Danke Fabian,
gut zu wissen, daß es bei Schäden mit der HUK keine Probleme gibt.
Gruß
Druckbare Version
Danke Fabian,
gut zu wissen, daß es bei Schäden mit der HUK keine Probleme gibt.
Gruß
Zwei Schäden in einem Jahr.
Alles Teilkaskoschäden. Einmal neues orginal Verdeck für 1400 Euro plus Gutachten und einmal Windschutzscheibe für ca. 630 Euro.
Im Notfall werde ich eventuell Klage einreichen und Schadenersatz wegen teuerer anderer Versicherung fordern.
Aber das weiß ich noch nicht so genau.
Mal abwarten, wie DA-Direkt auf meinen Einspruch mit dem Hinweis auf eine Klage reagiert.
Wenn DA-Direkt die Kündigung zurückzieht, kündige ich sofort zum nächsten Hauptfälligkeitstermin und komme somit deren Kündigung schneller entgegen.
Somit dürfte es dann auch möglich sein, einen neuen besseren Versicherer zu finden, der meinen NA auch Vollkaskoversichert.
Gruß
Mit der Überschreitung der Frist seitens der DA-Direkt sehe ich genauso.
Gruß
>Hi,
>
>der Versicherer kann den vertrag innerhalb eines monats nach
>regulierung des schadens kündigen. siehe in den Allgemeinen
>Bedingungen zur Kraftfahrzeugvers. und
>Vesicherungsvertragsgesetz nach.
>
Regulierung war im Dezember 2004, laut meinen AKB steht:
Kündigung seitens des Versicherers innhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungfalles bzw. nach Regulierung durch dritte z.B. (Rechtspruch, Beschluß durch Richter) möglich.
Ich denke, frei nach dem Motto: "Versuchen wir es mal, wenn unser Versicherungsnehmer keinen Einspruch erhebt, sind wir diesen Kostentreiber (Kunden ) los.
Ich warte erstmal die Antwort von der DA-Direkt ab.
>du kannst Kasko und Haftpflicht getrennt voneinander
>versichern, also bei zwei versicherern, die frage ist nur ob
>das einer macht.
>
>direktversicherer sind zwar günstig bei der prämie, aber bei
>einem schaden schnell mit der kündigung. such dir eine andere
>gesellschaft, die mehr service hat, auch wenn diese teurer
>ist.
>
>mfg fabianmx5
Gruß
>Bestätigt mal wieder mein Vorurteil, daß man bei den
>Direktversicherungen nur als zahlender Kunde gerne gesehen ist
>und sobald Schadensfälle eintreten, automatisch die Kündigung
>rausgeht.
Leider sehe ich das jetzt genauso.
>Ich kann das nicht sicher beurteilen, ob die Kündigung unter
>den Umständen rechtlich in Ordnung ist, aber ich würde mir an
>deiner Stelle, unabhängig vom Ausgang der Geschichte, trotzdem
>eine seriöse Versicherung suchen, die nicht direkt die
>Kündigung schickt, sobald ein Schadensfall eintritt. Auch wenn
>die dann ein paar Euro mehr kostet.
Werde ich auf jedenfall machen.
Das steht Fest.
Werde alle Policen bei der DA-Direkt und der Zürich-Versicherungsguppe
kündigen.
Habe bei denen Privat-Haftpflicht, Hausrat, Wohngebaüdeversicherung(bei Zürichversicherung), Grundstückeigentümerhaftplfichtversicherung und meine Mutter sowie meine Freundin werden auch daraufhin alle Policen wie deren KFZ, Privathaftpflicht etc. kündigen.
So macht man sich negativ Werbung.
Kann nur jedem Raten, Direktversicherer zu meiden.
Wer schon als Versicherer nach zwei Teilkaskoschäden mit einem Gesamtschaden von ca. 2200 Euro Schaden kneift.
Gruß
Genau das habe ich vor.
Den Verlust von ca. 10 bis 12 Policen mit mir plus Freundin und Mutter.
Beitragsprämienverlust von ca. 1300 bis ca. 1500 Euro jährlich.
Nur so kann man dem Treiben dieser Versicherer es zurückzahlen.
Gruß
Na, schau mal einer an? Die HUK also auch.
Dann muss ich noch weiter nach einer neuen Versicherung suchen.
Wo hast du jetzt versichert?
Gruß
Ich denke, Du hast durchaus Recht, was das Verhältnis Prämie zu Kosten für Schäden angeht.
Aber Vertrag ist halt Vertrag und der muß eingehalten werden von beiden Seiten, so sehe ich es.
Aber das Ganze ergibt mir auch eine Lösung meines Problem.
Hatte vor zwei Jahren noch ein Winterauto, welches verschrottet wurde.
Daher habe ich noch einen zweiten Schadenfreiheitsrabatt von 30% SF 23
bei einem anderen Versicherer.
Soweit ich es kenne, könnte ich diesen dann für meinen NA brauchen.
Was die Sanierung betrifft, ich kann ja nix dafür, daß irgendwelche Idioten mein Dach aufschlitzen und mein Radio entwenden (Wert 50 Euro, No-Name-Produkt) und daß im Dezember auf der A3 mir ein Stein die Windschutzscheibe zerstört.
Gruß
Automatische Kündigung systemseitig, das denke ich mir bei Direktversicherern auch.
Aber dann hätte die Da-Direkt wegen Überschreitung der Frist in meinem Fall einen Sofwarefehler.
Ich warte deren Antwort erstmal ab.
Gruß
Wer schon nach zwei Schäden, Schadenhöhe von ca. 2200 Euro den A..ch zukneift :V. Das sind doch heutzutage keine großen Summen.
Da gibt es sicher schwarze Schafe , wie z. B. Autobumser etc.
aber die sind nur eine Minderheit. Denke 1-2 Promille
Dann kann ich so was durchaus verstehen.
Das Versicherungsgeschäft ist halt ein Risikogeschäft.
Dafür kassieren die auch hohe Beitragsprämien.
Frei nach dem Motto: " Friss oder stirb".
Zur Zeit sterbe ich :cry .
Ich warte erstmal ab, was die DA-Direkt auf meinen Einspruch wegen Vertragsverletzung (Fristüberschreitung) sagt.
Habe schon mit einem Bekannten gesprochen, der Anwalt ist.
Es stellt sich die Frage nach dem Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Chancen auf Gewinn eines Prozesses vor Gericht bestehen durchaus in meinem Fall.
Falls die ganze Angelegenheit aus Kosten/Nutzen Prinzip für mich eine Klage keinen Sinn macht, so boykotiere ich die DA-Direkt mit dem Rückzug meiner sämtlicher Policen bei denen, sowie die Policen von Freunden und Bekannten.
Ich denke viele Forum-User, die diesen Thread gelesen haben, denken ähnlich und werden vorsichtig sein, bei diesem Versicherer eine Police abzuschließen.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung daraus lernen, daß man besser einen höheren Beitrag zahlt und zu einer renomierten Versicherungsgesellschaft geht.
Gruß
Hallo Forum-User
meine Versicherung, DA direkt hat nach einem Teilkaskoschaden (Windschutzscheibe) meinen Vollkaskoversicherungsvertrag zum 11.03.05 gekündigt.
Der Schaden wurde Anfang Dezember gemeldet und reguliert.
Meiner Meinung nach kommt die Kündigung seitens der Versicherung zu spät, da die Versicherung hätte nur kündigen können innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalles.
So steht es in meinen Versicherungsbedingungen (AKB).
Ich habe die Versicherung aufgefordert die Kündigung zurück zuziehen.
Was geschieht aber, wenn die Versicherung sich weiterhin weigert?
Ein neuer Versicherungsvertrag bei einer anderen Versicherung kostet mich 130 bis 200 Euro mehr im Jahr.
Kann ich meinen jetzigen Versicherer Schadenersatzpflichtig machen, wegen Verletzung der Vertragsbedingungen?
Brauche ich einen Anwalt?
Weiß jemand hier im Forum Rat? Für Antworten und Tips wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Hauptfälligkeit ist der 01.01. eines jeden Jahres.
Gekündigt wurde seitens des Versicheres zum 11.03.2005.
Erhalt der Kündigung am 04.02.2005.
Eintritt des Versicherungsfalls und Regulierung war im Dezember 2004,
somit ist die Frist zur Kündigung seitens der DA-Direkt Versicherung überschritten.
Steht so in meinen AKB, die dem Vertrag zugrunde liegt.
AKB-Fassung ist noch die Richtige (Überprüft).
Für die DA-Direkt (Zürichversicherungsgruppe) bin ich kein wirtschaftlicher Kunde:
Neues Verdeck im Sommer nach Diebstahl von Radio und im Dezember Glasbruch der Windschutzscheibe.
Ich warte nach schriftlichen Einspruch gegen diese Kündigung erstmal ab.
Habe mit juristischen Mitteln gedroht, falls nicht.
Mal sehen.
Habe aber auch Interesse den Vertrag fortzuführen, weil
DA-Direkt ist sehr günstig:
Vollkasko mit 300 SB in VK und 150 SB in TK mit 401 Euro Jahresbeitrag ist sehr günstig. Da kommt leider keine andere Versicherung mit.
Hat jemand Erfahrung mit solch negativen Versicherungen.
Die Rechtslage dürfte aus meiner Sicht eindeutig sein.
Ist hier im Forum jemand, der Anwalt ist?
Für jede Hilfe bin ich dankbar.
Gruß
SF ist 21, Regionalkasse ist R 5 Normaltarif bei mir.
Bei HUK 24 habe ich mal gerechnet.
komme aber auf 524 Euro im Jahr.
Mit Garage, 25000km im Jahr, mit Rabatt auf Eigenheim, 300 Euro SB in VK und 150 Euro in TK.
Die HUK wäre zur Zeit für mich die günstige Alternative, aber noch erheblich teuerer als meine bisherige Versicherung.
Werde mich wohl nach einer neuen Versicherung suchen müssen.
AXA, Allianz, WGV sind noch teuerer.
Aber vielleicht stellen die sich nicht so kleinlich an.
Gruß
Danke Fabian,
gut zu wissen, daß es bei Schäden mit der HUK keine Probleme gibt.
Gruß
Zwei Schäden in einem Jahr.
Alles Teilkaskoschäden. Einmal neues orginal Verdeck für 1400 Euro plus Gutachten und einmal Windschutzscheibe für ca. 630 Euro.
Im Notfall werde ich eventuell Klage einreichen und Schadenersatz wegen teuerer anderer Versicherung fordern.
Aber das weiß ich noch nicht so genau.
Mal abwarten, wie DA-Direkt auf meinen Einspruch mit dem Hinweis auf eine Klage reagiert.
Wenn DA-Direkt die Kündigung zurückzieht, kündige ich sofort zum nächsten Hauptfälligkeitstermin und komme somit deren Kündigung schneller entgegen.
Somit dürfte es dann auch möglich sein, einen neuen besseren Versicherer zu finden, der meinen NA auch Vollkaskoversichert.
Gruß
Mit der Überschreitung der Frist seitens der DA-Direkt sehe ich genauso.
Gruß
>Hi,
>
>der Versicherer kann den vertrag innerhalb eines monats nach
>regulierung des schadens kündigen. siehe in den Allgemeinen
>Bedingungen zur Kraftfahrzeugvers. und
>Vesicherungsvertragsgesetz nach.
>
Regulierung war im Dezember 2004, laut meinen AKB steht:
Kündigung seitens des Versicherers innhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungfalles bzw. nach Regulierung durch dritte z.B. (Rechtspruch, Beschluß durch Richter) möglich.
Ich denke, frei nach dem Motto: "Versuchen wir es mal, wenn unser Versicherungsnehmer keinen Einspruch erhebt, sind wir diesen Kostentreiber (Kunden ) los.
Ich warte erstmal die Antwort von der DA-Direkt ab.
>du kannst Kasko und Haftpflicht getrennt voneinander
>versichern, also bei zwei versicherern, die frage ist nur ob
>das einer macht.
>
>direktversicherer sind zwar günstig bei der prämie, aber bei
>einem schaden schnell mit der kündigung. such dir eine andere
>gesellschaft, die mehr service hat, auch wenn diese teurer
>ist.
>
>mfg fabianmx5
Gruß
>Bestätigt mal wieder mein Vorurteil, daß man bei den
>Direktversicherungen nur als zahlender Kunde gerne gesehen ist
>und sobald Schadensfälle eintreten, automatisch die Kündigung
>rausgeht.
Leider sehe ich das jetzt genauso.
>Ich kann das nicht sicher beurteilen, ob die Kündigung unter
>den Umständen rechtlich in Ordnung ist, aber ich würde mir an
>deiner Stelle, unabhängig vom Ausgang der Geschichte, trotzdem
>eine seriöse Versicherung suchen, die nicht direkt die
>Kündigung schickt, sobald ein Schadensfall eintritt. Auch wenn
>die dann ein paar Euro mehr kostet.
Werde ich auf jedenfall machen.
Das steht Fest.
Werde alle Policen bei der DA-Direkt und der Zürich-Versicherungsguppe
kündigen.
Habe bei denen Privat-Haftpflicht, Hausrat, Wohngebaüdeversicherung(bei Zürichversicherung), Grundstückeigentümerhaftplfichtversicherung und meine Mutter sowie meine Freundin werden auch daraufhin alle Policen wie deren KFZ, Privathaftpflicht etc. kündigen.
So macht man sich negativ Werbung.
Kann nur jedem Raten, Direktversicherer zu meiden.
Wer schon als Versicherer nach zwei Teilkaskoschäden mit einem Gesamtschaden von ca. 2200 Euro Schaden kneift.
Gruß
Genau das habe ich vor.
Den Verlust von ca. 10 bis 12 Policen mit mir plus Freundin und Mutter.
Beitragsprämienverlust von ca. 1300 bis ca. 1500 Euro jährlich.
Nur so kann man dem Treiben dieser Versicherer es zurückzahlen.
Gruß
Na, schau mal einer an? Die HUK also auch.
Dann muss ich noch weiter nach einer neuen Versicherung suchen.
Wo hast du jetzt versichert?
Gruß
Ich denke, Du hast durchaus Recht, was das Verhältnis Prämie zu Kosten für Schäden angeht.
Aber Vertrag ist halt Vertrag und der muß eingehalten werden von beiden Seiten, so sehe ich es.
Aber das Ganze ergibt mir auch eine Lösung meines Problem.
Hatte vor zwei Jahren noch ein Winterauto, welches verschrottet wurde.
Daher habe ich noch einen zweiten Schadenfreiheitsrabatt von 30% SF 23
bei einem anderen Versicherer.
Soweit ich es kenne, könnte ich diesen dann für meinen NA brauchen.
Was die Sanierung betrifft, ich kann ja nix dafür, daß irgendwelche Idioten mein Dach aufschlitzen und mein Radio entwenden (Wert 50 Euro, No-Name-Produkt) und daß im Dezember auf der A3 mir ein Stein die Windschutzscheibe zerstört.
Gruß
Automatische Kündigung systemseitig, das denke ich mir bei Direktversicherern auch.
Aber dann hätte die Da-Direkt wegen Überschreitung der Frist in meinem Fall einen Sofwarefehler.
Ich warte deren Antwort erstmal ab.
Gruß
Wer schon nach zwei Schäden, Schadenhöhe von ca. 2200 Euro den A..ch zukneift :V. Das sind doch heutzutage keine großen Summen.
Da gibt es sicher schwarze Schafe , wie z. B. Autobumser etc.
aber die sind nur eine Minderheit. Denke 1-2 Promille
Dann kann ich so was durchaus verstehen.
Das Versicherungsgeschäft ist halt ein Risikogeschäft.
Dafür kassieren die auch hohe Beitragsprämien.
Frei nach dem Motto: " Friss oder stirb".
Zur Zeit sterbe ich :cry .
Ich warte erstmal ab, was die DA-Direkt auf meinen Einspruch wegen Vertragsverletzung (Fristüberschreitung) sagt.
Habe schon mit einem Bekannten gesprochen, der Anwalt ist.
Es stellt sich die Frage nach dem Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Chancen auf Gewinn eines Prozesses vor Gericht bestehen durchaus in meinem Fall.
Falls die ganze Angelegenheit aus Kosten/Nutzen Prinzip für mich eine Klage keinen Sinn macht, so boykotiere ich die DA-Direkt mit dem Rückzug meiner sämtlicher Policen bei denen, sowie die Policen von Freunden und Bekannten.
Ich denke viele Forum-User, die diesen Thread gelesen haben, denken ähnlich und werden vorsichtig sein, bei diesem Versicherer eine Police abzuschließen.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung daraus lernen, daß man besser einen höheren Beitrag zahlt und zu einer renomierten Versicherungsgesellschaft geht.
Gruß
Es geht hier nicht auch darum , wie gut eine Versicherung im Schadenfall ist. Sicherlich auch, aber mir geht es in diesem Thread darum, daß eine Versicherung ihre vertraglich zugesicherten Absprachen
(AKB) einhält.
Die können nicht machen, was sie wollen.
Es wurden Fristen seitens der Versicherung nicht eingehalten und einfach nach deren Auslegung gekündigt.
Werde eventuell den Versicherungsombudsmann e.V in Berlin in dieser Angelegenheit einschalten, sowie das Bundesaufsichtsamt für Finanz- und Versicherungswesen in Bonn.
Hätte ich das geahnt, hätte ich nie bei der DA-Direkt Verträge abgeschlossen.
Habe mich vor Jahren einfach wegen der günstigen Beiträge blenden lassen.
Da hätte ich lieber etwas höhere Beiträge bei einer renomierten Versicherung gezahlt und diesen Ärger eventuell nicht gehabt.
So wie es aussieht, werde ich mit diesem Vertrag Probleme bekommen, einen anderen Versicherer zu finden.
Gruß
So, nach reichlicher Nachforschung hat die Versicherung genau am letzten Tag der Frist die Kündigung ausgesprochen.
Zahlungszusage gegenüber der ausführenden Werkstatt war der 04.01.2005.
Die Zahlung erfolgte am 07.01.2005 mit der Wertstellung bei der ausführenden Werkstatt auf dem Konto der Werkstatt.
Am 04.02.2005 erhielt ich die Kündigung :cry
Somit wurde genau die Frist von 30 Tagen(Aussprache der Kündigung nach Zusage) seitens der Versicherung eingehalten.
Einen Tag später wäre die Kündigung nicht rechtmäßig.Leider :cry
Somit kommt mir aber der Verdacht, daß die Direktversicherer eine Software haben: VN kündigen bis spätestens..., die dem Sachbearbeiter beim starten seines Computers jeden Tag signalisiert.
Mir kamen persönlich Zweifel an der Frist auf, aber rechtlich alles i.O.
Habe heute mit diesem Vertrag eine neue KFZ-Versicherung gefunden, die meinen NA mit VK 300 SB und TK 150 ab Kündigungsdatum neu versichert.
Allerdings 150 Euro im Jahr teurer.
Die Mitarbeiter vergewisserten sich aber vorher bei der Direktion, ob der Umfang der Versicherung machbar ist.
Es wurde mit Einverstanden reagiert auf Grund der SF 21 in VK und Haftpflicht.
Es werden noch weitere Policen nach Erhalt des Versicherungsscheines bei dieser Versicherung abgeschlossen.
So, nach reichlicher Nachforschung hat die Versicherung genau am letzten Tag der Frist die Kündigung ausgesprochen.
Zahlungszusage gegenüber der ausführenden Werkstatt war der 04.01.2005.
Die Zahlung erfolgte am 07.01.2005 mit der Wertstellung bei der ausführenden Werkstatt auf dem Konto der Werkstatt.
Am 04.02.2005 erhielt ich die Kündigung :cry
Somit wurde genau die Frist von 30 Tagen(Aussprache der Kündigung nach Zusage) seitens der Versicherung eingehalten.
Einen Tag später wäre die Kündigung nicht rechtmäßig.Leider :cry
Somit kommt mir aber der Verdacht, daß die Direktversicherer eine Software haben: VN kündigen bis spätestens..., die dem Sachbearbeiter beim starten seines Computers jeden Tag signalisiert.
Mir kamen persönlich Zweifel an der Frist auf, aber rechtlich alles i.O.
Habe heute mit diesem Vertrag eine neue KFZ-Versicherung gefunden, die meinen NA mit VK 300 SB und TK 150 ab Kündigungsdatum neu versichert.
Allerdings 150 Euro im Jahr teurer.
Die Mitarbeiter vergewisserten sich aber vorher bei der Direktion, ob der Umfang der Versicherung machbar ist.
Es wurde mit Einverstanden reagiert auf Grund der SF 21 in VK und Haftpflicht.
Es werden noch weitere Policen nach Erhalt des Versicherungsscheines bei dieser Versicherung abgeschlossen.