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  1. #1

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    Händler macht Bilder. Darf er ?

    Hallo!

    Dies ist eine Frage an die (Hobby-)Juristen unter Euch:

    Meine Werkstatt hat bei meinem letzten Service-Aufenthalt Fotos von meinem (nicht mehr originalen, weil Fächerkrümmer verbaut) Motor-Raum und vom verstrebten Unterboden gemacht. Und zwar alles schön im Detail und hochauflösend. :V

    Damit will man mir "durch die Blume" signalisieren, dass zukünftige Garantieleistungen (ich habe noch bis 03/2005 Garantie) vermutlich nicht übernommen werden. Ich habe u.a. Probleme mit den Einspritzdüsen und evtl. Probleme mit den Domlagern an den vorderen Federbeinen.

    Daher die Frage:

    Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen mich zu verwenden ?

    Wie sind da die Meinungen ?

  2. #2

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    Händler macht Bilder. Darf er ?

    Hallo!

    Dies ist eine Frage an die (Hobby-)Juristen unter Euch:

    Meine Werkstatt hat bei meinem letzten Service-Aufenthalt Fotos von meinem (nicht mehr originalen, weil Fächerkrümmer verbaut) Motor-Raum und vom verstrebten Unterboden gemacht. Und zwar alles schön im Detail und hochauflösend. :V

    Damit will man mir "durch die Blume" signalisieren, dass zukünftige Garantieleistungen (ich habe noch bis 03/2005 Garantie) vermutlich nicht übernommen werden. Ich habe u.a. Probleme mit den Einspritzdüsen und evtl. Probleme mit den Domlagern an den vorderen Federbeinen.

    Daher die Frage:

    Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen mich zu verwenden ?

    Wie sind da die Meinungen ?

  3. #3

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    Händler macht Bilder. Darf er ?

    Hallo!

    Dies ist eine Frage an die (Hobby-)Juristen unter Euch:

    Meine Werkstatt hat bei meinem letzten Service-Aufenthalt Fotos von meinem (nicht mehr originalen, weil Fächerkrümmer verbaut) Motor-Raum und vom verstrebten Unterboden gemacht. Und zwar alles schön im Detail und hochauflösend. :V

    Damit will man mir "durch die Blume" signalisieren, dass zukünftige Garantieleistungen (ich habe noch bis 03/2005 Garantie) vermutlich nicht übernommen werden. Ich habe u.a. Probleme mit den Einspritzdüsen und evtl. Probleme mit den Domlagern an den vorderen Federbeinen.

    Daher die Frage:

    Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen mich zu verwenden ?

    Wie sind da die Meinungen ?

  4. #4

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Damit will man mir "durch die Blume" signalisieren, dass
    >zukünftige Garantieleistungen (ich habe noch bis 03/2005
    >Garantie) vermutlich nicht übernommen werden.

    Garantie wird durch Mazda geleistet. Der Händler erbringt nur die Leistung, bezahlt wird durch Mazda Deutschland. Wenn er sich weigert, einen Garantieantrag an Mazda weiterzuleiten, dann ruf mal direkt bei Mazda an. Je nachdem, was kaputt geht, kann er aber prinzipiell schon Recht haben - ein Motorschaden wird vermutlich nicht auf Garantie oder Kulanz geregelt, wenn ein Kuchenblech im Maul steckt.

    >Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >mich zu verwenden ?

    Knipst er als Privatmann, ist das völlig erlaubt, solange es nicht auf einem abgegrenzten Grundstück passiert. Sprich: Knips ich Deinen Fahrzeug en detail beim Nachbarn im Garten, ist das nicht okay. Parkst Du bei mir oder bist Du im öffentlichen Verkehr oder auf einer öffentlichen Veranstaltung, darf ich *als Privatperson* soviel knipsen wie ich will.

    Dein Händler ist aber kein Privatmann. Auch kein bestellter Gutachter. Ich würde daher mal deutlich verNEINen, daß er das darf.

    >Wie sind da die Meinungen ?

    Nur meine *Meinung*. Selbst wenn ich damit richtig liege, ist aber immer noch die Frage, ob Dir das hilft. Willst Du Dein mögliches Recht auf Löschung der Bilder einklagen? Wenn Dein werter Händler bereits Beweise zu sichern versucht, bevor es auch nur zu einer normalen Garantieanfrage kommt, würde ich ihn fragen, ob er noch ganz dicht ist und einfach schleunigst die Werkstatt wechseln.

    Wenn ich Dein Händler wäre und sowas "festhalten" wollen würde, täte ich es einfach in die Rechnung reinschreiben - dagegen kannst Du weder was sagen noch etwas dagegen ausrichten.
    Quer ist mehr.

  5. #5

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Damit will man mir "durch die Blume" signalisieren, dass
    >zukünftige Garantieleistungen (ich habe noch bis 03/2005
    >Garantie) vermutlich nicht übernommen werden.

    Garantie wird durch Mazda geleistet. Der Händler erbringt nur die Leistung, bezahlt wird durch Mazda Deutschland. Wenn er sich weigert, einen Garantieantrag an Mazda weiterzuleiten, dann ruf mal direkt bei Mazda an. Je nachdem, was kaputt geht, kann er aber prinzipiell schon Recht haben - ein Motorschaden wird vermutlich nicht auf Garantie oder Kulanz geregelt, wenn ein Kuchenblech im Maul steckt.

    >Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >mich zu verwenden ?

    Knipst er als Privatmann, ist das völlig erlaubt, solange es nicht auf einem abgegrenzten Grundstück passiert. Sprich: Knips ich Deinen Fahrzeug en detail beim Nachbarn im Garten, ist das nicht okay. Parkst Du bei mir oder bist Du im öffentlichen Verkehr oder auf einer öffentlichen Veranstaltung, darf ich *als Privatperson* soviel knipsen wie ich will.

    Dein Händler ist aber kein Privatmann. Auch kein bestellter Gutachter. Ich würde daher mal deutlich verNEINen, daß er das darf.

    >Wie sind da die Meinungen ?

    Nur meine *Meinung*. Selbst wenn ich damit richtig liege, ist aber immer noch die Frage, ob Dir das hilft. Willst Du Dein mögliches Recht auf Löschung der Bilder einklagen? Wenn Dein werter Händler bereits Beweise zu sichern versucht, bevor es auch nur zu einer normalen Garantieanfrage kommt, würde ich ihn fragen, ob er noch ganz dicht ist und einfach schleunigst die Werkstatt wechseln.

    Wenn ich Dein Händler wäre und sowas "festhalten" wollen würde, täte ich es einfach in die Rechnung reinschreiben - dagegen kannst Du weder was sagen noch etwas dagegen ausrichten.
    Quer ist mehr.

  6. #6

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Damit will man mir "durch die Blume" signalisieren, dass
    >zukünftige Garantieleistungen (ich habe noch bis 03/2005
    >Garantie) vermutlich nicht übernommen werden.

    Garantie wird durch Mazda geleistet. Der Händler erbringt nur die Leistung, bezahlt wird durch Mazda Deutschland. Wenn er sich weigert, einen Garantieantrag an Mazda weiterzuleiten, dann ruf mal direkt bei Mazda an. Je nachdem, was kaputt geht, kann er aber prinzipiell schon Recht haben - ein Motorschaden wird vermutlich nicht auf Garantie oder Kulanz geregelt, wenn ein Kuchenblech im Maul steckt.

    >Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >mich zu verwenden ?

    Knipst er als Privatmann, ist das völlig erlaubt, solange es nicht auf einem abgegrenzten Grundstück passiert. Sprich: Knips ich Deinen Fahrzeug en detail beim Nachbarn im Garten, ist das nicht okay. Parkst Du bei mir oder bist Du im öffentlichen Verkehr oder auf einer öffentlichen Veranstaltung, darf ich *als Privatperson* soviel knipsen wie ich will.

    Dein Händler ist aber kein Privatmann. Auch kein bestellter Gutachter. Ich würde daher mal deutlich verNEINen, daß er das darf.

    >Wie sind da die Meinungen ?

    Nur meine *Meinung*. Selbst wenn ich damit richtig liege, ist aber immer noch die Frage, ob Dir das hilft. Willst Du Dein mögliches Recht auf Löschung der Bilder einklagen? Wenn Dein werter Händler bereits Beweise zu sichern versucht, bevor es auch nur zu einer normalen Garantieanfrage kommt, würde ich ihn fragen, ob er noch ganz dicht ist und einfach schleunigst die Werkstatt wechseln.

    Wenn ich Dein Händler wäre und sowas "festhalten" wollen würde, täte ich es einfach in die Rechnung reinschreiben - dagegen kannst Du weder was sagen noch etwas dagegen ausrichten.
    Quer ist mehr.

  7. #7

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 31-Okt-03 um 00:32Uhr (GMT)]Erstmal danke für deine Antwort. Es handelt sich zwar um Toyota aber das ist hier nur sekundär interessant, da die Garantiebedingungen nahezu identisch sind. Toyota Deutschland zahlt und der Händler führt aus.

    Soweit so gut (oder schlecht )

    Es geht darum, dass man bei mir zwei Dinge VERMUTET (auf meinen Hinweis hin):

    1) Einspritzdüsen defekt ----> Tickern wie ein Diesel (kennen die "Ventilgeschädigten" aus diesem Forum ja bestens)

    2) Domlager defekt ----> Knacken im letzten Viertel der Lenkung.

    Aber eine genaue Überprüfung (von Regulierung spreche ich noch nicht einmal) wird mir verweigert mit dem Hinweis (und Vorlage der Fotos), dass ein Fächerkrümmer nebst Metall-Kat eingebaut ist und das Auto mit TTE-Stabis (Toyota's hauseigener Tuner - mit Gutachten) UND Unterboden-Streben (aftermarket aus Jap.) ausgerüstet ist. Die Streben sind nicht TÜV-Pflichtig.

    Zu1) Habe ich überhaupt keine Erklärung außer der obigen erhalten.
    Zu2) sagte man mir, da käme es durch die Stabis/Streben zu irgendwelchen "Kontakten" die dieses Knacken auslösen sollen. Näher erklärt wurde mir das aber nicht.

    Und wie gesagt ... eine GENAUE Untersuchung wollen sie nicht machen.

    Das Problem ist, dass hier weit und breit kein Toyota-Händler mehr ist. Kleines Monopol hat der Händler. Der nächste ist ca. 50km entfernt und sehr klein. Und ob dieser Ausweich-Händler jemals einen MR2 in den Händen hatte wage ich zu bezweifeln.

    Der Witz an der Sache ist, dass ich bei "meinem" Händler das Auto NEU gekauft habe und bis jetzt dort ca. 40.000 Euro !!! gelassen habe.

    Freundliche Auseinandersetzung mit dem Problem scheint nicht zu fruchten. Daher werde ich das jetzt schriftlich machen, dazu will ich die evtl. "nicht erlaubten Fotos" mit einbringen (aber nicht nur das).

    Bin für jede weitere Meinung dankbar.

    Edit: Ja, die Fotos wurden auf dem Betriebsgelände des Händler während der letzten Inspektion gemacht.

    @mods: Da es sich hier um kein Mazda-Problem handelt könnt Ihr das hier gern auch in die Laber-Ecke schieben. Dort sollte es eigentlich auch landen. Sorry.

  8. #8

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 31-Okt-03 um 00:32Uhr (GMT)]Erstmal danke für deine Antwort. Es handelt sich zwar um Toyota aber das ist hier nur sekundär interessant, da die Garantiebedingungen nahezu identisch sind. Toyota Deutschland zahlt und der Händler führt aus.

    Soweit so gut (oder schlecht )

    Es geht darum, dass man bei mir zwei Dinge VERMUTET (auf meinen Hinweis hin):

    1) Einspritzdüsen defekt ----> Tickern wie ein Diesel (kennen die "Ventilgeschädigten" aus diesem Forum ja bestens)

    2) Domlager defekt ----> Knacken im letzten Viertel der Lenkung.

    Aber eine genaue Überprüfung (von Regulierung spreche ich noch nicht einmal) wird mir verweigert mit dem Hinweis (und Vorlage der Fotos), dass ein Fächerkrümmer nebst Metall-Kat eingebaut ist und das Auto mit TTE-Stabis (Toyota's hauseigener Tuner - mit Gutachten) UND Unterboden-Streben (aftermarket aus Jap.) ausgerüstet ist. Die Streben sind nicht TÜV-Pflichtig.

    Zu1) Habe ich überhaupt keine Erklärung außer der obigen erhalten.
    Zu2) sagte man mir, da käme es durch die Stabis/Streben zu irgendwelchen "Kontakten" die dieses Knacken auslösen sollen. Näher erklärt wurde mir das aber nicht.

    Und wie gesagt ... eine GENAUE Untersuchung wollen sie nicht machen.

    Das Problem ist, dass hier weit und breit kein Toyota-Händler mehr ist. Kleines Monopol hat der Händler. Der nächste ist ca. 50km entfernt und sehr klein. Und ob dieser Ausweich-Händler jemals einen MR2 in den Händen hatte wage ich zu bezweifeln.

    Der Witz an der Sache ist, dass ich bei "meinem" Händler das Auto NEU gekauft habe und bis jetzt dort ca. 40.000 Euro !!! gelassen habe.

    Freundliche Auseinandersetzung mit dem Problem scheint nicht zu fruchten. Daher werde ich das jetzt schriftlich machen, dazu will ich die evtl. "nicht erlaubten Fotos" mit einbringen (aber nicht nur das).

    Bin für jede weitere Meinung dankbar.

    Edit: Ja, die Fotos wurden auf dem Betriebsgelände des Händler während der letzten Inspektion gemacht.

    @mods: Da es sich hier um kein Mazda-Problem handelt könnt Ihr das hier gern auch in die Laber-Ecke schieben. Dort sollte es eigentlich auch landen. Sorry.

  9. #9

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 31-Okt-03 um 00:32Uhr (GMT)]Erstmal danke für deine Antwort. Es handelt sich zwar um Toyota aber das ist hier nur sekundär interessant, da die Garantiebedingungen nahezu identisch sind. Toyota Deutschland zahlt und der Händler führt aus.

    Soweit so gut (oder schlecht )

    Es geht darum, dass man bei mir zwei Dinge VERMUTET (auf meinen Hinweis hin):

    1) Einspritzdüsen defekt ----> Tickern wie ein Diesel (kennen die "Ventilgeschädigten" aus diesem Forum ja bestens)

    2) Domlager defekt ----> Knacken im letzten Viertel der Lenkung.

    Aber eine genaue Überprüfung (von Regulierung spreche ich noch nicht einmal) wird mir verweigert mit dem Hinweis (und Vorlage der Fotos), dass ein Fächerkrümmer nebst Metall-Kat eingebaut ist und das Auto mit TTE-Stabis (Toyota's hauseigener Tuner - mit Gutachten) UND Unterboden-Streben (aftermarket aus Jap.) ausgerüstet ist. Die Streben sind nicht TÜV-Pflichtig.

    Zu1) Habe ich überhaupt keine Erklärung außer der obigen erhalten.
    Zu2) sagte man mir, da käme es durch die Stabis/Streben zu irgendwelchen "Kontakten" die dieses Knacken auslösen sollen. Näher erklärt wurde mir das aber nicht.

    Und wie gesagt ... eine GENAUE Untersuchung wollen sie nicht machen.

    Das Problem ist, dass hier weit und breit kein Toyota-Händler mehr ist. Kleines Monopol hat der Händler. Der nächste ist ca. 50km entfernt und sehr klein. Und ob dieser Ausweich-Händler jemals einen MR2 in den Händen hatte wage ich zu bezweifeln.

    Der Witz an der Sache ist, dass ich bei "meinem" Händler das Auto NEU gekauft habe und bis jetzt dort ca. 40.000 Euro !!! gelassen habe.

    Freundliche Auseinandersetzung mit dem Problem scheint nicht zu fruchten. Daher werde ich das jetzt schriftlich machen, dazu will ich die evtl. "nicht erlaubten Fotos" mit einbringen (aber nicht nur das).

    Bin für jede weitere Meinung dankbar.

    Edit: Ja, die Fotos wurden auf dem Betriebsgelände des Händler während der letzten Inspektion gemacht.

    @mods: Da es sich hier um kein Mazda-Problem handelt könnt Ihr das hier gern auch in die Laber-Ecke schieben. Dort sollte es eigentlich auch landen. Sorry.

  10. #10
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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Nabend,

    >Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >mich zu verwenden ?

    ich meine ja. Der Händler ist der verlängerte Arm des Herstellers, und der macht Garantieleistungen abhängig vom "Originalzustand".

    Allerdings muß der Händler, der eine Garantieleistung verweigert, gut begründen können, warum das eine oder andere Teil NICHT MEHR auf Garantie repariert wird.

    Beispiel 1:
    Du montierst eine abgedrehte Schwungscheibe, und das Ausrücklager geht kaputt. Schlechte Karten für Dich, weil da der Händler sagen kann, daß das durch die damit im direkten Zusammenhang stehende Schwungscheibe entstehen kann.

    Beispiel 2:
    Du montierst einen Fächerkrümmer und die Einspritz-Düsenleiste wird undicht. Da kann der Händer Dir schwer einen direkten Zusammenhang nachweisen und Du hast die besseren Karten.

    Bei der Undichtigkeit hast Du also gute Karten, bei den Domlagern könnte es eng werden. Ob er Fotos machen darf oder nicht - keine Ahnung. Er hat sie jetzt aber und wird sie auch ggf. benutzen. Und wenn Du ihn zwingst, sie herauszugeben, hat er sie trotzdem und wird sie benutzen...

    Also leg Dir schonmal eine gute Argumentationskette zurecht und schau mal, ob Du nicht einen Sachverständigen auftreiben kannst, der Dir im Extremfall bescheinigt, daß das defekte Teil NICHT im Zusammenhang mit Deinen Anbauteilen stehen kann.

    Ansonsten solltest Du den Händler trotzdem meiden, auch wenn er Lokalmatador ist. Deine einzige Handhabe ist der Konsumverzicht (was ihn betrifft). Deshalb kauf ich auch keine Cds mehr in Deutschland

    Aber: nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  11. #11
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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Nabend,

    >Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >mich zu verwenden ?

    ich meine ja. Der Händler ist der verlängerte Arm des Herstellers, und der macht Garantieleistungen abhängig vom "Originalzustand".

    Allerdings muß der Händler, der eine Garantieleistung verweigert, gut begründen können, warum das eine oder andere Teil NICHT MEHR auf Garantie repariert wird.

    Beispiel 1:
    Du montierst eine abgedrehte Schwungscheibe, und das Ausrücklager geht kaputt. Schlechte Karten für Dich, weil da der Händler sagen kann, daß das durch die damit im direkten Zusammenhang stehende Schwungscheibe entstehen kann.

    Beispiel 2:
    Du montierst einen Fächerkrümmer und die Einspritz-Düsenleiste wird undicht. Da kann der Händer Dir schwer einen direkten Zusammenhang nachweisen und Du hast die besseren Karten.

    Bei der Undichtigkeit hast Du also gute Karten, bei den Domlagern könnte es eng werden. Ob er Fotos machen darf oder nicht - keine Ahnung. Er hat sie jetzt aber und wird sie auch ggf. benutzen. Und wenn Du ihn zwingst, sie herauszugeben, hat er sie trotzdem und wird sie benutzen...

    Also leg Dir schonmal eine gute Argumentationskette zurecht und schau mal, ob Du nicht einen Sachverständigen auftreiben kannst, der Dir im Extremfall bescheinigt, daß das defekte Teil NICHT im Zusammenhang mit Deinen Anbauteilen stehen kann.

    Ansonsten solltest Du den Händler trotzdem meiden, auch wenn er Lokalmatador ist. Deine einzige Handhabe ist der Konsumverzicht (was ihn betrifft). Deshalb kauf ich auch keine Cds mehr in Deutschland

    Aber: nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
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  12. #12
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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Nabend,

    >Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >mich zu verwenden ?

    ich meine ja. Der Händler ist der verlängerte Arm des Herstellers, und der macht Garantieleistungen abhängig vom "Originalzustand".

    Allerdings muß der Händler, der eine Garantieleistung verweigert, gut begründen können, warum das eine oder andere Teil NICHT MEHR auf Garantie repariert wird.

    Beispiel 1:
    Du montierst eine abgedrehte Schwungscheibe, und das Ausrücklager geht kaputt. Schlechte Karten für Dich, weil da der Händler sagen kann, daß das durch die damit im direkten Zusammenhang stehende Schwungscheibe entstehen kann.

    Beispiel 2:
    Du montierst einen Fächerkrümmer und die Einspritz-Düsenleiste wird undicht. Da kann der Händer Dir schwer einen direkten Zusammenhang nachweisen und Du hast die besseren Karten.

    Bei der Undichtigkeit hast Du also gute Karten, bei den Domlagern könnte es eng werden. Ob er Fotos machen darf oder nicht - keine Ahnung. Er hat sie jetzt aber und wird sie auch ggf. benutzen. Und wenn Du ihn zwingst, sie herauszugeben, hat er sie trotzdem und wird sie benutzen...

    Also leg Dir schonmal eine gute Argumentationskette zurecht und schau mal, ob Du nicht einen Sachverständigen auftreiben kannst, der Dir im Extremfall bescheinigt, daß das defekte Teil NICHT im Zusammenhang mit Deinen Anbauteilen stehen kann.

    Ansonsten solltest Du den Händler trotzdem meiden, auch wenn er Lokalmatador ist. Deine einzige Handhabe ist der Konsumverzicht (was ihn betrifft). Deshalb kauf ich auch keine Cds mehr in Deutschland

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  13. #13

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Ansonsten solltest Du den Händler trotzdem meiden, auch wenn
    >er Lokalmatador ist. Deine einzige Handhabe ist der
    >Konsumverzicht (was ihn betrifft). Deshalb kauf ich auch
    >keine Cds mehr in Deutschland

    Genau DAS würde ich auch machen! Wenn der Händler "Lokalmatador" ist, dann werden die schnell größenwahnsinnig. Wir hatten hier in der Region mal einen ziemlich großen Hondahändler, war auch ein absoluter Platzhirsch und ist mit seinen Kunden ähnlich umgesprungen. Den gibts heute nicht mehr.

  14. #14

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Ansonsten solltest Du den Händler trotzdem meiden, auch wenn
    >er Lokalmatador ist. Deine einzige Handhabe ist der
    >Konsumverzicht (was ihn betrifft). Deshalb kauf ich auch
    >keine Cds mehr in Deutschland

    Genau DAS würde ich auch machen! Wenn der Händler "Lokalmatador" ist, dann werden die schnell größenwahnsinnig. Wir hatten hier in der Region mal einen ziemlich großen Hondahändler, war auch ein absoluter Platzhirsch und ist mit seinen Kunden ähnlich umgesprungen. Den gibts heute nicht mehr.

  15. #15

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Ansonsten solltest Du den Händler trotzdem meiden, auch wenn
    >er Lokalmatador ist. Deine einzige Handhabe ist der
    >Konsumverzicht (was ihn betrifft). Deshalb kauf ich auch
    >keine Cds mehr in Deutschland

    Genau DAS würde ich auch machen! Wenn der Händler "Lokalmatador" ist, dann werden die schnell größenwahnsinnig. Wir hatten hier in der Region mal einen ziemlich großen Hondahändler, war auch ein absoluter Platzhirsch und ist mit seinen Kunden ähnlich umgesprungen. Den gibts heute nicht mehr.

  16. #16

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Ich sehe das genauso wie Andreas (obwohl ich juristisch wenig Ahnung habe).

    Die Einspritzdüsen haben ja wohl rein gar nichts mit deinen Umbauten zu tun. Das sollte also kein Problem sein. Bei den Domlagern könnten die Dir aus den Stabis vielleicht nen Strick drehen.


    Ich weiß nicht wie das bei Mazda oder Toyota ist, aber ich persönlich muss jeden Tag beruflich (Vertrieb bei einem großen Masch.-bauer) Entscheidungen treffen ob ein Schaden auf Garantie/Kulanz geht, oder nicht.
    Wie ich schon sagte, habe ich juristisch kaum Ahnung und entscheide daher (meist ohne Rücksprache mit der Rechtsabteilung) mit gesundem Menschenverstand. Bei Deinem Schaden wäre das für mich kein Thema!
    Ich weiß sehr gut wie sich Vertragswerkstätten da manchmal anstellen können, denn die kriegen mächtig Ärger (zumindest bei uns), wenn ein Schaden über Gewährleistung abgewickelt wird der nicht eindeutig ein Gewährleistungsschaden ist. Manche sind da etwas übervorsichtig. Also vielleicht einfach mal ein Anruf beim Toyota-Vertrieb? Vielleicht regelt sich die Sache dann ganz schnell.

  17. #17

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Ich sehe das genauso wie Andreas (obwohl ich juristisch wenig Ahnung habe).

    Die Einspritzdüsen haben ja wohl rein gar nichts mit deinen Umbauten zu tun. Das sollte also kein Problem sein. Bei den Domlagern könnten die Dir aus den Stabis vielleicht nen Strick drehen.


    Ich weiß nicht wie das bei Mazda oder Toyota ist, aber ich persönlich muss jeden Tag beruflich (Vertrieb bei einem großen Masch.-bauer) Entscheidungen treffen ob ein Schaden auf Garantie/Kulanz geht, oder nicht.
    Wie ich schon sagte, habe ich juristisch kaum Ahnung und entscheide daher (meist ohne Rücksprache mit der Rechtsabteilung) mit gesundem Menschenverstand. Bei Deinem Schaden wäre das für mich kein Thema!
    Ich weiß sehr gut wie sich Vertragswerkstätten da manchmal anstellen können, denn die kriegen mächtig Ärger (zumindest bei uns), wenn ein Schaden über Gewährleistung abgewickelt wird der nicht eindeutig ein Gewährleistungsschaden ist. Manche sind da etwas übervorsichtig. Also vielleicht einfach mal ein Anruf beim Toyota-Vertrieb? Vielleicht regelt sich die Sache dann ganz schnell.

  18. #18

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Ich sehe das genauso wie Andreas (obwohl ich juristisch wenig Ahnung habe).

    Die Einspritzdüsen haben ja wohl rein gar nichts mit deinen Umbauten zu tun. Das sollte also kein Problem sein. Bei den Domlagern könnten die Dir aus den Stabis vielleicht nen Strick drehen.


    Ich weiß nicht wie das bei Mazda oder Toyota ist, aber ich persönlich muss jeden Tag beruflich (Vertrieb bei einem großen Masch.-bauer) Entscheidungen treffen ob ein Schaden auf Garantie/Kulanz geht, oder nicht.
    Wie ich schon sagte, habe ich juristisch kaum Ahnung und entscheide daher (meist ohne Rücksprache mit der Rechtsabteilung) mit gesundem Menschenverstand. Bei Deinem Schaden wäre das für mich kein Thema!
    Ich weiß sehr gut wie sich Vertragswerkstätten da manchmal anstellen können, denn die kriegen mächtig Ärger (zumindest bei uns), wenn ein Schaden über Gewährleistung abgewickelt wird der nicht eindeutig ein Gewährleistungsschaden ist. Manche sind da etwas übervorsichtig. Also vielleicht einfach mal ein Anruf beim Toyota-Vertrieb? Vielleicht regelt sich die Sache dann ganz schnell.

  19. #19
    nacht_mahr
    Guest

    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >>Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >>vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >>mich zu verwenden ?
    >
    >Knipst er als Privatmann, ist das völlig erlaubt, solange es
    >nicht auf einem abgegrenzten Grundstück passiert. Sprich:
    >Knips ich Deinen Fahrzeug en detail beim Nachbarn im Garten,
    >ist das nicht okay. Parkst Du bei mir oder bist Du im
    >öffentlichen Verkehr oder auf einer öffentlichen
    >Veranstaltung, darf ich *als Privatperson* soviel knipsen
    >wie ich will.

    DAS ist so nicht richtig! egal, ob du dich auf privatem besitz oder oeffentlichem gelaende befindest: es duerfen grundsaetzlich bilder von jedem und allem fuer den privaten gebrauch (!) gemacht werden. also keine veroeffentlichung oder sonstige nutzung, die ueber das reine anschauen in den eigenen 4 waenden hinausgeht.

    zusaetzlich ist zu beachten: dringt man in die privatsphaere eines menschen ein, braucht man sein einverstaendnis zu der photografie. AUCH DAS FAHRZEUG gehoert zur privatsphaere! u.z. nicht nur, wenn das nummernschild mit drauf ist! daher unterliegt zB. die verwanzung eines kfz den gleichen richtlinien wie die einer wohnung.

    fazit: die fotos von deinem kfz sind nicht rechtmaeszig (zweck war nicht privat) und duerfen nicht verwendet werden. der haendler musz sie rausruecken, vom rechner loeschen etc. . auszerdem kannst du ihm das schriftlich geben und den erhalt von ihm gegen zeichnen lassen, mit dem hinweis einer saftigen privatklage im falle der zuwiderhandlung.

    so, sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne berichtigen.

  20. #20
    nacht_mahr
    Guest

    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >>Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >>vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >>mich zu verwenden ?
    >
    >Knipst er als Privatmann, ist das völlig erlaubt, solange es
    >nicht auf einem abgegrenzten Grundstück passiert. Sprich:
    >Knips ich Deinen Fahrzeug en detail beim Nachbarn im Garten,
    >ist das nicht okay. Parkst Du bei mir oder bist Du im
    >öffentlichen Verkehr oder auf einer öffentlichen
    >Veranstaltung, darf ich *als Privatperson* soviel knipsen
    >wie ich will.

    DAS ist so nicht richtig! egal, ob du dich auf privatem besitz oder oeffentlichem gelaende befindest: es duerfen grundsaetzlich bilder von jedem und allem fuer den privaten gebrauch (!) gemacht werden. also keine veroeffentlichung oder sonstige nutzung, die ueber das reine anschauen in den eigenen 4 waenden hinausgeht.

    zusaetzlich ist zu beachten: dringt man in die privatsphaere eines menschen ein, braucht man sein einverstaendnis zu der photografie. AUCH DAS FAHRZEUG gehoert zur privatsphaere! u.z. nicht nur, wenn das nummernschild mit drauf ist! daher unterliegt zB. die verwanzung eines kfz den gleichen richtlinien wie die einer wohnung.

    fazit: die fotos von deinem kfz sind nicht rechtmaeszig (zweck war nicht privat) und duerfen nicht verwendet werden. der haendler musz sie rausruecken, vom rechner loeschen etc. . auszerdem kannst du ihm das schriftlich geben und den erhalt von ihm gegen zeichnen lassen, mit dem hinweis einer saftigen privatklage im falle der zuwiderhandlung.

    so, sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne berichtigen.

  21. #21
    nacht_mahr
    Guest

    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >>Darf der Händler Fotos von MEINEM EIGENTUM machen OHNE mich
    >>vorher gefragt zu haben, um diese dann später evtl. gegen
    >>mich zu verwenden ?
    >
    >Knipst er als Privatmann, ist das völlig erlaubt, solange es
    >nicht auf einem abgegrenzten Grundstück passiert. Sprich:
    >Knips ich Deinen Fahrzeug en detail beim Nachbarn im Garten,
    >ist das nicht okay. Parkst Du bei mir oder bist Du im
    >öffentlichen Verkehr oder auf einer öffentlichen
    >Veranstaltung, darf ich *als Privatperson* soviel knipsen
    >wie ich will.

    DAS ist so nicht richtig! egal, ob du dich auf privatem besitz oder oeffentlichem gelaende befindest: es duerfen grundsaetzlich bilder von jedem und allem fuer den privaten gebrauch (!) gemacht werden. also keine veroeffentlichung oder sonstige nutzung, die ueber das reine anschauen in den eigenen 4 waenden hinausgeht.

    zusaetzlich ist zu beachten: dringt man in die privatsphaere eines menschen ein, braucht man sein einverstaendnis zu der photografie. AUCH DAS FAHRZEUG gehoert zur privatsphaere! u.z. nicht nur, wenn das nummernschild mit drauf ist! daher unterliegt zB. die verwanzung eines kfz den gleichen richtlinien wie die einer wohnung.

    fazit: die fotos von deinem kfz sind nicht rechtmaeszig (zweck war nicht privat) und duerfen nicht verwendet werden. der haendler musz sie rausruecken, vom rechner loeschen etc. . auszerdem kannst du ihm das schriftlich geben und den erhalt von ihm gegen zeichnen lassen, mit dem hinweis einer saftigen privatklage im falle der zuwiderhandlung.

    so, sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne berichtigen.

  22. #22

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Danke Leute !

    Da waren schon ein paar wertvolle Tipps für mich dabei.
    Die Geschichte mit den Fotos werde ich vorsichthalber
    von meinem Rechtsbeistand "absichern" lassen.

    Heute ist zunächst mal ein Brief an meinen Händler gegangen
    in dem ich ihm zu verstehen gegeben habe, dass ich auf Prüfung
    der beanstanden Sachverhalte poche. Weiterhin habe ich ihm mitgeteilt, dass ich zumindest schonmal rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werde um die Sache mit den Fotos zu unterbinden.

    Gleichzeitig habe ich mit dem o.a. "Konsumverzicht" gedroht.

    Ob das was hilft? Wer weiss. .... Bis zu diesem "Vorfall" mit den Bildern und der damit verbundenen Probleme hatte ich ein Super-Verhältnis zu diesem Händler, dessen Junior-Chef (in meinem Alter) ebenfalls einen MR2 W3 fährt.

    Ich sehe der Sache jetzt erstmal optimistisch entgegen obwohl mir durch einen weiteren Vorfall (falsch montierte Stahlflex-Bremsleitungen) gestern abend fast die Hut-Schnur geplatzt wäre.

    Sollte sich dieser Händler im Verhältnis zu mir nicht um 180 Grad drehen bin ich da weg. Dann muß ich eben den langen Weg zu einem neuen Händler suchen ... so gehts jedenfalls nicht weiter. Ich habe mein Geld ja schließlich auch nicht auf der Straße gefunden. :V

    Falls noch ein Jurist da ist, der den Sachverhalt mit den Fotos EXAKT eruieren kann bin ich weiterhin für Tipps dankbar. Auch gern per Inbox.

  23. #23

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Danke Leute !

    Da waren schon ein paar wertvolle Tipps für mich dabei.
    Die Geschichte mit den Fotos werde ich vorsichthalber
    von meinem Rechtsbeistand "absichern" lassen.

    Heute ist zunächst mal ein Brief an meinen Händler gegangen
    in dem ich ihm zu verstehen gegeben habe, dass ich auf Prüfung
    der beanstanden Sachverhalte poche. Weiterhin habe ich ihm mitgeteilt, dass ich zumindest schonmal rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werde um die Sache mit den Fotos zu unterbinden.

    Gleichzeitig habe ich mit dem o.a. "Konsumverzicht" gedroht.

    Ob das was hilft? Wer weiss. .... Bis zu diesem "Vorfall" mit den Bildern und der damit verbundenen Probleme hatte ich ein Super-Verhältnis zu diesem Händler, dessen Junior-Chef (in meinem Alter) ebenfalls einen MR2 W3 fährt.

    Ich sehe der Sache jetzt erstmal optimistisch entgegen obwohl mir durch einen weiteren Vorfall (falsch montierte Stahlflex-Bremsleitungen) gestern abend fast die Hut-Schnur geplatzt wäre.

    Sollte sich dieser Händler im Verhältnis zu mir nicht um 180 Grad drehen bin ich da weg. Dann muß ich eben den langen Weg zu einem neuen Händler suchen ... so gehts jedenfalls nicht weiter. Ich habe mein Geld ja schließlich auch nicht auf der Straße gefunden. :V

    Falls noch ein Jurist da ist, der den Sachverhalt mit den Fotos EXAKT eruieren kann bin ich weiterhin für Tipps dankbar. Auch gern per Inbox.

  24. #24

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Danke Leute !

    Da waren schon ein paar wertvolle Tipps für mich dabei.
    Die Geschichte mit den Fotos werde ich vorsichthalber
    von meinem Rechtsbeistand "absichern" lassen.

    Heute ist zunächst mal ein Brief an meinen Händler gegangen
    in dem ich ihm zu verstehen gegeben habe, dass ich auf Prüfung
    der beanstanden Sachverhalte poche. Weiterhin habe ich ihm mitgeteilt, dass ich zumindest schonmal rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen werde um die Sache mit den Fotos zu unterbinden.

    Gleichzeitig habe ich mit dem o.a. "Konsumverzicht" gedroht.

    Ob das was hilft? Wer weiss. .... Bis zu diesem "Vorfall" mit den Bildern und der damit verbundenen Probleme hatte ich ein Super-Verhältnis zu diesem Händler, dessen Junior-Chef (in meinem Alter) ebenfalls einen MR2 W3 fährt.

    Ich sehe der Sache jetzt erstmal optimistisch entgegen obwohl mir durch einen weiteren Vorfall (falsch montierte Stahlflex-Bremsleitungen) gestern abend fast die Hut-Schnur geplatzt wäre.

    Sollte sich dieser Händler im Verhältnis zu mir nicht um 180 Grad drehen bin ich da weg. Dann muß ich eben den langen Weg zu einem neuen Händler suchen ... so gehts jedenfalls nicht weiter. Ich habe mein Geld ja schließlich auch nicht auf der Straße gefunden. :V

    Falls noch ein Jurist da ist, der den Sachverhalt mit den Fotos EXAKT eruieren kann bin ich weiterhin für Tipps dankbar. Auch gern per Inbox.

  25. #25

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Zu der Bilder geschichte kann ich dir leider nichts sagen..

    Wenn der Händler sich krumm stellen sollte, deine Beanstandungen zubeseitigen, bist du einfach als Kunde auf der besseren seite, auch ein Händler der persönliche einwende hat (gegen deine umbaumaßnahmen), muß dir die Garantie leisten, wenn es es nicht macht einfach mal schnell bei Toyota in Köln anrufen und denen den Fall schildern, du wirst sehen das es dann ganz ganz schnell geht.
    Mit der Einspritzdüse dürftest du keine Probleme kriegen, mit dem Domlager eigentlich auch nicht, wenn ein wagen tiefergelegt ist hast du auch noch volle Garantie also auch bei Stabigeschichten und umbaumaßnahmen zu versteifung der Karosserie.
    Generel hast du auf alle nicht verschleiss teile 2 Jahre Garantie, ob umgebaut oder verändert.

    Gruß bebu



  26. #26

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Zu der Bilder geschichte kann ich dir leider nichts sagen..

    Wenn der Händler sich krumm stellen sollte, deine Beanstandungen zubeseitigen, bist du einfach als Kunde auf der besseren seite, auch ein Händler der persönliche einwende hat (gegen deine umbaumaßnahmen), muß dir die Garantie leisten, wenn es es nicht macht einfach mal schnell bei Toyota in Köln anrufen und denen den Fall schildern, du wirst sehen das es dann ganz ganz schnell geht.
    Mit der Einspritzdüse dürftest du keine Probleme kriegen, mit dem Domlager eigentlich auch nicht, wenn ein wagen tiefergelegt ist hast du auch noch volle Garantie also auch bei Stabigeschichten und umbaumaßnahmen zu versteifung der Karosserie.
    Generel hast du auf alle nicht verschleiss teile 2 Jahre Garantie, ob umgebaut oder verändert.

    Gruß bebu



  27. #27

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    Zu der Bilder geschichte kann ich dir leider nichts sagen..

    Wenn der Händler sich krumm stellen sollte, deine Beanstandungen zubeseitigen, bist du einfach als Kunde auf der besseren seite, auch ein Händler der persönliche einwende hat (gegen deine umbaumaßnahmen), muß dir die Garantie leisten, wenn es es nicht macht einfach mal schnell bei Toyota in Köln anrufen und denen den Fall schildern, du wirst sehen das es dann ganz ganz schnell geht.
    Mit der Einspritzdüse dürftest du keine Probleme kriegen, mit dem Domlager eigentlich auch nicht, wenn ein wagen tiefergelegt ist hast du auch noch volle Garantie also auch bei Stabigeschichten und umbaumaßnahmen zu versteifung der Karosserie.
    Generel hast du auf alle nicht verschleiss teile 2 Jahre Garantie, ob umgebaut oder verändert.

    Gruß bebu



  28. #28

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Generel hast du auf alle nicht verschleiss teile 2 Jahre
    >Garantie, ob umgebaut oder verändert.

    Jein. Die Garantie sorgt meistens dafür, daß Problemfälle ausgebügelt (=bezahlt) werden, die der Vermutung nach bei Auslieferung des Fahrzeuges bereits bestanden haben. Dabei ist die "Beweispflicht", daß das nicht stimmt, beim Händler. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Tuning-Maßnahmen die "Beweispflicht" umgedreht ist. Zumindest bei Eingriffen, die prinzipiell mit dem Garantiefall zu tun haben könnten: Motorschaden und Kühlergrill, Radlager und Spurverbreiterung - sicherlich nicht bei Tieferlegung und einem Einspritzdüsenproblem.

    Ist zumindest mein Verständnis -- korrigiert mich, wenn das falsch ist.
    Quer ist mehr.

  29. #29

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Generel hast du auf alle nicht verschleiss teile 2 Jahre
    >Garantie, ob umgebaut oder verändert.

    Jein. Die Garantie sorgt meistens dafür, daß Problemfälle ausgebügelt (=bezahlt) werden, die der Vermutung nach bei Auslieferung des Fahrzeuges bereits bestanden haben. Dabei ist die "Beweispflicht", daß das nicht stimmt, beim Händler. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Tuning-Maßnahmen die "Beweispflicht" umgedreht ist. Zumindest bei Eingriffen, die prinzipiell mit dem Garantiefall zu tun haben könnten: Motorschaden und Kühlergrill, Radlager und Spurverbreiterung - sicherlich nicht bei Tieferlegung und einem Einspritzdüsenproblem.

    Ist zumindest mein Verständnis -- korrigiert mich, wenn das falsch ist.
    Quer ist mehr.

  30. #30

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    RE: Händler macht Bilder. Darf er ?

    >Generel hast du auf alle nicht verschleiss teile 2 Jahre
    >Garantie, ob umgebaut oder verändert.

    Jein. Die Garantie sorgt meistens dafür, daß Problemfälle ausgebügelt (=bezahlt) werden, die der Vermutung nach bei Auslieferung des Fahrzeuges bereits bestanden haben. Dabei ist die "Beweispflicht", daß das nicht stimmt, beim Händler. Es würde mich nicht wundern, wenn bei Tuning-Maßnahmen die "Beweispflicht" umgedreht ist. Zumindest bei Eingriffen, die prinzipiell mit dem Garantiefall zu tun haben könnten: Motorschaden und Kühlergrill, Radlager und Spurverbreiterung - sicherlich nicht bei Tieferlegung und einem Einspritzdüsenproblem.

    Ist zumindest mein Verständnis -- korrigiert mich, wenn das falsch ist.
    Quer ist mehr.

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