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Nachrüstung
Guten Morgen Gemeinde,
da es meiner Frau und mir immer wieder passiert:
Zündschlüssel raus ,ausgestiegen und vergessen Fenster
zu schliessen (Schei..).
Also wieder rein ins Auto,Schlüssel rein und Fenster hochfahren.
Ich habe eine orginal Fernbedienung (Sportive).
Gibt es hierfür einen Nachrüstsatz und was kostet sowas?
Gruß der Uedesheimer
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RE: Nachrüstung
Kann sein, dass ich jetzt ein bisschen
blöd bin, aber was willst du für einen
Nachrüstsatz? Um die Fenster auch im
abgeschlossenen Zustand des Autos hoch-
fahren zu können oder was hast du vor?
Ich kann es aus deinem Beitrag leider
nicht genau entnehmen!!!
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RE: Nachrüstung
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RE: Nachrüstung
>Kann sein, dass ich jetzt ein bisschen
>blöd bin,
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ja :7...scherz :D ;-) ;-) ;-) . Er will bestimmt die Fenster per Fernbedienung rauf und runter fahren lassen. So wie es einige Autos auch haben. So kann man vor dem losfahren schon mal die Hitze rauslassen. Obwohl bei uns bzw. bei mir ist die Hitze 5 sec. drin ---> schwups Dach auf :) :D
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RE: Nachrüstung
...ich find das ganze durchaus sinnvoll, da mit das auch oft passiert...
hatte schon eine deftige auseinandersetzung mit meiner versicherung, da diese das auto in dem moment wo es mit nicht hochgefahrern fensterscheiben (egal ob dach offen oder zu!!!) nicht als ABGESCHLOSSEN angesehen wird...schwachsinn, oder?!
...fänd es klasse, wenn es beim abziehen des schlüssels automatisch geschehen würde, aber anscheinend ist das bisher noch nicht umgesetzt worden...
abs
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RE: Nachrüstung
>hatte schon eine deftige auseinandersetzung mit meiner
>versicherung, da diese das auto in dem moment wo es mit
>nicht hochgefahrern fensterscheiben (egal ob dach offen oder
>zu!!!) nicht als ABGESCHLOSSEN angesehen wird...schwachsinn,
>oder?!
Ich habe genau die gleiche Frage an meine Versicherung gestellt, und die widerum haben es mir schriftlich wie nachstehend gegeben:
in der Vergangenheit haben wir uns auf die grobe Fahrlässigkeit als Deckungsschutzversagung bei einer Totalentwendung des Kfz nur dann berufen, wenn es
- zur Nachtzeit oder
- zur Tageszeit über einen längeren Zeitraum (mehrere Stunden) oder
- in bekannt diebstahlgefährdeten Regionen
mit offenem Verdeck abgestellt wurde.
Anders verhält es sich bei leicht aus dem Fahrzeug entfernbaren Teilen wie z.B. Quick-Out-Radios. Hier berufen wir uns auch beim kurzfristigeren Abstellen des Kfz auf die grobe Fahrlässigkeit, wenn das Verdeck nicht verschlossen oder die Teile nicht anderweitig gesichert wurden.
Von Absperren steht überhaupt nichts. Mit dem kann man doch leben, oder?
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RE: Nachrüstung
>>hatte schon eine deftige auseinandersetzung mit meiner
>>versicherung, da diese das auto in dem moment wo es mit
>>nicht hochgefahrern fensterscheiben (egal ob dach offen oder
>>zu!!!) nicht als ABGESCHLOSSEN angesehen wird...schwachsinn,
>>oder?!
dieser Schwachsinn war vor langer Zeit mal gängige Rechtsprechung
(wodurch es aber trotzdem Schwachsinn bleibt)
>Ich habe genau die gleiche Frage an meine Versicherung
>gestellt, und die widerum haben es mir schriftlich wie
>nachstehend gegeben:
schriftlich bekommen? Glückwunsch! Normalerweise sind Versicherungen vorsichtig, 'Interpretationen' der vereinbarten Versicherungsbedingungen schriftlich zu bestätigen,
da hierdurch ein neuer Vertragsinhalt erzeugt wird
>in der Vergangenheit haben wir uns auf die grobe
>Fahrlässigkeit als Deckungsschutzversagung bei einer
>Totalentwendung des Kfz nur dann berufen, wenn es
>- zur Nachtzeit oder
>- zur Tageszeit über einen längeren Zeitraum (mehrere
>Stunden) oder
>- in bekannt diebstahlgefährdeten Regionen
>mit offenem Verdeck abgestellt wurde.
das entspricht genau dem, was als Kausalität bezeichnet wird und Recht und Gesetz entspricht. Kurz gesagt: Ich/Versicherung kann mich nur auf grobe Fahrlässigkeit berufen,
wenn die von mir bemängelte Verhaltensweise (offenes Fenster bei offenem Cabrio) den Eintritt oder das Ausmass des Schadens maßgeblich ermöglicht oder vergrößert hat.
Auf Deutsch: Ein Autoradiodiebstahl aus einem geöffneten Cabrio wird durch gleichzeitig geöffnete Seitenfenster nicht ermöglicht/erleichtert -> der Vorhalt einer groben Fahrlässigkeit wäre ziemlicher Nonsens und nicht im geringsten gerichtsfest.
Insofern dürfte die schriftliche Bestätigung nicht nur bei TOTAL-, sondern auch bereits bei Teildiebstählen wirken.
>Anders verhält es sich bei leicht aus dem Fahrzeug
>entfernbaren Teilen wie z.B. Quick-Out-Radios. Hier berufen
>wir uns auch beim kurzfristigeren Abstellen des Kfz auf die
>grobe Fahrlässigkeit, wenn das Verdeck nicht verschlossen
>oder die Teile nicht anderweitig gesichert wurden.
Und damit haben Sie auch berechtigte Chancen, vor Gericht durchzukommen.
Grundsatz: Immer so verhalten, als wäre man nicht versichert (und wer lässt dann schon sein Radiobedienteil dran und packt es nicht in den Kofferraum?)
>Von Absperren steht überhaupt nichts. Mit dem kann man doch
>leben, oder?
Sicher.
Ich bin zwar selbst in der Branche, habe den Wagen aber bei einer 'befreundeten' Gesellschaft versichert und mir mal den Spaß gemacht, die Frage nach dem zwingenden Fensterverschluß zu stellen. Natürlich kamzu erst die bereits oben geschilderte, dämliche Argumentation. Auf meine Bitte, dies doch bitte schriftlich zu bestätigen und mir mal die Kausalitätskette darzulegen, wurde ich mehrmals bis zum zuständigen Abteilungsleiter verbunden und mit dem hatte ich eine nette Plauderei. Ergebnis waren wohl diverse Fortbildungsveranstaltungen zum Thema: Wie vergraule ich weniger Kunden.