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Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Nicedriver
    Guest

    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Meines Wissens nach besteht diese Gewährleistung nur auf selbst erworbenes. Teile die in der Garantie ausgewechselt werden fallen unter eben diese und damit unter ihre Laufzeit. Ende der Garantie - dann wars das.

    Wenn dem so ist und über Kulanz nix geht, aua. Hoffentlich ist es nichts größeres.

  2. #2
    Nicedriver
    Guest

    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Meines Wissens nach besteht diese Gewährleistung nur auf selbst erworbenes. Teile die in der Garantie ausgewechselt werden fallen unter eben diese und damit unter ihre Laufzeit. Ende der Garantie - dann wars das.

    Wenn dem so ist und über Kulanz nix geht, aua. Hoffentlich ist es nichts größeres.

  3. #3

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    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    >habe ich gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung auf
    >Neuteile, die im Rahmen der Garantie getauscht wurden?
    >
    Nein.

    >Die Suche, sagt mir nur, daß ich 24 Monate Gewährleistung auf
    >Ersatzteile habe - ich habe auch schon gehört, daß im
    >KFZ-Bereich diese Gewährleistung auf 12 Monate herabgesetzt
    >werden kann.
    >
    24 Monate Gewährleistung hast Du auf Teile, die Du als Verbraucher von einem Händler durch Abschluss eines Kaufvertrages erworben hast. Eine Verkürzung der Gewährleistung auf 12 Monate ist nur bei gebrauchten Waren zulässig.

    Beim Austausch auf Garantie handelt es sich nicht um einen neuen Kaufvertrag. Daher auch keine (verlängerte) Gewährleistung auf das ausgetauschte Teil.

    Leider.

  4. #4

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    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    >habe ich gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung auf
    >Neuteile, die im Rahmen der Garantie getauscht wurden?
    >
    Nein.

    >Die Suche, sagt mir nur, daß ich 24 Monate Gewährleistung auf
    >Ersatzteile habe - ich habe auch schon gehört, daß im
    >KFZ-Bereich diese Gewährleistung auf 12 Monate herabgesetzt
    >werden kann.
    >
    24 Monate Gewährleistung hast Du auf Teile, die Du als Verbraucher von einem Händler durch Abschluss eines Kaufvertrages erworben hast. Eine Verkürzung der Gewährleistung auf 12 Monate ist nur bei gebrauchten Waren zulässig.

    Beim Austausch auf Garantie handelt es sich nicht um einen neuen Kaufvertrag. Daher auch keine (verlängerte) Gewährleistung auf das ausgetauschte Teil.

    Leider.

  5. #5
    Nicedriver
    Guest

    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Habbich doch jesacht.

  6. #6
    Nicedriver
    Guest

    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Habbich doch jesacht.

  7. #7

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    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    >Habbich doch jesacht.

    "Meines Wissens nach..." hast Du gesagt. Daher wollte ich das nur noch mal bestätigen, großer Meister. Im Übrigen wollte ich mit meinen Ausführungen ergänzend erläutern, dass es sich bei dieser Regelung um eine Verbraucherschutzklausel handelt. Daher gilt die Gewährleistung nicht beim Kauf "von privat". Auch wenn die nicht vorhandene gesetzliche Gewährleistung von Privatleuten bei eBay noch so oft ausgeschlossen werden soll. Und das dann meist mit Hinweis auf "neue" EU-Rechtsprechung. Aber ich schweife ab...

    Und zur Verkürzung auf 12 Monate hast Du grad mal gar nichts gesagt. So!

  8. #8

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    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    >Habbich doch jesacht.

    "Meines Wissens nach..." hast Du gesagt. Daher wollte ich das nur noch mal bestätigen, großer Meister. Im Übrigen wollte ich mit meinen Ausführungen ergänzend erläutern, dass es sich bei dieser Regelung um eine Verbraucherschutzklausel handelt. Daher gilt die Gewährleistung nicht beim Kauf "von privat". Auch wenn die nicht vorhandene gesetzliche Gewährleistung von Privatleuten bei eBay noch so oft ausgeschlossen werden soll. Und das dann meist mit Hinweis auf "neue" EU-Rechtsprechung. Aber ich schweife ab...

    Und zur Verkürzung auf 12 Monate hast Du grad mal gar nichts gesagt. So!

  9. #9
    Greyhound
    Guest

    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Danke für die schnelle Info.
    Jetzt hab ich wenigstens Gewissheit mich in den Arsch beissen zu dürfen...

  10. #10
    Greyhound
    Guest

    RE: Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Danke für die schnelle Info.
    Jetzt hab ich wenigstens Gewissheit mich in den Arsch beissen zu dürfen...

  11. #11
    Greyhound
    Guest

    Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Ich habe folgendes Problem:

    Vor knapp zwei Jahren wurde an meinem Fahrzeug ein Bauteil auf Garantie getauscht.
    Damals hatte ich noch Garantie auf das Fahrzeug und das Teil wurde anstandslos von einem Mazda-Händler gewechselt.

    Nun ist das verbaute Ersatzteil wieder defekt.

    Der Wagen hat nun leider keine Garantie mehr und das Ersasatzteil weist den gleichen Defekt auf.

    Meine Frage:

    habe ich gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung auf Neuteile, die im Rahmen der Garantie getauscht wurden?

    Die Suche, sagt mir nur, daß ich 24 Monate Gewährleistung auf Ersatzteile habe - ich habe auch schon gehört, daß im KFZ-Bereich diese Gewährleistung auf 12 Monate herabgesetzt werden kann.

    Was nun?

  12. #12
    Greyhound
    Guest

    Gewährleistung auf Garantieleistung?

    Ich habe folgendes Problem:

    Vor knapp zwei Jahren wurde an meinem Fahrzeug ein Bauteil auf Garantie getauscht.
    Damals hatte ich noch Garantie auf das Fahrzeug und das Teil wurde anstandslos von einem Mazda-Händler gewechselt.

    Nun ist das verbaute Ersatzteil wieder defekt.

    Der Wagen hat nun leider keine Garantie mehr und das Ersasatzteil weist den gleichen Defekt auf.

    Meine Frage:

    habe ich gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung auf Neuteile, die im Rahmen der Garantie getauscht wurden?

    Die Suche, sagt mir nur, daß ich 24 Monate Gewährleistung auf Ersatzteile habe - ich habe auch schon gehört, daß im KFZ-Bereich diese Gewährleistung auf 12 Monate herabgesetzt werden kann.

    Was nun?

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