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  1. #1

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    TÜV im August abgelaufen, Vollabnahme nötig?

    Hallo zusammen,

    gestern habe ich meinen Kleinen in seinem Winterquartier besucht und mit entsetzen festgestellt, dass TÜV und ASU im August letzten Jahres fällig waren. *Schluck* Was nun? Muß ich jetzt eine Vollabnahme machen, oder kann ich damit ganz normal zum TÜV fahren?

  2. #2
    Avatar von Markus_W
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    RE: TÜV im August abgelaufen, Vollabnahme nötig?

    >Hallo zusammen,
    >
    >gestern habe ich meinen Kleinen in seinem Winterquartier
    >besucht und mit entsetzen festgestellt, dass TÜV und ASU im
    >August letzten Jahres fällig waren. *Schluck* Was nun? Muß ich
    >jetzt eine Vollabnahme machen, oder kann ich damit ganz normal
    >zum TÜV fahren?

    Ganz normal zum Tüv fahren, außer du wartest noch bis September. Wovon ich aber nicht ausgehe.

    Ach so Nachtrag, du bekommst aber dann nur wieder TÜV bis 08/2006.
    Markus - 94' NA weitgehend original ;); 06' NC

  3. #3

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    RE: TÜV im August abgelaufen, Vollabnahme nötig?

    >>Hallo zusammen,
    >>
    >>gestern habe ich meinen Kleinen in seinem Winterquartier
    >>besucht und mit entsetzen festgestellt, dass TÜV und ASU im
    >>August letzten Jahres fällig waren. *Schluck* Was nun? Muß
    >ich
    >>jetzt eine Vollabnahme machen, oder kann ich damit ganz
    >normal
    >>zum TÜV fahren?
    >
    >Ganz normal zum Tüv fahren, außer du wartest noch bis
    >September.

    Puhhh, Steine vom Herzen fallen.

    Wovon ich aber nicht ausgehe.
    >
    Nö, ich auch nicht.


    >Ach so Nachtrag, du bekommst aber dann nur wieder TÜV bis
    >08/2006.

    Stimmt, das wusste ich schon von den letzten versäumten TÜV-terminen.

    Dank für die schnelle Info!

  4. #4

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    RE: TÜV im August abgelaufen, Vollabnahme nötig?

    ... und dann mailde Dich mal wg. Segeltörn .....

    Jo


  5. #5
    barbara
    Guest

    RE: TÜV im August abgelaufen, Vollabnahme nötig?

    er darf nicht länger als 18 Monate abgemeldet sein

    sonst hast du das Vollabnahme Problem

  6. #6
    Rene 2
    Guest

    RE: TÜV im August abgelaufen, Vollabnahme nötig?

    >er darf nicht länger als 18 Monate abgemeldet sein
    >
    >sonst hast du das Vollabnahme Problem

    Ein Vollgutachten ist auch nichts was man nicht schaffen könnte. Eben eine etwas gründlichere HU, was aber eher die allemeine Beschreibung der Fahrzeugdaten im Brief betrifft, die mit dem Fzg. verglichen werden.
    Wenn er also von sich aus ein Vollgutachten nach § 21 machen würde (selbst wenn nur § 29 erforderlich wäre), dann würde er TÜV ab sofort bekommen und nicht rückdatiert werden.
    Kosten etwa das doppelte einer normalen HU.

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