Hallo!
Aktuell fahre ich 215/40/17, ziehe aber in Erwägung mit neuen Reifen 215/45/17 aufziehen zu lassen.
Lt. Gutachten ist Nachfolgendes aufgeführt:
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
Was bedeutet das für mich sprich Kosten?
Gruß
RaZer