Gestern abend war es dann auch für mich mal soweit... die Polizei zog mich kurz vor der heimischen Tiefgarage raus. Allgemeine Fahrzeugkontrolle... kein Problem... solange er den Zollstock nicht zieht und mein Kennzeichen nicht miss..... oh nein... der Zollstock... oh.. oh... mist. Tja, 13cm Unterkante zum Boden, das fand der liebe Polizeibeamte nicht ordnungsgemäß, denn 20 sollten es schon sein. Als ich meinte, das wäre eine original Mazda Halterung (die ich ein wenig modifiziert habe *hüstl*) und das wäre eben da unten, kamen sie ein wenig ins Grübeln. Viel Diskutiert über Kennzeichen auf der Nase, Klebenummernschilder, etc. aber nein, meins ist da unten (und das ist auch gut so) und es ist ja auch von meinem Händler da unten angebracht worden. Ich habe es knappe 3-4 cm tiefergesetzt, d.h. original wären es dann so 16-17cm über dem Boden gewesen... auch das wäre ja zu wenig, right? Also wie ist das denn nun? Ist auch der Originalhalter zu tief? Gibt's da eine Ausnahmegenehmigung? Und was passiert, wenn ich das jetzt hochsetze, zum TÜV / Polizei gehe, vorzeige, bestätigen lasse und dann wieder runtersetze? Bezahlen musste ich nix, nur wie gesagt, in Ordnung bringen und vorzeigen...
Mmhhh....