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projekt-mx5.de

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  1. #51

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    RE: Aktueller Stand (vorsicht lang!):

    Hallo! Ich wollte auch mal ein paar Tips abgeben und so dies und das beitragen was Dir vielleicht hilft.

    - Bei einem Schaden besteht immer bei jeder Gesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht

    Ich rate Dir wirklich, geh zu einer vernünftigen Versicherung mit guter Betreuuung die Wert auf Service legt. Die Zeiten, in denen Du bei einer Direktversicherung viel sparst sind vorbei. Erst recht wenn man bedenkt das Sie sich gegen jegliche zu erbringende Leistung streuben und die Worte Kulanz und Betreuung sowie Service nicht kennen. Dies merkt man dann im ersten Schadenfall und denkt sich : hätte ich bei einer anderen vernünftigen Versicherung im Jahr 20€ mehr gezahlt hätten sie mir meinen Schaden in Höhe von XXX warscheinlich anstandslos gezahlt. Spätestens dann hat sich das sparen an ein paar Euro nicht rentiert. Zudem habe ich bereits mehrmals erlebt das eine Direktversicherung teurer war als ein herkömmliche Versicherung.

    - versichere Dich nicht mit deinen Versicherungen bei lauter verschiedenen Versicherern wie es vor Zeiten mal Mode war. Mit mehr Verträgen bei einer Gesellschaft erlangst Du bei dem Unternehmen eine deutlich bessere Kundenanbindung und bekommst alleine deshalb, da es die Versicherung auch freut das du dich so umfassend bei ihr versicherst, den ein oder anderen Nachlass und bist wenn es auch mal ein problem geben sollte was du zu klären hast ein viel gewichtigerer Kunde.

    - Jede Versicherung ist ein wirtschaftliches Unternehmen welches, nicht zuletzt zum Wohle der Kunden und den von ihnen zu zahlenden Beiträgen, Gewinne erwirtschaften möchte und nicht Verluste verzeichnen will.

    Beispiel:
    Ein Kunde hat bei einer Versicherung, ich sag jetzt mal, NUR ein Auto versichert hat, und im zahlt im Jahr 1000€ für sein Vollkaskoversichertes Auto. Nun ist er gerade neu bei der versicherung und hat im ersten Jahr direkt einen selbstverursachten Unfall mit einer Gesamtschadenhöhe von 15.000€ und im nächsten einen Teilkaskoschaden von 600€.
    Er zahlte 2000€ bisher an Beitrag, die Versicherung bezahlt 15.600€ an Schäden. Bei so einer Rentabilität wird dich warscheinlich jede Versicherung kündigen. Anders sieht es aus wenn Du bei Ihr umfassender versichert bist und Haftpflicht, hausrat, Wohngebäude oder sonstwas bei denen versichert hast. In diesem Fall besteht eine gute Chance auf eine kulantere Handhabung, denn wenn sie dich kündigen würden, wärst du warscheinlich auch mit den restlichen verträgen weg.

    Ich habe keine Ahnung wie lange du bei deiner Versicherung bist und wieviel Schäden du bei denen hattest, das obere Beispiel sollte jetzt einfach nur mal einen krassen Fall aufzeigen wie er seltener vorkommt damit du weißt was ich meine.

    Vielleicht hilft Dir das geschriebene ja bei deinen weiteren Bemühungen.

    Ich rate nur : halte Abstand von Direktversicherern.

  2. #52

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Welche Versicherung ist denn das? Hört sich merkwürdig an :V :V

    Dafür gehst du ja schliesslich auch in der SF der VK und Hpflicht hoch.

    Vielleicht kann Barbara dazu mehr sagen.
    MX-Ersatz: KIA Proceed GT :)

  3. #53

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Ich habe damit keine Erfahrungen und würde versuchen, die bei der Versicherung dazu zu bringen, den Vertrag nicht zu kündigen. Vielleicht ist denen ja nicht aufgefallen, dass du lange unfallfrei gefahren bist und der Glasschaden nicht deine Schuld war! Vielleicht gibt es eine Sachbearbeiterin, die das erkennen kann, wenn man lange genug nach ihr sucht.

    Aber ist das nicht auch Aksis Revier?
    Gruß, Chris aka Grisu

  4. #54

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Aus eigener Erfahrung mit der DA-Direkt und Zürichversicherung ist jedes Verhandeln mit denen zwecklos.
    >Habe ich damals auch versucht (Febr. 2005)

    Hattest du auch drei Schäden? Erzähl doch bitte kurz.
    Gruß, Chris aka Grisu

  5. #55

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Aber wozu bitte, werde ich dann hochgestuft?

    Damit sich der Cheff seinen dritten Porsche leisten kann?!
    Gruß, Chris aka Grisu

  6. #56

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Hast Du keine Abtretung an Deine Werkstatt unterschrieben und
    >Du hast den Glasbruch vorgestreckt, gilt die 30 Tage-Frist ab
    >dem Tage wo das Geld von der Versicherung auf Deinem Konto
    >eingegangen ist.
    >Beweis wäre dann Dein Kontoauszug.
    >Wurde die (30-Tage) Frist die Kündigung auszusprechen
    >versäumt, kannst Du auf fortbestehen der Kaskoversicherung
    >juristisch gesehen bestehen.
    >Da macht aber nur Sinn bis Ende des Jahres, denn dann wird die
    >DA-Direkt vermutlich den Vertag fristgerecht zum 31.12
    >kündigen.
    >Bei mir war die Frist genau am 29. Tag noch eingehalten.
    >Gruß
    >
    Die Versicherung hat mir den Schaden per Scheck bezahlt. Jetzt weiß ich auch warum. Ich habe den Scheck natürlich schnellstens eingereicht, er wurde am 13.06. auf meinem Konto gutgeschrieben. Aber er war natürlich schon ein paar Tage zuvor bei mir eingegangen. Da würde die Versicherung wohl drauf bestehen und somit läge sie ja noch innerhalb der 30-Tage Frist. Es ist doch zum Kotzen...

  7. #57

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Nein, kam nicht per Einschreiben. Sollte aber wohl zuerst.
    >Über der Adresse steht "Einschreiben", allerdings wurde das
    >nachträglich mit Tipex übermalt. Somit habe ich keinen
    >Nachweis, ausser dem Poststempel. Allerdings kann man schwer
    >beweisen, dass der Brief nun genau in dem Umschlag steckte.

    Also hast du strenggenommen gar keine Kündigung bekommen.
    Dumm stellen kannst du dich ja auch mal, wenn dir die Versicherung dumm kommt.

    Aber spätestens zum Jahresende wäre eh' Schluß, aber das ist ja nicht so das Problem. Es gibt ja nicht nur diese Versicherung. Immerhin waren sie so fair und haben dir erst nach 3 Fällen "gekündigt". Man hört ja häufig genug, daß bei vielen Billigversicherungen schon beim ersten Fall automatisch gekündigt wird.


  8. #58

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Welche Versicherung ist denn das? Hört sich merkwürdig an :V :V

    Dafür gehst du ja schliesslich auch in der SF der VK und Hpflicht hoch.

    Vielleicht kann Barbara dazu mehr sagen.
    MX-Ersatz: KIA Proceed GT :)

  9. #59

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Ich habe damit keine Erfahrungen und würde versuchen, die bei der Versicherung dazu zu bringen, den Vertrag nicht zu kündigen. Vielleicht ist denen ja nicht aufgefallen, dass du lange unfallfrei gefahren bist und der Glasschaden nicht deine Schuld war! Vielleicht gibt es eine Sachbearbeiterin, die das erkennen kann, wenn man lange genug nach ihr sucht.

    Aber ist das nicht auch Aksis Revier?
    Gruß, Chris aka Grisu

  10. #60

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Aus eigener Erfahrung mit der DA-Direkt und Zürichversicherung ist jedes Verhandeln mit denen zwecklos.
    >Habe ich damals auch versucht (Febr. 2005)

    Hattest du auch drei Schäden? Erzähl doch bitte kurz.
    Gruß, Chris aka Grisu

  11. #61

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Aber wozu bitte, werde ich dann hochgestuft?

    Damit sich der Cheff seinen dritten Porsche leisten kann?!
    Gruß, Chris aka Grisu

  12. #62

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Hast Du keine Abtretung an Deine Werkstatt unterschrieben und
    >Du hast den Glasbruch vorgestreckt, gilt die 30 Tage-Frist ab
    >dem Tage wo das Geld von der Versicherung auf Deinem Konto
    >eingegangen ist.
    >Beweis wäre dann Dein Kontoauszug.
    >Wurde die (30-Tage) Frist die Kündigung auszusprechen
    >versäumt, kannst Du auf fortbestehen der Kaskoversicherung
    >juristisch gesehen bestehen.
    >Da macht aber nur Sinn bis Ende des Jahres, denn dann wird die
    >DA-Direkt vermutlich den Vertag fristgerecht zum 31.12
    >kündigen.
    >Bei mir war die Frist genau am 29. Tag noch eingehalten.
    >Gruß
    >
    Die Versicherung hat mir den Schaden per Scheck bezahlt. Jetzt weiß ich auch warum. Ich habe den Scheck natürlich schnellstens eingereicht, er wurde am 13.06. auf meinem Konto gutgeschrieben. Aber er war natürlich schon ein paar Tage zuvor bei mir eingegangen. Da würde die Versicherung wohl drauf bestehen und somit läge sie ja noch innerhalb der 30-Tage Frist. Es ist doch zum Kotzen...

  13. #63

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    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Nein, kam nicht per Einschreiben. Sollte aber wohl zuerst.
    >Über der Adresse steht "Einschreiben", allerdings wurde das
    >nachträglich mit Tipex übermalt. Somit habe ich keinen
    >Nachweis, ausser dem Poststempel. Allerdings kann man schwer
    >beweisen, dass der Brief nun genau in dem Umschlag steckte.

    Also hast du strenggenommen gar keine Kündigung bekommen.
    Dumm stellen kannst du dich ja auch mal, wenn dir die Versicherung dumm kommt.

    Aber spätestens zum Jahresende wäre eh' Schluß, aber das ist ja nicht so das Problem. Es gibt ja nicht nur diese Versicherung. Immerhin waren sie so fair und haben dir erst nach 3 Fällen "gekündigt". Man hört ja häufig genug, daß bei vielen Billigversicherungen schon beim ersten Fall automatisch gekündigt wird.


  14. #64
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    DA Direkt bzw. dahinter steht die Zürichversicherung.
    Ich kann nur von denen abraten.
    Gruß

  15. #65
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Hi,
    ich habe genau das Gleiche bei meiner Direkt Versicherung erleben müssen.(DA-Direkt, Zürichversicherung)
    Ich kann Dir nur empfehlen mit einer neuen Versicherung (Tip DEVK oder ADAC)
    vor Vertragsabschluß darüber zusprechen und bei Zusage den alten Vertrag kompelett zur neuen Versicherungsgesellschaft zu wechseln.
    (Habe daraufhin alle Policen, wie Hausrat, Haftpflicht, Wohngebäude bei denen gekündigt, sind für mich einfach keine längerfristigen Geschäftspartner)
    Ich würde noch nicht mal das Angebot des Beibehalten der Haftpflichtversicherung bei der alten Versicherungsgesellschaft annehmen.
    Musst Du auch nicht, denn Du hast dadurch ein vierzehntägiges Sonderkündigungsrecht der Haftpflicht bei Deiner alten Versicherungsgesellschaft.
    Ich bin der Meinung, daß eine Versicherungsgesellschaft ihre Pflichten auch bei Schäden weiter erfüllen sollte, und nicht nur Kunden mit günstigen Beiträgen ködern sollte und anschließend im Schadensfall sich seiner Kunden erledigt.
    Das sind für mich zwar vertragliche Möglichkeiten der Versicherer, aber moralisch und längerfristig wirtschaftlich die absolute fasche Kundenbindungspolitik.
    Da gibt es ja für Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit der Beitragserhöhung im Schadenfall.
    Dieses Vorgehen bei Dir ist für mich ein klarer geschäftspolitscher Fehler solcher Versicherunggsellschaften.
    Tip: Versichere Dein MX woanders ADAC-Versicherung, oder DEVK-Versicherung Köln)
    Gruß


  16. #66
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Ich habe damit keine Erfahrungen und würde versuchen, die bei
    >der Versicherung dazu zu bringen, den Vertrag nicht zu
    >kündigen. Vielleicht ist denen ja nicht aufgefallen, dass du
    >lange unfallfrei gefahren bist und der Glasschaden nicht deine
    >Schuld war! Vielleicht gibt es eine Sachbearbeiterin, die das
    >erkennen kann, wenn man lange genug nach ihr sucht.
    >
    Das würde ich auch mal als erstes versuchen.

    > Aber ist das nicht auch Aksis Revier?

    Stimmt, Aksi ist beim ADAC beschäftigt und hat da irgendwas mit Versicherungen zu tun.
    Einfach mal den Aksi anmailen und fragen.
    Der Aksi ist da sehr nett und hilfsbereit.
    Gruß

  17. #67
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Maßgebend ist das Datum des Eingangs des Schreibens bei Dir.
    Aus eigener Erfahrung mit der DA-Direkt und Zürichversicherung ist jedes Verhandeln mit denen zwecklos.
    Habe ich damals auch versucht (Febr. 2005)
    Mich würde ein Einlenken sehr wundern.
    Als Tip:
    Kündige die Haftpflicht sofort mit Einschreiben und Rückschein.
    Aufheben kann man eine Kündigung immer noch, wenn Du doch noch widererwarten bei denen Glück haben solltest.
    Anschließend habe ich meinen NA bei der DEVK neu mit Vollkasko versichert. die sind zwar etwas teurer, aber im Schadensfall laut Bekanntenkreis nicht so kleinlich.
    Viel Glück

  18. #68
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Ja, im Feb. 2003 wurde mein Vedeck geschlitzt(1400 Euro bei Mazda in Düsseldorf) und mein Radio gestohlen, im Dez. 2004 hatte ich einen Glasbruchschaden(670 Euro bei Mazda) durch Steinschlag und im Jan. 2005 ist mir ein nicht Haftpflichtversicherter Fahrradfahrer(gedultete Ausländer ohne Einkünfte ohne Aussicht auf Geld von denen) verkehrswidrig mit seiner Freundin auf der Lenkstange des Fahrrades in mein parkenden MX gefahren. Den Schaden 2000 Euro habe ich dann über meine Vollkasko abgewickelt.
    Dann kam die Kündigung.
    Ich liege noch immer mit der DA im Clinch, da die mich auch noch in der Haftpflicht unberechtigterweise hochgestuft haben.
    So wie ich das sehe, werde ich diesbezüglich noch Klage gegen die Da einreichen.
    Gruß

  19. #69
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Das Ganze ist eine falsche Kundenbindungspolitik der Versicherungsgesellschaft.
    Da werden auf höchster Instanz(Geschäftsführung, Aufsichtsrat) solch eine Vorgehensweise gegen Kostenverursacher beschlossen.
    Betriebswirtschaftlich absolut falsch, da nur in der Geschäftsführung kurzfristig gedacht wird.
    Aber ist ja auch egal aus der Sichtweise der Verantwortlichen, denn sie kriegen ja bei Erfolglosigkeit eine Hohe Abfindung und verlassen das Unternehmen und die Angestellten (Sachbearbeiter) fliegen raus und werden durch solche Fehlentscheidungen letztendlich arbeitslos.
    Die Folge ist: So macht man sich bei der Kundschaft keinen guten Namen.
    Statistisch gesehen schädigt ein unzufriedener Kunde die Gesellschaft mit der negativen Erfahrung die der Kunde mit der Versichung machen mustte ca. 30 bis 50 potentielle Neukunden.
    Alleine hier in mx-5. de werden sehr viel auf solche Praktiken aufmerksam. Über 3000 User hier, gut die schauen auch nicht alle hier regelmäßig rein, aber es werden genug User aufmerksam und gewarnt hierdurch.
    MX-5. de ist halt mehr als nur ein Forum
    Klar der neue Porsche der Geschäftsführung ist dadurch kurz- und mittelfristg gesichert. Die Arbeitsplätze und ein Wachstum bedingt durch eine gute und längerfristige Geschäftspolitik sind in Gefahr.
    Dann wird die DA-Direkt irgendwann vom Markt verschwinden durch Sanierung bzw. durch Verkauf.
    Gruß

  20. #70
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Kann ich bestätigen. Bei mir kam die Kündigung von der DA-Direkt
    per Einschreiben und war ebenfalls rückdatiert.
    Gruß

  21. #71
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Ich habe da noch eine Info für Dich.
    Die Versicherung darf den Kasko-Versicherungsfall nur innerhalb der 30 Tage Frist nach Schadenereignis Dir gegenüber kündigen.
    Es ist aber nicht der Tag gemeint an dem der Schaden eintrat, sondern die 30-Tage frist läuft ab dem Tag ab Zahlungseingang auf dem Konto Deiner ausführenden Werkstatt. Also ab dem Tag wo Deine Werkstatt für die arbeiten der Glasscheibe von Deiner Versicherung Geld erhalten hat. (Verfahren bei einer Abtretung an Deine Werkstatt)
    Frage Deine Werkstatt, ob sie nachsehen kann, wann bei denen Zahlungseingang war.
    Hast Du keine Abtretung an Deine Werkstatt unterschrieben und Du hast den Glasbruch vorgestreckt, gilt die 30 Tage-Frist ab dem Tage wo das Geld von der Versicherung auf Deinem Konto eingegangen ist.
    Beweis wäre dann Dein Kontoauszug.
    Wurde die (30-Tage) Frist die Kündigung auszusprechen versäumt, kannst Du auf fortbestehen der Kaskoversicherung juristisch gesehen bestehen.
    Da macht aber nur Sinn bis Ende des Jahres, denn dann wird die DA-Direkt vermutlich den Vertag fristgerecht zum 31.12 kündigen.
    Bei mir war die Frist genau am 29. Tag noch eingehalten.
    Gruß

  22. #72
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Genau wie bei mir 29 Tage. Also Kündigung rechtens. Leider.
    Als hätten die ein Alarmsystem in ihren PCs: "Kunde heute noch unbedingt kündigen".
    Kündige die Haftpflicht und suche Dir eine neue Versicherung.
    Gruß

  23. #73
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    viel glück morgen
    gruß

  24. #74
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >>Nein, kam nicht per Einschreiben. Sollte aber wohl zuerst.
    >>Über der Adresse steht "Einschreiben", allerdings wurde das
    >>nachträglich mit Tipex übermalt. Somit habe ich keinen
    >>Nachweis, ausser dem Poststempel. Allerdings kann man schwer
    >>beweisen, dass der Brief nun genau in dem Umschlag steckte.
    >
    >Also hast du strenggenommen gar keine Kündigung bekommen.
    >Dumm stellen kannst du dich ja auch mal, wenn dir die
    >Versicherung dumm kommt.

    Das ist keine die schlechte Idee. Aber es würde dann warscheinlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
    Das sind dann auch wieder Kosten und Ende des Jahres wäre dann eh Schluß. Ist die Frage ob sich das rechnet.

    >Aber spätestens zum Jahresende wäre eh' Schluß, aber das ist
    >ja nicht so das Problem. Es gibt ja nicht nur diese
    >Versicherung. Immerhin waren sie so fair und haben dir erst
    >nach 3 Fällen "gekündigt". Man hört ja häufig genug, daß bei
    >vielen Billigversicherungen schon beim ersten Fall automatisch
    >gekündigt wird.
    >
    >

  25. #75
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    DA Direkt bzw. dahinter steht die Zürichversicherung.
    Ich kann nur von denen abraten.
    Gruß

  26. #76
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Hi,
    ich habe genau das Gleiche bei meiner Direkt Versicherung erleben müssen.(DA-Direkt, Zürichversicherung)
    Ich kann Dir nur empfehlen mit einer neuen Versicherung (Tip DEVK oder ADAC)
    vor Vertragsabschluß darüber zusprechen und bei Zusage den alten Vertrag kompelett zur neuen Versicherungsgesellschaft zu wechseln.
    (Habe daraufhin alle Policen, wie Hausrat, Haftpflicht, Wohngebäude bei denen gekündigt, sind für mich einfach keine längerfristigen Geschäftspartner)
    Ich würde noch nicht mal das Angebot des Beibehalten der Haftpflichtversicherung bei der alten Versicherungsgesellschaft annehmen.
    Musst Du auch nicht, denn Du hast dadurch ein vierzehntägiges Sonderkündigungsrecht der Haftpflicht bei Deiner alten Versicherungsgesellschaft.
    Ich bin der Meinung, daß eine Versicherungsgesellschaft ihre Pflichten auch bei Schäden weiter erfüllen sollte, und nicht nur Kunden mit günstigen Beiträgen ködern sollte und anschließend im Schadensfall sich seiner Kunden erledigt.
    Das sind für mich zwar vertragliche Möglichkeiten der Versicherer, aber moralisch und längerfristig wirtschaftlich die absolute fasche Kundenbindungspolitik.
    Da gibt es ja für Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit der Beitragserhöhung im Schadenfall.
    Dieses Vorgehen bei Dir ist für mich ein klarer geschäftspolitscher Fehler solcher Versicherunggsellschaften.
    Tip: Versichere Dein MX woanders ADAC-Versicherung, oder DEVK-Versicherung Köln)
    Gruß


  27. #77
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >Ich habe damit keine Erfahrungen und würde versuchen, die bei
    >der Versicherung dazu zu bringen, den Vertrag nicht zu
    >kündigen. Vielleicht ist denen ja nicht aufgefallen, dass du
    >lange unfallfrei gefahren bist und der Glasschaden nicht deine
    >Schuld war! Vielleicht gibt es eine Sachbearbeiterin, die das
    >erkennen kann, wenn man lange genug nach ihr sucht.
    >
    Das würde ich auch mal als erstes versuchen.

    > Aber ist das nicht auch Aksis Revier?

    Stimmt, Aksi ist beim ADAC beschäftigt und hat da irgendwas mit Versicherungen zu tun.
    Einfach mal den Aksi anmailen und fragen.
    Der Aksi ist da sehr nett und hilfsbereit.
    Gruß

  28. #78
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Maßgebend ist das Datum des Eingangs des Schreibens bei Dir.
    Aus eigener Erfahrung mit der DA-Direkt und Zürichversicherung ist jedes Verhandeln mit denen zwecklos.
    Habe ich damals auch versucht (Febr. 2005)
    Mich würde ein Einlenken sehr wundern.
    Als Tip:
    Kündige die Haftpflicht sofort mit Einschreiben und Rückschein.
    Aufheben kann man eine Kündigung immer noch, wenn Du doch noch widererwarten bei denen Glück haben solltest.
    Anschließend habe ich meinen NA bei der DEVK neu mit Vollkasko versichert. die sind zwar etwas teurer, aber im Schadensfall laut Bekanntenkreis nicht so kleinlich.
    Viel Glück

  29. #79
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Ja, im Feb. 2003 wurde mein Vedeck geschlitzt(1400 Euro bei Mazda in Düsseldorf) und mein Radio gestohlen, im Dez. 2004 hatte ich einen Glasbruchschaden(670 Euro bei Mazda) durch Steinschlag und im Jan. 2005 ist mir ein nicht Haftpflichtversicherter Fahrradfahrer(gedultete Ausländer ohne Einkünfte ohne Aussicht auf Geld von denen) verkehrswidrig mit seiner Freundin auf der Lenkstange des Fahrrades in mein parkenden MX gefahren. Den Schaden 2000 Euro habe ich dann über meine Vollkasko abgewickelt.
    Dann kam die Kündigung.
    Ich liege noch immer mit der DA im Clinch, da die mich auch noch in der Haftpflicht unberechtigterweise hochgestuft haben.
    So wie ich das sehe, werde ich diesbezüglich noch Klage gegen die Da einreichen.
    Gruß

  30. #80
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Das Ganze ist eine falsche Kundenbindungspolitik der Versicherungsgesellschaft.
    Da werden auf höchster Instanz(Geschäftsführung, Aufsichtsrat) solch eine Vorgehensweise gegen Kostenverursacher beschlossen.
    Betriebswirtschaftlich absolut falsch, da nur in der Geschäftsführung kurzfristig gedacht wird.
    Aber ist ja auch egal aus der Sichtweise der Verantwortlichen, denn sie kriegen ja bei Erfolglosigkeit eine Hohe Abfindung und verlassen das Unternehmen und die Angestellten (Sachbearbeiter) fliegen raus und werden durch solche Fehlentscheidungen letztendlich arbeitslos.
    Die Folge ist: So macht man sich bei der Kundschaft keinen guten Namen.
    Statistisch gesehen schädigt ein unzufriedener Kunde die Gesellschaft mit der negativen Erfahrung die der Kunde mit der Versichung machen mustte ca. 30 bis 50 potentielle Neukunden.
    Alleine hier in mx-5. de werden sehr viel auf solche Praktiken aufmerksam. Über 3000 User hier, gut die schauen auch nicht alle hier regelmäßig rein, aber es werden genug User aufmerksam und gewarnt hierdurch.
    MX-5. de ist halt mehr als nur ein Forum
    Klar der neue Porsche der Geschäftsführung ist dadurch kurz- und mittelfristg gesichert. Die Arbeitsplätze und ein Wachstum bedingt durch eine gute und längerfristige Geschäftspolitik sind in Gefahr.
    Dann wird die DA-Direkt irgendwann vom Markt verschwinden durch Sanierung bzw. durch Verkauf.
    Gruß

  31. #81
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Kann ich bestätigen. Bei mir kam die Kündigung von der DA-Direkt
    per Einschreiben und war ebenfalls rückdatiert.
    Gruß

  32. #82
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Ich habe da noch eine Info für Dich.
    Die Versicherung darf den Kasko-Versicherungsfall nur innerhalb der 30 Tage Frist nach Schadenereignis Dir gegenüber kündigen.
    Es ist aber nicht der Tag gemeint an dem der Schaden eintrat, sondern die 30-Tage frist läuft ab dem Tag ab Zahlungseingang auf dem Konto Deiner ausführenden Werkstatt. Also ab dem Tag wo Deine Werkstatt für die arbeiten der Glasscheibe von Deiner Versicherung Geld erhalten hat. (Verfahren bei einer Abtretung an Deine Werkstatt)
    Frage Deine Werkstatt, ob sie nachsehen kann, wann bei denen Zahlungseingang war.
    Hast Du keine Abtretung an Deine Werkstatt unterschrieben und Du hast den Glasbruch vorgestreckt, gilt die 30 Tage-Frist ab dem Tage wo das Geld von der Versicherung auf Deinem Konto eingegangen ist.
    Beweis wäre dann Dein Kontoauszug.
    Wurde die (30-Tage) Frist die Kündigung auszusprechen versäumt, kannst Du auf fortbestehen der Kaskoversicherung juristisch gesehen bestehen.
    Da macht aber nur Sinn bis Ende des Jahres, denn dann wird die DA-Direkt vermutlich den Vertag fristgerecht zum 31.12 kündigen.
    Bei mir war die Frist genau am 29. Tag noch eingehalten.
    Gruß

  33. #83
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    Genau wie bei mir 29 Tage. Also Kündigung rechtens. Leider.
    Als hätten die ein Alarmsystem in ihren PCs: "Kunde heute noch unbedingt kündigen".
    Kündige die Haftpflicht und suche Dir eine neue Versicherung.
    Gruß

  34. #84
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    viel glück morgen
    gruß

  35. #85
    GU1
    Guest

    RE: Versicherung: 3 Schäden = Kündigung?

    >>Nein, kam nicht per Einschreiben. Sollte aber wohl zuerst.
    >>Über der Adresse steht "Einschreiben", allerdings wurde das
    >>nachträglich mit Tipex übermalt. Somit habe ich keinen
    >>Nachweis, ausser dem Poststempel. Allerdings kann man schwer
    >>beweisen, dass der Brief nun genau in dem Umschlag steckte.
    >
    >Also hast du strenggenommen gar keine Kündigung bekommen.
    >Dumm stellen kannst du dich ja auch mal, wenn dir die
    >Versicherung dumm kommt.

    Das ist keine die schlechte Idee. Aber es würde dann warscheinlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
    Das sind dann auch wieder Kosten und Ende des Jahres wäre dann eh Schluß. Ist die Frage ob sich das rechnet.

    >Aber spätestens zum Jahresende wäre eh' Schluß, aber das ist
    >ja nicht so das Problem. Es gibt ja nicht nur diese
    >Versicherung. Immerhin waren sie so fair und haben dir erst
    >nach 3 Fällen "gekündigt". Man hört ja häufig genug, daß bei
    >vielen Billigversicherungen schon beim ersten Fall automatisch
    >gekündigt wird.
    >
    >

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