Hallo zusammen,
entschuldigt falls das eine blöde Frage sein sollte, aber ich tu mir schwer die Felgen-Gutachten/-Auflagen zu interpretieren.
Derzeit fahre ich einen Satz Rial Milano 7x17 ET 47 Felgen auf einem MX-5 NC1 FL. Laut Gutachten sind diese ohne Auflagen an meinem MX-5 zugelassen. Da die aber unnansehnlich und mir zu dunkel sind, sollen die mit den Winterschlappen eingelagert werden.
Für den Sommer hätte ich gerne Enkei Wakasa 7x17 ET 45. Das dazugehörige Gutachten gibt als einzige Auflage K1a an.
Was sagt mir das genau? Den Auflagen-Text habe ich natürlich gelesen. Woher weiss ich nun, ob tatsächlich an der Vorderachse die Radabdeckungen/Kotflügel ausgestellt werden müssen, oder ob das tatsächlich so durch den TÜV geht? Hier und da liest man, dass die Felgen ohne Karosseriearbeiten abgenommen worden sind.
Worauf muss ich mich also einrichten?
Gruß,
Alex