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  1. #1

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    Gewährleistung bei Durchrostung an tragendem Teil

    Hallo,

    bin mal neu hier

    Folgende Frage: ich habe im November letzten Jahres einen NB (2005) mit 79.000 km, lückenlos Scheckheftgeflegt bei Mazda, mit TÜV, 1. Hand und bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nun habe ich natürlich die Inspektion fortgeführt und zwar bei meinem Mazda-Händler. Dieser hat nun eine größere Durchrostung (s. Anhang) am vorderen Träger (im Radlauf rechts vorne) gefunden, die mir beim Kauf leider nicht aufgefallen war. Bremsen, Verdeck etc. hab ich kontrolliert.
    Habe ich nun Anspruch auf Mängelgewährleistung, da mein Händler meinte, dass dieses Teil ein tragendes Teil sei und ich so keine Chance auf TÜV (01/19) hätte?

    Danke
    sojos

    Rostloch_mx5.jpg

  2. #2
    Avatar von da_user
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    November letzten Jahres? Mehr als 6 Monate her => du musst beweisen dass der Schaden beim Kauf schon bestand.
    Das dürfte auch mit KFZ-Rechtsschutz unmöglich werden...

  3. #3
    Administrator Avatar von Andreas
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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    November letzten Jahres? Mehr als 6 Monate her => du musst beweisen dass der Schaden beim Kauf schon bestand.
    Das dürfte auch mit KFZ-Rechtsschutz unmöglich werden...
    Bei einem derart durchgerosteten Träger sollte es doch ein Leichtes sein zu beweisen, dass der Schaden beim Kauf schon da war. So ein Schaden kann nicht in 6 Monaten entstehen, selbst wenn Du die Kiste 6 Monate in Salzwasser versenkst.
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  4. #4

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    Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
    Bei einem derart durchgerosteten Träger sollte es doch ein Leichtes sein zu beweisen, dass der Schaden beim Kauf schon da war. So ein Schaden kann nicht in 6 Monaten entstehen, selbst wenn Du die Kiste 6 Monate in Salzwasser versenkst.
    Wie beweist man sowas, mit einem Sachverständigen?

  5. #5
    Administrator Avatar von Andreas
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    Zitat Zitat von sojos Beitrag anzeigen
    Wie beweist man sowas, mit einem Sachverständigen?
    Im ersten Schritt würde ich erst mal den Verkäufer kontaktieren und ihn mit dem Schaden konfrontieren. Wenn er den Garantiefall nicht anerkennt, weist Du halt auf einen Sachverständigen hin und solltest dann einen Anwalt nehmen.
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  6. #6

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    Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
    Im ersten Schritt würde ich erst mal den Verkäufer kontaktieren und ihn mit dem Schaden konfrontieren. Wenn er den Garantiefall nicht anerkennt, weist Du halt auf einen Sachverständigen hin und solltest dann einen Anwalt nehmen.
    Gewährleistung, nicht Garantie. Ausser es liegt eine Händlergarantie vor; die bessere Anspruchsgrundlage dürfte trotz Beweislastumkehr die gesetzliche Gewährleistung sein,
    Quer ist mehr.

  7. #7

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    Hab mit dem Händler Kontakt aufgenommen. Ich soll vorbeikommen, damit der Meister sich das ansieht. Kostenübernahme entscheidet dann der Meister. Mal sehen...
    Aber erstmal danke!

  8. #8
    MX-5 Classic
    Guest
    Na das klingt doch schon mal gut, allerdings solltest du dich nicht ins Bockshorn jagen lassen, wenn der Meister sich erdreistet eine Kostenübernahme zu verweigern, sondern tatsächlich anmerken, dass du dann selbstverständlich einen Gutachter beauftragen wirst, der mit Sicherheit feststellen wird, dass dieser Sachmangel bereits beim Kauf bestand.
    Die Nachfrage, ob sie dann noch gerne die Gutachterkosten und ggf. noch die Kosten für anwaltliche Unterstützung übernehmen wollen, wirkt meist Wunder, bei mir auch schon mal bei einer Mercedes Niederlassung.

    Schöne Grüße aus Kiel

    Kai-Uwe

  9. #9

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    Bei dieser Laufleistung und dem Alter sieht das heftig aus. Die Reparatur ist aufwendig und teuer. Bei meinem NB (5 Jahre älter) war das ja im Vergleich noch gar nix. Der Schaden dürfte m.E. schon lange vor dem Kauf bestanden haben. Ist der Wagen denn sonst unten herum auch stark rostig (Fahrwerk)?

  10. #10

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    Lt. meinem Händler bei der Inspektion nichts Auffälliges gefunden. Unterboden und Auspuff sehen soweit recht gut aus. Die Bremsen sind bissle runter, wobei ich die hinteren schon habe machen lassen. Nur das Loch im Träger.

  11. #11

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    Zitat Zitat von sojos Beitrag anzeigen
    Lt. meinem Händler bei der Inspektion nichts Auffälliges gefunden. Unterboden und Auspuff sehen soweit recht gut aus. Die Bremsen sind bissle runter, wobei ich die hinteren schon habe machen lassen. Nur das Loch im Träger.
    Das entbindet ihn nicht von der Sorgfaltspflicht und auch nicht von Gewährleistung. Nimm Dir einen Anwalt, ernsthaft. Eine Reparatur bei oder durch den Händler ohne gutachterfähuge Dokumentation der Arbeit würde ich auch nicht akzeptieren. Es geht um einen wirtschaftlichen Totalschaden!
    Quer ist mehr.

  12. #12

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    Was Du auch noch mal machen könntest: Mazda hat ja diese PC-Dokumentation der Inspektionen und Arbeiten. Bei meinem NB war nicht erkennbar, ob der Zahnriemen je gewechselt wurde. Ich habe daher bei dem Händler angerufen (der die bisherige Wartung gemacht hatte). Die wussten dann auch noch über die Schweißarbeiten am Schweller bescheid. In Deinem Falle könnte der frühere Händler den Schaden ggf. schon mal dokumentiert haben.

  13. #13

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    Nur zum Verständnis: es handelt sich um zwei Händler: einer, bei dem ich den Wagen gekauft habe und einer bei dem ich die Inspektion gemacht habe. Eigentlich ja drei. Der dritte hatte den Wagen für alle vorherigen Inspektionen. Aber den kann ich wegen der Doku fragen, obwohl ich auch schon alles digital habe.

  14. #14

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    Hier wurde doch schon alles gesagt ! Gewährleistung ! Wenn der gewerbliche Verkäufer zickt, ab zum Anwalt !

  15. #15
    Avatar von Oggy
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    Moin, das Loch kommt erst wenn man mal draufhaut, davor ist das eine bräunliche leicht beulige Dreckschicht. Das ist alles nur harter Rost in Jahren gewachsen, der dann in sich zusammenfällt. Diese Stelle haben fast alle NB, mal mehr mal weniger sichtbar.
    Grüße

    NA1,8 NC1,8 und nun ND 1,5

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