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Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: TÜV

  1. #1
    Arrow (Gast)
    Guest

    TÜV

    Hi,

    dies Jahr noch wirds mein NB auch noch über sich ergehen lassen müssen Ein Blaukittel muß seine mich wirklich überhaupt nicht und in keinster Weise interessierende Meinung zum Zustand des Wagens abgeben. Er muß also zum TÜV. Laut Plakette im November/Dezember. Doch gescheit wie MX-5 nun mal sind, ist er zu dieser zeit grad im Winterschlaf und träumt von einem V10.
    Nun die Frage, wie sich das bei zeitweise abgemeldeten Fahrzeugen verhält. Muß er VOR dem Schlafengehen zum TÜV (also irgendwann bis Ende Oktober) oder erst nächstes Jahr, wenn er wieder aufwacht ? Gibbet da irgendwelche Vorschriften und was muß ich dem TÜV Beamten alles in den Kaffee schütten ?


    Arrow

  2. #2
    Avatar von Racing_Lizard
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    1.915
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    RE: TÜV

    Hi Arrow!
    Soweit ich weiss, kannst Du nach dem Winterschlaf zum TÜV. Eine neue Regelung besagt, dass die Plakete entsprechend rückdatiert werden muss. Monate schinden geht also nicht mehr
    Grüsse Chris
    http://www.online-club.de/~sirchris/rali1.jpg
    Grüße Chris

  3. #3
    HW (Gast)
    Guest

    RE: TÜV

    Ich gehe davon aus, daß Du den Kleinen abmeldest. Also kein
    Saisonkennzeichen!!???

    Wenn dem so ist, mußt Du mit ihm im Frühjahr, bevor er angemeldet wird, also mit Rotem Kennzeichen, zum TÜV.
    Da er abgemeldet ist, bekommst Du dann volle 2 Jahre!!

    Also fahre erst im Frühjahr zum TÜV!!

    Gruß
    HW

  4. #4
    Avatar von Harald
    Registriert seit
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    13.844
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    RE: TÜV

    Hi Timo,

    du kannst nach dem Winterschlaf zum TÜV.
    Ein Auto ohne TÜV kann aber nicht zugelassen werden.
    Du kannst allerdings mit dem noch nicht zugelassenen Wagen erst zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahren - die meisten Versicherungen decken das ab (am besten nachfragen).
    Gilt übrigens analog für die AU.

    Gruß

    Harald



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