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projekt-mx5.de

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  1. #1
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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Google mal nach Franzosen-Foren (2 CV etc.), die Hardcore-Frösche wollen natürlich für Ihre rollenden Sofas auch in Deutschland gelbe Lampen und fetzen sich regelmäßig mit TÜV und Rennleitung. Wenn Europa in dieser Beziehung zusammenwäxt, dann haben die auf jeden Fall den aktuellsten Stand.

    ...und bei uns werden dann die Sambaschleicher auf urinfarbene Beleuchtung drängen?
    Jörg (Kürschrauber)

  2. #2
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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Google mal nach Franzosen-Foren (2 CV etc.), die Hardcore-Frösche wollen natürlich für Ihre rollenden Sofas auch in Deutschland gelbe Lampen und fetzen sich regelmäßig mit TÜV und Rennleitung. Wenn Europa in dieser Beziehung zusammenwäxt, dann haben die auf jeden Fall den aktuellsten Stand.

    ...und bei uns werden dann die Sambaschleicher auf urinfarbene Beleuchtung drängen?
    Jörg (Kürschrauber)

  3. #3

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Hallo,

    gelbes Licht ist in Deutschland nicht zulässig (Fundstelle irgenwo in der StVZO)- auch wenn die Leuchten ein E-Prüfzeichen tragen.
    Aber das kann ja noch werden.

    Gruß, Rolf

  4. #4

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Hallo,

    gelbes Licht ist in Deutschland nicht zulässig (Fundstelle irgenwo in der StVZO)- auch wenn die Leuchten ein E-Prüfzeichen tragen.
    Aber das kann ja noch werden.

    Gruß, Rolf

  5. #5

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Hallo

    leider muss ich dir auch sagen das Gelbe NSW an fahrzeugen die in deutschland zugelassen sind nicht zulässig sind. Französische fahrzeuge hatten darmals eine ausnahmegenemigung dafür so wie beim miata die roten seitenreflektoren.
    Es gilt:
    Vorne weiß
    Seite gelb
    Hinten rot

    In welcher situation habe die dich denn erwischt? Und hast du den NA? wenn ja weißst du sicherlich das NSW die weiter als 40 cm von der fahrzeugausenseite montiert sind nur mit Abblendlicht gefahren werden dürfen!

    Habe die Linsenscheinwerfer auch bei Christine verbaut diesmal die günstigen für 17 Euro bei Ebay und nicht die von Hella für ab 40 euro. Die werden in Blau und Weiß angeboten je nachdem wie blau die leuchten sind die auch nicht zulässig!

    Was deine beschreibung angeht es kann sein das der hersteller nur eine anleitung für alle Farben hat, Weiß - Gelb - Blau.

    MFG
    Christian

  6. #6

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Hallo

    leider muss ich dir auch sagen das Gelbe NSW an fahrzeugen die in deutschland zugelassen sind nicht zulässig sind. Französische fahrzeuge hatten darmals eine ausnahmegenemigung dafür so wie beim miata die roten seitenreflektoren.
    Es gilt:
    Vorne weiß
    Seite gelb
    Hinten rot

    In welcher situation habe die dich denn erwischt? Und hast du den NA? wenn ja weißst du sicherlich das NSW die weiter als 40 cm von der fahrzeugausenseite montiert sind nur mit Abblendlicht gefahren werden dürfen!

    Habe die Linsenscheinwerfer auch bei Christine verbaut diesmal die günstigen für 17 Euro bei Ebay und nicht die von Hella für ab 40 euro. Die werden in Blau und Weiß angeboten je nachdem wie blau die leuchten sind die auch nicht zulässig!

    Was deine beschreibung angeht es kann sein das der hersteller nur eine anleitung für alle Farben hat, Weiß - Gelb - Blau.

    MFG
    Christian

  7. #7

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


    STVZO stand 3/2004

    Bleibt die Frage... wo hört hellgelb auf ,wo fängt dunkelgelb an

    Gruss Andreas

  8. #8

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


    STVZO stand 3/2004

    Bleibt die Frage... wo hört hellgelb auf ,wo fängt dunkelgelb an

    Gruss Andreas

  9. #9

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    Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Ich habe betr. dieser Lampen heute einen Mängelkarte bekommen, mit der Aussage das diese in Deutschland nicht benutzt werden dürfen,da diese Zusatznebelschenwerfer mit Projektinslinsen gelb leuchten. Ich habe aber in der Einbauanleitung drin stehen Zitat: Bedienung und Einbauhinweis beziehen sich auf die in der Bundesrepublik gelteneden Strassenverkehrsordung.Und beim kauf dieser Lampen wurde mir damals auch versichert das diese erlaubt sind hier in Deutschland.
    Meine Frage ist nun diese, stimmt es das bei uns generell gelbe Nebelscheinwerfer verboten sind und ich meine das jetzt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.Bei den Unterlagen der Lampe, steht auch nichts von drin, das diese für die Deutsche StVo nicht zulässig sind.
    Gruss Franky

  10. #10

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    Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Ich habe betr. dieser Lampen heute einen Mängelkarte bekommen, mit der Aussage das diese in Deutschland nicht benutzt werden dürfen,da diese Zusatznebelschenwerfer mit Projektinslinsen gelb leuchten. Ich habe aber in der Einbauanleitung drin stehen Zitat: Bedienung und Einbauhinweis beziehen sich auf die in der Bundesrepublik gelteneden Strassenverkehrsordung.Und beim kauf dieser Lampen wurde mir damals auch versichert das diese erlaubt sind hier in Deutschland.
    Meine Frage ist nun diese, stimmt es das bei uns generell gelbe Nebelscheinwerfer verboten sind und ich meine das jetzt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.Bei den Unterlagen der Lampe, steht auch nichts von drin, das diese für die Deutsche StVo nicht zulässig sind.
    Gruss Franky

  11. #11
    Avatar von Herr Jemine
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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    ich schliesse mich digidogs ausführungen an, es kommt drauf an, WIE gelb das denn ist. kann dir sicher einer vom tüv sagen.

    ansonsten ist bei solchen fragen http://www.verkehrsportal.de sehr hilfreich.


    Zauberer sind sehr stolz auf ihren Hut.

  12. #12
    Avatar von Herr Jemine
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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    ich schliesse mich digidogs ausführungen an, es kommt drauf an, WIE gelb das denn ist. kann dir sicher einer vom tüv sagen.

    ansonsten ist bei solchen fragen http://www.verkehrsportal.de sehr hilfreich.


    Zauberer sind sehr stolz auf ihren Hut.

  13. #13

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    Ich hatte an meinem letzten Golf II gelbe Nebelscheinwerfer von Hella anstatt die weißen eingebaut. Mit E-Prüfzeichen. Die hatten weiße Glühlampe und eine gelbe Streuscheibe. Die waren schon richtig gelb. Gab nie Probleme. einige Frnzosen (R19, Clio haben die ja auch)Ich dachte auch immer, das Zusatzscheinwerfer gelb sein dürfen (siehe oben, mit Prüfzeichen versteht sich), aber Hauptscheinwerfer in gelb wie es die Franzosen früher hatten nicht zulässig sind.

    Gruß aus Franken
    Stefan

  14. #14

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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    >...und bei uns werden dann die Sambaschleicher auf urinfarbene
    >Beleuchtung drängen?


    http://www.zdf.de/ZDFde/img/18/0,1886,2216338,00.jpg

    DAS war böse !


    Ich hab meinen Clio damals vom Hädler abgeholt und der hatte auch gelbe Birnchen drin - die musste aber raus weil laut Händler diese in Dtl. NIEMALS zulässig wären !

    Bei mir am Ort fährt aber eine Ente (2CV) mit gelber Beleuchtung und deutschen TÜV-Segen durch die Gegend !

    Vielleicht ne Sache der Beziehungen !

  15. #15
    Avatar von GAFCOT
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    RE: Frage betr. für Zusatznebelscheinwerfer

    >http://www.zdf.de/ZDFde/img/18/0,1886,2216338,00.jpg
    >
    >DAS war böse !

    E5150

    Ich mag die Farbe aber wirklich nicht.
    Und... die sind immer so langsam

    Sambaschleicher war aber eigentlich mal die Bezeichnung für meine Tanzschuhe. Und als Kompensation zu Eurem tollen Logo (Neid) passt´s doch!
    Jörg (Kürschrauber)

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