-
Wertgutachten, Werterhalt
Hallo Forum,
ich fahre einen EZ 4/91 in rot, dt. Modell. Dieser hat ca. 77.000km auf dem Tacho.
Das Fahrzeug ist im Originalzustand, technisch und optisch in sehr gutem Zustand inkl. eines Satzes MAS-Felgen im Topzustand.
Lange Rede-kurzer Sinn: Ein Liebhaberfahrzeug.
Mir geht es jetzt darum den Wert des Fahrzeuges festzustellen bzw. festzustellen lassen. Nicht um ihn zu verkaufen, sondern um im Falle eines Unfalls oder Diebstahls entsprechend Ersatz zu erhalten.
Das der Kleine nicht exorbitant wertvoll ist, ist mir klar. Nur bin ICH der Meinung, dass sich der Zustand deutlich vom Durchschnitt positiv abhebt (ich meine nicht nur Fahrzeuge hier im Forum ;-) ).
Wie wird ein Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder Verlustes bewertet?
Wie werden z.B. MAS-Felgen bewertet?
Werden "werterhaltende Maßnahmen" wie Hohlraum- oder Unterbodenkonservierung berücksichtigt?
Lohnt sich ein WGA und wer kann das erstellen und vor allem was kostet sowas?
Wer hat Erfahrungen diesbezüglich?
Ich würde mich über eine themenbezogene Diskussion freuen!
Danke+Gruß
-
Wertgutachten, Werterhalt
Hallo Forum,
ich fahre einen EZ 4/91 in rot, dt. Modell. Dieser hat ca. 77.000km auf dem Tacho.
Das Fahrzeug ist im Originalzustand, technisch und optisch in sehr gutem Zustand inkl. eines Satzes MAS-Felgen im Topzustand.
Lange Rede-kurzer Sinn: Ein Liebhaberfahrzeug.
Mir geht es jetzt darum den Wert des Fahrzeuges festzustellen bzw. festzustellen lassen. Nicht um ihn zu verkaufen, sondern um im Falle eines Unfalls oder Diebstahls entsprechend Ersatz zu erhalten.
Das der Kleine nicht exorbitant wertvoll ist, ist mir klar. Nur bin ICH der Meinung, dass sich der Zustand deutlich vom Durchschnitt positiv abhebt (ich meine nicht nur Fahrzeuge hier im Forum ;-) ).
Wie wird ein Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder Verlustes bewertet?
Wie werden z.B. MAS-Felgen bewertet?
Werden "werterhaltende Maßnahmen" wie Hohlraum- oder Unterbodenkonservierung berücksichtigt?
Lohnt sich ein WGA und wer kann das erstellen und vor allem was kostet sowas?
Wer hat Erfahrungen diesbezüglich?
Ich würde mich über eine themenbezogene Diskussion freuen!
Danke+Gruß
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Du kannst ein Wertgutachten anfertigen lassen. Wichtig ist, dass (auch) die Wiederbeschaffungskosten angegeben werden. Nur den werden die üblichen Versicherungen erstatten. Nur Oldtimer-Versicherungen machen den Marktwert des Fahrzeugs zur Basis der Beitragsberechnung und erstatten diesen Wert dann auch im Schadenfall.
Es bietet sich an, zu einem OCC-Gutachter zu gehen. Die fertigen Gutachten für sog. "Gebrauchsklassiker". Bezahlt habe ich EUR 89,00.
http://www.oldiecarcover.de/gutachte...kurzcheck.html
In welcher Form sich wertsteigernde Umstände niederschlagen würde ich vorher mit dem Gutachter besprechen. Für die MAS-Felgen habe ich dem Gutachter eBay-Verkäufe der Felgen nachgewiesen.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Du kannst ein Wertgutachten anfertigen lassen. Wichtig ist, dass (auch) die Wiederbeschaffungskosten angegeben werden. Nur den werden die üblichen Versicherungen erstatten. Nur Oldtimer-Versicherungen machen den Marktwert des Fahrzeugs zur Basis der Beitragsberechnung und erstatten diesen Wert dann auch im Schadenfall.
Es bietet sich an, zu einem OCC-Gutachter zu gehen. Die fertigen Gutachten für sog. "Gebrauchsklassiker". Bezahlt habe ich EUR 89,00.
http://www.oldiecarcover.de/gutachte...kurzcheck.html
In welcher Form sich wertsteigernde Umstände niederschlagen würde ich vorher mit dem Gutachter besprechen. Für die MAS-Felgen habe ich dem Gutachter eBay-Verkäufe der Felgen nachgewiesen.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Im Normalfall wird der Gutachter der Versicherung ein Gutachten auf Basis der Schwackeliste erstellen.
Dann ist es egal, ob du ein Gutachten vorlegen kannst, das zu dem Zeitpunkt (der hoffentlich nie eintreten wird) eh nicht mehr aktuell ist.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Im Normalfall wird der Gutachter der Versicherung ein Gutachten auf Basis der Schwackeliste erstellen.
Dann ist es egal, ob du ein Gutachten vorlegen kannst, das zu dem Zeitpunkt (der hoffentlich nie eintreten wird) eh nicht mehr aktuell ist.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Im Normalfall wird der Gutachter der Versicherung ein
>Gutachten auf Basis der Schwackeliste erstellen.
Stimmt, Versicherungen schicken immer erst ihren eigenen Gutachter. Und wenn dir das dann nicht passt und du nen anderen willst, musst du den erstens selbst zahlen und zweitens stellt sich die Frage, ob die Versicherung ihn dann anerkennt...
Normalerweise wird das Fahrzeug nach Schwackeliste beurteilt, ob das dann toll gepflegt ist etc. spielt mMn keine Rolle.
Bei manchen Versicherungen muss man für Extras etc. einen Mehrwertversicherung abschließen, damit die Extras versichert sind.
Am besten informierst du dich mal bei deiner Versicherung wie die das handhaben.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Im Normalfall wird der Gutachter der Versicherung ein
>Gutachten auf Basis der Schwackeliste erstellen.
Stimmt, Versicherungen schicken immer erst ihren eigenen Gutachter. Und wenn dir das dann nicht passt und du nen anderen willst, musst du den erstens selbst zahlen und zweitens stellt sich die Frage, ob die Versicherung ihn dann anerkennt...
Normalerweise wird das Fahrzeug nach Schwackeliste beurteilt, ob das dann toll gepflegt ist etc. spielt mMn keine Rolle.
Bei manchen Versicherungen muss man für Extras etc. einen Mehrwertversicherung abschließen, damit die Extras versichert sind.
Am besten informierst du dich mal bei deiner Versicherung wie die das handhaben.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Im Normalfall wird der Gutachter der Versicherung ein
>Gutachten auf Basis der Schwackeliste erstellen.
>
>Dann ist es egal, ob du ein Gutachten vorlegen kannst, das zu
>dem Zeitpunkt (der hoffentlich nie eintreten wird) eh nicht
>mehr aktuell ist.
DAS ist genau der Punkt
erkundige Dich vrher ob Deine Versicherung dann auch aufgrund des Gutachtens bewertet,.
was nützt Dir ein Wertgutachten wenn die Versicheurng nicht drum kümmert (die Prämien sind halt auf anderen Grundlagen kalkuliert)
evtl bringt Dir hier ein "klassischer Oldtimer Versicherer" mehr,
auch wenn dein MX noch kein Oldtimer ist, haben die evtl eher eine Kalkulationsgrundlage für die Prämienfindung auf der sie dann auch nach Wertgutachten abrechnen
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Im Normalfall wird der Gutachter der Versicherung ein
>Gutachten auf Basis der Schwackeliste erstellen.
>
>Dann ist es egal, ob du ein Gutachten vorlegen kannst, das zu
>dem Zeitpunkt (der hoffentlich nie eintreten wird) eh nicht
>mehr aktuell ist.
DAS ist genau der Punkt
erkundige Dich vrher ob Deine Versicherung dann auch aufgrund des Gutachtens bewertet,.
was nützt Dir ein Wertgutachten wenn die Versicheurng nicht drum kümmert (die Prämien sind halt auf anderen Grundlagen kalkuliert)
evtl bringt Dir hier ein "klassischer Oldtimer Versicherer" mehr,
auch wenn dein MX noch kein Oldtimer ist, haben die evtl eher eine Kalkulationsgrundlage für die Prämienfindung auf der sie dann auch nach Wertgutachten abrechnen
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Stimmt, Versicherungen schicken immer erst ihren eigenen
>Gutachter. Und wenn dir das dann nicht passt und du nen
>anderen willst, musst du den erstens selbst zahlen und
>zweitens stellt sich die Frage, ob die Versicherung ihn dann
>anerkennt...
Das ist Quatsch, du hast das Recht einen anderen zu nehmen. Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
>Normalerweise wird das Fahrzeug nach Schwackeliste beurteilt,
>ob das dann toll gepflegt ist etc. spielt mMn keine Rolle.
Nicht so eine große Rolle, das stimmt.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Stimmt, Versicherungen schicken immer erst ihren eigenen
>Gutachter. Und wenn dir das dann nicht passt und du nen
>anderen willst, musst du den erstens selbst zahlen und
>zweitens stellt sich die Frage, ob die Versicherung ihn dann
>anerkennt...
Das ist Quatsch, du hast das Recht einen anderen zu nehmen. Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
>Normalerweise wird das Fahrzeug nach Schwackeliste beurteilt,
>ob das dann toll gepflegt ist etc. spielt mMn keine Rolle.
Nicht so eine große Rolle, das stimmt.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>>Stimmt, Versicherungen schicken immer erst ihren eigenen
>>Gutachter. Und wenn dir das dann nicht passt und du nen
>>anderen willst, musst du den erstens selbst zahlen und
>>zweitens stellt sich die Frage, ob die Versicherung ihn dann
>>anerkennt...
>
>Das ist Quatsch, du hast das Recht einen anderen zu nehmen.
>Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische Versicherung handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das nciht.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>>Stimmt, Versicherungen schicken immer erst ihren eigenen
>>Gutachter. Und wenn dir das dann nicht passt und du nen
>>anderen willst, musst du den erstens selbst zahlen und
>>zweitens stellt sich die Frage, ob die Versicherung ihn dann
>>anerkennt...
>
>Das ist Quatsch, du hast das Recht einen anderen zu nehmen.
>Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische Versicherung handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das nciht.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen
>Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische Versicherung
>handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei
>Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das nciht.
Okay das stimmt dann habe ich das eben flasch verstanden.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen
>Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische Versicherung
>handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei
>Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das nciht.
Okay das stimmt dann habe ich das eben flasch verstanden.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Ich habe bei meinem Versicherer angefragt, ob wegen des überdurchschnittlichen Erhaltungszustands meines Wagens ein Gutachten sinnvoll wäre. Die Versicherung hat mir explizit die OCC-Gutachter benannt.
Natürlich wird das Gutachten nicht mehr alktuell sein wenn ich es tatsächlich einmal brauchen sollte (hoffentlich nie). Aber es bildet dann eine Ausgangsbasis für eine aktualisierte Wertermittlung. Und diese Basis ist mir erheblich lieber als ein Ausgangswert lt. Schwacke! Dafür habe ich auch gerne EUR 89 aus der eigenen Tasche investiert.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Ich habe bei meinem Versicherer angefragt, ob wegen des überdurchschnittlichen Erhaltungszustands meines Wagens ein Gutachten sinnvoll wäre. Die Versicherung hat mir explizit die OCC-Gutachter benannt.
Natürlich wird das Gutachten nicht mehr alktuell sein wenn ich es tatsächlich einmal brauchen sollte (hoffentlich nie). Aber es bildet dann eine Ausgangsbasis für eine aktualisierte Wertermittlung. Und diese Basis ist mir erheblich lieber als ein Ausgangswert lt. Schwacke! Dafür habe ich auch gerne EUR 89 aus der eigenen Tasche investiert.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
erstmal Danke!
Nun angenommen ich habe ein Gutachten welches auch meine Versicherung als Bewertungsgrundlage heranziehen würde, was wäre wenn mein Fahrzeug von einer dritten Partei beschädigt wird? Akzeptiert dann die "gegnerische" Versicherung ebenfalls?
@Stefan: nur interessehalber, um wieviel höher wurde dein CAN gegenüber "Marktpreisen" bewertet? Wurde er das überhaupt? Wie hochen wurden die Felgen bewertet? Wurden bei der Erstellung des Gutachtens die Dokumentation etc. eingesehen?
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
erstmal Danke!
Nun angenommen ich habe ein Gutachten welches auch meine Versicherung als Bewertungsgrundlage heranziehen würde, was wäre wenn mein Fahrzeug von einer dritten Partei beschädigt wird? Akzeptiert dann die "gegnerische" Versicherung ebenfalls?
@Stefan: nur interessehalber, um wieviel höher wurde dein CAN gegenüber "Marktpreisen" bewertet? Wurde er das überhaupt? Wie hochen wurden die Felgen bewertet? Wurden bei der Erstellung des Gutachtens die Dokumentation etc. eingesehen?
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Ein Dritter, der Dir einen Schaden zufügt, muss Dich so stellen, als wäre das schadenstiftende Ereignis nie eingetreten. Kannst Du einen Wert durch Gutachten nachweisen, ist dieser der Regulierung auch zu Grunde zu legen. In diesem Fall (Unfall) ist das Fahrzeug ja aber noch vorhanden, so dass ein von Dir eingeschalteter Gutachter den Wert ja noch feststellen kann - wenn der Wagen nicht gerade völlig ausgebrannt ist.
In meinem Fall kam der Gutachter zu einem um rd. 50 % höheren Wert als nach der Schwacke-Liste. Der Miata war zu dem Zeitpunkt 11 Jahre alt, von Beginn an auf mich zugelassen und hatte rd. 76 tkm auf dem Buckel.
Alle Veränderungen an dem Fahrzeug habe ich unter Vorlage der Belege mit dem Gutachter besprochen. Wie sich jede einzelne Veränderung ausgewirkt hat kann ich Dir leider nicht sagen.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Ein Dritter, der Dir einen Schaden zufügt, muss Dich so stellen, als wäre das schadenstiftende Ereignis nie eingetreten. Kannst Du einen Wert durch Gutachten nachweisen, ist dieser der Regulierung auch zu Grunde zu legen. In diesem Fall (Unfall) ist das Fahrzeug ja aber noch vorhanden, so dass ein von Dir eingeschalteter Gutachter den Wert ja noch feststellen kann - wenn der Wagen nicht gerade völlig ausgebrannt ist.
In meinem Fall kam der Gutachter zu einem um rd. 50 % höheren Wert als nach der Schwacke-Liste. Der Miata war zu dem Zeitpunkt 11 Jahre alt, von Beginn an auf mich zugelassen und hatte rd. 76 tkm auf dem Buckel.
Alle Veränderungen an dem Fahrzeug habe ich unter Vorlage der Belege mit dem Gutachter besprochen. Wie sich jede einzelne Veränderung ausgewirkt hat kann ich Dir leider nicht sagen.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Ein Dritter, der Dir einen Schaden zufügt, muss Dich so stellen, als wäre das schadenstiftende Ereignis nie eingetreten. Kannst Du einen Wert durch Gutachten nachweisen, ist dieser der Regulierung auch zu Grunde zu legen. In diesem Fall (Unfall) ist das Fahrzeug ja aber noch vorhanden, so dass ein von Dir eingeschalteter Gutachter den Wert ja noch feststellen kann - wenn der Wagen nicht gerade völlig ausgebrannt ist.
In meinem Fall kam der Gutachter zu einem um rd. 50 % höheren Wert als nach der Schwacke-Liste. Der Miata war zu dem Zeitpunkt 11 Jahre alt, von Beginn an auf mich zugelassen und hatte rd. 76 tkm auf dem Buckel.
Alle Veränderungen an dem Fahrzeug habe ich unter Vorlage der Belege mit dem Gutachter besprochen. Wie sich jede einzelne Veränderung ausgewirkt hat kann ich Dir leider nicht sagen.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>>Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen
>>Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische
>Versicherung
>>handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei
>>Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das
>nciht.
>
>Okay das stimmt dann habe ich das eben flasch verstanden.
>
Macht ja nix :+
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>>Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen
>>Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische
>Versicherung
>>handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei
>>Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das
>nciht.
>
>Okay das stimmt dann habe ich das eben flasch verstanden.
>
Macht ja nix :+
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>>Ist kein Quatsch, du hast nur ANrecht auf einen
>>Selbstbestimmten wenn es sich um eine gegnerische
>Versicherung
>>handelt, du also nicht Shculd bist, dann ja. Bei
>>Teilkaskoschäden mit der eigenen Versicherung gilt das
>nciht.
>
>Okay das stimmt dann habe ich das eben flasch verstanden.
>
Macht ja nix :+
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>In meinem Fall kam der Gutachter zu einem um rd. 50 % höheren
>Wert als nach der Schwacke-Liste. Der Miata war zu dem
>Zeitpunkt 11 Jahre alt, von Beginn an auf mich zugelassen und
>hatte rd. 76 tkm auf dem Buckel.
Woh cool. :G :G
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>In meinem Fall kam der Gutachter zu einem um rd. 50 % höheren
>Wert als nach der Schwacke-Liste. Der Miata war zu dem
>Zeitpunkt 11 Jahre alt, von Beginn an auf mich zugelassen und
>hatte rd. 76 tkm auf dem Buckel.
Woh cool. :G :G
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>In meinem Fall kam der Gutachter zu einem um rd. 50 % höheren
>Wert als nach der Schwacke-Liste. Der Miata war zu dem
>Zeitpunkt 11 Jahre alt, von Beginn an auf mich zugelassen und
>hatte rd. 76 tkm auf dem Buckel.
Woh cool. :G :G
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Hi
....man kann sich natürlich ein Gutachten erstellen lassen von einem zB. ´91er NA oder zB., auch, von einem 05er NBFL. In diesem Gutachten wird alles festgehalten von der Stoßstange bis zur kleinsten Befestigungsmutter - ABER - solch ein Gutachten bleibt nur aktuell für Fahrzeuge die überwiegend stehen. Wie zB. Museumsfahrzeuge. Diese Fahrzeuge haben alle ein Gutachten des Wiederbeschaffungwertes....dazu muss das Fahrzeug allerdings kein Oldtimer sein.
Helmut - das was Du meinst - ein einmalig erstelltes Gutachten welches bei Beschädigung von einer Versicherung akzeptiert wird, also, das Gutachten von gestern bezogen auf Schaden von heute bis morgen - nimmt keine Versicherung an :) .
Bei o.g. Gutachten ist es so, die werden einmalig erstellt zum Zeitpunkt wann das Fahrzeug stillgelegt ist. Wenn das stillgelegte Fahrzeug dennoch bewegt wird (mit roter Nr., Ausfahrt, Rally, etc.) dann wird dieses vorher bei der Versicherung angemeldet.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Hi
....man kann sich natürlich ein Gutachten erstellen lassen von einem zB. ´91er NA oder zB., auch, von einem 05er NBFL. In diesem Gutachten wird alles festgehalten von der Stoßstange bis zur kleinsten Befestigungsmutter - ABER - solch ein Gutachten bleibt nur aktuell für Fahrzeuge die überwiegend stehen. Wie zB. Museumsfahrzeuge. Diese Fahrzeuge haben alle ein Gutachten des Wiederbeschaffungwertes....dazu muss das Fahrzeug allerdings kein Oldtimer sein.
Helmut - das was Du meinst - ein einmalig erstelltes Gutachten welches bei Beschädigung von einer Versicherung akzeptiert wird, also, das Gutachten von gestern bezogen auf Schaden von heute bis morgen - nimmt keine Versicherung an :) .
Bei o.g. Gutachten ist es so, die werden einmalig erstellt zum Zeitpunkt wann das Fahrzeug stillgelegt ist. Wenn das stillgelegte Fahrzeug dennoch bewegt wird (mit roter Nr., Ausfahrt, Rally, etc.) dann wird dieses vorher bei der Versicherung angemeldet.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
Hi
....man kann sich natürlich ein Gutachten erstellen lassen von einem zB. ´91er NA oder zB., auch, von einem 05er NBFL. In diesem Gutachten wird alles festgehalten von der Stoßstange bis zur kleinsten Befestigungsmutter - ABER - solch ein Gutachten bleibt nur aktuell für Fahrzeuge die überwiegend stehen. Wie zB. Museumsfahrzeuge. Diese Fahrzeuge haben alle ein Gutachten des Wiederbeschaffungwertes....dazu muss das Fahrzeug allerdings kein Oldtimer sein.
Helmut - das was Du meinst - ein einmalig erstelltes Gutachten welches bei Beschädigung von einer Versicherung akzeptiert wird, also, das Gutachten von gestern bezogen auf Schaden von heute bis morgen - nimmt keine Versicherung an :) .
Bei o.g. Gutachten ist es so, die werden einmalig erstellt zum Zeitpunkt wann das Fahrzeug stillgelegt ist. Wenn das stillgelegte Fahrzeug dennoch bewegt wird (mit roter Nr., Ausfahrt, Rally, etc.) dann wird dieses vorher bei der Versicherung angemeldet.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Helmut - das was Du meinst - ein einmalig erstelltes Gutachten
>welches bei Beschädigung von einer Versicherung akzeptiert
>wird, also, das Gutachten von gestern bezogen auf Schaden von
>heute bis morgen - nimmt keine Versicherung an :) .
>
Deshalb hatte ich geschrieben (s.o.):
"Natürlich wird das Gutachten nicht mehr alktuell sein wenn ich es tatsächlich einmal brauchen sollte (hoffentlich nie). Aber es bildet dann eine Ausgangsbasis für eine aktualisierte Wertermittlung. Und diese Basis ist mir erheblich lieber als ein Ausgangswert lt. Schwacke! Dafür habe ich auch gerne EUR 89 aus der eigenen Tasche investiert."
Dann rede ich mit der Versicherung aber nicht darüber, warum mein Wagen mehr wert ist als der Schwacke-Wert (für meinen Wagen derzeit rd. 5.800 Euro), sondern darüber, wie sich der Wert lt. Gutachten wohl inzwischen entwickelt haben kann. Ggf. kann man auch eine Relation zwischen Wert lt. Gutachten und dem Wert lt. Schwacke zum identischen Zeitpunkt heranziehen und so einen prozentualen Aufschlag auf den aktuellen Schwacke-Wert ermitteln.
Zumindest aber habe ich mal alle Mehrausstattung und Verbesserungen schwarz auf weiß. Das kann im Falle des Diebstahls auch schon viel wert sein.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Helmut - das was Du meinst - ein einmalig erstelltes Gutachten
>welches bei Beschädigung von einer Versicherung akzeptiert
>wird, also, das Gutachten von gestern bezogen auf Schaden von
>heute bis morgen - nimmt keine Versicherung an :) .
>
Deshalb hatte ich geschrieben (s.o.):
"Natürlich wird das Gutachten nicht mehr alktuell sein wenn ich es tatsächlich einmal brauchen sollte (hoffentlich nie). Aber es bildet dann eine Ausgangsbasis für eine aktualisierte Wertermittlung. Und diese Basis ist mir erheblich lieber als ein Ausgangswert lt. Schwacke! Dafür habe ich auch gerne EUR 89 aus der eigenen Tasche investiert."
Dann rede ich mit der Versicherung aber nicht darüber, warum mein Wagen mehr wert ist als der Schwacke-Wert (für meinen Wagen derzeit rd. 5.800 Euro), sondern darüber, wie sich der Wert lt. Gutachten wohl inzwischen entwickelt haben kann. Ggf. kann man auch eine Relation zwischen Wert lt. Gutachten und dem Wert lt. Schwacke zum identischen Zeitpunkt heranziehen und so einen prozentualen Aufschlag auf den aktuellen Schwacke-Wert ermitteln.
Zumindest aber habe ich mal alle Mehrausstattung und Verbesserungen schwarz auf weiß. Das kann im Falle des Diebstahls auch schon viel wert sein.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Helmut - das was Du meinst - ein einmalig erstelltes Gutachten
>welches bei Beschädigung von einer Versicherung akzeptiert
>wird, also, das Gutachten von gestern bezogen auf Schaden von
>heute bis morgen - nimmt keine Versicherung an :) .
>
Deshalb hatte ich geschrieben (s.o.):
"Natürlich wird das Gutachten nicht mehr alktuell sein wenn ich es tatsächlich einmal brauchen sollte (hoffentlich nie). Aber es bildet dann eine Ausgangsbasis für eine aktualisierte Wertermittlung. Und diese Basis ist mir erheblich lieber als ein Ausgangswert lt. Schwacke! Dafür habe ich auch gerne EUR 89 aus der eigenen Tasche investiert."
Dann rede ich mit der Versicherung aber nicht darüber, warum mein Wagen mehr wert ist als der Schwacke-Wert (für meinen Wagen derzeit rd. 5.800 Euro), sondern darüber, wie sich der Wert lt. Gutachten wohl inzwischen entwickelt haben kann. Ggf. kann man auch eine Relation zwischen Wert lt. Gutachten und dem Wert lt. Schwacke zum identischen Zeitpunkt heranziehen und so einen prozentualen Aufschlag auf den aktuellen Schwacke-Wert ermitteln.
Zumindest aber habe ich mal alle Mehrausstattung und Verbesserungen schwarz auf weiß. Das kann im Falle des Diebstahls auch schon viel wert sein.
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
Ich habe neulich den von der gegnerischen Versicherung akzeptiert. :)
Die (weit weg) haben den hier (ich auch hier) zuständigen Dekra-Mann genommen - mein Meister duzt den. ;-)
Seltsamerweise war dessen Gutachten dann einiges höher als die von mir vorher eingereichten (nicht aktzeptierten) KVA. }(
Ich werde mich also nicht beschweren, es ist ja nicht mein Geld das die gegnerische Versicherung raushaut. Wenn man zu der jetzt höheren Schadensumme nun noch die Kosten für den Gutachter und meinen Anwalt (kommen die mir blöd werde ich unkooperativ, bin an Kostenreduzierung nicht mehr interessiert und lasse einen Anwalt die Schreibarbeit machen - warum sollte ich dafür meine Zeit opfern) hinzu, ist es jetzt viel teurer als das was ich denen angeboten hatte. :G
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
Ich habe neulich den von der gegnerischen Versicherung akzeptiert. :)
Die (weit weg) haben den hier (ich auch hier) zuständigen Dekra-Mann genommen - mein Meister duzt den. ;-)
Seltsamerweise war dessen Gutachten dann einiges höher als die von mir vorher eingereichten (nicht aktzeptierten) KVA. }(
Ich werde mich also nicht beschweren, es ist ja nicht mein Geld das die gegnerische Versicherung raushaut. Wenn man zu der jetzt höheren Schadensumme nun noch die Kosten für den Gutachter und meinen Anwalt (kommen die mir blöd werde ich unkooperativ, bin an Kostenreduzierung nicht mehr interessiert und lasse einen Anwalt die Schreibarbeit machen - warum sollte ich dafür meine Zeit opfern) hinzu, ist es jetzt viel teurer als das was ich denen angeboten hatte. :G
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>Ich würde nie den von der Versicherung nehmen.
Ich habe neulich den von der gegnerischen Versicherung akzeptiert. :)
Die (weit weg) haben den hier (ich auch hier) zuständigen Dekra-Mann genommen - mein Meister duzt den. ;-)
Seltsamerweise war dessen Gutachten dann einiges höher als die von mir vorher eingereichten (nicht aktzeptierten) KVA. }(
Ich werde mich also nicht beschweren, es ist ja nicht mein Geld das die gegnerische Versicherung raushaut. Wenn man zu der jetzt höheren Schadensumme nun noch die Kosten für den Gutachter und meinen Anwalt (kommen die mir blöd werde ich unkooperativ, bin an Kostenreduzierung nicht mehr interessiert und lasse einen Anwalt die Schreibarbeit machen - warum sollte ich dafür meine Zeit opfern) hinzu, ist es jetzt viel teurer als das was ich denen angeboten hatte. :G
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>
>Zumindest aber habe ich mal alle Mehrausstattung und
>Verbesserungen schwarz auf weiß. Das kann im Falle des
>Diebstahls auch schon viel wert sein.
Und das ist mehr wert wie alles andere gequatsche :-)
Hab mich vor 5 Jahren mit einer Versicherung (Direktversicherung) herumgeschlagen wo es darum ging einen Reparaturschaden ! (knapp 17000 !! DM )von einem damals schon 19 Jahren alten Autos zu begleichen .
Zog sich über ein Jahr hin das ganze mit vielen Gutachterbesuhen von der Versicherung.Ich war damals heilfroh bzw. das war meine Rettung das ich alles von der kleinsten Schraube (Restauration) bis dato dokumentiert (Bilder,Rechnungen) hatte.
Gut mein Fahrzeug war noch da und konnte besichtigt werden aber im Falle eines Diebstahls wäre ein Gutachten auch wenn es schon älter gewesen wäre fast unumgänglich gewesen für den Wert festzustellen und auch bei der Versicherung belegen zu können.Wobei aktuelle Bilder und jedliche Rechnungen ebenfalls sehr hilfreich sind !
-
RE: Wertgutachten, Werterhalt
>
>Zumindest aber habe ich mal alle Mehrausstattung und
>Verbesserungen schwarz auf weiß. Das kann im Falle des
>Diebstahls auch schon viel wert sein.
Und das ist mehr wert wie alles andere gequatsche :-)
Hab mich vor 5 Jahren mit einer Versicherung (Direktversicherung) herumgeschlagen wo es darum ging einen Reparaturschaden ! (knapp 17000 !! DM )von einem damals schon 19 Jahren alten Autos zu begleichen .
Zog sich über ein Jahr hin das ganze mit vielen Gutachterbesuhen von der Versicherung.Ich war damals heilfroh bzw. das war meine Rettung das ich alles von der kleinsten Schraube (Restauration) bis dato dokumentiert (Bilder,Rechnungen) hatte.
Gut mein Fahrzeug war noch da und konnte besichtigt werden aber im Falle eines Diebstahls wäre ein Gutachten auch wenn es schon älter gewesen wäre fast unumgänglich gewesen für den Wert festzustellen und auch bei der Versicherung belegen zu können.Wobei aktuelle Bilder und jedliche Rechnungen ebenfalls sehr hilfreich sind !