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  1. #1

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    Gebrauchtwagengarantie was fällt darunter?

    Help,help,help
    habe meinen kleinen vor ziemlich genau einem Jahr (es fehlen noch 10 Tage) von einem Händler in Darmstadt (ca. 150km von meinem Wohnort) mit einjähriger Gebrauchtwagengarantie gekauft.
    Vor wenigen Tagen hat mir mein ortsansässiger Meister anlässlich der Jahresinspektion mehrere Rostblasen am linken Schweller gezeigt.
    Da ich noch Garantie habe wollte ich zuerst abklären wer für die Kosten der Reparatur aufkommt. Im Kaufvertrag (übliches Händlerformblatt)steht leider/oder zum Glück nur "mit Gebrauchtwagengarantie von einem Jahr"

    Jetzt meine Frage, sind mit einer solchen Garantie alle Schäden abgedeckt, oder geht es hier nur um Funktion der mechanischen und elektrischen Teile?
    Falls hoffentlich doch Garantieanspruch besteht, muss ich zum Händler wo der Wagen erworben wurde, oder habe ich Anspruch auf freie Werkstattwahl mit Erstattung der Reparaturkosten.

    mit Hoffnung auf schnelle Hilfe
    Leonardo

  2. #2

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    RE: Gebrauchtwagengarantie was fällt darunter?

    Erst mal würd ich abklären ob es da nicht noch eine Werksgarantie gegen Durchrostung gibt. Die stzt allerdings regelmäßige Checks und Reperatur etwaiger Roststellen vorraus.


  3. #3

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    RE: Gebrauchtwagengarantie was fällt darunter?

    Die 6 Jahre Werksgarantie gegen Durchrostung sind leider vorbei.
    Mein Kleiner wird im Mai das siebte Lebensjahr vollendet haben.

    Will einfach nicht beim Händler über den Tisch gezogen werden und deshalb Meinungen, Erfahrungen usw. wegen der Garantie von Euch.
    Muss mich allerdings sehr beeilen um meine Ansprüche anzumelden, da jetzt nur noch 9 Tage verbleiben.

    Bin für jeden Tip dankbar,
    Leonardo

  4. #4

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    RE: Gebrauchtwagengarantie was fällt darunter?

    Das lässt sich aus der Ferne nicht sagen, da wir nicht den Umfang Deiner Gebrauchtwagengarantie kennen!
    Lies am besten mal die Garantiebedingungen/den Garantieumfang durch!

    Life´s too short not to
    Aui

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  5. #5

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    RE: Gebrauchtwagengarantie was fällt darunter?

    Genau das ist ja das Problem,
    es steht eben nichts auf dem Kaufvertrag ausser
    "mit Gebrauchtwagengarantie 1 Jahr"
    sonst nichts, auch nicht im Kleingedruckten. Dort steht lediglich dass ich bei Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges einen Fremdhändler aufsuchen darf wenn die Entfernung weiter als 50km vom Verkaufsort liegt.
    Ich war leider beim Kauf so benebelt vor Glück dass ich mich mit dem Kreuz bei Gebrauchtwagengarantie zufrieden gab. Dazu kamen ja noch die zum 01.01.2002 neu eingeführten Gewährleistungsregeln die mich in Sicherheit wiegten.

    Inzwischen habe ich meine Ansprüche beim Verkäufer auch schriftlich angemeldet. Nur was mache ich wenn er sagt Garantie gibt es nur auf Mechanik/Elektrik ? Es muss doch irgendwo eine Bestimmung oder sonst was geben, die festlegt was unter dem Begriff Gebrachtwagengarantie zu verstehen ist wenn keine sonstigen Regelungen vereinbart sind.

    Gruss Leonardo


  6. #6

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    RE: Gebrauchtwagengarantie was fällt darunter?

    trabucco

    Hallo,
    Deine FRAGE IST JURISTISCHER Natur, selbst wenn Dir hier jemand Rat erteilt, kann er sich eine Klage einfangen. Solche Grenzbereiche werden zudem meist in verschiedenen Bundesländern durch die Instanzen getrieben, da entscheidet ein OLG so, und das nächste so. Geh zum Anwalt, am besten Zivilrecht, mach ein Pauschalhonorar aus ( doch, das geht, aber nicht mit jedem, sh. BRAGO ! ) Du kannst auch zu einer Verbraucherberatung oder öffentlichen Rechtsauskunft gehen, das dauert aber, bis Du einen Termin bekommst.

    Meine unerhebliche MEINUNG ist : Rost ist eine Verschleisserscheinung, wenn sie beim Kauf nicht ersichtlich war, und Du hast es beim Kauf nicht bemängelt, so hat es der Händler ebenfalls nicht bemerkt ( ??? ). Da müsstest Du ihm schon Vorsatz nachweisen ( d.h. er hat die Rostflecken vorrübergehend kaschiert, mit Gutachter und so..., d.h. Zivilklage.

    Viel Spaß

    Holger

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