(NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Hallo
Habe mir aus den USA einen 1995 Miata mitgebracht. Das ist mein erster Mazda. Muß bei diesen Fahrzeugen eine Scheinwerfer Höhenverstellung nachgerüstet werden, oder kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen. 
Hat jemand Erfahrungen mit dem Eigenimport dieser Fahrzeuge
und kann mir weitere Tipps und Umbau Informationen geben.
Miata Baujahr 2/1995
1,9 l 131 PS
Gruß
Windjammer
 
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		dafür bekommst Du eine Ausnahmegenehmigung.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Zustimm!
So steht es im FZ-Schein meines 92er Miatas auch drin...
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Ebenfalls zustimm  :G 
Meiner EZ 11.07.1990 hat folgende Eintragungen:
1. Seitliche Markierungsleuchte vorne gelb, hinten rot (§51/1) 
2. Platz für Kennzeichen hinten max.360x150mm*Zugeteilte Kennzeichengröße hinten 255x130mm (§60/1) 
3. Ausrichtung des Abblendlichtbündels nicht vorhanden (§58/8)
4. Kontrolleuchte für Warnblinker grün (§53/4NR.2)
Ausnahme Genehmigung §70 STVZO durch den Regierungspräsident Arnsberg am 10.07.1990*Fortsetzung siehe Beiblatt... dann kommen noch diverse Reifen/Felgen Eintragungen.  :G  :G  :G 
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Nun bin ich erst seit 2 Tagen eingetragen und sofort bekomme ich tolle Antwort. Habt vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Jörg
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Hi,
sagt doch mal, da meine Leuchtweitenregulierung defekt ist, kann man diese Ausnahmegenehmigung nicht auch hier erwirken? Hat so etwas schon mal jemand versucht oder lachen die (der TÜV, GTÜ, Dekra) nur und schicken ein dann weg?
Gruß
Dirk
P.S. Meiner ist ein 10/1994er NA mit 131 PS
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Hi,
sagt doch mal, da meine Leuchtweitenregulierung defekt ist, kann man diese Ausnahmegenehmigung nicht auch hier erwirken? Hat so etwas schon mal jemand versucht oder lachen die (der TÜV, GTÜ, Dekra) nur und schicken ein dann weg?
Gruß
Dirk
P.S. Meiner ist ein 10/1994er NA mit 131 PS
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		was heisst eigentlich 
>4. Kontrolleuchte für Warnblinker grün (§53/4NR.2)
 ?
wie sieht die denn normal aus?
der knopf ist rot, und die beiden pfeile grün, so wie bei meinem fiesta damals auch  :id 
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		was heisst eigentlich 
>4. Kontrolleuchte für Warnblinker grün (§53/4NR.2)
 ?
wie sieht die denn normal aus?
der knopf ist rot, und die beiden pfeile grün, so wie bei meinem fiesta damals auch  :id 
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Aber der knopf blinkt dann rot, und genau das sollte er eigentl. auch tun laut Vorschrift. Der vom Miata blinkt aber grün.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Aber der knopf blinkt dann rot, und genau das sollte er eigentl. auch tun laut Vorschrift. Der vom Miata blinkt aber grün.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Wird schwierig, denn eiegntl. geht das mit der Ausnahmegenehmigung nur bei Fahrzeugen mit EZ vor 94.
Da deiner ja erst ein 95er Model ist wirste nachfragen müssen ob eine Nachrüstung gewünscht ist.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Wird schwierig, denn eiegntl. geht das mit der Ausnahmegenehmigung nur bei Fahrzeugen mit EZ vor 94.
Da deiner ja erst ein 95er Model ist wirste nachfragen müssen ob eine Nachrüstung gewünscht ist.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Klar, kein Problem! Alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen am Fahrzeug können, wenn sie ausgefallen sind, ganz einfach per Ausnahmegenehmigung als defekt eingetragen werden. Diese Vorschrift ist relativ neu, soll den Fahrzeugbesitzern den immer teurer werdenden Betrieb eines KFZ etwas erleichtern. Der Wortlaut in den Papieren wäre in Deinem Fall dann etwa wie folgt:
"Genehmigt am tt.mm.jj: LWR vorh. aber funktionsunfähig"
  :D 
Mal ganz ehrlich:
Deine Frage war doch nicht wirklich ernst gemeint, oder?
Falls doch:
Greif einfach mal zum Telefon und ruf' bei einer Prüfstelle an ;-)
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Klar, kein Problem! Alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen am Fahrzeug können, wenn sie ausgefallen sind, ganz einfach per Ausnahmegenehmigung als defekt eingetragen werden. Diese Vorschrift ist relativ neu, soll den Fahrzeugbesitzern den immer teurer werdenden Betrieb eines KFZ etwas erleichtern. Der Wortlaut in den Papieren wäre in Deinem Fall dann etwa wie folgt:
"Genehmigt am tt.mm.jj: LWR vorh. aber funktionsunfähig"
  :D 
Mal ganz ehrlich:
Deine Frage war doch nicht wirklich ernst gemeint, oder?
Falls doch:
Greif einfach mal zum Telefon und ruf' bei einer Prüfstelle an ;-)
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Ach irgendwie hab ich keine Lust das instand zu setzen und da wir alle ein Auto fahren was einen Kofferraum besitzt, den andere liebevoll als zweites Handschuhfach bezeichnen ist die Höhenverstellung für mich eh sinnloser Ballast.
Aber natürlich hast Du recht Anni...
Greuzi wohl
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Ach irgendwie hab ich keine Lust das instand zu setzen und da wir alle ein Auto fahren was einen Kofferraum besitzt, den andere liebevoll als zweites Handschuhfach bezeichnen ist die Höhenverstellung für mich eh sinnloser Ballast.
Aber natürlich hast Du recht Anni...
Greuzi wohl
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Habe bei Bj 96 und Italienimport die Leuchtweitenregulierung auch ausgetragen, also es geht auch später.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Zustimm, gerade letzten Monat gemacht  :G 
Bj. '96
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Hab nicht gesagt das es garnicht geht, sondern das es mitunter schwierig werden könnte, wenn:
a) der Tüver sehr genau auf die Vorschriften achtet (und die besagen bis 94 ja, danach nein)
b) der Tüver sich auchnoch mit den Klappscheionwerferfahrzeugen auskennt und weiss das es nachgerüstete werden kann.
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		wird auch bei neueren Fahrzeugen ausgetragen, solange es ein Import ist und in dem Herkunftsland es nicht vorgesehen ist.(und es in D dieses Fahrzeug nicht gibt) ist aber auch vom Prüfer abhängig  :G 
wimre haben z.B. die Amis bis heute keine LWR und einige Fahrzeuge gibt es in D nicht.
Ich habe dafür (und nur dafür) 152,00 bezahlt. :B 
	 
	
	
	
		RE: (NA) Höhenverstellung Scheinwerfer
	
	
		Oha !
Für das Gutachten vom TÜVer = 15
Für die Ausnahmegenehmigung = 25,90