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  1. #1

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    Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht übernohmen!

    Hallöchen

    Hab folgendes problem,mein kleiner is nun jetzt
    3 jahre und zwei monate alt,scheckheft gepflegt,wie es sich gehört
    36500 runter.folgendes letztes jahr im februar mußte die wasserpumpe wegen undichtigkeit ausgetauscht werden,ihr werdet es nicht glauben
    sie hielt gerademal 11 monate genau gesagt am 12.01.04 war der kleine
    wieder wegen der wasserpumpe in der werkstatt,die reparatur wurde erstmal ausgeführt,auf kulanz.4 wochen später sagte man mir dann das mazda die kosten nicht übernehmen werden,weil die garantieleistung seit dem 23.11.03 auslief.was soll man davon halten,hat man überhaupt noch eine möglichkeit was dagegen zu machen.ich denke man hat auf neuteile 2jahre garantie oder ist es in diesem fall nicht so.
    ich hoffe ihr könnt mir da irgend wie weiter helfen.


    Gruß sunracer1

  2. #2
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    Kann passieren...

    Hi,

    >ich denke man hat auf
    >neuteile 2jahre garantie oder ist es in diesem fall nicht
    >so.

    nein, in diesem Fall nicht, weil die WaPu während der Garantie getauscht wurde und auf dieses Teil keine neue Garantie gewährt wird, sondern es in die Neuwagengarantie fällt.

    Kulanz ist - wie der Name schon sagt - eine freiwillige Leistung des Herstellers und keine Plicht. Je schlechter die Zeiten und je günstiger die Autos, desto geringer ist nun mal auch die Bereitschaft der Hersteller, Kulanz zu gewähren...
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  3. #3

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    RE: Kann passieren...

    Hi Andreas


    das hört sich ja alles nicht sehr gut an.
    schaun wir mal. schreibe erstmal zu mazda.
    mal shen was raus kommt.

    ich danke erstmal für die schnelle antwort.


    ciao Sunracer

  4. #4

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    RE: Kann passieren...

    Jede Werkstatt muss gem. dem neuen Gesetz eine Gewähr auf seine Reparatur geben. Und zwar mindestens 12 Monate.

    Die Werkstatt muss also den Schaden auf Gewährleistung reparieren.


  5. #5
    Administrator Avatar von Andreas
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    RE: Kann passieren...

    Hi,

    >Die Werkstatt muss also den Schaden auf Gewährleistung
    >reparieren.

    aber nicht im Rahmen der Neuwagengarantie. Die Garantie auf einzelne Teile verlängert die Gesamtgarantie nicht, wenn ich nicht völlig falsch liege...
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  6. #6

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    RE: Kann passieren...

    >
    >aber nicht im Rahmen der Neuwagengarantie. Die Garantie auf
    >einzelne Teile verlängert die Gesamtgarantie nicht, wenn ich
    >nicht völlig falsch liege...

    Da liegst Du richtig.


  7. #7

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    RE: Kann passieren...

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 10-Feb-04 um 09:54Uhr (GMT)]>Hi,
    >
    >>Die Werkstatt muss also den Schaden auf Gewährleistung
    >>reparieren.
    >
    >aber nicht im Rahmen der Neuwagengarantie. Die Garantie auf
    >einzelne Teile verlängert die Gesamtgarantie nicht, wenn ich
    >nicht völlig falsch liege...

    es soll ja auch nich die Gesamtgarantie verlängern sondern nur die Garantie auf die WAPU.

    Wenn ich eine neue WAPU bekomme muß diese als Neuteil doch Garantie haben. Unabhängig davon wie alt das Auto ist in welche ich sie einbaue.

    Weiterhin habe ich folgendes gefunden:
    (in diesem Fall ging es um einen ständig wieder kaputt gehenden Lüfter in einem Notebook, ich denke der Fall liegt ähnlich, es war ebenfalls innerhalb der ersten zwei Jahre)

    - Nach einer Nachbesserung beginnt die Verjährung erneut (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dann hätte der Käufer immer nach einer Reparatur wieder 24 Monate Zeit. Gerade in einem Fall, wie dem vorliegenden wäre dann aber quasi eine "Endlos-Gewährleistung" gegeben. Daher ist diese Meinung m. E. zu weitgehend.

    - Eine andere Meinung hält eine stillschweigende Hemmungsabrede (§ 202 Abs. 2 BGB) für gegeben. Das Problem daran ist aber, dass der Verkäufer nicht mit einer Hemmung (= die Verjährungszeit läuft nicht während der Reparaturen) einverstanden sein wird.

    - Aus diesen Gründen halte ich es für am Besten, der Ansicht zu folgen, dass die Verjährung der Mängelrechte kraft Gesetzes nach § 203 BGB gehemmt ist. d. h. die Zeit der Reparatur zählt nicht bei der Verjährung mit. Außerdem tritt Verjährung frühestens jeweils 3 Monate nach Rückgabe der Sache ein. Dadurch ist auch der Käufer ausreichend geschützt und der Verkäufer muss nicht zu lange haften.

    Ich überspitze es mal:

    Es kann ja wohl nicht sein das ein Tag vor Garantieablauf eine Reparatur auf Garantie durchgeführt wird und einen Tag nach Garantieablauf ist das Teil wieder kaputt und die Werkstatt sagt : Nö, da übernehmen wir nichts. Das wiederspricht entschieden dem Haftungsgedanken dem der Gesetzgeber im Sinn hatte und würde spätestens durch ein entsprechendes Urteil, vermutlich aber bereits im Schiedsgericht zugunsten des Halters entschieden.



    Unabhängig davon könnte man sich fragen ob Undichtigkeiten nicht auf Montagefehler zurückzuführen sind ( dh die Werkstattt verantwortlich ist), und ob es überhaupt erforderlich ist die WAPU zu wechseln oder ein neue Abdichtung ausreichend ist. (Ich weiß ja nicht wo die Undichtigkeiten an der WAPU sind)

    by Pö

  8. #8

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    RE: Kann passieren...

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 10-Feb-04 um 10:09Uhr (GMT)]>Jede Werkstatt muss gem. dem neuen Gesetz eine Gewähr auf seine
    >Reparatur geben. Und zwar mindestens 12 Monate.
    >Die Werkstatt muss also den Schaden auf Gewährleistung reparieren.

    Entschuldigung, aber das kommt aus der Ecke: "Da ich keine Ahnung habe behaupte ich einfach umso bestimmter!" (Nicht persönlich nehmen.)

    Richtig ist, dass auf BEZAHLTE Reparaturleistungen und eingebaute Ersatzteile ein Gewährleistungsanspruch besteht. Und dieses "neue Gesetz" ist unser BGB, Rechtsstand 2002.

    Hier liegt aber keine Reparatur vor, die für sich eine Gewährleistung auslöst. Die Wasserpumpe wurde im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Hersteller-Garantie getauscht. Es liegt kein neuer Vertrag vor, der aus sich heraus eine Gewährleistung begründet.

    Mit falschen Behauptungen kommt man bei Mazda sicher nicht weiter. Aber ich würde dem Kundenservice die Situation schildern und versuchen, eine freiwillige Kulanzleistung zu erreichen.

    Gruß aus Bonn, Stefan

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  9. #9

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    RE: Kann passieren...

    Darf ich auch mal ??

    Also:

    Für Teile die während der Garantielaufzeit ausgetauscht werden endet die Garantie auch zusammen mit der Laufzeit der Ursprungsgarantie !!

    Das ist Fakt !! Daran gibt es nichts zu rütteln !!

    Ich referiere ab und zu über die Themen Garantie und Sachmangelhaftung und weiß deshalb von was ich rede.

    Wenn ich eine Reparatur bezahle, dann, und nur dann, habe ich wieder eine gesetztliche Gewährleistung von 2 Jahren.



  10. #10

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    RE: Kann passieren...

    Hi alle samt

    erstmal vielen dank für eure beiträge,
    schnelle info,werde erstmal einen netten brief an mazda schreiben schon in arbeit,desweiteren werde ich euch dann mal berichten
    was daraus geworden ist.



    Gruß Sunracer

  11. #11

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    RE: Kann passieren...

    ich würde es dann aber wirklich nett formulieren, sonst schmeissen die deinen brief wahrscheinlich gleich in den rundordner unterm tisch.

    aber ich würde mir auch keine großen hoffnungen machen. mazda hat schon lange die drei jahre garantie, die ja weit über das hinausgeht, was z.b. von deutschen herstellern gewährt wird (die jetzigen zwei jahre wurden ja auch nur aufgezwungen). aber dadurch ist die kulanzfreudigkeit bei mazda oder anderen herstellern mit vergleichbarer garantie nicht so übermäßig ausgeprägt, was ich auch verstehen kann.

    so was ist halt ärgerlich.
    ich finde es zwar auch merkwürdig, warum deine wasserpumpe innerhalb eines jahres gleich zweimal kaputtgeht, obwohl viele mit erheblich höheren km-leistungen noch immer die erste wasserpumpe drin haben.

    vielleicht materialfehler, aber das dürfte schwierig zu beweisen sein.


  12. #12

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    RE: Kann passieren...

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 21-Feb-04 um 13:47Uhr (GMT)]Hallöchen


    Leider stellt sich Mazda quer was die Kulanz betrifft, bei einem Fahrzeug was immer hin Checkheft gepflegt wurde hätte ich das nicht gedacht, ##### halt muss man wohl Leben mit.
    Das war die Antwort von Mazda.
    Wir bedauern die Schwierigkeiten, die sie von der Wasserpumpe ihres Mazda Mx-5
    Berichten. Ihre diesbezügliche Kulanzanfrage haben wir sorgfältig geprüft, können ihr jedoch nicht nachkommen. Der Grund hierfür liegt in der erreichten Nutzungsdauer Ihres Fahrzeuges.
    Gemeinsam mit unseren Mazda Vertragspartnern versuchen wir auch nach Ablauf der Garantiezeit, unseren Kundinnen und Kunden bei eventuell anfallenden
    Instandsetzungen entgegen zu kommen, doch sind diese freiwilligen Kulanzleistungen nicht unbegrenzt. Die Entscheidung für eine kulante Regelung orientiert sich dabei
    Immer an der jeweiligen Nutzungsdauer oder Kilometerleistung eines Fahrzeuges
    Wir bedauern daher, dass wir ihnen in diesem Fall keine kulante Lösung mehr anbieten können.
    Das war’s also.
    1. Wasserpumpe wurde bei einem Kilometerstand von 19200 gewechselt
    Am 03.02.2003
    2. Wasserpumpe wurde wieder gewechselt bei einem Kilometerstand von 36266
    Am 09.02.2004.
    3.Erstzulassung 23.11.2000. lief am 23.11.2003 aus Garantie


    ciao Micha
    :V :V :V :V

  13. #13

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    RE: Kann passieren...

    Das ist wirklich Pech und sehr unangenehm. Aber ich kann Dir aus leidvoller Erfahrung - insbesondere mit meinem letzten Golf IV - berichten, dass andere Hersteller noch viel schlimmere Qualitätsprobleme haben und noch dazu mindestens genauso restriktiv mit der Kulanz umgehen. Und wenn Mazda im 4. und 5. Jahr wirklich nennenswerte Kulanzregelungen hätte, dann gäbe es ja nun wirklich kein Argument mehr für die Garantieverlängerung, oder?

    Ich denke auch, man muss schon sehr positiv bewerten, dass Mazda überhaupt 3 Jahre Garantie anbietet. Die meisten anderen Hersteller geben nämlich gar keine Garantie mehr und lassen ihre Kunden mit der zweijährigen Gewährleistung sitzen. Und ja, das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Gruß aus Bonn, Stefan

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  14. #14

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    RE: Kann passieren...

    ..... schreib doch mal an die Autobild !

  15. #15

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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    Hi,

    also Mazda Deutschland ist in Bezug auf Kulanz absolut SCHEIßE! Das muss mal gesagt werden!!!

    Mein Auto war seinerzeit drei Monate über die Garantie und ich hatte einen Motorschaden bei 65000 KM! Das Auto war scheckheftgepflegt!Ich hatte 0,00 EUR Kulanz bekommen! Die Begründung war, ich habe ja schon ein Verdeck auf Garantie bekommen, es seien denen also schon viele Kosten entstanden. Das tolle dabei ist ja, das ich für das von innen zerrissene Verdeck auch nichts konnte! Hätte ich beim Neuwagenkauf ein vernünftiges Verdeck bekommen, hätte ich auch kein neues gebraucht!

    Was ich aber damals über meinen Mazdahändler erfahren habe ist, dass Mazda, wenn, grundsätzlich nur Kulanz bis drei Monate nach Garantieablauf gibt. Danach kann man sich eh alles abschmicken, egal welches Teil warum kaputt gegangen ist.

    Gruß
    Fantasy

  16. #16
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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 23-Feb-04 um 23:11Uhr (GMT)]Hi,

    >also Mazda Deutschland ist in Bezug auf Kulanz absolut
    >SCHEIßE! Das muss mal gesagt werden!!!

    wieso? Wie bereits oben geschrieben, ist Kulanz eine freiwillige Leistung. Wieso ist jemand scheiße, wenn er eine freiwillige Leistung nicht erbrigen mag?

    Immerhin hat Mazda schon 3 Jahre Garantie, wo die ach so tollen deutschen Hersteller (die noch weniger Kulanz geben) nur 2 Jahre geben.

    Ist nun mal so, daß bei einem Auto immer was kaputtgehen kann. Das kann man nicht unbegrenzt dem Hersteller in Rechnung stellen.
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  17. #17

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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    es kann sein, dass immer was kaputtgehen kann? Was verstehst du unter "was"? Also ich finde das Herzstück und Teuerste an dem Auto ist der Motor und der sollte weißgott länger halten oder? Vorallem wenn man sehr viel Geld für regelmäßige Inspektionen ausgegeben hat.

    Ich finde es sogar mehr als scheiße, wenn man sich dann noch nicht mal mit einem Teil an den Kosten beteiligt!

    Du hast zwar recht, dass Mazda keine zugesicherten Leistungen verwährt hat - insofern korrekt ist - aber ich habe halt meine eigene Auffassung und gesunde Erwartungshaltung an einen Motor! Ich glaube abgesehen von dir, wird mich da wohl jeder andere verstehen!












  18. #18

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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    was mich mehr interessieren würde:

    warum ist die wasserpumpe schon das zweite mal im eimer?

    ist die pumpe ein teil, das bei mazda schnell kaputtgeht, also allgemein ziemlich anfällig ist?

    oder ist ein anderer fehler da der das auslöst? was kann kaputt sein, dass die wasserpumpe als ergebnis den löffel schmeisst?

  19. #19

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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    >was mich mehr interessieren würde:
    >
    >warum ist die wasserpumpe schon das zweite mal im eimer?
    >
    >ist die pumpe ein teil, das bei mazda schnell kaputtgeht,
    >also allgemein ziemlich anfällig ist?
    >Nein ,es war halt nur die Dichtung ,die Wapu war Okay.
    >oder ist ein anderer fehler da der das auslöst? was kann
    >kaputt sein, dass die wasserpumpe als ergebnis den löffel
    >schmeisst?


  20. #20

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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    Hi

    letzter stand der dinge,alles was bis 500 Euro an reparaturkosten
    anfällt wird generell keine kulanz gewährt.
    Mir fehlen die worte.


    Gruß sunracer

  21. #21

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    RE: Hilfe Kulanz wird von Mazda Gmbh nicht

    >Hi,
    >
    >>also Mazda Deutschland ist in Bezug auf Kulanz absolut
    >>SCHEIßE! Das muss mal gesagt werden!!!
    >
    >wieso? Wie bereits oben geschrieben, ist Kulanz eine
    >freiwillige Leistung. Wieso ist jemand scheiße, wenn er eine
    >freiwillige Leistung nicht erbrigen mag?
    >
    >Immerhin hat Mazda schon 3 Jahre Garantie, wo die ach so
    >tollen deutschen Hersteller (die noch weniger Kulanz geben)
    >nur 2 Jahre geben.

    Also das stimmt nun so auch wieder nicht. Bei dem Mercedes meines Vaters ist beim Kilometerstand von 90.000 nach 5 Jahren das Differential kaputt gewesen. Die Materialkosten hat Daimler voll übernommen. Er mußte nur den Arbeitslohn zahlen.

    Und eine Wapu die nach 20.000 Km kaputt ist oder ein ein Motor nach 65.000 Km sind absolut nicht normal und sind wohl mangelhaft gefertigt worden.

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