Ja soweit dein Wagen weniger als 100.000 km runter hat
und unter 5 Jahre alt ist, seit Erstzulassung steht dir
nach einem Unfall eine Wertminderung zu. Ich weiß das
weil mir gerade so ein Depp in die Seite gefahren ist.
Habe eine Anni BJ 04/1999 und 78000 km runter...
Wertminderung laut Gutachten soll 250,00 Eur betragen.
Werde ich nun bei der Versicherung geltend machen....
Ja soweit dein Wagen weniger als 100.000 km runter hat
und unter 5 Jahre alt ist, seit Erstzulassung steht dir
nach einem Unfall eine Wertminderung zu. Ich weiß das
weil mir gerade so ein Depp in die Seite gefahren ist.
Habe eine Anni BJ 04/1999 und 78000 km runter...
Wertminderung laut Gutachten soll 250,00 Eur betragen.
Werde ich nun bei der Versicherung geltend machen....
Hast Du ein unabhängiges Gutachten machen lassen ? Da steht die Wertminderung drin ....
Ansonsten gilt :
Wertminderung
Hat Dein Auto einen erheblichen Schaden erlitten so kann ein Anspruch auf den sogenannten merkantilen Minderwert bestehen, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre, die Fahrleistung liegt unter 100 000 km und Ihr Auto war bisher unfallfrei. Die Höhe der Wertminderung weist in aller Regel der Sachverständige in seinem Gutachten aus.
Aber Vorsicht: Von versicherungsfreundlichen Gutachtern wird die Position Wertminderung gern übersehen oder aber häufig zu niedrig geschätzt. Das musst Du Dir nicht gefallen lassen. Die gegnerische Versicherung muss Dir den Wertverlust ersetzen, den Dein Auto nach dem Unfall hat.
Als Faustregel gilt: Bei neuwertigen Fahrzeugen beträgt die Minderung etwa 30 Prozent der Reparaturkosten, bei drei bis vier Jahre alten Autos etwa 10 Prozent.
Das gilt allerdings nur bei sogenannten offenbarungspflichtigen Schäden ab ca. 300,00
Hast Du ein unabhängiges Gutachten machen lassen ? Da steht die Wertminderung drin ....
Ansonsten gilt :
Wertminderung
Hat Dein Auto einen erheblichen Schaden erlitten so kann ein Anspruch auf den sogenannten merkantilen Minderwert bestehen, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre, die Fahrleistung liegt unter 100 000 km und Ihr Auto war bisher unfallfrei. Die Höhe der Wertminderung weist in aller Regel der Sachverständige in seinem Gutachten aus.
Aber Vorsicht: Von versicherungsfreundlichen Gutachtern wird die Position Wertminderung gern übersehen oder aber häufig zu niedrig geschätzt. Das musst Du Dir nicht gefallen lassen. Die gegnerische Versicherung muss Dir den Wertverlust ersetzen, den Dein Auto nach dem Unfall hat.
Als Faustregel gilt: Bei neuwertigen Fahrzeugen beträgt die Minderung etwa 30 Prozent der Reparaturkosten, bei drei bis vier Jahre alten Autos etwa 10 Prozent.
Das gilt allerdings nur bei sogenannten offenbarungspflichtigen Schäden ab ca. 300,00