Hi,
dies Jahr noch wirds mein NB auch noch über sich ergehen lassen müssen Ein Blaukittel muß seine mich wirklich überhaupt nicht und in keinster Weise interessierende Meinung zum Zustand des Wagens abgeben. Er muß also zum TÜV. Laut Plakette im November/Dezember. Doch gescheit wie MX-5 nun mal sind, ist er zu dieser zeit grad im Winterschlaf und träumt von einem V10.
Nun die Frage, wie sich das bei zeitweise abgemeldeten Fahrzeugen verhält. Muß er VOR dem Schlafengehen zum TÜV (also irgendwann bis Ende Oktober) oder erst nächstes Jahr, wenn er wieder aufwacht ? Gibbet da irgendwelche Vorschriften und was muß ich dem TÜV Beamten alles in den Kaffee schütten ?
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