahren müssen übrigens bei Unfällen mit Personenschäden immer eingeleitet werden, es sind sogenannte Offizialdelikte.

    Wichtig ist, daß euch nicht mehr passiert ist.


    MfG
    Hardy
    Egal ob rot, gelb oder blau, Hauptsache grün!

  10. #10

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hi,

    >Schleudern auf regennasser Fahrbahn wird wohl immer als nicht
    >angepasste Geschwindigkeit gewertet. Das ist in etwa
    >gleichzusetzen mit grober Fahrlässigkeit.

    nicht immer - aber es geht schnell.

    @Gil:

    Die leichteste Form von Vorsatz (bedingter Vorsatz oder dolus eventualis, für die Lateiner) und grobe Fahrlässigkeit grenzen die Juristen so voneinander ab:

    Grobe Fahrlässigkeit: Für den objektiven Betrachter gefährliche Situation, bei der man das erkennbare Risiko eigentlich nicht eingehen würde. Der Handelnde geht das Risiko aber ein denn er sagt sich "es wird schon gutgehen". Tut es dann nicht - grobe Fehleinschätzung halt. Typisch: Überhöhte Geschwindigkeit ab einem bestimmtem Level, dazu sacht der Sachverständige was. Noch viel häufiger: Falsches Überholen oder Linksabbiegen.

    Bedingter Vorsatz: Gleiche Situation wie oben. Einziger Unterschied: Handelnder sagt sich "mir egal, ob was passiert". Sowas hat man im Straßenverkehr z.B. beim Schneiden des Hintermanns nach Überholen oder beim Drängeln, wenn man ein Verreißen des Lenkrades durch Erschrecken etc. in Kauf nimmt. Man muss das Risiko nicht ganz genau kennen (ob er jetzt verreißt oder anderen Mist macht - Gefährlich + egal zählt).

    Was die Standpauke Deiner Chefin angeht: Die mag härter als nötig ausgefallen sein, wenn sie Dich vorher zB auf dem Parkplatz mal hat "sportlich" fahren sehen und daher schon eine Meinung hatte. Ist aber egal: Einen Fehler hast Du ja nun gemacht, kann vielleicht jedem hier so passieren. Nimm's als Lehre, fahr in Zukunft vorsichtiger und mach Deinen Kopf wieder frei.

    Grüße
    Georg


    >Allerdings deutet ja die Einstellung des Verfahrens gegen
    >Zahlung einer Geldbuße darauf hin, daß dies hier nicht so
    >gesehen wurde.
    >Also darf dich deine Personalchefin auch nicht "offiziell"
    >zusammenfalten.
    >
    >Diese Verfahren müssen übrigens bei Unfällen mit
    >Personenschäden immer eingeleitet werden, es sind sogenannte
    >Offizialdelikte.
    >
    >Wichtig ist, daß euch nicht mehr passiert ist.
    >
    >
    >MfG
    >Hardy

  11. #11

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    >Das verstehe ich nicht -- wieso wird ein Strafverfahren gegen
    >Dich eingeleitet, wenn (das unterstelle ich einmal aufgrund
    >Deiner Schilderungen und der Tatsache, daß die Versicherung
    >problemlos zahlt und Dich nicht in Regreß nehmen möchte) man
    >Dir grobe Fahrlässigkeit nicht vorwerfen kann? Ist das
    >normal? Liegt das evtl. daran, daß es Personenschäden gegeben
    >hat?

    Ja, soviel ich weiß muss man im Recht immer die zivilrechtliche Seite sehen, also ob eine unerlaubte Handlung vorliegt und man deswegen schadensersatzpflichtig ist (ist man als Führer eines KfZ in der Regel immer, man spricht hier von der Gefährdungshaftung mit Umkehr der Beweislast) und auf der anderen Seite, ob man sich im Sinne des Strafrechts schuldig gemacht hat. Hier gibt es ein öffentliches Interesse und deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen. Weil meine Kollegin als Geschädigte aber diese Strafermittlungen nicht unterstützt und auf eine Anzeige verzichtete, waren für meinen Anwalt die Voraussetzungen gut, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen.

    Dass ich fahrlässig gehandelt habe, daran besteht kein Zweifel, aber grobe Fahrlässigkeit? Das liegt mir schwer im Magen, denn subjektiv fühle ich mich eher als "Opfer" durch ein Augenblicksversagen, einer Fehleinschätzung der Straßenbedingungen und der Kurve. Ich wäre das Risiko niemals eingegangen, hätte ich diese Folgen auch nur ansatzweise erahnen können.

  12. #12

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    >Aber selbst grobe Fahrlässigkeit scheint bei
    >dir nicht vorzuliegen. Was sagt denn der Polizeibericht?
    >Überhöhte Geschwindigkeit wäre schlecht....

    Der Polizeibericht stützt sich auf meine Aussagen nach dem Unfall. Und da habe ich (unter Schockeinwirkung) leicht überhöhte Geschwindigkeit angegeben.

    >frag sie mal, wieso der Arbeitgeber seine
    >Schutzpflicht dir gegenüber vernachlässigt hat?! Hat man dir
    >ein Fahrsicherheitstraining auf Kosten der Firma angeboten????
    >Schliesslich scheint die Nutzung von Firmenwagen oder
    >gewerblich genutzten Privatwagen scheint bei euch Usus zu
    >sein.

    In der Tat. Das sind gute Ideen, die ich mir merken werde, falls sie mir nochmal so kommt. Ansonsten kann man mit der Frau nicht wirklich reden. Besser ist es ihr aus dem weg zu gehen.
    Wahrscheinlich werde ich auch diesen Vorfall einfach schlucken müssen.

    >Eine rechtsgültige Abmahnung kann sie dir dafür nicht geben,
    >also keine Panik.(Vorausgesetzt du bist nicht mit überhöhter
    >Geschwindigkeit gefahren)

    Wie gesagt, das bin ich, leider.

    >Und wenn sie das doch tun sollte,
    >sofort zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und das rückgängig
    >machen.

    Ja, das ist keine Frage. Vielen DANK!

  13. #13

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    >Die leichteste Form von Vorsatz (bedingter Vorsatz oder dolus
    >eventualis, für die Lateiner) und grobe Fahrlässigkeit grenzen
    >die Juristen so voneinander ab:
    >
    >Grobe Fahrlässigkeit: Für den objektiven Betrachter
    >gefährliche Situation, bei der man das erkennbare Risiko
    >eigentlich nicht eingehen würde. Der Handelnde geht das Risiko
    >aber ein denn er sagt sich "es wird schon gutgehen". Tut es
    >dann nicht - grobe Fehleinschätzung halt. Typisch: Überhöhte
    >Geschwindigkeit ab einem bestimmtem Level,

    objektiv betrachtet war es eine gefährliche Situation, subjektiv weniger, denn erkennbar war das Risiko für mich zunächst nicht. Denn wenn ich auch nur ansatzweise diese Folgen vermutet hätte, so hätte ich alles daran gesetzt, diese zu vermeiden.
    Als ich zu meiner Verteidigung dies meiner Personalchefin erklären wollte, gerade in Bezug auf die möglichen Personenschäden oder den eingetretenen Sachschaden an meinem Auto, so meinte sie nur stringent und rigide: Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand, mehr nicht!

    >>Was die Standpauke Deiner Chefin angeht: Die mag härter als
    >nötig ausgefallen sein, wenn sie Dich vorher zB auf dem
    >Parkplatz mal hat "sportlich" fahren sehen und daher schon
    >eine Meinung hatte.

    Sie hat mich noch nie fahren sehen. Allein dieser Vorfall und der Polizeibericht war Grundlage für sie auf meinen Fahrstil zu schließen, der danach ja riskant und waghalsig sein müsste.

    >Ist aber egal: Einen Fehler hast Du ja nun
    >gemacht, kann vielleicht jedem hier so passieren. Nimm's als
    >Lehre, fahr in Zukunft vorsichtiger und mach Deinen Kopf
    >wieder frei.

    Keine Frage! Das werd ich.

  14. #14

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Hi,

    >Auto, so meinte sie nur stringent und rigide: Ein Auto ist ein
    >Gebrauchsgegenstand, mehr nicht!

    Naja, damit hat sie sich disqualifiziert, denn die Wertung gehört da überhaupt nicht rein.

    >>>Was die Standpauke Deiner Chefin angeht: Die mag härter als
    >>nötig ausgefallen sein, wenn sie Dich vorher zB auf dem
    >>Parkplatz mal hat "sportlich" fahren sehen und daher schon
    >>eine Meinung hatte.
    >
    >Sie hat mich noch nie fahren sehen. Allein dieser Vorfall und
    >der Polizeibericht war Grundlage für sie auf meinen Fahrstil
    >zu schließen, der danach ja riskant und waghalsig sein
    >müsste.

    Schluck's runter. Du hast ja keine formelle Abmahnung gefangen.

    >>Ist aber egal: Einen Fehler hast Du ja nun
    >>gemacht, kann vielleicht jedem hier so passieren. Nimm's als
    >>Lehre, fahr in Zukunft vorsichtiger und mach Deinen Kopf
    >>wieder frei.
    >
    >Keine Frage! Das werd ich.

    Dann ist doch was gewonnen! Im Ernst: Sei froh, dass nicht mehr passiert ist.

    Viele Grüße und Kopf hoch!
    Georg

  15. #15

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    >Damit ein Verschulden des Unfalls an. Ich könne von Glück reden, dass >das so glimpflich für mich ausgangen sei und sie keine personellen >Maßnahmen gegen mich einleiten würden (Ich nehme mal an: Abmahnung >usw.) Die hat mich richtig zur Sau gemacht. Ich solle doch mal >meinen Fahrstil überprüfen und meiner Fahrpraxis anpassen. Die tat >so, als führe ich erst seit gestern Auto und hat mich rund gemacht >wie ein Buslenker. Dies war mein aller erster Verkehrsunfall seit >dem ich im Besitz eines Führerscheins bin (seit 1994).

    1. Du bist nicht verpflichtet Dienstfahrten mit deinem Privatwagen durchzuführen, es sei denn es steht so in deinem Arbeitsvertrag.
    2. Die Abmahnung würde jedes Arbeitsgericht kassieren, weil völlig unberechtigt. Es war ein einmaliges Augenblicksversagen. Was anderes wäre es, wenn du ständig chrasht.
    3. Sofern du nicht verpflichtet bist deinen Privatwagen für Dienstfahreten zu benutzen, würde ich mich in Zukunft diesbezüglich weigern.
    4. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, solltest du diesen einschalten, dich beraten lassen und Einsicht in deine Personalakte verlangen, sowie in Beisein des Betriebsrates mit der Personalcheffin reden.

    Zu der Bemerkung deiner Cheffin: Das Auto ist ein Gebrauchsgegenstand: Hier zeigt sich schon eine gewisse ablehnende Grundhaltung dir und deiner Person gegenüber, da sie dein Auto eben nicht als Gebrauchsgegenstand sieht, der das Auto Ihrer Meinung nach ja ist. Diese Frau ordnet Menschen nach Schablonen und wer nicht in ihre Schablone passt, der wird bei der ersten Gelegenheit rund gemacht. Sei zukünftig auf der Hut. Sie wird dich und dein Handeln beobachten und u.U. negativ gegen dich auslegen. Ich weiß wovon ich rede. Leider.

  16. #16

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Zitat: Ein Strafverfahren wurde von Amts wegen gegen mich eröffnet. Meine Kollegin (und zudem gute Freundin) hat auf eine Strafanzeige verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage an die Johanniter-Unfallhilfe eingestellt.

    Hi Gil165!

    So ist es nun mal leider, wenn man im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, um was uns ja viele immer beneiden.

    Bei der Eröffnung des Strafverfahrens wurde Deine Behörde verständigt, der Vorgang wird einige Zeit in Deiner Personalakte verbleiben.

    Ich kenne den Vorgang (natürlich) nicht, Deine Personalchefin hat bestimmt überreagiert.

    Allerdings hätte sie mit etwas gutem Willen ein vernünftiges Gespräch mit Dir führen können – ist leider Pflicht (ich lege Wert auf das Wort vernünftig). Leider gibt es immer mehr Vorgesetzte, die sich bei Erwähnung der Namen MC Kinsey oder Roland Berger in die Hosen machen und dann ihren Frust bei den Beschäftigten auslassen.

    Findet ihr es eigentlich gerecht, dass ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst (egal ob Beamter, Angestellter oder Arbeiter) für dasselbe “Vergehen“ zweimal bestraft wird?

    Peter

  17. #17

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Kennst du diese Frau?

    Genau das ist der Grund, weshalb ich ihr möglichst aus dem Wege gehen will.

    Bin aber nicht der Einzige, den sie auf dem Kiecker hat. Die kann im Grunde keiner leiden, aber alle tun ihr wohlgefallen, weil möglichst keiner bei ihr anecken will...

    Der Betriebsratr vermittelt dagegen auch nur eine Marionette und ihre Haltung dem gebenüber ist so ähnlich wie ihre Meinung über Autos: Abwertend.

  18. #18

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    RE: Frage an die Juristen - Arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund eines Verkehrsunfalls?

    Gegen ein vernünftiges Gespräch wäre gewiss nichts einzuwenden, aber sowas ist mit der Frau nicht drin. Die hat fast eine schizophrene Art, mal scheiß freundlich, dass man es ihr nicht abkauft und wenn es nur einen Anlass gibt, dann schlägt sie zu. dass man sie nicht wieder erkennt.
    Um so kräftiger, je kleiner man dabei wird. Dabei nutzt sie gekonnt den Überraschungsmoment (ist mir nun schon mehrmals passiert) Ich kriege einen Anruf, weiß gar nicht, worums geht und mir wird der Kopf gewaschen, dass mir Hören und Sehen vergeht. dabei bedient sie sich immer zweifelhafter Methoden und Kompentenzüberschreitungen, in dem sie die sachliche Ebene verlässt und persönlich wird.
    Hat man sich gesammelt und weiß vor Schreck auch noch zu kontern, so ist sie schon fertig mit ihrem Anruf und hat aufgelegt. Was bleibt ist Ärger und Frust.

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