Hallo Leute,
ich habe beim Kauf meines MX Eine Garantievereinbarung ("A1 Euro-Garantie") mit dem verkaufenden Händler abgeschlossen. In den Bedingungen heißt es, dass keine Garantie besteht für Schäden, welche "durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind".
Was genau würde das nun für kleine optische Änderungen bedeuten wie weiße Reflektoren, alternative Rückleuchten oder Seitenblinker oder ähnliche "Kleinigkeiten"? Würde die gesamte Garantie hinfällig? Oder werden wirklich "nur" keine Kosten übernommen, die durch die Änderungen hervorgerufen wurden? Ich kann mir nicht wirklich einen Schaden vorstellen, der durch diese oben genannten Änderungen entstehen könnte. Nur bei Rost an den betroffenen Stellen dürfte der Händler ein gutes Argument gegen eine Gewährleistung haben. Oder?
Hat von Euch jemand Erfahrung mit dieser oder einer Ähnlichen Garantie und solchen Veränderungen gemacht? Hängt alles von der Kulanz des Händlers ab?
Danke für jeden hilfreichen Beitrag und
schöne Grüße,
Sor