>>Müssen Inspektionen bei Mazda-Vertragswerkstätten
>>durchgeführt werden, um die Garantie nicht zu verlieren,
>>oder darf das auch jede andere Werkstatt, z.B. ATU oder so ?
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>Das ist wohl bei jedem Hersteller so, also auch bei Mazda !
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Hab da gerde folgendes gefunden, nur zur Info:
ADAC: Service Sie haben die freie Wahl!
Unter obiger Überschrift erschien in der ADAC Motorwelt 12/2003 folgender Artikel: Garantieansprüche. Autobesitzer können ihre Neuwagen in Vertragswerkstätten oder markenungebundenen (freien) Werkstätten warten lassen. Wenn die Arbeiten sachgerecht nach Herstellerangaben erledigt werden, spielt es keine Rolle, welche Werkstatt sie vornimmt. Kein Kfz-Händler oder Autobauer darf Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Garantie ablehnen, weil Wartung und Inspektion des Autos nicht beim Vertragshändler durchgeführt wurden. In einer aktuellen Umfrage der Juristischen Zentrale des ADAC sagen fast alle Kfz-Hersteller zu, sich künftig an diese neue Regelung zu halten. Sollte Ihr Kfz-Händler anderer Meinung sein, informieren Sie bitte Ihren ADAC! Wir werden der Sache dann nachgehen.
Natürlich ist auch der GVA an solch negativen Beispielen sehr interessiert ist. Wenn Ihnen Fälle bekannt sind, wo bestehende Garantieansprüche aufgrund von Fremdwartung abgelehnt wurden, informieren Sie uns bitte per E-Mail an info@gva.de oder unter Tel.: 02102/77077-0.