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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1

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    Question TÜV-Probleme mit neuem Lenrkad

    Hallo liebes Forum,

    leider bin ich in einer etwas mißlichen Lage: Anfang des Jahres ist der Ring meines Lenkrads gerissen und ich musste es austauschen. Weil es mir so gut gefällt, habe ich mich für das Momo Sportlenkrad entschieden, dass auf einer Abdeckung auch das Mazda Logo trägt.

    Das Problem: Das vorherige war ein Airbag-Lenkrad und jetzt leuchtet die Kontroll-Leuchte, was dem TÜV Prüfer nicht gefallen hat.
    Ich habe von so ziemlich allen Besitzern, die ich gefragt habe, gesagt bekommen, dass man das ohne Probleme einbauen kann, weil es eben ein damals serienmäßig verbautes Lenkrad ist und der NA nicht zwingend einen Airbag braucht.
    Jetzt versuche ich von Mazda direkt eine Bestätigung zu bekommen, dass ich das Lenkrad einbauen darf und es zulässig ist.

    Kennt sich jemand damit aus und weiß, was genau zu tun ist?

    Ich freue mich über jede Hilfe.
    Danke und beste Grüße
    Jonas

  2. #2

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    Du musst das Airbag-Lenkrad bei der Prüforganisation TÜV/Dekra austragen lassen.

    Das THema wurde im Forum schon öfters behandelt, die Such-Funktion oben rechts hilft weiter.

    Beispielergebnis:
    http://mx-5.de/forum/showthread.php?...ight=austragen

    Belies Dich auch zum Thema Gurtdopplung!

  3. #3
    Avatar von wurzlburzel
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    Mazda Kundeninfo anschreiben per ,AOL mit deiner Fahrgestellnummer und du bekommst ein schreiben das es diesen Typ auch ohne airbag gegeben hat dann alles ausbauen lassen und bestätigen von einer fachfirma damit dann zum TÜV

    Fertig
    Werner grüßt aus dem schönen Middlfranggn


  4. #4
    Avatar von brutal
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    Zitat Zitat von wurzlburzel Beitrag anzeigen
    Mazda Kundeninfo anschreiben per ,AOL mit deiner Fahrgestellnummer und du bekommst ein schreiben das es diesen Typ auch ohne airbag gegeben hat dann alles ausbauen lassen und bestätigen von einer fachfirma damit dann zum TÜV

    Fertig
    Danke für Tipp! Gibt es aber keine Möglichkeit es selbst zu machen? Wird es wohl zu gefährlich oder nicht nur darum?
    Das Leben ist eine große Enttäuschung.

  5. #5

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    Zitat Zitat von brutal Beitrag anzeigen
    Danke für Tipp! Gibt es aber keine Möglichkeit es selbst zu machen? Wird es wohl zu gefährlich oder nicht nur darum?
    Das Airbag-Lenkrad ist doch schon ausgebaut. Eigentlich dürfen das nur zertifizierte Werkstätten machen, weil
    die Bastelei an den Airbag-Zündsätzen als gefährlich gilt.

    Andere Frage, die immer noch unbeantwortest ist: Hat Dein NA auch einen Beifahrer-Airbag?

  6. #6
    Avatar von perfekterNA
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    Zur Information: (bitte dies nur ganz neutral ohne den mahnenden Zeigefinger sehen!)

    Hier ein paar Auszüge aus §22 SprengG sowie UVV VBG 55a (von mir entsprechend vereinfacht formuliert!):

    An Airbageinheiten dürfen nur Personen arbeiten die einen Sachkundenachweis besitzen (Airbag- und Gurtstrafferschein); selbst das Prüfen der Airbag Systeme ist nur durch sachkundiges Personal durchzuführen!
    Die Abgabe einer nicht verbauten gebrauchten Airbageinheit ist verboten, (die Fachwerkstatt darf also den ausgebauten Airbag nicht an Privatpersonen herausgeben!)
    ebenso der Handel und Vertrieb (Versand) mit gebrauchten Airbags!

    Airbageinheiten sind in der Regel durch einen Strichcode eindeutig einem Fahrzeug zuzuordnen! Sie sind dokumentationspflichtig. Jeder Airbag läßt sich anhand der Kennung im kompletten Lebensweg, Produktion und Einbau zurückverfolgen!

    Gerade der letzte Satz sollte Käufern und Verkäufern gebrauchter Module zu denken geben!

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