>Nein, die sind geklebt und nich mit felxibler Masse
>verschlossen.
>
>Grüße
Ach welch Ärger ... nunja muss ich wohl damit leben ... wäre aber schön gewesen wenn :-) .... schade schade
Druckbare Version
>Nein, die sind geklebt und nich mit felxibler Masse
>verschlossen.
>
>Grüße
Ach welch Ärger ... nunja muss ich wohl damit leben ... wäre aber schön gewesen wenn :-) .... schade schade
Kleine Info zur NSL Vorschrift in Deutschland:
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die NSL erst bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 91 Vorschrift ist. Meine NSL habe ich demontiert, lediglich die rote Streuscheibe habe ich noch in der Heckschürtze um das Loch etwas zu kaschieren. Zweimal habe ich nun damit Tüv Segen bekommen. Beim letzten Mal kam allerdings der Hinweis, dass, wenn ich schon auf die (bei mir nicht vorgschriebene) NSL verzichten möchte, ich die Lampe ganz entfernen müsse. Das belassen der roten Scheibe in der Stosstange wäre nicht zulässig...bei nächsten Mal werde ich sie also ganz entfernen.
Gut, das alles spielt für den NB keine Rolle, ich dachte ich erwähne es denoch mal.
Viele Grüße:: Hardy
>Kleine Info zur NSL Vorschrift in Deutschland:
.
.
.
Naja es muss ja auch mal einen Vorteil haben, ein solch altes Auto zu fahren! }D