Hallo Leute!
Meistens reicht es mir, im Forum mitzulesen oder bei Problemen einfach in alten Beträgen nach Hilfe zu suchen. Leider kann ich diesmal nichts Entsprechendes finden.
Folgendes Problem:
Ich war gestern beim örtlichen TÜVer, um mein neues Fahrwerk und die Radreifenkombination eintragen zu lassen. Meiner Meinung nach habe ich alles soweit vorbereitet, dass der TÜVer nichts hätte sagen können. Nun war das gestern auch nicht das erste mal für mich, Veränderungen am Fahrwerk eintragen zu lassen.
Ich war dann aber sehr erstaunt über das, was er abgeprüft hat. Dynamischer Test war mir klar, anschliessend Lichttest, kein Problem und dann diagonal aufbocken und die Freigängigkeit prüfen. Der TÜVer hat vorne rechts und hinten links aufgebockt, Geradeausfahrt nachgeschaut, alles tutti. Dann hat er hart nach links eingeschlagen, auch alles gut. Dann hat er nach rechts eingeschlagen und dort gab es dann Blechlontakt zwischen der Radinnenseite und dem Radlauf. --> KEINE EINTRAGUNG.
Nachdem ich nun eine Nacht drüber geschlafen habe, kommen mir, denke ich, berechtigte Zweifel, denn das, was der TÜVer mit dem letzten Test abgeprüft hat, kann im richtigen Fahrbetrieb ja gar nicht auftreten.
Schlage ich während der Fahrt nach rechts ein, wird das rechte Rad entlastet und kann somit gar nicht an der Stelle schleifen, an der der Reifen Blechkontakt hat.
Ich habe heute beim Stöbern folgenden Link gefunden : http://www.reifen-boehler.de/html/dekra___tuv.html
Dort findet man unter 'Freigängigkeit prüfen':
"Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist."
Das beschreibt genau das, denke ich, was ich etwas weiter oben beschrieben habe, denn wenn ich rechts aufbocke, dann nach rechts einschlage, prüfe ich das kurveninnere Rad.
Bevor ich jetzt aber mit diesem Hinweis beim TÜVer aufschlage, würde ich mir die Prüfvorschrift(?) gerne bestätigen lassen. Am besten wäre natürlich, wenn mir ein hier mitlesender Sachverständiger einen Link oder einen Hinweis auf eine TÜV-Prüfrichtlinie oder so etwas Ähnliches zukommen lassen könnte.
Ich bedanke mich schon mal bei allen, die mir hier weiterhelfen können.
MfG Alex