Tach zusammen!
Nachdem das Verfahren jetzt seit einigen Tagen mit einem Zahlungseingang auf meinem Konto endgültig abgeschlossen ist möchte ich euch meine fast unendliche Geschichte nicht länger vorenthalten...
Vielleicht kann sich der eine oder andere noch an meinen Post aus dem Jahr 2009 (!) erinnern der Motor meines neu erstandenen NC (EZ 11/2006) machte unter Last Geräusche, es klang so als würde er klingeln. Wer mag kann das noch mal nachlesen, aber ich will gleich vorausschicken, dass es nachher ganz anders gekommen ist...
Ich fang jetzt mal ganz von vorne an ... am 2. Mai 2009 habe ich einen gebrauchten MX-5 NC mit nicht ganz 30.000 km von einem Gebrauchtwagenhändler in der Nähe von München gekauft. Nachdem ich dem MX-5 drei Jahre Untreu war meinen dritten MX-5 (ein NB Sportive) hatte ich 2006 gegen ein CLK Cabrio getauscht - wollte ich wieder auf einen kleineren Flitzer umsteigen. Außerdem ging ich davon aus, dass ich mit einem relativ neuen Wagen mit wenig Kilometern niedrigere Unterhaltungskosten hätte; Werksgarantie hätte er ja auch noch gehabt ...
Eine zusätzliche Gebrauchtwagenversicherung schloss ich beim Kauf zudem auch noch ab (so um die 250 Euro extra). Kleine Überraschung bei der Übernahme der Wagen kam aus Luxemburg und war bis dahin in Deutschland noch nicht zugelassen (das hatte mir der Verkäufer vorher nicht gesagt).
Ich bin dann mit dem Wagen nach Rom gefahren, wo ich Familie habe. Aus familiären Gründen (ich musste dringend nach Deutschland zurück) blieb der Wagen dann für einige Zeit dort.
Anfang Juni 2009 höre ich dann unter Last, also z.B. bergauf und nur wenn ich an einer Mauer o.ä. entlangfuhr dass der Motor ein Geräusch machte, so wie ein Klingeln. Ich musste aus anderen Gründen sowieso in eine Mazda Werkstatt in Rom, die haben sich das dann mal angesehen, den Fehlerspeicher ausgelesen (leer) und kein Problem feststellen können.
Einzige Diagnose der Werkstatt vielleicht liegts am Benzin. In einem E-Mail Austausch schließt der Verkäufer das aber aus wozu hat der Wagen denn einen Klopfsensor. Dazu noch die erste böse Überraschung der Wagen hatte kein einziges der vorgeschriebenen Wartungsintervalle gemacht, d.h., die Werksgarantie war erloschen.
Ich habe den Wagen dann einige Tage später in eine freie Werkstatt, die für mich leichter zu erreichen war, gebracht die Diagnose dort: Defekter Kat verursacht das Geräusch. Einige Tage später schließt der Mechaniker dann das als Problem wieder aus und sucht weiter nach anderen Fehlern, kann aber nichts finden. Mir wirds dann ein paar Tage später zu bunt, ich entziehe der Werkstatt den Auftrag und bringe den Wagen (ohne das bisher irgendetwas repariert wurde) in eine Mazda Werkstatt in Rom. Das war so etwa Ende Juli 2009 ...
Man führt dort eine Diagnose durch und tippt auf den Klopfsensor (ich vergas die Motorkontrolleuchte hatte nicht ein einziges Mal aufgeleuchtet); der Fehlerspeicher ist weiterhin leer. In der ersten Augustwoche wird der Klopfsensor ersetzt, der Motor klingelt aber weiter.
Das Risiko den Wagen in diesem Zustand nach Deutschland zu überführen ist mir zu groß, er bleibt also in der Werkstatt, die jetzt erst mal für zwei Wochen Betriebsferien macht.
Nach dem Urlaub geht die Fehlersuche weiter. Mazda Rom setzt sich mir der (italienischen ?) Mazda Zentrale auseinander und die regen an den Zylinderkopf abzunehmen um zu sehen ob ein mechanisches Problem vorliegt. Das war jetzt Ende August 2009 ... Zu diesem Zeitpunkt nehme ich zum ersten Mal Kontakt mit der Gebrauchtwagenversicherung auf, diese verlangt eine detaillierte Schadensdiagnose und einen Kostenvoranschlag. Also runter mit dem Kopf.
Und da ist die zweite böse Überraschung (die grosse) alle vier Zylinderkolben sind oben angebrannt und wie abgefressen, die Zylinderführungen sind beschädigt und der Zylinderkopf hat ebenfalls erhebliche Beschädigungen im Bereich der Einlassventile, mit Materialabtrag. Die Zylinderkopfdichtung zeigt Überhitzungsschäden..
Ende August 2009: Der Motor ist hin... ?
Ich kontaktiere nun auch einen Rechtsanwalt in Deutschland (dessen Kosten durch meine KfZ Rechtsschutzversicherung gedeckt sind), weil ich befürchte, dass ein Problem, von dem ich annahm es sei trivial, drohte zu explodieren.
Mazda Rom stellt einen Kulanzantrag, der wird aber (wie dann auch der von Mazda Deutschland) abgelehnt, da - wie gesagt - die Garantie verwirkt war.
Die Garantieversicherung will, dass der Wagen nach Deutschland überführt wird. Dort trifft er dann mit zerlegtem Motor bei einer Mazda Werkstatt bei mir daheim Anfang Oktober 2009 ein.
Die Garantieversicherung schickt nun ihren Gutachter, der in einer Zeile (!) feststellt, dass ein Überhitzungsschaden durch unkontrollierte Verbrennung ungeeigneter Kraftstoff vorliegt. Da minderwertiges Benzin schadensursächlich ist, lehnt die Garantieversicherung jede Leistung ab - das war Ende Oktober 2009 (das Gutachten habe ich übrigens erst Ende 2011 gesehen).
So, ich bin den Wagen ja nur etwa sechs Wochen gefahren und war deshalb in der Lage ziemlich lückenlos nachzuweisen, wo ich getankt habe und das war vornehmlich in Italien, wo es seit Jahren kein Normalbenzin mehr gibt. Außerdem habe ich immer bei Markentankstellen getankt. Für mich muss der Fehler also woanders liegen.
Mein Rechtsanwalt regt deshalb an ein sog. eigenständiges Beweissicherungsverfahren anzustrengen. Und damit kam ich in die Mühlen der deutschen Gerichtsbarkeit. Das erste Problem war nämlich wo Klage erheben ? Das Landgericht bei mir daheim erklärt sich für nicht zuständig und verweist im Februar 2010 an das Landgericht Freiburg. Die Rechtsanwältin des Verkäufers ist damit nicht einverstanden und die Sache geht bis vor das Oberlandesgericht in Karlsruhe, das Ende April 2010 entscheidet, dass das LG Freiburg zuständig ist.
Ich habe die Freiluftsaison 2009 in meinem Zweitwagen verbracht; das sollte 2010 nicht geschehen, also entscheide ich - auf eigene Kosten - den Motor ersetzen zu lassen. Meine Werkstatt daheim schlägt vor einen generalüberholten Motor einzubauen und Ende April 2010 ziemlich genau 10 Monate nachdem ich die ersten Probleme hatte - habe ich meinen MX-5 zurück und 6400 Euro weniger auf dem Konto.
Der Kadaver des alten Motors wird derweil bei dem Gutachter der Garantieversicherung eingelagert.
Im Mai 2010 benennt das LG Freiburg einen Gutachter, nach Aussagen meiner Rechtsanwälte einer unter den Top 10 der deutschen Fahrzeuggutachtern. Termin für die Besichtigung des Motors ist aber erst Mitte Juli 2010.
Der Sommer geht vorbei, ich bin wieder oben ohne unterwegs ...
Das Gutachten geht dann Ende Oktober 2010 bei Gericht ein. Paukenschlag die Schadensursache war eine ganz andere! Der Gutacher schließt eindeutig Bedienungsfehler, Falschbetankung, Überhitzung durch Öl- oder Kühlmittelmangel, falsche Zündkerzen etc. insgesamt 12 mögliche Schadensursachen aus und stellt fest, dass der Zylinderkopf unzulässigerweise geplant worden war und die erhöhte Verdichtung den Kolbenkopfschmorer verursacht hat und das auf etwa 20 Seiten mit reichlich Bildern.
Damit war für mich die Sache klar ich bin unschuldig an dem Schaden.
Jetzt versuchen die beiden Gegenseiten mit zum Teil abstrusen Behauptungen aus der Haftung herauszukommen. Z.B. wirft man der Werkstatt in Rom vor, diese hätten den Zylinderkopf geplant. Weitere Fragen werden an den Gutachter gestellt, die schlussendlich im Februar 2011 endgültig beantwortet werden.
Mit dem Gutachten des vom LG Freiburg benannten Gutachters in der Hand drohen wir Verkäufer und Garantieversicherung Klage an, wenn nicht sämtliche bis dahin angefallenen Kosten ersetzt werden... das waren inzwischen lt. Streitwert des Verfahrens im Februar 2011 etwas mehr als 10.000 Euro. Die Gegenseiten lehnen ab ... wir verhandeln nicht!
Übrigens das selbstständige Beweissicherungsverfahren hatte bis dahin knapp 2900 Euro gekostet, die in Vorauslage von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen wurden.
In den nächsten Monaten gehen eine ganze Reihe ein paar Schreiben hin und her, ich biete der Gegenseite im Oktober 2010 auch einen zweiten Vergleich an. Die lehnen wieder ab, wir reichen Klage ein. Das führt natürlich zum Austausch von weiteren Schriftstücken, schlussendlich setzt das LG setzt für Mitte Februar 2012 einen Vermittlungstermin an.
Während der Verhandlung ist es von Anfang an klar, dass der Richter an diesem Termin die Geschichte zum Abschluss bringen will (und ich auch!). In der Verhandlung, die über zwei Stunden dauert, ging es von Anfang an um das Dritteln der angefallenen Kosten, nach meiner Aufstellung fast 9000 Euro. Die Garantieversicherung nimmt den Vergleich relativ schnell an, die Vertretung des Verkäufers zögert. Der Richter deutet an, dass eine Entscheidung zu meinen Gunsten ausfallen könnte (was eigentlich auch meine Auffassung ist) ich habe trotzdem zugestimmt, aus zwei Gründen: Erstens, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende seit dem Fahrzeugkauf waren ja jetzt schon fast drei Jahre vergangen - und Zweitens: Im Falle eines Schuldspruchs wäre der Verkäufer (nachdem der Schaden innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Verkauf auftrat) voll haftbar d.h., neben meinen Auslagen sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Gutachter etc., da wären schnell 15 bis 20.000 Euro zusammengekommen und wer weiß wie lange das noch gedauert hätte ... und ob der Händler darüber nicht pleite gegangen wäre ? Also habe ich in den sauren Apfel gebissen und 6000 und ein bisschen Euro akzeptiert, und die sind vor ein paar Tagen endlich auf meinem Konto eingegangen...
So ... und was lernen wir daraus ?
1. Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Muss. Ich denke, ohne diese hätte ich das Verfahren nicht anstrengen können.
2. Lieber gleich in die Fachwerkstatt ...
3. Angaben zur Fahrzeugwartung überprüfen (ich war mir nicht bewusst, dass es keinen Papiernachweis zur Garantie mehr gibt)
4. Am Anfang hätte ich es nicht gedacht ... aber der nächste MX-5 kommt bestimmt!
Ich hoffe, das war halbwegs unterhaltsam und ich habe nicht zuviel geschrieben oder vergessen...
Jürgen
P.S.: Der Wagen läuft mit dem neuen Motor einwandfrei und das seit seit zwei Jahren...