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  1. #1

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    Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Hallo!

    Also ich hätte da mal ne Frage:

    Vor 1,5 Jahren ist meinem Auto (90er NA) ein Schweller durchgerostet (wie so vielen hier). Ich habe das damals in einer werkstatt reparieren lassen. Der Inhaber hat das alte Blechr rausgeflext, ein neues eingesetzt,hohlraumversiegelt und lackiert.
    Ich musste dafür etwa 180 Euro löhnen was ich für günstig hielt.

    Nun ja - jetzt blüht der Rost wieder und ich frage mich ob ich hier nicht auf Sachmängelhaftung pochen kann. Wenn ich mich nicht irre müssen die genau wie alle anderen Dienstleister 2 Jahre lang für ihr Werk geradestehen...wie seht ihr das?

    Danke schonmal für eure Meinungen.

    Rostende Grüße: Hardy

  2. #2

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    Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Hallo!

    Also ich hätte da mal ne Frage:

    Vor 1,5 Jahren ist meinem Auto (90er NA) ein Schweller durchgerostet (wie so vielen hier). Ich habe das damals in einer werkstatt reparieren lassen. Der Inhaber hat das alte Blechr rausgeflext, ein neues eingesetzt,hohlraumversiegelt und lackiert.
    Ich musste dafür etwa 180 Euro löhnen was ich für günstig hielt.

    Nun ja - jetzt blüht der Rost wieder und ich frage mich ob ich hier nicht auf Sachmängelhaftung pochen kann. Wenn ich mich nicht irre müssen die genau wie alle anderen Dienstleister 2 Jahre lang für ihr Werk geradestehen...wie seht ihr das?

    Danke schonmal für eure Meinungen.

    Rostende Grüße: Hardy

  3. #3

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Also seit dem 01.01.2002 gilt eine 2-Jährige Gewährleistung auf alle Waren und Dienstleistungen.
    Hast du die Werkstatt schon mal darauf angesprochen?

  4. #4

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Also seit dem 01.01.2002 gilt eine 2-Jährige Gewährleistung auf alle Waren und Dienstleistungen.
    Hast du die Werkstatt schon mal darauf angesprochen?

  5. #5

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Hallo,

    ... ob die Gewährleistung auch bei solchen Reparaturen gilt weiss ich nicht; bevor ich da die "Ihr müsst das machen, ich hab das Recht dadrauf!" - Keule auspacke würde ich vielleicht lieber erstmal hinfahren, sagen, dass die das wohl nicht so dolle gemacht haben, und mal um'nen Vorschlag bitten, was man da jetzt machen könnte - und dann im Zweifelsfalle vielleicht lieber nochmal 'nen Hunderter oder zwei dalassen, dafür dann aber die Gewissheit zu haben, dass da dann wer dran arbeitet, der "motiviert" ist, das gut zu machen. Ob das bei 'ner mehr oder minder erzwungenen Gewährleistungsarbeit so ist... weiss nicht?

    Aber nur meine Meinung...






  6. #6

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Hallo,

    ... ob die Gewährleistung auch bei solchen Reparaturen gilt weiss ich nicht; bevor ich da die "Ihr müsst das machen, ich hab das Recht dadrauf!" - Keule auspacke würde ich vielleicht lieber erstmal hinfahren, sagen, dass die das wohl nicht so dolle gemacht haben, und mal um'nen Vorschlag bitten, was man da jetzt machen könnte - und dann im Zweifelsfalle vielleicht lieber nochmal 'nen Hunderter oder zwei dalassen, dafür dann aber die Gewissheit zu haben, dass da dann wer dran arbeitet, der "motiviert" ist, das gut zu machen. Ob das bei 'ner mehr oder minder erzwungenen Gewährleistungsarbeit so ist... weiss nicht?

    Aber nur meine Meinung...






  7. #7

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Wirklich ärgerlich! Aber ich meine, genau wie Du, erst mal die Keule drinnen lassen und versuchen, vernünftig zu verhandeln. Dann kann man immer noch weiter sehen. Trotzdem viel Glück!

    Gruß aus Bonn, Herbert

    PS: Ist der durchgerostete Schweller, den hier schon so viele leider hatten, immer nur durch verstopfte Abläufe des Verdecks entstanden oder liegt es auch an schlechter Verarbeitung bei der Montage des Autos?

  8. #8

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Danke für die antworten.

    Ich werde es in der tat erstmal diplomatisch versuchen und euch das ergebnis mitteilen aber habe ich den nun das BGB auf meiner seite wenn es hart auf hart kommen sollte?

    Ach nochwas: vor nicht alzu lange zeit habe ich mich mit ner nadel unters auto gelegt um diese ablaufkanäle zu säubern nur habe ich die dinger partout nicht gefunden? Sicherlich hat die werkstatt die löcher zugeunterbodenschutzt... Könnt ihr mir mal im detail erklären wo die löcher sind? Danke.

    Noch immer rostende grüße: hardy

  9. #9

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Hallo Hardy,

    ich müsste bei mir jetzt selber nachschauen, habe den Miata aber z.Zt. nicht am Hause. Aber ich meine mich zu erinnern, dass man mit dem Finger den Türspalt hinunterfährt und auf dieser Höhe etwa 10-15 cm unter die Karosse greift. Die Abflüsse sind dann etwas versenkt und man kann so einen kleinen Gummidenkel ertasten. Wenn sich vor diesem Deckel viel Dreck angesammlt hat, kann das Wasser nicht mehr abfließen und fängt an, in den Innenschweller zu laufen. Dann hast Du irgendwann Dein Feuchtbiotop. Also wenn Deine Werkstatt diese Abflüsse mit Unterbodenschutz zugekleistert haben sollte, wird es dringend Zeit, Dir eine neue Werkstatt zu suchen.
    Schau mal unter dem 18.1.2003 (längerer Thread von "pearse") und dem 6.8.2002 ("Black Malamute"), da gibt's noch mehr zum Thema. Oder gehe in die Suchfunktion, das Thema war schon sehr häufig hier aktuell.

    Gruß aus Bonn, Herbert


  10. #10

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Könnt ihr mir mal im detail erklären wo die löcher sind?

    http://www.mx-5.de/html/wasser_im_schweller.html

    Marc

  11. #11

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    RE: Rost Schweller vor 1,5 Jahren repariert-Gewärleistung??

    Hallo erst mal.

    Zur rechtlichen Seite des Problems:

    Zu Unterscheiden sind Gewährleistung und Garantie.
    Im Rahmen einer Garantie ist der Verkäufer verpflichtet, alle (Ausnahmen gibt es auch hier) auftretenen Mängel innerhalb der Garantiezeit zu beseitigen.

    Nach deiner Schilderung handelt es sich bei deiner Reparatur um einen WerklieferungsVertrag, auf den das Kaufrecht anzuwenden ist:

    Zudemdürfte ein Fall der Gewährleistung vorliegen (=Regelfall, wenn keine Garantie vereinbart wurde). Im Rahmen der Gewährleistungsvorschriften (§§ 434 ff BGB) muß ein MAngel bei Gefahrübergang, d.h. bei Übergabe der Sache vorgelegen haben. Nur wenn die Sache also von Anfang an mangelhaft ist oder der Mangel zumindest schon im Ansatz vorhanden ist, muß der Verkäufer nachbessern. Ist der Verkäufer ein Händler gilt während der ersten 6 Monate ein Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen können, dass die Sache einwandfrei war. Damit hat man als Verbraucher während dieser 6 Monate sehr gute Karten (unjuristisch: geht schon in Richtung Garantie).
    Nach Ablauf der 6 Monate muss der Verbraucher darlegen, dass die Sache von Anfang an fehlerbehaftet war.

    Für deinen Fall heisst dass, du müsstest nachweisen können, dass die Reparaturarbeiten oder die verwendeten Materialien fehlerhaft waren.

    Dürfte nach m.E. nix werden. Also: auf Kulanz versuchen.

    Gruß
    Sascha001

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