Viele, ich unter anderem auch, haben ja die Markenembleme vorne und hinten am MX5 entfernt - teilweise auch durch neue (Crossing Flags) ersetzt.

Wenn ihr damit mal durch Österreich fahrt solltet ihr auf der Hut sein wenn ihr Polizei in der Nähe eures Wagens seht !


http://img398.imageshack.us/img398/5...rfgung12aq.jpg


in den beiden Paragraphen steht das Folgende:

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§ 27.
Fahrgestellnummer, Motornummer
und Aufschriften
(1) Am Fahrzeug müssen der Name
oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer,
am Fahrzeugmotor die Motornummer,
an Motorfahrrädern überdies das
Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit
Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen
Kubikzentimetern vollständig sichtbar und
dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben
oder zuverlässig angebracht
sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen
ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger
festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer
ist eine solche im Verfahren
über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren
gemäß § 96 Abs. 3 festzusetzen.

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§ 103.
Pflichten des Zulassungsbesitzers
eines Kraftfahrzeuges
oder Anhängers
(1) Der Zulassungsbesitzer
1. hat dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug
(der Kraftwagen mit Anhänger) und
seine Beladung – unbeschadet allfälliger
Ausnahmegenehmigungen oder -
bewilligungen – den Vorschriften dieses
Bundesgesetzes und der auf
Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen
Verordnungen entspricht;

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gibt's diese Regelung bei uns auch ?!