Help,help,help
habe meinen kleinen vor ziemlich genau einem Jahr (es fehlen noch 10 Tage) von einem Händler in Darmstadt (ca. 150km von meinem Wohnort) mit einjähriger Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Vor wenigen Tagen hat mir mein ortsansässiger Meister anlässlich der Jahresinspektion mehrere Rostblasen am linken Schweller gezeigt.
Da ich noch Garantie habe wollte ich zuerst abklären wer für die Kosten der Reparatur aufkommt. Im Kaufvertrag (übliches Händlerformblatt)steht leider/oder zum Glück nur "mit Gebrauchtwagengarantie von einem Jahr"
Jetzt meine Frage, sind mit einer solchen Garantie alle Schäden abgedeckt, oder geht es hier nur um Funktion der mechanischen und elektrischen Teile?
Falls hoffentlich doch Garantieanspruch besteht, muss ich zum Händler wo der Wagen erworben wurde, oder habe ich Anspruch auf freie Werkstattwahl mit Erstattung der Reparaturkosten.
mit Hoffnung auf schnelle Hilfe
Leonardo