Ich denke mal, man wird dir auch den Hinweis gegegen haben, den alten Brief NICHT zu entsorgen.
Sollte es nämlich mal Probs geben, kannst du den alten (auch Kopie) nämlich vorzeigen.
Ich denke mal, man wird dir auch den Hinweis gegegen haben, den alten Brief NICHT zu entsorgen.
Sollte es nämlich mal Probs geben, kannst du den alten (auch Kopie) nämlich vorzeigen.
Ich denke mal, man wird dir auch den Hinweis gegegen haben, den alten Brief NICHT zu entsorgen.
Sollte es nämlich mal Probs geben, kannst du den alten (auch Kopie) nämlich vorzeigen.
Also ich hab den neuen Fahrzeugschein ebenfalls mit Beiblätter bekommen ,genauso wie bei dem alten Schein.
Sprich alles eingetragen
Also ich hab den neuen Fahrzeugschein ebenfalls mit Beiblätter bekommen ,genauso wie bei dem alten Schein.
Sprich alles eingetragen
Ja das machen die gerne um sich Tipparbeit zu sparen, du hättest darauf bestehen müssen das alles übernommen wird, auch wenn dann böse angeschaut wirst, weil sie mehr "arbeiten" müssen.
SO musst nun den alten wisch mitführen, zwar nicht intelligent, aber so funktionierts leider
Ja das machen die gerne um sich Tipparbeit zu sparen, du hättest darauf bestehen müssen das alles übernommen wird, auch wenn dann böse angeschaut wirst, weil sie mehr "arbeiten" müssen.
SO musst nun den alten wisch mitführen, zwar nicht intelligent, aber so funktionierts leider
So, war jetzt nochmals auf der Zulassung.
Abweichende Räder/Felgenkombinationen, die im alten KFZ-Brief/Schein eingetragen sind werden in der neuen Zulassungsbescheinigung I und II laut EU-Verordnung *nochmalwas* vom *weissnichmehr* nicht mehr übernommen. Dazu eine Kopie des alten KFZ-Briefes mitführen.
So die Dame von der Zulassung
Die Tieferlegung wurde vom alten Schein/Brief übernommen und in eine (wieder) ganz neue Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) eingetragen.
Gekostet hat mich das nichts (außer 30 Minuten Zeit), war auch deren Fehler.
Greetz
alpenmolch
So, war jetzt nochmals auf der Zulassung.
Abweichende Räder/Felgenkombinationen, die im alten KFZ-Brief/Schein eingetragen sind werden in der neuen Zulassungsbescheinigung I und II laut EU-Verordnung *nochmalwas* vom *weissnichmehr* nicht mehr übernommen. Dazu eine Kopie des alten KFZ-Briefes mitführen.
So die Dame von der Zulassung
Die Tieferlegung wurde vom alten Schein/Brief übernommen und in eine (wieder) ganz neue Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) eingetragen.
Gekostet hat mich das nichts (außer 30 Minuten Zeit), war auch deren Fehler.
Greetz
alpenmolch
Habe ja vorgestern meinen NBFL neu angemeldet bzw. zugelassen. Das Fahrzeug habe ich im Nov.07 bei einem Händler gekauft und war seitdem stillgelegt. Das heißt ich bekam auf der Zulassungstelle einen neuen Bief und einen neuen KFZ-Schein. (Heisst jetzt irgendwie wie Zulassungsschein 1 und 2 oder so ähnlich). Nur fehlen hier jetzt die Eintragungen unter 33/Bemerkungen, wie Eibach-Fahrwerksfedern..Auch Felge 15 x 6JJ, ET 40. . . usw.
Muss ich das jetzt beim TÜV /Dekra nachtragen lassen, oder reicht es wenn ich eine Kopie des alten (ersten) KFZ-scheines mitführe ?
*verwirrt*
greetz
alpenmolch
Habe ja vorgestern meinen NBFL neu angemeldet bzw. zugelassen. Das Fahrzeug habe ich im Nov.07 bei einem Händler gekauft und war seitdem stillgelegt. Das heißt ich bekam auf der Zulassungstelle einen neuen Bief und einen neuen KFZ-Schein. (Heisst jetzt irgendwie wie Zulassungsschein 1 und 2 oder so ähnlich). Nur fehlen hier jetzt die Eintragungen unter 33/Bemerkungen, wie Eibach-Fahrwerksfedern..Auch Felge 15 x 6JJ, ET 40. . . usw.
Muss ich das jetzt beim TÜV /Dekra nachtragen lassen, oder reicht es wenn ich eine Kopie des alten (ersten) KFZ-scheines mitführe ?
*verwirrt*
greetz
alpenmolch
Die Dame scheint eine angelernte Aushilfe vom Finanzamt zu sein.
Es wird zwar tatsächlich nur noch z.B. eine Bereifungsgröße aus der ursprünglichen Hersteller-ABE eingetragen, auch wenn verschiedene Größen seit Erstzulassung freigegeben sind. Hier muss Dir im Fall der Fälle die Polizei nachweisen, dass Du eine nicht vom Hersteller zugelassene Reifengröße fährst.
Im Gegensatz dazu sind aber weiterhin alle Sondereintragungen eintragungspflichtig-also Eintragungen durch den TÜV, einen Gutachter etc., die nix mit der ABE/Genehmigung des Herstellers zum Zeitpunkt der Herstellung des Autos zu tun haben!
Da der alte Brief ein entwertetes Dokument ist, gilt er auch streng genommen nicht als echter Nachweis einer vorliegenden Genehmigung.
Da Du nie weisst, wie der "den-alten-entwerteten-Brief-mitführen-Tip" in einigen Jahren bewertet wird, würd ich unbedingt auf Eintragung der Sonderabnahmen bestehen.
Die Mädels vom Amt sparen sich tatsächlich gerne die Zusatzarbeit. Bei der Zulassung meines Miata letzte Woche sollte ich auch so abgespeist werden-jetzt hab ich trotz neuer Papiere zwei Anlagenblätter am neuen Kfz-Schein.
ciao,
bernd
Die Dame scheint eine angelernte Aushilfe vom Finanzamt zu sein.
Es wird zwar tatsächlich nur noch z.B. eine Bereifungsgröße aus der ursprünglichen Hersteller-ABE eingetragen, auch wenn verschiedene Größen seit Erstzulassung freigegeben sind. Hier muss Dir im Fall der Fälle die Polizei nachweisen, dass Du eine nicht vom Hersteller zugelassene Reifengröße fährst.
Im Gegensatz dazu sind aber weiterhin alle Sondereintragungen eintragungspflichtig-also Eintragungen durch den TÜV, einen Gutachter etc., die nix mit der ABE/Genehmigung des Herstellers zum Zeitpunkt der Herstellung des Autos zu tun haben!
Da der alte Brief ein entwertetes Dokument ist, gilt er auch streng genommen nicht als echter Nachweis einer vorliegenden Genehmigung.
Da Du nie weisst, wie der "den-alten-entwerteten-Brief-mitführen-Tip" in einigen Jahren bewertet wird, würd ich unbedingt auf Eintragung der Sonderabnahmen bestehen.
Die Mädels vom Amt sparen sich tatsächlich gerne die Zusatzarbeit. Bei der Zulassung meines Miata letzte Woche sollte ich auch so abgespeist werden-jetzt hab ich trotz neuer Papiere zwei Anlagenblätter am neuen Kfz-Schein.
ciao,
bernd