NBFL Gutachten gesucht für Heckschürze Postert M212191
Hallo liebe MX5 Gemeinde
ich suche dringend ein Teilegutachten für die an meinem MX5 verbaute Heckschürze von Postert mit der Nr. M212191.
Ich musste letzte Woche meinen MX5 in der Schweiz beim Strassenverkehrsamt (TÜV) vorführen. Das Fahrzeug fahre ich seit 6 Jahren und jetzt ist dem Experten aufgefallen, dass die verbaute Postert Heckschürze eintragungspflichtig sei. Da ich das Auto gebraucht gekauft habe liegen mir leider keine Unterlagen vor. Das hat bis jetzt auch niemanden interessiert die letzten 15 Jahre die meiner inzwischen schon alt ist.
Bitte helft mir, da mir die Heckschürze an meinem roten Flitzer wirklich gut gefällt, und ich sie nicht entfernen möchte. Wer also so ein Teil sein eigen nennt oder jemanden weiss der auch so eine Heckschürze hat, bitte mit Gutachten bei mir melden.
Gibt es eigentlich eine Datenbank in der man solche Gutachten sammeln und allen Mitgliedern zur Verfügung stellen könnte?
Mit verzweifelten Grüssen aus der Schweiz
Andi
RE: NBFL Gutachten gesucht für Heckschürze Postert M212191
Hi
Ein Gutachten wird dir eventuell nichts helfen... da die Schweizer die deutschen Gutachten "eigentlich" nicht anerkennen.
Was Dir dagegen sehr helfen würde - ist der Nachweis, dass das Heck VOR (ca. Mitte) 2006 angebaut wurde...
Viele Grüsse aus der Ostschweiz
Stefan
RE: NBFL Gutachten gesucht für Heckschürze Postert M212191
Das Teil hier?
http://www.mazda-forum.info/attachme...schuerze-1.jpg
Ein GA für den deutschen TÜV habe ich zu Hause.
Könnte ich dir heute Abend schicken, wenn du mir die E-Mail per PN schickst.
RE: NBFL Gutachten gesucht für Heckschürze Postert M212191
Normalerweise tun sie das doch - hab meinen Volvo in die Schweiz verkauft, und alle ABEs für Scheinwerfer, Auspuff usw... wurden bei der Einfuhr problemlos anerkannt.
Gibt da zwischen der MFK und dem Tüv eine Art "bilaterales Abkommen" - die MFK erkennt EU-Gutachten an und der Tüv im Gegensatz schweizerische.
So konnte ich am Audi einen Milltek-Auspuff eintragungsfrei fahren, bei dem der Händler in D mir mehrere hundert für eine Sonderabnahme und Eintragung aus der Tasche leiern wollte. In der Schweiz gabs aber für diesen Auspuff ein Gutachten - beim Tüv vorzeigen, abnicken lassen, alles war gut :)