eben. 2012 war das zweite Facelift. Das erste Facelift kam 2009.
Moin,
hatte vor ca. einem Jahr mit meinem ND ein Reh bei ca. 70km/h mit der vorderen linken Schnauze erwischt gehabt.
Da ich nicht in dem besagten Bereich von 20-60km/h in Bezug auf die etwaige Auslösung der Haube unterwegs war, hatte ich also nur eine verformte Stoßstange, die über die Teilkasko ohne SB ersetzt worden ist (Lack trotz Lackierung beim Freundlichen leider auch nicht Hundertprozentig getroffen).
Allerdings schließe ich mich den Äußerungen von zwei Kollegen hier an, das bei 2 bisher bekannten Fällen überhaupt, doch evtl. ein zu großer Hype darum gemacht wird.
Klar ist das sehr ärgerlich für Ulli und dem Anderen aber 2 von keine Ahnung wie vielen ND's, ist jenseits von jeder erwähnenswerten Statistik.
Das Mazda das System ähnlich wie Mercedes hätte hinbekommen müssen, steht dabei außer Frage und ich denke/hoffe mal, dass das mit dem Modelljahr 2019 Geschichte bzw. angepasst sein wird
Ach ja, Aufsetzer hatte ich auch schon ab und an dank Tieferlegung aber wohl auch hier anscheinend nicht in dem besagten Geschwindigkeitsbereich gewesen.
In Bezug auf die DSGVO.
Was sollen da die armen Trucker sagen, die schon seit zig Jahren von deren Zentrale über GPS getrackt werden und zusätzlich die Geschwindigkeiten aufgezeichnet werden? Normalerweise dürfte das doch nun alles ebenfalls nicht mehr wirklich gesetzeskonform sein, oder?
Wenn ich weder geortet oder nicht möchte, dass meine Haube auslöst, fahre ich mit meinem Oldtimer durch die Gegend. Sicherer geht es nicht, auch wenn Gurte, Airbags, ABS oder sonstige Errungenschaften der Technik fehlen
Du verwechselst zwei Dinge. Es geht nicht um die Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern die Schadenshöhe im Eintrittsfall.
Klar kannst Du jetzt sagen: 2 von (sagen wir mal) 20.000 verkauften ND ist Null Komma 1 Promille. Multipliziert mit einer Schadenshöhe von 7.000 Euro ergibt dann eine kalkulatorisch nötige Schadensrücklage von nur 70 Cent. Ein Versicherer kann so arbeiten, weil er eine statistisch relevante Grundgröße an potentiellen Schadensobjekten hat. Ein einzelner Autonutzer kann leider nur binär rechnen: Schadenseintritt oder nicht. Er muss also damit rechnen, bei einem Bagatellfall auf einer Schadenshöhe von 7.000 zu sitzen. Wer das nicht kann (oder nicht über VK-Versicherung mit Rabattretter abbilden kann), darf dieses Auto nun mal basierend auf wirtschaftlichen Erwägungen nicht fahren.
Übrigens ist das genau die gleiche Chose wie im NC-preFL 2,0L mit den Motorschäden. Ein paar Dutzend gemessen an verkauften Autos ist nicht viel. Aber wenn es einen getroffen hat, war das zumeist wirtschaftlich ein echtes Desaster.
Und der eigentliche Aufschrei liegt darin, daß das ein konstruktiver Fehler ist, der in Japan hätte vermieden werden können. Übrigens ebenso wie beim NC-Motor ... dafür sind im Gegenzug aber sonst gar keine Wehwehchen bekannt und NA bis ND waren und sind durch die Bank problemlose Fahrzeuge.
Auch hier verwechselst Du was. Hier gab und gibt es klare Rechtsgrundlagen. Der Spediteur ist sogar in einer Sorgfaltspflicht, obendrein ist er (meist) auch noch Arbeitgeber des Truckers. Bei einem Privatfahrzeug trifft all das nicht zu, auch nicht bei Leasingfahrzeugen und auch nicht bei normalen Aussendienst-Firmenfahrzeugen. Tracking ist in Deutschland nach altem Datenschutz grundsätzlich verboten, und nach dem neuen auch. Alle zulässigen Ausnahmen sind in Art 6 festgelegt, der für den von Dir genannten Fall wichtige Satz steht in Art 6 c (https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html). Ansonsten bin ich der Meinung, daß die DSGVO auch die Rechte von genau diesen Berufsgruppen stärkt, weil jetzt auch hier Datenminimierung, Auskunftspflicht, Selbstanzeigepflicht des Unternehmens bei Verstößen und hohe Bußgelder gelten. Gerade in Verbindung mit Arbeitsrecht wird es hier dann aber ziemlich diffizil und das sollte daher auch nicht von Laien wie uns in so einem Forum diskutiert werden. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und das wird sicherlich einige Gerichte beschäftigen.
Quer ist mehr.
Nur um das richtig zu stellen. Wir haben es nicht mit 2 bisher bekannten Fällen zu tun, sondern im Mazda ND-Forum mit 4 dokumentierten Fällen und im Fiat 124-Forum mit 4 Fällen. Also 8 Fälle und dabei wird es sich nur um einen kleinen Teil der gesamten Auslösungen handeln. Denn die Masse der Fahrer wird nicht in einem Forum schreiben.
Ansonsten hat Mazze das Hauptproblem nochmal wunderbar klar und logisch zusammengefasst und herausgestellt, danke.
Gruß Ulli
Geändert von Ulli (07.06.2018 um 18:01 Uhr)
...nicht zu vergessen die zwei Australier vom letzten Jahr, eine angebliche Fehlauslösung, ein Koala.
Jörg (Kürschrauber)
Die aktive Motorhaube setzt den Eigentümer und Fahrer somit dem Risiko von 7000€ aus. Doch was bringt es dem Fussgänger, wie stark wird sein Verletzungsrisiko vermindert? Hier in der Schweiz ist der Fahrer praktisch immer Schuld wenn es zu einem Unfall mit einem Fussgänger kommt - egal wie haarsträubend Risikoreich der Fussgänger war.
Zeitung lesend, unter Drogen stehend, gegen einen stehenden LKW gelaufen? Fahrer schuld, muss alles nur denkbare tun um den Unfall zu verhindern, er hat nicht gehupt....
Frau mit Suizid Absichten legt sich in dunkler Kleidung unter Drogen auf die Autobahn an eine unbeleuchtete Stelle. Fahrer fuhr langsamer als das Tempolimit vorgab - überfuhr, trotz Beleuchtung am Fahrzeug die Frau. Fahrer maximal Schuld, Fahrer muss JEDERZEIT anhalten können.
Und mein persönlicher Horror - Eine Person wird durch einen Unfall durch die Luft geschleudert, fliegt mehrere Meter bis weit auf die Gegenfahrbahn und wird dann erst durch ein entgegenkommendes Fahrzeug überfahren. Ihr ahnt es schon, der Fahrer des zweiten Fahrzeuges hat das grössere Problem. Er ist schliesslich Schuld am Tod des Unfallopfers - er hätte JEDERZEIT anhalten können müssen.
(Alle Beispiele sind abgeschlossene Rechtsfälle aus der Schweiz)
Da die Rechtslage nun mal so ist, wie sie ist und die Fussgänger die Adaption daran abgeschlossen haben betreiben Sie eine beispiellose Risikomentalität.
Das Tragen von Kopfhörern, gern grosse On oder Overears, kombiniert mit intensiven Smartphone Gebrauch lässt den Strassenverkehr komplett in Vergessenheit geraten. Es wird ohne zu zögern einfach auf die Strasse getreten, egal ob die Ampel Rot oder Grün ist, egal ob da ein Fussgängerstreifen ist oder nicht. Mögliche Bremswege interessieren auch nicht - der Fahrer muss ja jederzeit anhalten können. Radfahrer unterscheiden sich im Verhalten in der Stadt Zürich davon übrigens nicht - auch für diese Verkehrsteilnehmer gelten die Verkehrsregeln anscheinend nicht.
Nun gut - unter diesen Randbedingungen - warum eine funktionsfähige aktive Motorhaube?
Hier ist dem User Legoman1985 aus England im Oktober 2017 eine Radkappe vor den ND gekullert. Der User rodkemp erläuterd dort auch die bekannten australischen Fälle.
http://www.mx5nutz.com/forum/index.php?showtopic=364561
https://www.mx5oc.co.uk/forum/yaf_po...t-issue.aspx?=
Gruß Ulli
Moin Martin,
erst mal vielen Dank für die Richtigstellungen, gerade in Bezug auf die DSGVO
Beim NC hatte ich mit meinem 1.8er Motor in den fast 10 Jahren wohl richtig Glück gehabt, gab ja so einige Fälle, wo der Motor aufgeraucht war. Auch diese wie viele andere Dinge, waren/sind konstruktionsbedingte Fehler, welche allerdings bei egal welchem Fabrikat auch immer leider Gottes und viel zu oft vorkommen.
Als ich nen Boxster S kaufen wollte vor ein paar Jahren, war ich zwei Jahre im Porsche-Forum unterwegs und selbst dort gab es einige Probleme bei den Motoren, wo die Reparaturen ebenfalls für jeden Betroffenen einen argen Beigeschmack hinterlassen hätten, wenn denn nicht die Approve-Garantie vorhanden ist.
Ähnliches liest man in jedem erdenklichen Forum der verschiedensten Marken und leider ist es seit einigen Jahren teilweise so geworden, dass die Kunden neuer Modelle auch gleich ein wenig mit deren Testfahrer sind. Die Entwicklungszeiten und die Intervalle der jeweiligen Modellwechsel werden immer kürzer und somit auch die Erprobungszeiten vor der Markteinführung.
Normalerweise dürfte man dann überhaupt kein Neufahrzeug mehr kaufen, egal ob nun Mazda, BMW, Toyota, Audi oder sonstige.
Das Mazda das mindestens genauso gut und gleichzeitig auch noch so kostengünstig wie Mercedes hätte lösen müssen/können, hatte ich allerdings auch angemerkt. Ist ein kompletter Konstruktionsmangel seitens Mazda und für jeden Betroffenen bei den anfallenden Kosten hierzu der absolute Gau, keine Frage.
Deswegen ja meine persönliche Hoffnung für die zukünftigen ND-Käufer, dass das in Japan mit dem Modelljahr 2019 entsprechend verbessert und umgesetzt werden kann/wird.
@Ulli...sorry, diese Zahlen waren mir nicht bewusst und wie Du und Martin schon richtig geschrieben hattet, der finanzielle Schaden für jeden Betroffenen ist immens und hätte im Vorfeld vermieden werden können.
In Bezug auf die DSGVO war ich leider nicht zu hundertpro im Bilde aber dank Deiner Erläuterungen nun umso einiges mehr, danke noch mal hierfür
Sonnigen Gruß,
Jens.
Hallo Ulli,
ich bedaure weiterhin, dass es dich getroffen hat und das dieser hohe Schaden eingetreten ist, aber bei den von dir genannten 8 Fällen handelt es sich, wenn ich mich nicht irre um reguläre Auslösungen des Sicherheitssystems. Fehlauslösungen kann ich hier nicht erkennen.
Ein Sensor und wenn er noch so gut ist, kann nicht unterscheiden zwischen einer Kollision mit einem Tier, einem Begrenzungspfeiler, oder einem Fußgänger. Wenn die vorgegebenen Parameter gegeben sind, löst das System aus und das ist auch gut so! Was bleibt ist die ärgerliche Schadenshöhe, die sicherlich in der Höhe vermeidbar wäre, aber das ist sicherlich ein Problem meiner Versicherung und nicht meins.
Es ist normal, dass Menschen gegen Gesetze verstoßen. Es gibt in Deutschland sogar Morde, obwohl sie schon lange verboten sind.
Warum hat damals keiner der Betroffenen Anzeige erstattet? Oder einen Betriebsrat eingeschaltet? Oder eine Gewerkschaft? Oder einen Journalisten? Möglichkeiten hätte es auch vor DSGVO ausreichend gegeben, gerade im Bereich von Dienstverträgen.
Bezüglich der DSGVO hoffe ich, dass Arbeitgeber jetzt etwas mehr abgeschreckt sind, solchen Unfug umzusetzen. Ich würde mir sogar wünschen, dass die DSGVO besonders scharfe Strafen für Verstöße im Personalwesen einsetzen würde. Richtig schön wäre es, eine /persönliche/ Haftung bei verantworltlichen Fachvorgesetzen und beim Vorstand einzuführen. Im normalen Strafrecht halte ich Strafen für in der Regel nicht abschreckend. Als Wirtschaftssanktion hingegen sind Strafen hervorragende Mittel zur Durchsetzung von Maßnahmen, solange das Strafrisiko (die Wahrscheinlichkeit des Auffliegens gekoppelt mit der Strafhöhe) ausreichend hoch ist. Eine persönliche Strafe hilft dabei auch ungemein, wenn auch nicht immer (z.B. Siehe Arbeitszeitvorgaben).
Quer ist mehr.
Hallo Ralf,
die Zahlen der Schadenabwicklung habe hier im Thread genannt. Daraus und aus meinem Kommentar geht hervor, das wir keinen nennenswerten Verlust gehabt haben. Also ist Dein Mitleid unangebracht. Aber trotzdem danke, es scheint ja so, als wenn Du das mit den Zahlen hier und im ND Forum nicht mitbekommen hast.
Ich denke Du irrst Dich. Bei Hausalarmanlagen spricht man klar von Fehlalarmen, wenn die Sirene am Haus mit 130 Dezibel losgeht und es liegt kein Einbruch oder gewaltsames Eindringen vor. Da haben auch andere Umstände den oder die Sensoren ansprechen lassen. Das wird dann Fehlalarm genannt. Technisch gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen einem "richtigen Alarm" und einem Fehlalarm. In beiden Fällen wird die Alarmkette gestartet weil das Überwachungssystem ein verdächtiges Verhalten wahrnimmt.
Genau so auch bei der aktiven Motorhaube. Nur das Mazda kein AUS Schalter (wie bei der Alarmanlage) vorgesehen hat und infolge jeder Auslösung ein kapitaler 4-stelliger Schaden eintritt, von dem Mazda und seine Händler auch noch profitieren. Also für mich sind die bisherigen Auslösungen, Fehlalarme mit bewusst in Kauf genommener Vermögensvernichtung, weil bisher kein Fußgänger beteiligt war.
Wenn du glaubst, das die Schadenhöhe immer ein Problem Deiner Versicherung und nicht Deines ist, will ich Dir gern die Daumen drücken.
Das Daumendrücken wird nötig sein, falls Du der Versicherung nicht den kausalen Zusammenhang eines Unfallgeschehens mit der Aktivierung der Haube nachweisen kannst. Nachträglich noch einen Unfall etwa einen Leitpfahl vorzutäuschen, kann gehörig ins Auge gehen, wie es aus @ericksfünfundfünfzig Beitägen hier im Thead hervor geht.
Gruß Ulli
Beitrag automatisch zusammengeführt
Hallo Leute,
was hat die DSGVO mit den Kosten der aktiven Motorhaube zu tun? Besser für die Übersichtlichkeit wäre, ihr macht dafür einen eigenen Thread auf und die bisherigen Beiträge zu dem Thema werden darin übernommen und hier gelöscht.
Gruß Ulli
Geändert von Ulli (10.06.2018 um 19:51 Uhr)
Du hast Recht, weil kein Fußgänger beteiligt war.
Aber:
Kein System der Welt wird zwischen Fußgänger, Tier oder Pfosten unterscheiden können - von daher hat das System richtig ausgelöst.
Das dadurch unnötig hohe Kosten entstehen - durch eine Konstruktion, die mehr Schaden anrichtet als zunächst erforderlich - sehen hier wohl alle ein.
Umwege? Kosmische Abkürzung!
Danke Gromit, das war natürlich ein Schreibfehler. Ich habe es geändert. Nachdem ich das Gutachten noch einmal durch gerechnet hatte, beläuft sich der reine Auslöseschaden bei unserer Exclusive Line mit den einfachen LED Scheinwerfern auf 5868€ und mit den Scheinwerfern des Sports Line auf 7068€.
Aber wie schon gesagt, kann man die Scheinwerfer auch drin lassen. Der Schaden ist gering und mit geschlossener Motorhaube nicht sichtbar.
Gruß Ulli
Auf Grund des enormen Wertverfalls des ND läuft so ein Schaden doch immer auch Totalschaden hinaus.