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Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Hakan (Gast)
    Guest

    welche ausnahmen beim us-version möglich?

    Hab gestern us-fahrzeuge gesehen deren seitenscheiben tönungsfolien hatten (relativ dunkle), hab dannach auch mit meinem vater darüber geredet und er hat mir erzählt, das die us-autos einige ausnahmen haben. Und da ich zwar kein amerikaner bin aber ein amerikanisches model fahre, würde ich jezt gerne wissen ob ich auch diese ausnahmeregeln in anspruch nehmen darf, weil wenn mein auto die seitenscheibentönungsfolien beim import besitzt hätte, könnte ich ja jezt damit ohne probleme damit rumfahren, oder?!?!?!

  2. #2
    Micha (Gast)
    Guest

    RE: welche ausnahmen beim us-version möglich?

    Da möcht ich mich gleich mit einklinken.
    Wer lässt beim Miata die Orangen Standlichtbirnen vorne an und was ist mit den Positionsleuchten an der Seite ...wegen TÜV??

    Gruß
    Micha

  3. #3

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    RE: welche ausnahmen beim us-version möglich?

    Hi,

    Also ein Bekannter von mir hat einen Porsche 928GTS aus den USA re-importiert. Der hatte ebenfalls schwarz getönte Seitenscheiben, und die mußten, damit der Wagen hier zugelassen wird, gegen normale ausgetauscht werden. Das gleiche galt für seine Corvette. (Er ist Autohändler). Ich weiß allerdings nicht ob seitdem irgendwas an dieser Regelung geändert wurde.

    Servus

    Andreas

  4. #4
    Stefan D
    Guest

    RE: welche ausnahmen beim us-version möglich?

    Hi,

    ich habe die orangen Standbirnen an und bisher nicht viel Probleme mit der Polizei gehabt.
    Bei mir leuchten auch die Positionslampen an den Seiten, die vorderen fungieren gleichzeitig als Blinker, falls das Licht ausgeschaltet sein sollte .....


    Schönen Gruß,
    Stefan D.

  5. #5

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    RE: welche ausnahmen beim us-version möglich?

    [font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 28-Feb-2001 UM 18:40Uhr (GMT)[/font][p]Hi Micha,

    die seitlichen Positionsleuchten sind in gelb (vorne+hinten) erlaubt (sofern sie das E-Prüfzeichen besitzen). Vorne gelb und hinten rot lässt der Tüv nur mit Sondergenehmigung und Eintrag im KFZ-Schein zu. Gleiches gilt für die gelben Standlichtblinker (wenn überhaupt).
    Ich habe meinen NB auch entsprechend umgebaut (Hinten rote Positionsleuchten, vorne gelbe + Blinker als zusätzliches Standlicht). Habe bisher mit Polizei keine Probleme gehabt. Bin noch nicht kontrolliert worden (Tüv ist eh noch kein Thema) aber schon öfter vor und hinter den Grünröcken hergefahren.
    ABS
    Mirko

    ----------
    Ich hasse es, wenn ein System mich bevormundet. (Walter Röhrl zum Thema ESP)

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