Close
projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Avatar von Davin
    Registriert seit
    01.11.2009
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    719
    Danke Dank erhalten 7 in 6 Posts  Bedankt 0

    Sondereintragungen vs. Gängelungsbehörde

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr bei SPS für meinen NA neue Felgen und Reifen, sowie ein Gewindefahrwerk eintragen lassen. Der TÜV'ler (TÜV Rheinland) hat dann bei SPS das Ganze nach § 19(3) StVZO geprüft und abgenommen. Auflage: Berichtigung des Fahrzeugscheins bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde. Das war vor ca. 1 Jahr.

    Nun möchte ich den Fahrzeugschein aktualisieren lassen. Jetzt ist es aber so, dass mein Wagen in Hessen zugelassen ist. Da prüft, nach der Eintragung durch den TÜV (Hessen), nochmal die Bündelungsbehörde in Marburg-Biedenkopf, ob der TÜV'ler alles richtig gemacht gemacht hat. Das kostet dann noch mal 39,80€, damit man den endgültigen "Segen" hat. So war das auch vor kurzem, als ich meinen Ü-Bügel abnehmen ließ.

    Ist hier jemand aus Hessen und hat bei SPS eine Eintragung machen lassen? Ist es auch hier nötig, die Papiere danach zu dieser Bündelungsbehörde zu schicken. Ich kann mich schwach daran erinnern, dass ich Jan deswegen gefragt habe. Soweit ich noch weiß, meinte er, dass das nicht nötig wäre.

    Im voraus vielen Dank.
    NA 1.9, 1996 brg / Audi 80 Avant 2.0, 1995

  2. #2
    Avatar von Davin
    Registriert seit
    01.11.2009
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    719
    Danke Dank erhalten 7 in 6 Posts  Bedankt 0
    So, habe das jetzt telefonisch direkt mit der Bündelungsbehörde geklärt. Dortige Aussage: Wenn das Gutachten nach §19 (3) gemacht wurde, kann ich direkt zur Zulassungsstelle gehen.
    Das ist doch mal eine gute Nachricht und 39,80 € gespart.
    NA 1.9, 1996 brg / Audi 80 Avant 2.0, 1995

  3. #3
    Avatar von Zweistein
    Registriert seit
    02.04.2017
    Ort
    D-46240
    Beiträge
    1.213
    Danke Dank erhalten 24 in 14 Posts  Bedankt 5
    Ich meine mal mitbekommen zu haben, dass die "nächste Befassung" der Zulassungsbehörde nicht allzu locker gesehen werden sollte. Auch wenn das Gutachten nicht ausdrücklich mit Verfallsdatum versehen ist.

    Kann aber auch meiner Behörden-Hörigkeit geschuldet sein - ich hab soooo gerne mit denen zu tun (*hust*), dass ich das am liebsten immer sofort hinter mich bringe

  4. #4
    Moderator Avatar von Oli
    Registriert seit
    01.01.1970
    Ort
    D-36179
    Beiträge
    2.994
    Danke Dank erhalten 65 in 48 Posts  Bedankt 134
    Die 21er Gutachten gehen über die Bündelungsbehörde, da in aller Regel damit auch eine neue BE ausgestellt wird.
    CU Oliver


Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •