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  1. #1

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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    No 5 ist eine 100/80W, die blendet logisch wie die Hölle...


    ( diese 100W/80W H4 Lampe kenn ich noch von früher, die hat bis heute keinerlei E-Kennung, deren Schwester mit 55/60W hatte wohl eine, die war auch nicht so tiefblau eingefärbt )


    No 1-4 ist Baumarktschrott


    ja da gibt es an jeder Ecke blaue Lampen, die allerwenigsten taugen was.


    die miserablen interferenzbeschichteten leuchten dunkeler und sogar grünlich, die erkennt man an der metallischen Beschichtung auf dem Glaskolben.


    deshalb mach ich mir ja auch die Mühe, die Creme da rauszutesten...


    das sollte man mal wiederholen mit heutigen, welche genau wie die Topmarken auch eine Edelgasfüllung besitzen.

  2. #2
    Nicedriver
    Guest

    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    Der Beitrag ist ganz neu. Es sollten also wohl heutige Lampen sein.


    Selbst wenn die Takata besser sind (was ich dir durchaus glaube) - bleibt die Frage: "Sind sie WIRKLICH" erlaubt, oder ist das auch eine Fake-Zulassung? Sie haben ja auch eine E13, vielleicht weil es dort einfacher ist?"

    Was passiert mir bei einer Kontrolle? Diese Sache geht sowohl bei der Polizei als auch den verschiedenen TÜV, Dekra, KÜS, usw.-Stationen schnell rum - teilweise haben die nur auf sowas gewartet um den Hebel anzusetzen.


    Interessiert wäre ich schon. Wie es von aussen ausschaut ist mir schnurzegal, wenn das Licht besser ausleuchtet. Aber ich habe kein Interesse daran laufend daraufhin gefilzt zu werden und mich rechtfertigen zu müssen.

  3. #3
    Nicedriver
    Guest

    Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    Gefunden in einem anderen Forum, Walpurgis ist ein Dekra-Mitarbeiter der dort "hilf":


    Gepostet Heute, 21:53 Uhr von walpurgis | Editiert am 13.12.2004 um 21:56 Uhr von walpurgis
    Im Bereich der Lichttechnik hat sich ja in letzter Zeit einiges getan. Nicht nur Xenon, auch das "normale" Halogenlicht ist in den letzten Jahren spürbar verbessert worden. Neben den Halogenbirnen, die weißeres Licht mit höherer Leuchtdichte abstrahlen, gibt es aber auch Halogenlampen, die nur darauf abzielen, durch eine Blaufärbung Xenonlicht zu imitieren. Alles scheinbar völlig legal, da mit e-Prüfzeichen. Hierzu folgendes:


    Zitat:
    Unzulässige H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen (Blue Laser Light)


    Version 1
    Publikationsdatum #######
    Ihr Ansprechpartner ist ####### Dokumenten-Nr. ########


    Inhalt
    Kurzinhalt: Keine der Glühlampen der Kategorie H4 (ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U, DAWOO H4 12V 60/55W 37R (E13) 252, H4 12V 100/80W UV Kobalt II) erfüllt die Anforderungen der ECE-R 37.

    Quelle:
    Schreiben der Autobahnpolizei Karlsruhe (####/####, PM) vom 27.02.2003 in Verbindung mit einem Prüfbericht des Lichttechnischen Instituts der Univ. Karlsruhe, vom 14.02.2003 -----------------------------------------------------------------------
    Betreff: Kenntnismitteilung / hier: H4-Glühbirnen mit E13-Prüfzeichen, die den geltenden ECE-Regelungen Nr. 37 nicht entsprechen
    Bezug: Prüfbericht Nr. 02.2003-1 des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen

    Anlage: Prüfbericht des Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe
    -----------------------------------------------------------------------
    [...] wurden vermehrt Fahrzeuge festgestellt, deren nach vorne abstrahlendes Licht bläuliche Verfärbungen aufwies.
    Ebenfalls auffällig war die erhebliche Blendwirkung dieser Leuchtmittel.

    Bei verschiedenen Kontrollen wurde festgestellt, daß es sich bei den im Hauptscheinwerfer verwendeten H4-Leuchtkörpern nicht um durch die jeweiligen Fahrzeughersteller eingebauten Originalleuchtkörper handelte.

    Bei den verwendeten H4-Glühlampen handelte es sich ausnahmslos um im Fahrzeugzubehör erworbene Austauschteile, welche von verschiedenen Herstellern als "Blue Laser Light" bezeichnet werden.

    Bei diesen H4-Lampen handelte es sich zum einen um vom Hersteller blau eingefärbte und zum anderen um interferenzbeschichtete Leuchtkörper.
    Zudem weisen alle festgestellten H4-Glühbirnen ein E-Prüfzeichen auf.

    Das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe prüfte die o.g.
    Leuchtkörper auf ihre Zulässigkeit und Übereinstimmung mit der bestehenden ECE-Regelung 37.

    Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, daß keine der zur Prüfung vorgelegten H4-Glühlampen die Anforderungen der ECE-Regelung 37 erfüllte.

    Die Prüfergebnisse ergaben, daß das Fernlicht bis zu vier mal weniger Licht zur Ausleuchtung der Fahrbahn liefert. Das Abblendlicht erreicht noch die Hälfte an Leuchtwirkung, verglichen mit der Lichtabgabe einer nicht interferenzbeschichteten, ungefärbten H4-Glühlampe.

    In gleichem Maße wurden bei den zur Prüfung vorgelegten H4-Leuchten wesentlich höhere Blendwerte festgestellt.

    Bericht Nr. ##########
    Gegenstand : Glühlampen für Kraftfahrzeuge
    Auftraggeber: Autobahnpolizei Karlsruhe Aue
    76227 Karlsruhe

    Gegenstand der Prüfung:
    -----------------------
    5 Glühlampen der Kategorie H4 und ein blauer Überkolben.

    Die Glühlampen tragen folgende Bezeichnungen

    1: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    2: ANG H4 12V 60/55W 37R (E13) 252
    3: WORLD LIGHT H4 12V 60/55W 37R (E13) 252 U
    4: DAWOO H4 12V 60/55W 37R (13) 252
    5: H4 12V 100/80W UV Kobalt II

    Die Lampen sollen ein leicht bläuliches Licht erzeugen. Zu diesem Zwecke tragen die Lampen 1 bis 4 eine Interferenzbeschichtung. Die Lampe Nr. 5 ist bläulich eingefärbt.

    Prüfung und Prüfergebnisse:
    ---------------------------

    [...]
    Der eigentliche Bericht, den ich hier nicht abdrucken darf, der aber zu dem Ergebnis kommt, dass diese Lampen nicht zulässig sind
    [...]

    Die Ursache für diese Abweichungen von den Anforderungen der ECE- Regelung 20 sind zum einen durch den erheblich niedrigeren Lichtstrom der Lampen gegeben, zum anderen trägt aber auch die Lage der Glühwendeln und der Abdeckkappe im inneren der Lampen zum schlechten Abschneiden bei. Auffallend in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der erheblich geringeren Fahrbahnausleuchtung die Beleuchtungsstärke an jenem Punkt der Lichtverteilung, der als Maß für die Blendung des Gegenverkehrs (Punkt B50L) dient, nicht in gleichem Maße abnimmt und sogar teilweise über den vorgeschriebenen Mindestwerten liegt. Bei Lampe Nr. 3 ist dieser gegenläufige Effekt besonders ausgeprägt. Obwohl der Lichtstrom nur etwa 50 % des Nennwertes beträgt ergibt sich eine um 25% höhere Blendbeleuchtungsstärke als zulässig. Damit ist davon auszugehen, dass Scheinwerfer die mit dieser Lampe bestückt werden eine erheblich e Blendwirkung des Gegenverkehrs aufweisen.


    Dies bezieht sich wie gesagt auf einige wirklich blau leuchtende Birnen. Die Markenprodukte von Osram, Philips usw. leuchten ja weiß.

    Also bei eBay-Angeboten wie z.B. >diesem hier< ist Vorsicht geboten.

    Anmerkung: Der eBay-Link ist nur beispielhaft. Ich habe keine Ahnung, ob die dort angebotenen Lampen zu den oben genannten unzulässigen gehören oder nicht.

  4. #4
    Avatar von Volker66
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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    Hallo!

    Ich habe vor ein paar Wochen bei ebay sehr günstig chrombedampfte Blinkerbirnen von M-TEC mit e-Prüfzeichen gekauft.
    Nach dem Einbau stellte ich eine erheblich verminderte Leuchtwirkung fest. Die Dinger leuchteten so schwach das ich sie direkt wieder ausgbaut habe!
    Also auch da besser die Finger von lassen!

    Schöne Weihnachten,
    Volker
    Schmiermaxe für Susannes ND, und Kais NA.

  5. #5
    Avatar von Volker66
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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    Hallo!

    Ich habe vor ein paar Wochen bei ebay sehr günstig chrombedampfte Blinkerbirnen von M-TEC mit e-Prüfzeichen gekauft.
    Nach dem Einbau stellte ich eine erheblich verminderte Leuchtwirkung fest. Die Dinger leuchteten so schwach das ich sie direkt wieder ausgbaut habe!
    Also auch da besser die Finger von lassen!

    Schöne Weihnachten,
    Volker
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  6. #6

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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    MTEC nimmt ja auch Fernostschrott, also billigste orange Birnen und eine feine Chromschicht drüber und fertig ist die Blinkerbirne, die spiegelt und dunkel funzelt.

    selber schuld, wenn du da sparen willst.

    ich kann nur die Stecksockelbirnen von BMW empfehlen oder die Philips SilverVision Bajonettsockel.


    ach nochwas zu 100Watt: NBFL HB3 100W heute ausprobiert, nach 20 Sekunden hats mir die 15 Ampere Sicherung rausgehauen, scheinbar ist eine Scheinwerferseite Abblendlicht und Fernlicht zusammen abgesichert.

    also Fernlichter auch nicht mit 100W

  7. #7
    Avatar von Joker Man
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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    Hi und frohes neues Jahr

    ....wenn jemand ein klein Wenig logisch denkt wird man doch wohl selber merken das wenn eine Leuchtbirne einen zusätzlichen Überzug hat, egal ob bedampft oder im Glas eingelassen, das dann die eigentliche Leuchtwirkung eher einer Leuchtschwächung nahe kommt.

    Logisches Beispiel - ´ne gebräuchliche 100W Zimmerbirne frei im Raum hängend ist verdammt hell und dann den Lampenschirm drüber und die Lichtwirkung ist um einiges an Watt abgeschwächt obwohl die Birne immer noch 100W leuchtet.

    So ist das auch bei bläulich schimmernden Autolampen und chrombedampften Blinkerbirnen
    [SIGPIC][SIGPIC]

  8. #8

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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    ist es nicht, da ein dünnerer Glühfaden verwendet wird und eine Edelgasfüllung, welches zusammen dazu führt, daß es heller leuchtet.

    zu Lasten der Haltbarkeit

    ich wechsel lieber wenn nötig jährlich aus und habe erstklassiges Licht als 5 Jahre mit gefunzelter Beleuchtung die Rehe und Fußgänger zu spät erkennen zu müssen.


  9. #9

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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    >Was passiert mir bei einer Kontrolle? Diese Sache geht sowohl
    >bei der Polizei als auch den verschiedenen TÜV, Dekra, KÜS,
    >usw.-Stationen schnell rum - teilweise haben die nur auf sowas
    >gewartet um den Hebel anzusetzen.


    Was soll bei einer Kontrolle passieren? Die Dinger haben nun mal ein Prüfzeichen, mehr kann man von einem Autofahrer nicht erwarten. Das die Dinger jenseits von gut und böse blenden, Grenzwerte nicht einhalten usw bedeutet, dass die Dinger eigentlich niemals hätten ein Prüfzeichen bekommen dürfen. Das ist in meinen Augen mit "unzulässig" gemeint...

    Es gibt aber offensichtlich Lücken, die es erlauben trotzdem ein "E"-Prüfzeichen zu erlangen. Wie sonst würden manche Klarglasrückleuchten eins bekommen? Vor allem FK bedient sich solcher Vorgehensweisen... Aber nochmal, bei einer Kontrolle kann da nix passieren.

  10. #10

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    RE: Warnung: Zubehör-Glühlampen mit angeblicher E-Zulassung

    auch als H7 in 7500K:



    und so hat die EU mal was Gutes...


    dafür werden dann mehr Auspuff-E-Nummern kontrolliert, Verbandkästen mit Rettungsdecken oder Raser, die statt 50 mit 52 daherrasen...

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