Hallo zusammen,
gestern war ich mit meinem NB (Bj 2000)zur Hauptuntersuchung.
Ergebnis: Plakette nicht zugeteilt.
Angeblich darf ich den eingetragenen offenen k&n Luftfilter nicht gleichzeitig mit dem NAP Auspuff (EG - Typgenehmigung) benutzen.
Dabei sind die Teile schon über 6 Jahre drinn, und keinen hat`s bisher gekümmert.
Meine Frage ist: Dürfen die das?
Kennt sich Jemand von Euch damit aus?
Gruß, Alex