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Thema: Zuladung

  1. #1

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    Zuladung

    Hi!


    Nur mal so interessehalber... nachdem ich eine Stereoanlage mit der entsprechenden Dämmung verbaut habe (ttl. ca. 25 kg) und meinen Kofferraum für einen Österreich-Kuztrip bepackt hatte (ca. 30 kg) fiel mir die satte maximale Zuladung von 130 kg im Fahrzeugschein auf. Demnach ist es ja sogar schon illegal, 2 normalwüchsige Mitteleuropäer mitzunehmen?!

    Besteht da etwa Gefahr, dass irgenein juristisch bewanderter Hooligan einem die Vorfahrt nimmt und nachher einklagt, man sei ja überladen gefahren... von wegen längerer Bremsweg und so?

    Ist das jemandem von Euch schonmal passiert?

    Viele Grüsse,
    Gerd

  2. #2
    Moderator Avatar von sampa
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    RE: Zuladung

    Falls es sich um einen NB handelt so ist die max. Zuladung nach EG Norm berechnet.

    Hierbei sind sämtliche Flüssigkeiten und ein Fahrer mit 75 kg bereits berücksichtigt.

    Axel
    Bis bald Axel

  3. #3

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    RE: Zuladung

    Ich meine aber nur ein halb voller Tank. Oder ist das was anderes?

    ABS
    Jens

  4. #4

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    RE: Zuladung

    Danke für die Info - MX-5.de bildet!

    Es ist ein NBFL, Leergewicht 1175kg, zul. Gesamtgewicht 1305kg
    (für einen Roadster schon eine ziemlich fette Wachtel... )

    Sind die 75 Fahrer-kg und die Flüssigkeiten jetzt bereits im Leergewicht versteckt, oder rechnet man die zu den 1305 kg dazu?

    Das wären dann 1,4 Tonnen... soviel wie ein VW Passat leer...

    Viele Grüsse,
    Gerd



  5. #5
    Uwe (Gast)
    Guest

    RE: Zuladung

    Fahrer und 1/2Tank sind im Leergewicht bereits drin...
    Bei meinem Z3 2,8l habe ich mal auf einer Waage nachgemessen:

    Auto mit fast vollem Tank: 1290 kg (gewogen)
    Leergewicht laut Schein: 1335 kg

    Die Differenz von 45 kg + ca. 20 kg Sprit = 75 kg

    Gruß
    Uwe

  6. #6

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    RE: Zuladung

    >Es ist ein NBFL, Leergewicht 1175kg,
    >zul. Gesamtgewicht 1305kg
    >(für einen Roadster schon eine ziemlich
    >fette Wachtel... )
    >
    >Sind die 75 Fahrer-kg und die
    >Flüssigkeiten jetzt bereits im Leergewicht
    >versteckt, oder rechnet man die
    >zu den 1305 kg dazu?

    So, wie es da steht. Zulässiges Gesamtgewicht ist das höchste Gewicht, welches zulässig ist , also Auto, inkl. Tankinhalt, Öl,Wasser, usw. + Passagiere + Gepäck.
    Der Fahrer und die Flüssigkeiten sind bereits im Leergewicht beinhaltet.


    Grüße
    http://rz-home.de/~j.ritter/bilder/clipart/croco04.gif

  7. #7

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    RE: Zuladung

    Hallo Axel,

    wie ist es denn beim NA gerechnet. Sind die 950 kg Leergewicht (genaue Zahl habe ich jetzt nicht im Kopf) noch anders berechnet.
    Was ist darin denn enthalten??
    Weißt du das zufällig?

    Wenn ich da noch den Tankinhalt und einen Fahrer mit 75 kg dazurechne, wäre das ja auch nicht so viel leichter, als der NB1.

    Grüße
    http://rz-home.de/~j.ritter/bilder/clipart/croco04.gif

  8. #8
    Simon
    Guest

    RE: Zuladung

    Hallo zusammen

    ja das mit den Gewichtsangaben ist so 'ne Sache. Früher, also wohl auch noch zu den Zeiten des NA's - ich will damit nicht sagen, dass die Zeit des NA abgelaufen ist - war Leergewicht wirklich noch das Gewicht ohne Treibstoff und Fahrer. Ich denke aber schon, dass der NB1 etwas schwerer ist als der NA, für den NB 1.6 habe ich mal die Leergewichtsangabe 1040kg gelesen (technische Daten im Katalog der Automobilrevue, meistens sehr zuverlässige Angaben). In meinem Fahrzeugausweis steht 1115kg, das wären also 75kg für den Fahrer, aber wo ist der halbe Tank? Zulässiges Gesamtgewicht ist dann 1255kg.

    Gibt's vielleicht jemanden, der sich da genau auskennt, sprich nach welcher Norm zu welcher Zeit gemessen wurde?

    Grüsse
    Simon

  9. #9
    Hans (Gast)
    Guest

    RE: Zuladung

    Hallo, alle zusammen!

    Ja, ich weiß das.

    Die derzeit gültige Vorschrift steht in § 42 StVZO und lautet in Absatz 3 wie folgt:

    (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne
    austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind,
    Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet
    zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit vollständig gefüllten
    eingebauten Kraftstoffbehältern einschließlich des Gewichts aller im Betrieb
    mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug,
    Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und
    Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen,
    Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und
    Personenkraftwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare
    Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind
    Fahrzeugteile.


    alles klar?


    Gruß Hans

  10. #10
    Avatar von Harald
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    RE: Zuladung

    >Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs >ohne austauschbare Ladungsträger aber mit vollständig gefüllten >eingebauten Kraftstoffbehältern, bei anderen Kraftfahrzeugen >als Krafträdern und Personenkraftwagen zuzüglich 75 kg als >Fahrergewicht.

    Das hieße also, dass bei PKW der Fahrer NICHT im Leergewicht enhalten wäre??
    ##### Juristendeutsch! (sorry, Hans )

    Gruß

    Harald



  11. #11
    Theo
    Guest

    RE: Zuladung

    doch, so steht'es im letzten Drittel!

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