>hab heut morgen mit nem tüv-menschen gesprochen: es ist, wie
>bereits vermutet. da die kombi (vorne 7x15 hinten 8x15) nicht
>ausdrücklich im gutachten erwähnt ist, muss es per
>einzelabnahme eingetragen werden. was allerdings im normalfall
>völlig ohne probleme gehen sollte! lediglich bei ABS könnten
>aufgrund unterschiedlicher raddurchmesser abweichungen
>auftreten, die genauer geprüft werden müssen.
Hallo Andi,
also die Aussage mit dem "unterschiedlicher raddurchmesser" hat der TÜV Prüfer wohl falsch verstanden denn die Felgen 7x15 und 8x15 sagen nur die BREITE DER FELGEN !!! der DURCHMESSER ist der gleiche
15 ZOLL so das du ohne Probleme das mit ABS fahren kannst
Würde man 7x15 vorne und hinten 8x16 verbauen würde es zu problemen mit der ABS kommen.
Bei 16 Zoll kombis gibt es ja auch 7,5X16 und 9x16
Endscheident ist die ET vorne ET 30 und 7x15 hinten 8x15 ET 20 oder 25 je nach dem wie weit die Felge raus soll
Mfg Lothar