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  1. #1

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Du hättest die Versicherung zum 31.03. kündigen sollen!
    Du hast vom 01.01-31.03. keine Versicherung und vielleicht deshalb das schreiben erhalten.
    Bin aber nicht vom Fach, nur meine Einschätzung.



  2. #2

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Du hättest die Versicherung zum 31.03. kündigen sollen!
    Du hast vom 01.01-31.03. keine Versicherung und vielleicht deshalb das schreiben erhalten.
    Bin aber nicht vom Fach, nur meine Einschätzung.



  3. #3

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Das wird so schon seine Richtigkeit haben.
    Ein Saisonkennzeichen ist was anderes, als eine reguläre Abmeldung.

    Schlauer wäre es gewesen, das Fahrzeug direkt nach Ablauf der alten zu versichern. Das ist dann eine Art Ruheversicherung und du hättest auch nichts für den Zeitraum bezahlt bis Ende März.

    Da würde ich mich jetzt mal ganz schnell drum kümmern eine neue Versicherung zu bekommen und versuchen, das mit der Zulassungsstelle abzuklären.

    Das ist ein ganz einfacher Automatismus. Die Versicherung meldet, daß dein Fahrzeug nicht mehr versichert ist und da der Zulassungsstelle keine neue Deckungskarte vorgelegt wurde, kommt diese Zwangsmaßnahme.
    Da du beim Saisonkennzeichen nicht mehr zur Zulassungsstelle mußt, bleibt nur diese Möglichkeit, da du ansonsten ohne Versicherung ab April einfach fahren könntest. Problem verstanden?




  4. #4

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Das wird so schon seine Richtigkeit haben.
    Ein Saisonkennzeichen ist was anderes, als eine reguläre Abmeldung.

    Schlauer wäre es gewesen, das Fahrzeug direkt nach Ablauf der alten zu versichern. Das ist dann eine Art Ruheversicherung und du hättest auch nichts für den Zeitraum bezahlt bis Ende März.

    Da würde ich mich jetzt mal ganz schnell drum kümmern eine neue Versicherung zu bekommen und versuchen, das mit der Zulassungsstelle abzuklären.

    Das ist ein ganz einfacher Automatismus. Die Versicherung meldet, daß dein Fahrzeug nicht mehr versichert ist und da der Zulassungsstelle keine neue Deckungskarte vorgelegt wurde, kommt diese Zwangsmaßnahme.
    Da du beim Saisonkennzeichen nicht mehr zur Zulassungsstelle mußt, bleibt nur diese Möglichkeit, da du ansonsten ohne Versicherung ab April einfach fahren könntest. Problem verstanden?




  5. #5

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Du hättest die Versicherung zum 31.03. kündigen sollen!

    Falsch. In der Regel kann auch bei 04-10 die Kündigung nur fristgerecht zum 31.12. erfolgen. Ist shyce, ist aber so.

    >Du hast vom 01.01-31.03. keine Versicherung und vielleicht
    >deshalb das schreiben erhalten.

    Anzunehmen.
    Quer ist mehr.

  6. #6

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Du hättest die Versicherung zum 31.03. kündigen sollen!

    Falsch. In der Regel kann auch bei 04-10 die Kündigung nur fristgerecht zum 31.12. erfolgen. Ist shyce, ist aber so.

    >Du hast vom 01.01-31.03. keine Versicherung und vielleicht
    >deshalb das schreiben erhalten.

    Anzunehmen.
    Quer ist mehr.

  7. #7

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Normal muß eine Kfz-Versicherung bis zum 30.11, gekündigt sein.
    Der Versicherungsschutz endet dann am 31.12

    Wie es mit Saisonkennzeichen ist weis ich auch nicht

  8. #8

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Normal muß eine Kfz-Versicherung bis zum 30.11, gekündigt sein.
    Der Versicherungsschutz endet dann am 31.12

    Wie es mit Saisonkennzeichen ist weis ich auch nicht

  9. #9

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Normal muß eine Kfz-Versicherung bis zum 30.11, gekündigt sein.

    Eingang der Kündigung bis 30.11., Kündigung zum 31.12.

    >Wie es mit Saisonkennzeichen ist weis ich auch nicht

    Genauso!
    Quer ist mehr.

  10. #10

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Normal muß eine Kfz-Versicherung bis zum 30.11, gekündigt sein.

    Eingang der Kündigung bis 30.11., Kündigung zum 31.12.

    >Wie es mit Saisonkennzeichen ist weis ich auch nicht

    Genauso!
    Quer ist mehr.

  11. #11

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hallo auch!

    Also ich fahre meinen Cosmo ebenfalls mit Saisonkennzeichen (04-09) und in meinem Versicherungsvertrag steht eindeutig drin, dass die Kündigung - wenn gewünscht - einen Monat vor Beginn des neuen "Versicherungszeitraumes" (in meinem u. deinem Fall April) zu erfolgen hat, was wiederum zum 28.02.2006 wäre.

    Auch ganz logisch...denn ein "normal" versichertes Fahrzeug (ganzjährig) kündigt man ja auch zum 30.11. (und nicht zum 31.12.).

    Also kann es schon damit zusammenhängen, dass du deinen Wagen außerhalb der Reihe gekündigt hast und die Zulassungsstelle jetzt deshalb stresst. Ich staune nur, dass deine Versicherung da so mitgespielt hat?!

    Gruß
    Bert.

    96er MX-5 Cosmo, 98er Twingo, 08er Mazda 5 2.0

  12. #12

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hallo auch!

    Also ich fahre meinen Cosmo ebenfalls mit Saisonkennzeichen (04-09) und in meinem Versicherungsvertrag steht eindeutig drin, dass die Kündigung - wenn gewünscht - einen Monat vor Beginn des neuen "Versicherungszeitraumes" (in meinem u. deinem Fall April) zu erfolgen hat, was wiederum zum 28.02.2006 wäre.

    Auch ganz logisch...denn ein "normal" versichertes Fahrzeug (ganzjährig) kündigt man ja auch zum 30.11. (und nicht zum 31.12.).

    Also kann es schon damit zusammenhängen, dass du deinen Wagen außerhalb der Reihe gekündigt hast und die Zulassungsstelle jetzt deshalb stresst. Ich staune nur, dass deine Versicherung da so mitgespielt hat?!

    Gruß
    Bert.

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  13. #13

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    Auszug StVZO

    §29d Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes

    (1) Besteht für ein Fahrzeug, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so hat der Halter unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist - die amtliche Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens oder den Fahrzeugschein abzuliefern und von ihr das Kennzeichen entstempeln zu lassen. Handelt es sich um einen Anhänger, so hat er der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich auch die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.

    (2) Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige (§ 29c) oder auf andere Weise, daß für das Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, so hat sie unverzüglich den Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist - die amtliche Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens oder den Fahrzeugschein einzuziehen und das Kennzeichen zu entstempeln. Handelt es sich um einen Anhänger, so ist die Entstempelung auch in den etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnissen zu vermerken.

    Ein Auto mit Saisonkennzeichen ist faktisch nicht abgemeldet, da die Kennzeichen nicht entstempelt wurden. Das Auto darf nur außerhalb des Zeitraums nicht im Straßenverkehr bewegt, bzw. auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
    Hier kannst du noch etwas weiterschmökern.

    Ich würde jetzt morgen erst mal bei der Zulassungstelle vorbei oder anrufen und versuchen die Sache gütlich zu klären.
    Da Unwissenheit aber nicht vor Strafe schützt, kann es sein, daß du die Gebühr trotzdem zahlen mußt. Vielleicht hilft ein bißchen jammern.
    Wenn nicht, mußt du halt mit den Zähnen knirschen, zahlen und es als Lehrgeld abschreiben.

    Ansonsten mußt dann noch direkt eine neue Deckungskarte einer Versicherung vorlegen, sonst wird dein Auto wirklich stillgelegt.

  14. #14

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    Auszug StVZO

    §29d Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes

    (1) Besteht für ein Fahrzeug, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so hat der Halter unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde den Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist - die amtliche Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens oder den Fahrzeugschein abzuliefern und von ihr das Kennzeichen entstempeln zu lassen. Handelt es sich um einen Anhänger, so hat er der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich auch die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.

    (2) Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige (§ 29c) oder auf andere Weise, daß für das Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, so hat sie unverzüglich den Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist - die amtliche Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens oder den Fahrzeugschein einzuziehen und das Kennzeichen zu entstempeln. Handelt es sich um einen Anhänger, so ist die Entstempelung auch in den etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnissen zu vermerken.

    Ein Auto mit Saisonkennzeichen ist faktisch nicht abgemeldet, da die Kennzeichen nicht entstempelt wurden. Das Auto darf nur außerhalb des Zeitraums nicht im Straßenverkehr bewegt, bzw. auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
    Hier kannst du noch etwas weiterschmökern.

    Ich würde jetzt morgen erst mal bei der Zulassungstelle vorbei oder anrufen und versuchen die Sache gütlich zu klären.
    Da Unwissenheit aber nicht vor Strafe schützt, kann es sein, daß du die Gebühr trotzdem zahlen mußt. Vielleicht hilft ein bißchen jammern.
    Wenn nicht, mußt du halt mit den Zähnen knirschen, zahlen und es als Lehrgeld abschreiben.

    Ansonsten mußt dann noch direkt eine neue Deckungskarte einer Versicherung vorlegen, sonst wird dein Auto wirklich stillgelegt.

  15. #15

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Also ich fahre meinen Cosmo ebenfalls mit Saisonkennzeichen
    >(04-09) und in meinem Versicherungsvertrag steht eindeutig
    >drin, dass die Kündigung - wenn gewünscht - einen Monat vor
    >Beginn des neuen "Versicherungszeitraumes" (in meinem u.
    >deinem Fall April) zu erfolgen hat, was wiederum zum
    >28.02.2006 wäre.

    "... wäre" heißt, Du hast das jetzt in Deine Versicherungsbedingungen reininterpretiert. Das würde ich mir von der Versicherung erstmal mündlich (und dann ggfls. auch schriftlich) bestätigen lassen. Bei unseren Saisonfahrzeugen war dies jedenfalls definitiv NICHT so. Der Versicherungszeitraum wird dabei auf 12 Monate festgelegt -- von denen Du halt nur x Monate im öff. Straßenverkehr rumgurken darfst.

    Hintergrund ist meines Wissens, daß das Fahrzeug auch in der Zeit, in der es nicht im öff. Straßenverkehr benutzt wird, einen (reduzierten) Versicherungsschutz genießt. Beispiel: Hagel und Feuer zahlt die Teilkasko, und das s.i.w. auch im Januar, wenn die Kiste auf einem Privatgrundstück steht und gar nicht am Verkehr teilnehmen darf.
    Quer ist mehr.

  16. #16

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Also ich fahre meinen Cosmo ebenfalls mit Saisonkennzeichen
    >(04-09) und in meinem Versicherungsvertrag steht eindeutig
    >drin, dass die Kündigung - wenn gewünscht - einen Monat vor
    >Beginn des neuen "Versicherungszeitraumes" (in meinem u.
    >deinem Fall April) zu erfolgen hat, was wiederum zum
    >28.02.2006 wäre.

    "... wäre" heißt, Du hast das jetzt in Deine Versicherungsbedingungen reininterpretiert. Das würde ich mir von der Versicherung erstmal mündlich (und dann ggfls. auch schriftlich) bestätigen lassen. Bei unseren Saisonfahrzeugen war dies jedenfalls definitiv NICHT so. Der Versicherungszeitraum wird dabei auf 12 Monate festgelegt -- von denen Du halt nur x Monate im öff. Straßenverkehr rumgurken darfst.

    Hintergrund ist meines Wissens, daß das Fahrzeug auch in der Zeit, in der es nicht im öff. Straßenverkehr benutzt wird, einen (reduzierten) Versicherungsschutz genießt. Beispiel: Hagel und Feuer zahlt die Teilkasko, und das s.i.w. auch im Januar, wenn die Kiste auf einem Privatgrundstück steht und gar nicht am Verkehr teilnehmen darf.
    Quer ist mehr.

  17. #17

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hab mal in meinen Versicherungsbedingungen nachgelesen, da steht folgendes:

    "Ordentliche Kündigung

    Sie ist bei einer Vertragsdauer von einem Jahr erforderlich; sie muss spätestens 1 Monat vor Ablauf dem Versicherer zugehen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr"

    Mein aktueller Vertrag läuft vom 01.04.2005 0 Uhr bis 01.04.2006 0 Uhr; ein Monat vor Ablauf ist somit der 28.02.2006 23:59:59 um genau zu sein.

    Gruß
    Bert.
    96er MX-5 Cosmo, 98er Twingo, 08er Mazda 5 2.0

  18. #18

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hab mal in meinen Versicherungsbedingungen nachgelesen, da steht folgendes:

    "Ordentliche Kündigung

    Sie ist bei einer Vertragsdauer von einem Jahr erforderlich; sie muss spätestens 1 Monat vor Ablauf dem Versicherer zugehen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr"

    Mein aktueller Vertrag läuft vom 01.04.2005 0 Uhr bis 01.04.2006 0 Uhr; ein Monat vor Ablauf ist somit der 28.02.2006 23:59:59 um genau zu sein.

    Gruß
    Bert.
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  19. #19

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    Neue Deckungskarte

    Hallo

    besorge Dir eine neue Deckungskarte und meld in bei der neuen Versicherung wieder auf 04/10., musst aber raushandeln das er in dieser Zeit Ruheversichert ist. Dan sollte es kein Problem sein!

    Gruß Markus

  20. #20

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    Neue Deckungskarte

    Hallo

    besorge Dir eine neue Deckungskarte und meld in bei der neuen Versicherung wieder auf 04/10., musst aber raushandeln das er in dieser Zeit Ruheversichert ist. Dan sollte es kein Problem sein!

    Gruß Markus

  21. #21

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Sind ja schon viele Antworten eingegangen

    Richtig ist:
    Du hast ordnungsgemäß zum 31.12.05 gekündigt.
    Dann benötigst du eine Versicherung ab 01.01.06!
    Auch wenn deine Saison erst ab April wieder beginnt.

    Du benötigst also eine Versicherung,
    die die KH RÜCKWIRKEND ab 01.01.06 übernimmt.
    Es sollte keine große Herausforderung sein eine zu finden - falls doch, lass es mich wissen. Ich kann dir mit Tipps helfen!

    Die 61,40€ musst du leider trotzdem zahlen.

  22. #22

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Sind ja schon viele Antworten eingegangen

    Richtig ist:
    Du hast ordnungsgemäß zum 31.12.05 gekündigt.
    Dann benötigst du eine Versicherung ab 01.01.06!
    Auch wenn deine Saison erst ab April wieder beginnt.

    Du benötigst also eine Versicherung,
    die die KH RÜCKWIRKEND ab 01.01.06 übernimmt.
    Es sollte keine große Herausforderung sein eine zu finden - falls doch, lass es mich wissen. Ich kann dir mit Tipps helfen!

    Die 61,40€ musst du leider trotzdem zahlen.

  23. #23

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hi Bert, nicht zwangsläufig fällt der Versicherungsbeginn auf den Beginn der Saison!!! Bist du ganz sicher, das dies bei dir der Fall ist?
    Gruß, Aksel

  24. #24

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hi Bert, nicht zwangsläufig fällt der Versicherungsbeginn auf den Beginn der Saison!!! Bist du ganz sicher, das dies bei dir der Fall ist?
    Gruß, Aksel

  25. #25

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hi Aksi!

    >Hi Bert, nicht zwangsläufig fällt der Versicherungsbeginn auf
    >den Beginn der Saison!!! Bist du ganz sicher, das dies bei dir
    >der Fall ist?
    >Gruß, Aksel

    Jep...steht so jedes Jahr oben rechts auf der Rechnung. Habe meinen Cosmo 2003 zum 01.04 erstmalig (und auch gleich auf Saison) zugelassen.

    Gruß
    Bert.
    96er MX-5 Cosmo, 98er Twingo, 08er Mazda 5 2.0

  26. #26

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hi Aksi!

    >Hi Bert, nicht zwangsläufig fällt der Versicherungsbeginn auf
    >den Beginn der Saison!!! Bist du ganz sicher, das dies bei dir
    >der Fall ist?
    >Gruß, Aksel

    Jep...steht so jedes Jahr oben rechts auf der Rechnung. Habe meinen Cosmo 2003 zum 01.04 erstmalig (und auch gleich auf Saison) zugelassen.

    Gruß
    Bert.
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  27. #27

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    RE: Auszug StVZO


    >Ansonsten mußt dann noch direkt eine neue Deckungskarte einer
    >Versicherung vorlegen, sonst wird dein Auto wirklich
    >stillgelegt.

    Ic würde zur Klärung sofort hinfahren und die Deckungskarte gleich mitbringen. Dann sind die Damen und Herren der Zulassungsbehörde vielleicht milde gestimmt.

    Tipp: Ich habe mein MXchen mit Saisonkennzeichen jetzt bei der AXA versichert. Haftpflicht und Teilkasko (SB 150,-) um 192,- Euronen im Jahr. (SF 04) Da kannst Du Dir die Deckungskarte auch gleich online rauslassen.

  28. #28

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    hallo,
    hier die fortführung dieser behörden-versicherungs-posse:
    war heute bei der huk und habe neue versicherung abgeschlossen.
    bin dann mit deckungskarte direkt zur zulassungsstelle um die sache
    zu klären; aber, weit gefehlt. auf der deckungskarte steht versicherungsbeginn 01.04.(eben saison 04-10). laut zulassungstelle ist damit nicht gewährleistet, dass mein fahrzeug jetzt, schlummernd in meiner garage, versichert ist. auf deutsch der versicherungs- beginn muß rückdatiert bzw zumindest ab heute gelten. ich wieder zur huk zurück um das datum auf der deckungskarte auf heute datieren zu lassen. aber wieder weit gefehlt. eine rückdatieren sei systemtechnisch nicht möglich. nach einiger diskutiererei hat die (wirklich nette) frau in der zentrale angerufen was man hier machen kann. laut zentrale nichts. ich soll mich mit der alten versicherung in verbindung setzen um das zu klären. ich bei der wgv angerufen. antwort: sie haben die versicherung zum ablauf 31.12.05 gekündigt; der rest sei mein problem. danke
    ergo: ich werde heute abend die schilder abschrauben und die kiste morgen abmelden um sie dann zum 01.04 wieder zu zulassen.

    ursprünglich wollte ich die versicherung wechseln um ca. 60 eur
    zu sparen. jetzt zahle ich 61,40 für den bescheid, ca. 7 abmeldung
    und ca. 15 eur wieder anmeldung.

    und die moral von der geschicht...versicherungswechsel muss nicht immer lohnen.

    mahlzeit!




    gerade das wochenende versaut.

  29. #29

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hallo,

    ist es denn nicht möglich, wenn schon nicht rückdatieren, den ganzen Vorgang zu anullieren und eine neue Deckungskarte mit passendem Datum auszustellen? Kann doch so kompliziert nicht sein.

    schöne Grüße,
    Frank



  30. #30

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Wie ich oben schon schrieb:
    Versicherungsbeginn 01.01.06!!!
    Das heißt, du hättest von der HUK eine VBK ausgestellt auf den 01.01.06 haben müssen!

  31. #31
    MX511
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Auch wenn die Freunde der Häme hier wieder voll zum Zug kommen,
    für mich ist es eindeutig eine typisch deutsche Behördenposse.
    Das Fahrzeug ist doch eindeutig derzeit vorübergehend stillgelegt,
    man darf es im Verkehr nicht bewegen. Dafür sind doch die Saisonkennzeichen extra gemacht.
    Man darf es nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Aber eine Versicherung ist
    trotzdem Pflicht???? Für mich haben die nicht alle.
    Den Tanz hätten sie nach Ablauf der Saisonruhe machen können, aber doch nicht jetzt.

  32. #32
    barbara
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    ich hab mich auch etwas gewundert.

    meiner Ansicht hätte es mit Hinterlegen der Deckungskarte AM 010106 zum 01.04.06 richtig sein müssen.

    in dem Fall also, versäumt die SaisonDK zum 0101 zu hinterlegen,
    Gebühren zahlen, aber dafür erst JETZT die DK mit Datum 200206 ab saisonbeginn 0104 nachreichungsfähig...

    dann hätte es wohl einen "unversichteren Zeitraum" gegeben, der aber DANN wirklich keinen hätte auf der Zulst jucken dürfen... denn das Fahrzug WURDE ja nicht bewegt,
    hat ja saisonkennzeichen -
    aber Zulassungsstellen sind teilweise ein sehr individuelles Völkchen.

    Mit den einen läßt sich richtig gut arbeiten und mit den anderen, naja...


  33. #33

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Ich bin nicht hämisch, er hätte sich nur an mein Post halten sollen und alles wäre gut ausgegangen.

    Versicherung ist in D Pflicht für zugelassene Fahrzeuge.

    Ein wenig gebe ich dir aber Recht, was die Vorgehensweise angeht.

  34. #34
    Nicedriver
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Auch wenn die Freunde der Häme hier wieder voll zum Zug
    >kommen,

    Mylord haben gerufen?


    >für mich ist es eindeutig eine typisch deutsche
    >Behördenposse.

    Nicht wirklich.


    >Das Fahrzeug ist doch eindeutig derzeit vorübergehend
    >stillgelegt,
    >man darf es im Verkehr nicht bewegen. Dafür sind doch die
    >Saisonkennzeichen extra gemacht.
    >Man darf es nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.
    >Aber eine Versicherung ist
    >trotzdem Pflicht???? Für mich haben die nicht alle.
    >Den Tanz hätten sie nach Ablauf der Saisonruhe machen können,
    >aber doch nicht jetzt.

    Was können denn die Angestellten vom Amt für die Regeln?

    So ist es nunmal und danach müssen die sich richten - sie stellen solche Regeln nicht selber auf.

    Es ist ja kein teures Lehrgeld, sind ja nur ein paar Euro. Und
    er spart ja doch:

    83,00 Kosten jetzt bringen 60,00 Ersparnis - bleiben 23,00 Kosten.
    Schon im 2. Jahr spart er 37,00 - mit jedem weiteren je 60,00.

    Eine Investition in die Zukunft.

  35. #35

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Das ist dann eine Art Ruheversicherung
    >und du hättest auch nichts für den Zeitraum bezahlt bis Ende
    >März.

    Genau so hatte ich das damals auch gemacht.

    Das brisante an der Sache ist, daß wenn keine Ruheversicherung
    existiert das Auto beim Schadensfall (Hausbrand, etc.) auch
    nicht versichert ist.

    Doof wenn die Bude abbrennt, gell.

  36. #36

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Hi,

    tut mir Leid für Dich.

    Jede seriöse Versicherung hätte Dich bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen. Saisonkennzeichen und Vorversicherung wird bei Antragsaufnahme abgefragt.
    Auch ist eine rückdatierte VBK zum 01.01. normalerweise kein Problem.

    Viele Grüße

    O.J.

  37. #37
    barbara
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    ich kenne rückdatierte Deckungskarten als absolutes "don t"
    Versicherungschutz gibt es gunrdsätzlich erst ab Ausgabe der Karte.

    Würde mich wirklcih sehr intressieren, welche Gesellschaften es anders handhaben,

  38. #38

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Wie ich oben schon schrieb:
    >Versicherungsbeginn 01.01.06!!!
    >Das heißt, du hättest von der HUK eine VBK ausgestellt auf den
    >01.01.06 haben müssen!
    >

    was meinst du über was ich eine gute halbe stunde mit der frau und ihrer kollegin in der huk-zentrale diskutiert habe??

    wie in jedem forum gibt's offensichtlich auch hier kommentare von
    'normalsterblichen' und den berühmten l e(e)(h)r m e i s t e r n, welche die welt erfunden haben (und wahrscheinlich stammen solche durchdachten regelungen auch von leuten dieser art)

    mittlerweile find ich die sache so lächerlich, dass ich mich nicht mehr wirklich drüber aufregen kann. gibt dann wenigstens einen
    schönen neuen und knitterfreien schein


  39. #39

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >Wie ich oben schon schrieb:
    >Versicherungsbeginn 01.01.06!!!
    >Das heißt, du hättest von der HUK eine VBK ausgestellt auf den
    >01.01.06 haben müssen!
    >

    was meinst du über was ich eine gute halbe stunde mit der frau und ihrer kollegin in der huk-zentrale diskutiert habe??

    wie in jedem forum gibt's offensichtlich auch hier kommentare von
    'normalsterblichen' und den berühmten l e(e)(h)r m e i s t e r n, welche die welt erfunden haben (und wahrscheinlich stammen solche durchdachten regelungen auch von leuten dieser art)

    mittlerweile find ich die sache so lächerlich, dass ich mich nicht mehr wirklich drüber aufregen kann. gibt dann wenigstens einen
    schönen neuen und knitterfreien schein

  40. #40

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Ok, dann hab ich dich missverstanden.
    Tut mir Leid, aber ein neuer Schein hat auch was gutes

    LG, Aksi

  41. #41
    Nicedriver
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    Falls du irgendwelche Eintragungen hast - mach dich vorher! schlau wie du die am besten retten kannst.

  42. #42

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >>Wie ich oben schon schrieb:
    >>Versicherungsbeginn 01.01.06!!!
    >>Das heißt, du hättest von der HUK eine VBK ausgestellt auf
    >den
    >>01.01.06 haben müssen!
    >>
    >
    >was meinst du über was ich eine gute halbe stunde mit der frau
    >und ihrer kollegin in der huk-zentrale diskutiert habe??
    >
    >wie in jedem forum gibt's offensichtlich auch hier kommentare
    >von
    >'normalsterblichen' und den berühmten l e(e)(h)r m e i s t e r
    >n, welche die welt erfunden haben (und wahrscheinlich stammen
    >solche durchdachten regelungen auch von leuten dieser art)
    >
    >mittlerweile find ich die sache so lächerlich, dass ich mich
    >nicht mehr wirklich drüber aufregen kann. gibt dann wenigstens
    >einen
    >schönen neuen und knitterfreien schein
    >

    Hi
    habe gleiches Theater vor einem Jahr erlebt. Meiner läuft 03-10
    und der Bescheid kam am 21.02. mit der üblichen Frist von 3 WT.
    Das war dann noch grotesker, weil ich ihn dann insgesamt 3 Tage
    abgemeldet hatte und am 01.03. wieder angemeldet!!
    Mein Versicherungsmensch meinte auch er kann um himmelswillen nicht
    rückdatieren und der alten Versicherung war's auch wurscht.

    Zu deinem Kommentar bzgl. der LEERMEISTER hier sage ich nur: STIMMT
    (Bestimmt kommen jetzt auch wieder schlaue Kommentare, dass ich doch
    damals einfach nur Widerspruch für 3 Tage hätte einlegen müssen oder mich hätte einfach nur krankmelden müssen und auch wie toll manche das ganze Problem anders geregelt hätten usw. )

    Dann mal viel Spass mit dem neuen Schein; meiner hat schon wieder deutliche Gebrauchsspuren








  43. #43
    Black Malamute
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?


    >dann hätte es wohl einen "unversichteren Zeitraum" gegeben,
    >der aber DANN wirklich keinen hätte auf der Zulst jucken
    >dürfen... denn das Fahrzug WURDE ja nicht bewegt,
    >hat ja saisonkennzeichen -


    kann aber in diesem Zeitraum trotzdem einen Schaden anrichten und dagegen ist es nunmal versichert

    Könnte ja sein das es aus der Garage rollt in ein parkendes Auto ,dann juckt es einen



  44. #44
    barbara
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >
    >>dann hätte es wohl einen "unversichteren Zeitraum" gegeben,
    >>der aber DANN wirklich keinen hätte auf der Zulst jucken
    >>dürfen... denn das Fahrzug WURDE ja nicht bewegt,
    >>hat ja saisonkennzeichen -
    >
    >
    >kann aber in diesem Zeitraum trotzdem einen Schaden anrichten
    >und dagegen ist es nunmal versichert
    >
    >Könnte ja sein das es aus der Garage rollt in ein parkendes
    >Auto ,dann juckt es einen
    >
    >
    >



    hmmm
    um den gedanken aber mal zuende zu spinnen:

    Variante A)
    ich habe ein Fahrzeug das ich regelmäßig im Sommer 04-10 an und 11-03 abmelde
    immer schön auf der Zulassungsstelle.

    in 11-03 ist dieses FAhrzeug doch nach dem §5 AKB Ruheversichert, also auch gegen das rausrollen und beschädigen.
    Da haben wir noch kein Saisonkennzeichen.


    Variante B)
    Saisonkennzeichen: 04-10
    ganzjährig versichert, mit aber eingeschränkter Fahrerlaubnis von 04-10
    rausrollen versichert

    unser Problem:
    Saisonkennzeichen 04-10
    versicherung allerdings wegen dummem Fehler ab Januar nicht gemeldet, wird nachgeholt
    bekommt für die "nichtversicherung" sein knöllchen"

    Für die Zulassungsstelle ist das Fahrzeug doch dann aber im gleihcen Zeitraum auf der Strasse zugelassen.
    Angesichts DASS nichts passiert ist,
    hätte es also mit dem nachträglichen bringen der DEckungskarte gut sein sollen - ab 20.02.06.
    denn im unversicherten Zeitraum 010106 - 200206 ist nichts passiert und er hätte nicht mehr damit anrichten können, als bei Variante A)
    An und Abmelden.


    Nur mal so vom Gedankengang her...


    wie siehts du es?

  45. #45
    Black Malamute
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?


    >hmmm
    >um den gedanken aber mal zuende zu spinnen:

    Wer spinnt hier ???



    >Variante A)
    >ich habe ein Fahrzeug das ich regelmäßig im Sommer 04-10 an
    >und 11-03 abmelde
    >immer schön auf der Zulassungsstelle.
    >
    >in 11-03 ist dieses FAhrzeug doch nach dem §5 AKB
    >Ruheversichert, also auch gegen das rausrollen und
    >beschädigen.
    >Da haben wir noch kein Saisonkennzeichen.

    ???
    Erklär mir das bitte mal genauer
    Mit dem abmelden kündigst du doch deine Versicherung oder ??? somit auch deinen Versicherungsschutz
    >
    >
    >Variante B)
    >Saisonkennzeichen: 04-10
    >ganzjährig versichert, mit aber eingeschränkter Fahrerlaubnis
    >von 04-10
    >rausrollen versichert
    >
    >unser Problem:
    >Saisonkennzeichen 04-10
    >versicherung allerdings wegen dummem Fehler ab Januar nicht
    >gemeldet, wird nachgeholt
    >bekommt für die "nichtversicherung" sein knöllchen"
    >
    >Für die Zulassungsstelle ist das Fahrzeug doch dann aber im
    >gleihcen Zeitraum auf der Strasse zugelassen.
    >Angesichts DASS nichts passiert ist,
    >hätte es also mit dem nachträglichen bringen der DEckungskarte
    >gut sein sollen - ab 20.02.06.

    Menschlich gesehen ja Aber auf den Ämtern gibt es auch Beamte
    Hatte selbst schon mal so ein Knöllchen bzw. Androhung der Zwangsabmeldung bekommen,da war es aber ein Fehler meines Versicherungsmaklers das die neue Versicherung nicht rechtzeitig bzw. gar nicht bei der Gesellschaft ankam.Der Antrag steckte in irgenteinem Briefkasten fest
    Da ging anschließend aber alles "normal" ab ,ließ ja erklären und ich bin auf Menschen gestoßen die Verständnis hatten

    >denn im unversicherten Zeitraum 010106 - 200206 ist nichts
    >passiert und er hätte nicht mehr damit anrichten können, als
    >bei Variante A)
    >An und Abmelden.
    .
    >
    >
    >wie siehts du es?


    So gesehen ja,wenn dies mit der Ruheversicherung zutrifft,muß es aber wohl ,denn soweit ich es noch in Erinnerung hab,bist du doch vom Fach
    Setzt aber dann auch vorraus das du auf einen Mitarbeiter triffst der dies weiß und auch dann verantworten kann

  46. #46
    barbara
    Guest

    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?


    >
    >>Variante A)
    >>ich habe ein Fahrzeug das ich regelmäßig im Sommer 04-10 an
    >>und 11-03 abmelde
    >>immer schön auf der Zulassungsstelle.
    >>
    >>in 11-03 ist dieses FAhrzeug doch nach dem §5 AKB
    >>Ruheversichert, also auch gegen das rausrollen und
    >>beschädigen.
    >>Da haben wir noch kein Saisonkennzeichen.
    >
    >???
    >Erklär mir das bitte mal genauer
    >Mit dem abmelden kündigst du doch deine Versicherung oder ???
    >somit auch deinen Versicherungsschutz

    nein
    das Abmelden allein begründet das Ende des VS noch nicht -
    erst
    1) die Kündigung bei der Versicherung oder
    2) der WAgniswegfall (Verschrottung oder Veräußerung)

    solange das Fzg noch in deinem Besitz ist und die Versicherung dir deine Restprämie noch nicht zurückerstattet hat (was du nicht zurückforderst, wenn das Fzg 6 Mon später wieder angemeldet wird, da wartest du ja auf die Beitragsverrechnung) besteht diese sog Ruheversicherung
    (Ganz spannend wirds dann erst bei Wechselweiser zulassung auf einem Vertrag, aber DAS lassen wir jetzt mal weg )











    >>
    >>
    >>Variante B)
    >>Saisonkennzeichen: 04-10
    >>ganzjährig versichert, mit aber eingeschränkter
    >Fahrerlaubnis
    >>von 04-10
    >>rausrollen versichert
    >>
    >>unser Problem:
    >>Saisonkennzeichen 04-10
    >>versicherung allerdings wegen dummem Fehler ab Januar nicht
    >>gemeldet, wird nachgeholt
    >>bekommt für die "nichtversicherung" sein knöllchen"
    >>
    >>Für die Zulassungsstelle ist das Fahrzeug doch dann aber im
    >>gleihcen Zeitraum auf der Strasse zugelassen.
    >>Angesichts DASS nichts passiert ist,
    >>hätte es also mit dem nachträglichen bringen der
    >DEckungskarte
    >>gut sein sollen - ab 20.02.06.
    >
    >Menschlich gesehen ja Aber auf den Ämtern gibt es auch
    >Beamte
    >Hatte selbst schon mal so ein Knöllchen bzw. Androhung der
    >Zwangsabmeldung bekommen,da war es aber ein Fehler meines
    >Versicherungsmaklers das die neue Versicherung nicht
    >rechtzeitig bzw. gar nicht bei der Gesellschaft ankam.Der
    >Antrag steckte in irgenteinem Briefkasten fest
    >Da ging anschließend aber alles "normal" ab ,ließ ja erklären
    >und ich bin auf Menschen gestoßen die Verständnis hatten
    >
    >>denn im unversicherten Zeitraum 010106 - 200206 ist nichts
    >>passiert und er hätte nicht mehr damit anrichten können, als
    >>bei Variante A)
    >>An und Abmelden.
    >.
    >>
    >>
    >>wie siehts du es?
    >
    >
    >So gesehen ja,wenn dies mit der Ruheversicherung zutrifft,muß
    >es aber wohl ,denn soweit ich es noch in Erinnerung hab,bist
    >du doch vom Fach
    >Setzt aber dann auch vorraus das du auf einen Mitarbeiter
    >triffst der dies weiß und auch dann verantworten kann



    ok,
    das dachte ich so ztwischendrin ...
    entweder beisst dann die Vers in den faulen Apfel und datiert zurück, was wie ich erfahren habe in Ausnahmefällen manche Gesellschaften wohl tun
    oder
    die Zualssungsstelle denkt so mit wie ich und verzichtet auf diie Ausstellung der DK zum 0101 und ist mit Versicherung ab "wenn der verzweifelte Roadsterbesitzer vor der Tür steht" einverstanden, weil die Logik sagt, es sit nichts passiert...
    und dann sind wir wieder bei "zulassungstellen, es gbt soclhe und solche"...


    war mal intressant "durch zu denken"

    und NOCH intressanter mal die Stoplpersteine des Saisonkennzeichens zu erfahren

  47. #47

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    zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    hallo,
    mir hat die zulassungstelle gerade das wochenende versaut.
    habe meinen flitzer als saisonfahrzeug 04-10 angemeldet.
    da ich dies jahr die versicherung wechseln wollte, hatte ich zum ablauf 31.12.05 die alte versicherung gekündigt und will demnächst
    zu einer anderen gehen.
    heute kommt von der zulassungsstelle per zustellungsurkunde eine aufforderung zur sofortigen stillegung (innerhalb der nächsten 3 werktage)mit der bescheidenen gebühr von 61,40 € und weiteren zwangsmittelandrohungen. (das fahrzeug steht übrigens in meiner garage)

    ich weiß im moment wirklich absolut nicht, ob denen da ein fehler unterlaufen ist (solls ja auf ämtern auch geben ) oder ob das
    für ein zu diesem zeitpunkt ohnehin nicht zugelassenes fahrzeug
    möglich ist.

    hat von euch jemand schon sowas erlebt bzw weiß jemand wie das rein rechtlich bei einem saisonfahrzeug ist.

  48. #48

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    zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    hallo,
    mir hat die zulassungstelle gerade das wochenende versaut.
    habe meinen flitzer als saisonfahrzeug 04-10 angemeldet.
    da ich dies jahr die versicherung wechseln wollte, hatte ich zum ablauf 31.12.05 die alte versicherung gekündigt und will demnächst
    zu einer anderen gehen.
    heute kommt von der zulassungsstelle per zustellungsurkunde eine aufforderung zur sofortigen stillegung (innerhalb der nächsten 3 werktage)mit der bescheidenen gebühr von 61,40 € und weiteren zwangsmittelandrohungen. (das fahrzeug steht übrigens in meiner garage)

    ich weiß im moment wirklich absolut nicht, ob denen da ein fehler unterlaufen ist (solls ja auf ämtern auch geben ) oder ob das
    für ein zu diesem zeitpunkt ohnehin nicht zugelassenes fahrzeug
    möglich ist.

    hat von euch jemand schon sowas erlebt bzw weiß jemand wie das rein rechtlich bei einem saisonfahrzeug ist.

  49. #49

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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    >ok,
    >das dachte ich so ztwischendrin ...
    >entweder beisst dann die Vers in den faulen Apfel und datiert >zurück, was wie ich erfahren habe in Ausnahmefällen manche >Gesellschaften wohl tun
    >oder
    >die Zualssungsstelle denkt so mit wie ich und verzichtet auf diie >Ausstellung der DK zum 0101 und ist mit Versicherung ab "wenn der >verzweifelte Roadsterbesitzer vor der Tür steht" einverstanden, weil >die Logik sagt, es sit nichts passiert...
    >und dann sind wir wieder bei "zulassungstellen, es gbt soclhe und >solche"...
    >war mal intressant "durch zu denken"
    >und NOCH intressanter mal die Stoplpersteine des Saisonkennzeichens
    >zu erfahren

    ich habe ihn heute morgen stillgelegt.
    die gute frau auf der zulassungstselle meinte zu mir sie hätte schon öfter erlebt, dass die versicherungen sich auf rückdatierung bzw tagesdatum einlassen. scheint ziemlich individuell gehandhabt zu werden.
    die zulassungstelle wollte sich aber in keinem fall auf die deckungskarte mit 01.04. einlassen.




  50. #50
    Avatar von Holger
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    RE: zwangsstillegung saisonfahrzeug!?

    schön wird es erst dann, wenn man alles richtig gemacht hat, Saisonkennzeichen bekommt, es aber nicht in den US-Nummernschildausschnitt passt.

    "Engschrift nicht vorgesehen"

    Wie immer zum Amtsleiter (was auch nichts bringt ...)

    in den Papieren steht zwar max 350mm für das hintere Kennzeichen (interessiert niemanden bei der Zulassungsstelle ) 380mm gehen aber auch rein. Puh...

    Kennzeichen gestempelt.

    Zum Zahnarzt gehe ich lieber ...

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