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  1. #1

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    Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Hallo Leute,

    ich habe beim Kauf meines MX Eine Garantievereinbarung ("A1 Euro-Garantie") mit dem verkaufenden Händler abgeschlossen. In den Bedingungen heißt es, dass keine Garantie besteht für Schäden, welche "durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind".

    Was genau würde das nun für kleine optische Änderungen bedeuten wie weiße Reflektoren, alternative Rückleuchten oder Seitenblinker oder ähnliche "Kleinigkeiten"? Würde die gesamte Garantie hinfällig? Oder werden wirklich "nur" keine Kosten übernommen, die durch die Änderungen hervorgerufen wurden? Ich kann mir nicht wirklich einen Schaden vorstellen, der durch diese oben genannten Änderungen entstehen könnte. Nur bei Rost an den betroffenen Stellen dürfte der Händler ein gutes Argument gegen eine Gewährleistung haben. Oder?

    Hat von Euch jemand Erfahrung mit dieser oder einer Ähnlichen Garantie und solchen Veränderungen gemacht? Hängt alles von der Kulanz des Händlers ab?

    Danke für jeden hilfreichen Beitrag und
    schöne Grüße,
    Sor


  2. #2

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Habe nie etwas Nachteiliges von meinem Freundlichen gehört.
    Allerdings habe ich auch alle Modis während der Garantiezeit durch den Händler machen lassen.
    Auch Fahrwerkseinbau und Garantieverlängerung bis jetzt ohne Kommentar.
    Na denn ..

  3. #3

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Wenn du für die Teile eine ABE oder Gutachten hast passiert nichts.
    Nur bei groben Veränderungen z.B Radkästen bördeln etc. wirds schwieriger.
    Bei uns heißt das Car Garantie.

  4. #4
    Avatar von Tramper
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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Aber Hallo,….. auch Teile mit ABE, können nachhaltig Mazda dazu bewegen die Garantie nicht an zu erkennen….

    Denke mal an Front – und Heckspoiler…Verbreiterungssätzen, Tieferlegung…etc….kann, muss net sein, je nachdem….?

  5. #5

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen


    >ich habe beim Kauf meines MX Eine Garantievereinbarung ("A1
    >Euro-Garantie") mit dem verkaufenden Händler abgeschlossen.


    Demnach geht es nicht um die Mazda-Garantie. Wie wärs denn mit einem freundlichen Anruf beim Händler? Der wird sicher Klarheit schaffen können. Zudem gilt zu bedenken: War das Teil für den Schaden ursächlich? Wenn Du Reflektoren anbringst und es kommt zwei Wochen später ein Motorschaden, wird das Anbringen der Reflektoren kaum ursächlich gewesen sein können. Baust Du aber motorenseitig etwas um und es kommt zum Motorenschaden, dann wird es schon schwieriger.


    Gruß, Adrian

  6. #6

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Danke für eure Antworten!

  7. #7

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Danke für eure Antworten!

  8. #8

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Ist es eine Ford A1 Garantie ?

    Wer ist denn der Garantieversicherer ??

    Car Garantie ?
    Real Garant ?
    Das sind die offiziellen Versicherer der A1 Garantie

    Sonstwer ??


  9. #9

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    RE: Händlergarantie und kleine optische Modifikationen

    Ist es eine Ford A1 Garantie ?

    Wer ist denn der Garantieversicherer ??

    Car Garantie ?
    Real Garant ?
    Das sind die offiziellen Versicherer der A1 Garantie

    Sonstwer ??


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