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  1. #1

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    Was bringt ein Classic Data Kurzgutachten wirklich?

    Hi zusammen,

    So langsam reifen unsere NAs zu Oldttimern heran, in 2 Jahren geht es schon damit los.
    Gleichzeitig mit der aktuellen Zinspolitik sind Fahrzeuge aller Art auch gefragter und damit teurer, dies gilt offensichtlich auch für den NA. Für sehr gute Fahrzeuge werden locker über 10.000 Euro fällig.

    Damit stellt sich auch die Frage, wie bei Schäden berechnet wird. Es geht vor allem um zwei Schadenstypen: selbstverursachte (Voll-)Kaskoschäden, und fremdverursachte Haftpflicht-Schäden.

    Genügt ein halbwegs aktuelles Classic Data Kurzgutachten wirklich, um im Schadenfall nicht auf der Differenz zum normalen Marktwert sitzenzubleiben? Ein solches Gutachten kostet immerhin mindestens 150 Euro.

    Meinungen und besonders natürlich fachkundige Einlassungen sind willkommen.
    Geändert von mazze (01.10.2017 um 18:51 Uhr)
    Quer ist mehr.

  2. #2
    Avatar von Zweistein
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    selbstverursachte Haftpflichtschäden, und fremdverursachte HP-Schäden.
    Ich unterstelle mal, Du meinst selbstverursachte Kaskoschäden? Wäre mir neu dass die HP für selbstvermurkstes einspringt...

  3. #3

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    Zitat Zitat von Zweistein Beitrag anzeigen
    Ich unterstelle mal, Du meinst selbstverursachte Kaskoschäden? Wäre mir neu dass die HP für selbstvermurkstes einspringt...
    Natürlich. Sorry. Korrigiere ich oben.
    Quer ist mehr.

  4. #4
    Avatar von Chrystalwhite
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    Das eigene Gutachten hilft Dir primär, wenn das Auto gestohlen wird oder abbrennt, sofern das Gutachten nicht zu alt ist.

    Bei einem Dir zugefügten Haftpflichtschaden hast Du eh freie Gutachterwahl, bei einem Vollkasko (Total-)schaden wird Deine Versicherung einen Gutachter beauftragen, da kann es höchstens hilfreich sein, wenn das Gutachten stark differiert.

    Aus der VW-Bus-Szene kenne ich es auch, daß es hilfreich sein kann, das Kurzgutachten beim Schutzbriefgeber zu hinterlegen, da der ADAC z. B. schon T3 in Italien verschrotten wollte, weil deren Meinung nach der Fz.-Wert unter den Kosten für die Rückholung lag...

    Und: Viele Versicherungen wollen ein Kurzgutachten sehen, um das Fz. günstiger zu versichern.
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  5. #5
    Avatar von HeinerEu
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    .......ich habe vor kurzem meinen NA bei einem Spezialversicherer als Youngtimer (mit Leistungssteigerung) versichert. Zuvor habe ich mir ein paar Angebote bei einigen Versicherern eingeholt. Alle haben für ihre Berechnung ein Kurzgutachten verlangt. Das Kurzgutachten habe ich nach Classic Data Richtlinien für 150 Euro anfertigen lassen. Dort wurden auf meinen Wunsch zwei Werte angegeben, der Marktwert und der Wiederherstellungswert. Nach diesen Werten habe ich mein Fahrzeug dann auch versichert.
    Gruß heiner
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  6. #6

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    Zitat Zitat von HeinerEu Beitrag anzeigen
    .......ich habe vor kurzem meinen NA bei einem Spezialversicherer als Youngtimer (mit Leistungssteigerung) versichert. Zuvor habe ich mir ein paar Angebote bei einigen Versicherern eingeholt.
    Magst Du uns ein paar Zahlendetails bzw. den Namen des Spezialversicherers verraten?
    Sammelt ein derartiger Vertrag auch schadensfreie Jahre?

  7. #7

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    Zitat Zitat von HeinerEu Beitrag anzeigen
    .......ich habe vor kurzem meinen NA bei einem Spezialversicherer als Youngtimer (mit Leistungssteigerung) versichert. Zuvor habe ich mir ein paar Angebote bei einigen Versicherern eingeholt. Alle haben für ihre Berechnung ein Kurzgutachten verlangt. Das Kurzgutachten habe ich nach Classic Data Richtlinien für 150 Euro anfertigen lassen. Dort wurden auf meinen Wunsch zwei Werte angegeben, der Marktwert und der Wiederherstellungswert. Nach diesen Werten habe ich mein Fahrzeug dann auch versichert.
    Gruß heiner
    So wie ich das interpretiere ist das "Kurzgutachten " auf Basis der Classic-Data Richtlinien mit "Werten auf Wunsch" des Halters das Papier nicht wert wo es drauf steht !

    Wie oben schon erwähnt erwähnt hilft ein solches, zeitnahes Gutachten bei Totalverslust bzw. Totalschaden, mehr nicht.

  8. #8

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    Zitat Zitat von sunburst Beitrag anzeigen
    Wie oben schon erwähnt erwähnt hilft ein solches, zeitnahes Gutachten bei Totalverslust bzw. Totalschaden, mehr nicht.
    Was hilft denn dann bei den o.g. Schadensfällen, also gegnerische Haftpflicht und eigene Vollkasko?
    Quer ist mehr.

  9. #9
    Avatar von Chrystalwhite
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    Wenn Dir jemand in Dein Auto fährt, dann suchst Du Dir einen Gutachter, welcher den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall festlegt.

    Bei einem Vollkaskoschaden beauftragt Deine Versicherung den Gutachter.

    In beiden Fällen gilt „Wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing“.

    Aber:

    Wenn Du z. B. dem Gutachter, der Deinen MX nach dem Unfall besichtigt, ein 3 Monate altes Wertgutachten über EUR 8.000,- zeigst, dann wird er sich überlegen, ob er eins über 3.000,- erstellt.
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  10. #10

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    Bei unseren alten Möhrchen wird grundsätzlich unterstellt das sich eine Reparatur nicht lohnt. Gerade einen aktuellen Fall im Freundeskreis. Gegnerische Versicherung will nicht zahlen, weil Fahrzeug (NA) zu alt und will deshalb ein Wertgutachten. Dieses wurde erstellt und die Versicherung fiel auf die Nase ! Wertgutachten Zustand 2-3 !! Reparatur wird bezahlt ! Macht also schon Sinn, aber nur wenn es ein echtes ist !

  11. #11

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    Bei der Versicherung von meinem Oldtimer ist das Kurzgutachten zwingend erforderlich, ohne geht da nix.

    Mir fällt allerdings gerade auf: sie haben es gar nicht bekommen und auch nicht nachgefragt....
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  12. #12
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von sunburst Beitrag anzeigen
    Bei unseren alten Möhrchen wird grundsätzlich unterstellt das sich eine Reparatur nicht lohnt. Gerade einen aktuellen Fall im Freundeskreis. Gegnerische Versicherung will nicht zahlen, weil Fahrzeug (NA) zu alt und will deshalb ein Wertgutachten. Dieses wurde erstellt und die Versicherung fiel auf die Nase ! Wertgutachten Zustand 2-3 !! Reparatur wird bezahlt !

    Zahlen muss die gegnerische Versicherung, das ist nicht das Problem.

    Blöd wird es erst, wenn der Schaden reparabel ist, aber als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert wird und gleichzeitig ein hoher Restwert in einer Restwertbörse eingeholt wird, dann wird man schnell mit ein paar 100,- Euro abgespeist....

    Ich kann es nur wiederholen:

    Als Geschädigter nicht einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragen lassen („Wo kann das Fz. denn besichtigt werden, wir schicken jemanden, Sie müssen sich um nichts kümmern....)

    O-Ton Telefonat von mir mit der gegnerischen Versicherung: (Schuldfrage eindeutig, Schadenhöhe ca. 2.500,-, also kein Bagatellschaden)

    „Wo kann das Fz. denn besichtigt werden ?“

    „Das werde ich dem von mir beauftragten Gutachter mitteilen“

    „Wenn Sie ihn beauftragen, dann müssen Sie ihn auch bezahlen!“

    „Wie bitte ? Ich habe freie Gutachterwahl“

    „Nein, wir müssen den Gutachter stellen“

    „Wollen wir den Schaden kleinhalten oder soll ich die gesamte Abwicklung einem Anwalt übergeben, den Sie dann auch bezahlen müssen?“

    „Nein, nein, fahren Sie zu einem Gutachter Ihrer Wahl.“


    Als die andere Seite merkte, daß ich nicht ganz unbedarft war, wurde ganz schnell zurückgerudert.

    Auch ganz wichtig bei dem Thema:

    Man sollte die 130%-Regel kennen, diese kann einem bei unseren noch relativ niedrigpreisigen Fahrzeugen das Auto retten:

    https://ihr-gutachten.com/ratgeber-d...lich-erklaert/
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  13. #13
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von Schlicki Beitrag anzeigen
    Bei der Versicherung von meinem Oldtimer ist das Kurzgutachten zwingend erforderlich, ohne geht da nix.
    Das kenne ich auch so. Bei Diebstahl / Brand / Totalverlust ist das auch gut so, da sich der Pflegezustand des Fahrzeuges so besser belegen lässt.
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  14. #14
    Avatar von HeinerEu
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    Beginn Zitat sunburst: So wie ich das interpretiere ist das "Kurzgutachten " auf Basis der Classic-Data Richtlinien mit "Werten auf Wunsch" des Halters das Papier nicht wert wo es drauf steht ! ZITAT Ende (bekomme das mit dem Zitat nicht hin )

    Zunächst möchte ich Sunburst antworten, selbstverständlich konnte ich die Beurteilungskriterien des Classic-Data Gutachten nicht beeinflussen!!! Ich konnte nur den Wunsch äußern welcher Wert für die Beurteilung für mich bzw. den Versicherer wichtig ist, also Marktwert oder Wiederherstellungswert (nicht den Preis den das Fahrzeug wert ist!!!!!!!). Vielleicht habe ich mich da nicht deutlich ausgedrückt. Auf den geschätzten Wert hatte ich gar keinen Einfluss.

    Der Marktwert des Fahrzeuges wurde nach eingehender Prüfung auf ca. 15000 Euro festgelegt, der Wiederherstellungswert auf ca. 30000 Euro. Für das Gutachten musste ich alle Rechnungen und Belege über sämtliche Änderungen, Umbauten, Restaurierungen usw. vorlegen, Eigenleistungen mussten nachvollziehbar dokumentiert werden.
    Mit dem Kurzgutachten habe ich mir dann Angebote bei der OCC, Württembergische und Oldie-TS (die arbeiten mit mehreren Spezialversicherern zusammen) eingeholt. Ziel war es, nach Wiederherstellungswert zu versichern.
    Entschieden habe ich mich dann für eine All-Risk Versicherung bei Hiscox (über Oldie-TS).
    Bei den genannten Spezialversicherern gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt, die kalkulieren das Risiko nach den vorgelegten Fakten wie Alter, Zustand, Wert des Fahrzeuges (siehe Kurzgutachten), Alter des Halters, wie lange befindet sich das Fahrzeug im Besitz des Halters usw......
    Geändert von HeinerEu (02.10.2017 um 21:44 Uhr)
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  15. #15

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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Zahlen muss die gegnerische Versicherung, das ist nicht das Problem.

    Blöd wird es erst, wenn der Schaden reparabel ist, aber als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert wird und gleichzeitig ein hoher Restwert in einer Restwertbörse eingeholt wird, dann wird man schnell mit ein paar 100,- Euro abgespeist....

    Ich kann es nur wiederholen:

    Als Geschädigter nicht einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragen lassen...
    Genau der wirtschaftliche Totalschaden ist ja das Problem.
    In dem in Deinen weiteren Ausführungen geschilderten Fall geht es allerdings um ein Gutachten NACH dem Schaden. Dass man das idealerweise nicht von einem Unbedarften Gutachter machen lassen sollte, versteht sich von selbst. Die Preisfrage bleibt: was bringt einem dafür denn ein zuvor gemachtes Classic Data Kurzgutachten? Und wie jung muss dieses GA tatsächlich sein?
    Quer ist mehr.

  16. #16
    Avatar von Chrystalwhite
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    Wenn Du so fragst:


    Was wäre Dir ein 2 Jahre altes Gutachten wert, wenn Du ein Auto kaufst ?

    Mir: NICHTS.

    Ergo: Das ist mehr für die Versicherungseinstufung geeignet, sonst kannst Du es mindestens 1x jährlich neu machen.
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  17. #17

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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Wenn Du so fragst:


    Was wäre Dir ein 2 Jahre altes Gutachten wert, wenn Du ein Auto kaufst ?

    Mir: NICHTS.

    Ergo: Das ist mehr für die Versicherungseinstufung geeignet, sonst kannst Du es mindestens 1x jährlich neu machen.
    Wenn dieser Aufwand nötig sein sollte, um in unserem Rechtsstaat mein Eigentum mit einer Fahrleistung unter 2tkm korrekt abzusichern, muss ich wohl meinen NA einfach einlagern und nicht mehr fahren...

    Beim Kauf eines Oldtimers ist alles hilfreich, auch ein plausibles Gutachten, welches älter als 1 Jahr ist.
    Quer ist mehr.

  18. #18
    Avatar von Chrystalwhite
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    Das hat ja nichts mit dem Rechtsstaat zu tun, daß ein Gutachten altert, das ist wie mit dem Brot von letzter Woche und der Zeitung von gestern.


    Was nützt mir die Info, daß das Auto vor zwei Jahren rostfrei war, keine Kratzer und Dellen hatte und der Motor keine auffälligen Laufgeräusche hatte ?

    Das kann sich ja alles längst geändert haben.


    Sprich mal mit Deiner Versicherung. Entscheidend ist doch, ob Du z. B. auch 10.000,- wiederbekommst, wenn im Gutachten 10.000,- stehen.

    Und hol Dir mal ein Angebot bei OCC, für die ist das Haupt- und nicht Nebengeschäft.
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  19. #19

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    Sprich mal mit Deiner Versicherung. Entscheidend ist doch, ob Du z. B. auch 10.000,- wiederbekommst, wenn im Gutachten 10.000,- stehen.
    Ja, das steht auf der Liste für nach der Rückkehr. Bin auch gespannt, ob die WGV Kasko für Oldtimer anbietet - für Youngtimer gibt es überhaupt keine Kasko. Nun, kann halt sein, dass ich dann bald mit allen Fahrzeugen dort weg bin...

    Viel wichtiger ist mir eigentlich aber der Umgang mit fremden HP-Schäden; das kann ich eben nicht im Vorfeld mit der Versicherung klären.
    Quer ist mehr.

  20. #20

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    Zitat Zitat von HeinerEu Beitrag anzeigen
    Entschieden habe ich mich dann für eine All-Risk Versicherung bei Hiscox (über Oldie-TS).......
    Die habe ich auch genommen. Aber was ist Oldie-TS?
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  21. #21
    Avatar von HeinerEu
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    .....Oldie-TS ist ein Maklerbüro, das im Bereich Oldtimer und Youngtimer Versicherungen vermittelt, z.B. OCC, Hiscox usw......
    ...hier der Link: http://www.oldie-ts.de
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