Hallo zusammen,
ich hatte meinen Streifenfrosch ja bekanntlich wegen einer defekten Wasserpumpe notgedrungen zu Mazda Meier (Lüdenscheid) in Reparatur geben müssen.
Heute morgen habe ich den Wagen abgeholt und beim Abstellen in meiner Garage festgestellt, dass ich links hinten einen ca 10x10 cm großen Lackschaden (Abschürfungen bis auf das Plastik) an der Stoßstange sowie eine gerissene Klarglasrückleuchte habe. Die müssen den Wagen also während der Reparatur gegen eine Wand oder ein anderes Fahrzeug gesetzt haben.
Bin umgehend wieder in die Werkstatt und habe den Schaden präsentiert. Zunächst wurde abgeblockt mit der Begründung der Schaden sei bereits vorher vorhanden gewesen.
Zum Glück hatte ich Steffi als Zeugin dabei, die mit mir den Wagen abgeholt und weggebracht hat. Wir haben uns erstmal mündlich darauf geeinigt, dass der Lackschaden von Mazda Meier getragen und beseitigt wird und ich die Klarglasrückleuchte meiner Versicherung (Teilkasko) melde.
Wie seht ihr das? Nach meinem Verständnis muss die Werkstatt für solche Schäden haften. Mir ist nur unklar wo die Beweispflicht liegt und ob eine Zeugenaussage von Steffi reicht.
Denke mal im Grunde kann man sich gegen solche Vorkommnisse nur absichern, wenn man den Wagen bei Abgabe und vor dem Abholen zusammen mit dem Werkstattleiter besichtigt und eventuelle Schäden sofort festhält.
In meinem Fall beläuft sich der Schade für die Rückleuchten auf etwa 180 Euro sowie ca. 600-800 Euro (meine Schätzung) für die Lackierung der Stoßstange. Echt ärgerlich sowas, zumal ich den Wagen erst im Winter habe komplett neu lackieren lassen.
Wie seht Ihr das?