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  1. #1

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    Keine garantie auf Reparatur. Nicht lustig

    Hallo,

    Vielleicht haben einige mein Beitrag gelesen über dieses tollen Lederlappen am Verdeck

    Habe heute einen Anruf bekommen von meinem "neuen" Händler.
    Mazda bestätigte ihm, das das geklebt werden soll. Darauf hin fragte ich, wieviel Garantie ich auf die Arbeit bekomme, da man ja nie weiß wie lange so etwas hält.

    Die Antwort war nicht witzig. Reparatur wird gemacht am 18.06. Fahrzeug hat Garantie bis zum 20.06. Also bis zum 20.06. Auf die Arbeit gibt es keine Garantie.Das gleiche gilt für die Dichtung an der Scheibe, wenn die 2 Tage später hops geht dann Pech.

    Darauf hin ein Telefonat mit Mazda, die mir eine direkte Nummer in Leverkusen gab. Ich dort angerufen und das Problem geschildert.

    Und wieder:"Generell gibt es erstmal keine Garantieverlängerung, aber wenn es nicht hält wird es nicht ausser acht gelassen." Garantieren kann sie mir das aber nicht. Ich solle mir für den genauen Tag eine Nullrechnung schreiben lassen.

    Ich sagte Ihr dann, das es mir ja ziemlich egal ist wenn das geklebt werden soll, nur halten muß es. Im Zweifelsfall wird dann doch nix gemacht. So sehe ich das.

    Aber nur deswegen Garantieverlängerung abschließen sehe ich auch nicht ein.

    greetz, Ralf

  2. #2

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    RE: Keine garantie auf Reparatur. Nicht lustig

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 13-Jun-03 um 17:36Uhr (GMT)]Was die Arbeit am Verdeck betrifft mag das ja sein. Aber wenn Du ein Ersatzteil kaufst - wie die neue Dichtung - dann sollte da ja auch eine Garantie gelten.

    Zumindest hast Du aber darauf einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch (Sachmängelhaftung).

  3. #3

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    RE: Keine garantie auf Reparatur. Nicht lustig


    >
    >Zumindest hast Du aber darauf einen zweijährigen
    >Gewährleistungsanspruch (Sachmängelhaftung).

    laut Händler würde das so sein, wenn ich selbst eine Reparatur bezahle,
    Da ich aber etwas auf Garantie bekomme, läuft das mit der Neuwagengarantie aus.

    greetz Ralf

  4. #4

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    RE: Keine garantie auf Reparatur. Nicht lustig

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 13-Jun-03 um 22:25Uhr (GMT)]Also ich bin jetzt nicht unbedingt Spezialist auf dem Gebiet aber ich habe beruftlich schon mit Gewährleistung und Garantie zu tun.

    Meiner Meinung nach hast Du auf jede Reparatur (wenn Sie gewerblich durchgeführt wurde) einen Gewährleistungsanspruch. Nicht nur auf das Material sondern vor allem darauf, dass die Arbeit ordentlich durchgeführt wurde. Die gesetzlichen Fristen bei Dienstleistungen (speziell KFZ-Gewerbe) kenne ich nicht. Ich würde mich da mal an eine Verbraucherschutzzentrale wenden.

    Vorsicht mit den Begriffen Gewährleistung und Garantie. Das ist nicht das selbe. Für die Gewährleistung gibt es genaue gesetzliche Vorgaben (EU-Recht) und sie wird vom Händler erbracht. Garantie ist freiwillig und kommt meistens vom Hersteller.

    Wenn Mazda sagt, dass Du keine Garantieverlängerung bekommst, ist das völlig logisch. Und natürlich gibt Dir Mazda auch keine Gewährleistungsverlängerung auf das ganze Auto, nur weil das Verdeck geflickt wurde. Aber speziell für die Reparatur hast Du einen Gewährleistungsanspruch.

    Gruß, Detlef


  5. #5

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    RE: Keine garantie auf Reparatur. Nicht lustig

    Wenn eine Garantiereparatur innerhalb der NW-garantie erledigt wird endet auch für diese Reparatur die Garantiezeit mit Ende der Ursprungsgarantie. Ist die Reparatur fehlerhaft, kann man dies natürlich reklamieren, da der Schaden ja innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Wenn innerhalb der garantiezeit der Auftrag zur Reparatur eröffnet wurde, ist sogar eine Reparatur nach Auslauf der Garantie möglich.


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