Hallo,
ich hätte mal eine Frage an die juristische bewanderten unter euch.
Ich hatte ja im Mai einen Verkehrsunfall mit meinem MX5, wirtschaftlicher Totalschaden.
Dies geschah auf einer Dienstreise. Der MX5 wurde von mir privat gehalten, war aber dienstlich anerkannt nach dem Bundesreisekostengesetz. Dienstfahrten wurden mit einer Klimometerpauschale erstattet. Das Auto war während den Dienstfahrten auch über den Arbeitgeber versichert.
Wie gesagt, dann das Unfassbare: Ich kam bei regennasser Fahrbahn in einer Kurve ins Schleudern, dann von der Straße ab, und erst im Straßengraben zu liegen, Auto war kaputt. Meine mitreisende Kollegin leicht verletzt (Schleudertrauma). Sonst ist zum Glück nix passiert.
Nun ja, ich hatte die Kurve und die Straßenverhältnisse wohl unterschätzt und war demzufolge ein wenig zu schnell.
Die Versicherung hat nach Akteneinsicht den Wiederbschaffungswert nach Gutachten abzüglich des Restwertes des Wracks nun übernommen und meinem Arbeitgeber ausgezahlt. Dieser leitet das Geld nun an mich weiter.
Ein Strafverfahren wurde von Amts wegen gegen mich eröffnet. Meine Kollegin (und zudem gute Freundin) hat auf eine Strafanzeige verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage an die Johanniter-Unfallhilfe eingestellt.
Trotzdem lastet meine Personalchefin mir grobe Fahrlässigkeit und damit ein Verschulden des Unfalls an. Ich könne von Glück reden, dass das so glimpflich für mich ausgangen sei und sie keine personellen Maßnahmen gegen mich einleiten würden (Ich nehme mal an: Abmahnung usw.) Die hat mich richtig zur Sau gemacht. Ich solle doch mal meinen Fahrstil überprüfen und meiner Fahrpraxis anpassen. Die tat so, als führe ich erst seit gestern Auto und hat mich rund gemacht wie ein Buslenker. Dies war mein aller erster Verkehrsunfall seit dem ich im Besitz eines Führerscheins bin (seit 1994)
Zudem ganzen Ärger mit der Unfallabwicklung, dem Verlust meines Autos und Schuldgefühlen gegenüber meiner guten Freundin nun diese Gängelung. Irgendwie macht mich das fertig.
Zum einen beschäftigt mich die Fragen, ob ich mit dieser ungewollten Unvorsichtigkeit tatsächlich grob fahrlässig gehandelt habe, (was ja fast Voratz gleich kommt), inwieweit ich in so einem Fall tatsächlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätte und inwieweit eine Personalchefin so mit mir reden kann, zumal sie die Kosten von ihrer Versicherung ersetzt bekommen? Passieren kann sowas doch schließlich jedem und ich fahr doch nicht mit meiner Kollegin an Bord groß fahrlässig meinen MX zu Schrott!
Vielen Dank für eure Statments!