Und auf Stufe vier fahre ich eh schon ne ganze Zeit. Verstellen ist ja zumindest hinten nicht mehr.
LG,
Rolf
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Und auf Stufe vier fahre ich eh schon ne ganze Zeit. Verstellen ist ja zumindest hinten nicht mehr.
LG,
Rolf
Ich bin zwar schon PSS10 gefahren, kann aber nicht mehr sagen welche Stufe. Ich würde aber mal schätzen, dass das passen sollte.
Mein H&R hat jetzt ca. 90tkm runter und ich bin immer noch sehr zufrieden. :G
Habe auch seit ca. 3 Monaten das H&R Fahrwerk verbaut und bin sehr zufrieden damit.
Top Fahrwerk, bisher kein einziges Problem aufgetreten und der Restkomfort geht bei meiner eingestellten Tieferlegung auch i.O. :G
Ich dachte mir beim Kauf: Je weniger Technik an/in einem Fahrwerk verbaut ist (z.B. Dämpferverstellung), desto weniger kann langfristig kaputt gehen.
Außerdem war mir persönlich das Bilstein B16 einfach zu teuer und zu kompliziert für meine Fahrweise und Einsatzzwecke.
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zum H&R, habe ich mich dann dafür entschieden.
Das Bilstein B14 stand als nächstes Fahrwerk auf meiner Wunschliste.
Nabend
Ich habe hier seit einiger Zeit viel Negatives über das teure B16 Gewindefahrwerk von Bilstein gelesen.
Da mein Winterfahrzeug ein Impreza ist, bin ich seit dem letzten Winter auch vermehrt in der Subaru-Community unterwegs.
Dort habe ich leider auch von vielen B16 lesen müssen, die nur wenige 10.000km gehalten haben...wenn überhaupt.
Eben habe ich von einem ImprezaWRX gelesen daß die hinteren Dämpfer gerade 3000km gehalten haben
und jetzt seit 6 Wochen bei Bilstein sind. :B Bei dem Preis für's B16 eigentlich ne Frechheit.
(die Reparatur eines Kaffeevollautomaten incl. Versand nach Bayern dauerte nur 3 Tage!!!)
Was ich damit sagen will, ich kann Werner und die anderen hier verstehen.
Das Ergebnis solcher Fehlkonstruktionen:
...im Subaru-Forum wird seit gut einem Jahr (da gingen die Probleme mit dem B16 los) JEDEM, der
nach einem Gewindefahrwerk gefragt hat, geraten, bloß KEIN Bilstein zu nehmen, eher H&R...Eibach...
Ich habe gerade selber ein neues B16 in meinen Impreza eingebaut weil ich es zum Preis eines Billigfahrwerk's
bekommen habe und alle auf Bilstein geschworen haben, jedoch weiß nicht ob ich mich im nächsten Jahr
noch darüber freuen kann. Ich werde hier auf jeden Fall darüber berichten,
sollte sich ähnliches ereignen wie beim MX-5 einiger Mitglieder hier.
Gruß
Burghard
PS.: In meinem bisher ganzjahresbetriebenen NC ist das H&R seit Sommer 2008 verbaut, das Gewinde sieht nach 70.00km
immernoch gut aus und lässt sich problemlos verstellen, obwohl keinerlei Konservierung aufgetragen wurde. ;-)
>Nabend
>
>Ich habe hier seit einiger Zeit viel Negatives über das teure
>B16 Gewindefahrwerk von Bilstein gelesen.
>Da mein Winterfahrzeug ein Impreza ist, bin ich seit dem
>letzten Winter auch vermehrt in der Subaru-Community
>unterwegs.
>Dort habe ich leider auch von vielen B16 lesen müssen, die
>nur wenige 10.000km gehalten haben...wenn überhaupt.
>Eben habe ich von einem ImprezaWRX gelesen daß die hinteren
>Dämpfer gerade 3000km gehalten haben
>und jetzt seit 6 Wochen bei Bilstein sind. :B Bei dem Preis
>für's B16 eigentlich ne Frechheit.
...............
Soviel zu der mehrfach getätigten Aussage, dass von solchen Problemen mit dem B16 noch nie gehört wurde und ich der erste sei.
Lügner!
Kosten trägt Verkäufer
News vom VDAT Verband der Automobil Tuner
Die seit Jahren strittige Frage, ob Aus- und Einbaukosten für den Austausch von mangelhaften Teilen an den Verkäufer weitergereicht werden dürfen, hat der EuGH zugunsten der Verbraucher entschieden. (Aktenzeichen C-65/09 und C-87/09)
Übertragen auf die Tuning- und Zubehörbranche beschränkt sich die Erstattungspflicht gegenüber dem Endkonsumenten oder dem Händler somit nicht nur auf die Lieferung eines mangelfreien Ersatzteils. Vielmehr ist der Lieferant auch zur Erstattung der beim Verbraucher bzw. dem Händler zusätzlich angefallenen Kosten für den Ausbau des mangelhaften Teils und den Einbau des mangelfreien Teils verpflichtet!
Einschränkend sagt der EuGH: Stehen die Kosten für Aus- und Einbau unverhältnismäßig zu dem Wert des vertragsgemäßen Verbrauchsgutes, beschränkt sich die Übernahme der Kosten auf einen angemessen Betrag wie dieser zu definieren ist, lässt das Gericht allerdings offen. Somit dürfte die Ermittlung eines angemessenen Betrages in vielen Fällen mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbunden sein.
Unbeantwortet lässt der EuGH auch die Frage, ob oder in welchem Umfang der Verbraucher einen Nutzungsanteil für den Fall zu tragen hat, wenn ein Gewährleistungsschaden z.B. erst gegen Ende der Gewährleistungszeit eintritt das Urteil bezieht sich auf fehlerhafte Neuteile, bei denen der Schaden nicht im Rahmen einer Nachbesserung durch den Verkäufer zu beheben war.
Da der EuGH den Regressanspruch des Verkäufers gegen seinen Lieferanten als Kompensation für den ihm gegenüber bestehenden Anspruch des Käufers auf Erstattung der Aus- und Einbaukosten wertet, der für den Verkäufer nicht abdingbar ist, kann nach Ansicht von Rechtsexperten (z.B. Rechtabteilung des ZDK) der Regressanspruch des Verkäufers auch nicht durch AGB des Lieferanten ausgeschlossen werden.