Jetzt muß man ja in Österreich auch am Tag mit Licht fahren.
Wie sieht denn dort die Regelung für die NA´s aus? Immer mit offenen Klappis fahren? :V
Jetzt muß man ja in Österreich auch am Tag mit Licht fahren.
Wie sieht denn dort die Regelung für die NA´s aus? Immer mit offenen Klappis fahren? :V
Always blue sky
TFL oder Abblendlicht --> heißt beim NA ohne TFL eben Klappis auf.
Das hatte ich befürchtet.
Ich wollte mich nur mal bei den Österreichern vergewissern ob es da nicht eine Ausnahmeregelung gibt.
Always blue sky
Die Österreicher werden wohl eher ausnahmslos zur Kasse bitten.
keine ausnahmeregelungen für uns-leider
Na dann schau ich schon mal ob es im Technik-Teil eine Anbauanleitung für Tagfahrleuchten für den Na gibt.
Wann erwatet uns das eigentlich in Deutschland?
Always blue sky
Hi,
http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...ng_type=search
http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...topic_id=33607
http://juergenkrieger.homepage.t-onl.../miata/Tag.jpg
http://juergenkrieger.homepage.t-onl.../miata/MX5.jpg
Hella TFL, natürlich keine 600mm auseinander (ich kann damit leben).
Grüße
Jö
Ich (NB) habe meine Fee und ihren NA um die Klappies bisher beneidet.
Aber angesichts der Lichtpflicht in DE (die wohl irgendwann kommen wird) relativiert sich das.
Naja, vielleicht gibts ja irgendwann mal die legale Lösung, TFL beim NA in die Standlichter zu integrieren. Wäre optimal.
Grüsse!
Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.
Das wäre schon cool, wenn diese Regelung bei uns auch kommt. Frage ist nur ob der TÜV bzw die Grünen auch damit leben können. Schließlich leben wir in einem Land der Kleinkarierten und Erbsenzähler was sowas angeht!
Danke für die Infos,
wenn ich es richtig sehe, gibt es also noch keine TÜV-gerechte Lösung (außer offene Klappis)
Nicht zu fassen :V
Always blue sky
Klar gibt es die - du mißt dir die vorgeschriebenen Abmessungen am Wagen ab (höher als 25 vom Boden, nicht weiter als 40 von Aussen und min. 60 auseinander), und schneidest dort passende Löcher zu den von dir ausgesuchten Lampenmodellen. Sauber gemacht wird das ähnlich lecker ausschauen wie die Peugeot-Nebels im Heck.
Entweder bei einer Ersatzfront - oder du spekulierst darauf das der nächste Besitzer auch nicht mit offenen Klapis fahren möchte und das ihn deshalb die neuen Lampen nicht stören.
Oder du sagst dir das es das alles nicht ist und fährst mit offenen Klappis.
Denn zurückgenommen wird es sicher nicht mehr.
>Oder du sagst dir das es das alles nicht ist und fährst mit
>offenen Klappis.
Oder Du läßt die Regelung Regelung sein und ignorierst sie bei strahlendem Sonnenschein einfach.
Wer heute schon kein Licht einschaltet, wenn es düster ist oder man in einen Wald oder Tunnel fährt, ist selber schuld. Wer morgen auf der Autobahn im August bei 30 Grad und knalliger Sonne mit Licht fährt, handelt ökologisch und ökonomisch unsinnig. Dazwischen hilft gesunder Menschenverstand. Wer den nicht hat, der soll wegen mir ganzjährig Licht einschalten. Wofür wir da ein Gesetz brauchen, ist mir schleierhaft.
Quer ist mehr.
Da hast Du natürlich recht. Aber an der Karosserie herumzuschnippeln möchte ich aus Originalitätsgründen vermeiden.
Wenn ich es richtig gelesen habe, kommt das Tagfahrlicht ja auch frühestens ab Oktober 2006 bei uns zum tragen. D.h. es betrifft den Kleinen erst ab 2007. Mal sehen was sich bis dahin getan hat. Vielleicht gibts dann ja eine TÜV-fähige Lösung im Blinker-/Standlichtgehäuse.
Always blue sky
Hallo
Das Thema wird derzeit bei uns bearbeitet. Ihr findet dazu Beiträge unter www.mx5-austria.at und unter www.mx5-freunde.at.
Ziel ist die Änderung des Blinkers und des Standlichtes. Diese Lösung lässt sich ohne Änderung in der Karosserie in den Blinker einarbeiten. Derzeit wird versucht, dafür eine TÜV Genehmigung zu bekommen.
Beim NBFL gings ja TFL einzubauen, aber Stress haste mit den Schnittlauchs trotzdem. Ständig wirste angehalten und "freundlich" gebeten die Nebelschweinwerfer auszumachen.
>Beim NBFL gings ja TFL einzubauen, aber Stress haste mit den
>Schnittlauchs trotzdem. Ständig wirste angehalten und
>"freundlich" gebeten die Nebelschweinwerfer auszumachen.
>
In Österreich sind seit kurzem (und einer Gesetztesanpassung) auch die Nebelscheinwerfer als TFL erlaubt. Diese dürfen jedoch nur dann im Ortsgebiet und der Stadt aufgedreht werden, wenn TFL Lampen verbaut sind, ansonsten sind sie nur über Land erlaubt.
Auf diese Antwort hatte ich gehofft !
Always blue sky
Na Gott sei Dank fahre ich kein Motorrad mehr, die Chancen übersehen zu werden sind dann ja nicht kleiner ! :V
>Diese dürfen jedoch nur dann im Ortsgebiet und der Stadt aufgedreht werden,
>wenn TFL Lampen verbaut sind, ansonsten sind sie nur über Land erlaubt.
Das heißt also, dass in Österreich überall tagsüber mit Licht gefahren werden muss? Kürzlich hatte ich noch gelesen, dass das Licht nur auf Autobahnen eingeschaltet werden müsse. In einem anderen Bericht wiederum hieß es, es sei außerhalb geschlossener Ortschaften einzuschalten. Wie ist es denn nun genau?
Die gesetzliche Regelung kenne ich auch nicht genau, aber als ich vor kurzem drei Wochen beruflich in Österreich war, ist dort jeder überall mit Licht gefahren.
Hi,
>Da hast Du natürlich recht. Aber an der Karosserie
>herumzuschnippeln möchte ich aus Originalitätsgründen
>vermeiden.
Schau mal hier:
http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...e=search#61642
Beitrag #18, da habe ich es incl. der Sache mit den Abmessungen beschrieben. Man bekommt zwar den Abstand der TFL- Leuchten untereinander evtl. gerade so hin (es gibt z.B. auch von Hella noch andere TFL als die unten gezeigten), nicht aber den zum Rand. Klar ist, dass es damit nicht 100% vorschriftskonform ist. Aber wegen fehlender ~6cm würde ich mir ehrlich gesagt nicht soooo viel Gedanken machen - muss aber bitte jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß
Martin
Hallo b-black,
danke für die Info
Und Gratulation zur schönen Internetseite.
Toll finde ich die Umbauanleitung von Werner.
Zur Info an alle Interessierten von mx-5.de unter
http://www.tirol-web.at/werner/Tagfahrleuchten-Mod.pdf
gibt es eine interessante Umbauanleitung. Zwar noch ohne den Segen des TÜV´s, aber was nicht ist kann ja noch werden.
Always blue sky
Hier ist der aktuelle Gesetztesvorschlag - beschlossen ist er noch nicht:
Auszug aus der 27. KFG Novelle:
Verwendung von Nebellicht am Tag:
1. Durch die 27. KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19. April (Ausschuss) und 21. April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des § 99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwendung von Licht am Tag geändert und auch Nebellicht, das mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.
2. Der Wortlaut des § 99 Abs. 5a idF der 27. KFG-Novelle lautet:
(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.
3. Die Erläuterungen führen dazu Folgendes aus:
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch Nebellicht als Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht als zulässige Lichtquelle verwendet werden kann. Das hat Vorteile, weil dadurch die Glühlampen des Abblendlichtes geschont werden und deren Lebensdauer verlängert wird. Allerdings sollen nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind, da bei diesen ein Blendungseffekt ausgeschlossen werden kann.
4. Punkt 3. des Erlasses vom 27. Oktober 2005, Zl. 179.713/0008-II/ST4/2005, betreffend die zulässigen Lichtquellen für das Fahren mit Licht am Tag muss im Hinblick auf diese Änderung adaptiert werden und hat wie folgt zu lauten:
3. Zu verwendende Lichtquellen:
Als zulässige Lichtquellen sieht § 99 Abs. 5a KFG folgende Alternativen vor:
-- (normales) Abblendlicht
-- (normales) Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird
2 -- spezielles Tagfahrlicht (gemäß der ECE-Regelung Nr. 87):
Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden. Diese besondere Schaltung bzw. die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.
-- wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht oder Nebellicht für die Verwendung beiTag:
Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem Abblendlicht mitleuchten müssen, nicht. Diese besondere Schaltung ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG. Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts oder des Nebellichtes auf einen für das Abblendlicht bzw. Nebellicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.
5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
6. Die Strafbarkeit bei Verstoß gegen Licht am Tag beginnt ab 15. April 2006. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist dabei aber auf die kommende Neuregelung bereits Bedacht zu nehmen. Lenker, die das in § 99 Abs. 5a KFG vorgesehene Nebellicht am Tag verwenden, sind daher nicht zu beanstanden, auch wenn die Neuregelung des § 99 Abs. 5a KFG noch nicht in Kraft ist.
Dazu soll es aber schon wieder eine Änderung geben:
Ab dem Inkrafttreten der neuen 27. KFG Novelle sind integrierte Nebelscheinwerfer auch ein "Tagfahrlicht", denn die Nebler darf man alternativ zum Tagfahrlichtes einschalten. Diese seien dann als Tagfahrlicht anzusehen. Es wird wahrscheinlich wieder einmal eine Toleranzpflicht für die Nebelscheinwerfer geben.
Wer verkauft denn bitte freiwillig seinen NA ???
Aus dem Grund muss man sich keine gedanken über den nachfolger machen .
Mit dem Verstand meiner Mitmenschen zu rechnen und mich drauf zu verlassen - das habe ich mir schon lange abgewöhnt. Beim größten Teil der Bevölkerung klappt das System nicht.
Und gerade an einem hellen Tag mit knalliger Sonne kann es auf der AB besonders Sinn machen mit Licht zu fahren - diese Lampen sind ja nicht um mehr zu sehen sondern um eher bemerkt zu werden.
Gerade die Tarnfarbe Silber profitiert davon enorm.
Mahlzeit zusammen
Hier eine mögliche Umsetzung in die Original-Front:
http://mx5-2000.com/bilder/tagfahrtleuchten/1_cut.jpg
Weiter Bilder hier:
http://mx5-2000.com/bilder/tagfahrtleuchten/
Wie ich finde, eine sehr schicke Lösung
>Mahlzeit zusammen
>
>Hier eine mögliche Umsetzung in die Original-Front:
>
>http://mx5-2000.com/bilder/tagfahrtleuchten/1_cut.jp*
>
>Weiter Bilder hier:
>http://mx5-2000.com/bilder/tagfahrtleuchten/
>
>Wie ich finde, eine sehr schicke Lösung
wenns ketzt auch noch integriert wäre, wärs sicher ne gute Lösung, aber vermutlich eh nur wieder für die NAs ohne ABS.
ich hab mal nen Blick hinter meine Front riskiert, da mich das Thema seit Längerem beschäftigt. Blöderweise sitzt bei den NAs mit ABS dort auf der Fahrerseite der Behälter für das Scheibenwaschwasser, sonst würd ich das bei meinem direkt auf 60cm Abstand reinbauen...
I6 ITB S50B30
Schöne Bastelarbeit. Aber mit den Tagfahrleuchten ist es für mich kein NA-Front mehr. Mein Favorit bleibt diese Lösung
http://www.tirol-web.at/werner/Tagfahrleuchten-Mod.pdf
Wenn der TÜV sie dann auch freigibt.
Always blue sky
>Schöne Bastelarbeit. Aber mit den Tagfahrleuchten ist es für
>mich kein NA-Front mehr. Mein Favorit bleibt diese Lösung
>
>http://www.tirol-web.at/werner/Tagfahrleuchten-Mod.pdf
>
>Wenn der TÜV sie dann auch freigibt.
in D wird das auf keine Fall passieren...da machen sich die Bürokraten vorher in die Hose, als das passiert.
I6 ITB S50B30
Sie KÖNNEN das ja auch gar nicht für die Kontrollinstanzen nachvollziehbar genehmigen.
>Sie KÖNNEN das ja auch gar nicht für die Kontrollinstanzen
>nachvollziehbar genehmigen.
eben..ich vermute eher, das in D eine Regelung kommen wird, das Fahrzeuge mit Klappscheinwerfern mit Standlicht fahren dürfen, hatte ich irgendwo vor kurzem gelesen. Und ne Steuerung, das nur das Standlicht leuchtet liesse sich ja veranstalten.
I6 ITB S50B30
>>Sie KÖNNEN das ja auch gar nicht für die Kontrollinstanzen
>>nachvollziehbar genehmigen.
>eben..ich vermute eher, das in D eine Regelung kommen wird,
>das Fahrzeuge mit Klappscheinwerfern mit Standlicht fahren
>dürfen, hatte ich irgendwo vor kurzem gelesen. Und ne
>Steuerung, das nur das Standlicht leuchtet liesse sich ja
>veranstalten.
Diese Lösung ist aber irgendwie zu pragmatisch, als daß
unsere Beamten draufkommen könnten.
Aber die modifizierten Blinker/Standlichter könnten doch
ein Ansatzpunkt sein. Eine selbstgemachte Lösung kann
niemals legal sein, es müßte sich dann eben ein Hersteller
für eine fahrzeugspezifische Nachrüstlösung mit neuer
Blinker/Standlicht/TFL-Einheit incl. der benötigten
Prüfungen und Prüfzeichen finden.
Es gibt schließlich auch Klarglas-Heckleuchten mit Prüfzeichen,
die keinen technischen Sinn haben, sondern allein der
Optik dienen. Die Frage ist, wie groß im Vergleich hierzu der
Markt für eine legale TFL-Lösung im Blinkermodul wäre,
daß ein Hersteller sowas ins Programm nimmt.
Gruß,
Otto
Genau das ist wieder der Knackpunkt - die Stückzahlen.
Klarglasleuchten können weltweit verkauft werden, aber TFL ist nicht überall Pflicht.
Andererseits könnte man in D ca. 20.000 Einheiten alleine für den NA verkaufen, wenn nich sogar mehr.
I6 ITB S50B30
Wieviele "Normal-Fahrer" würden einfach nur das Licht anmachen?
>Wieviele "Normal-Fahrer" würden einfach nur das Licht
>anmachen?
keine Ahnung, aber es wäre halt möglich, wenn man Mazda einspannt
I6 ITB S50B30
Bei denen bezweifel ich jedes Interesse.
>Bei denen bezweifel ich jedes Interesse.
Ich auch...
I6 ITB S50B30
>>Wieviele "Normal-Fahrer" würden einfach nur das Licht
>>anmachen?
>keine Ahnung, aber es wäre halt möglich, wenn man Mazda
>einspannt
...und die Klarglasleuchten sind bei den "Normal-Fahrern"
sicher auch nicht sooo weit verbreitet.
Da fällt mir ein, gabs hier im Forum nicht mal Diskussionen
über kanadische (?) Blinker mit TFL drin? Entsprachen die
den hiesigen Bestimmungen?
Hi
Dem Tiroler Werner seine Lösung wird derzeit von einigen NA Fahrern eingebaut - ist aber nicht legal.
Sundriver versucht derzeit für eine sehr ähnliche Variante eine Typisierung zu bekommen.
Die Version Standlicht kombiniert als TFL ist in Ö nicht erlaubt, da dies verschiedene Kreise sein müssen. Ansonsten wäre es sicher die einfachste der verschiedenen Varianten gewesen.
Die angesprochene Gesetztestextänderung wird noch in diesem Monat über die Bühne gehen, mal sehen wie sie im Detail aussieht. Danach ist auch eine genaue Auslegung darauf möglich/sinnvoll.
Sonnige Grüße aus Österreich!
>eben..ich vermute eher, das in D eine Regelung kommen wird,
>das Fahrzeuge mit Klappscheinwerfern mit Standlicht fahren
>dürfen, hatte ich irgendwo vor kurzem gelesen.
Was ich generell eine sinnvolle Lösung für alle alten Fahrzeuge ohne TFL finde. Offen gesagt finde ich Standlicht ohnehin eine sinnlose Einrichtung.
Gruß
Martin
>Mit dem Verstand meiner Mitmenschen zu rechnen und mich drauf
>zu verlassen - das habe ich mir schon lange abgewöhnt. Beim
>größten Teil der Bevölkerung klappt das System nicht.
Dann solltest Du ab sofort Deine Burg nicht mehr verlassen
>Und gerade an einem hellen Tag mit knalliger Sonne kann es auf
>der AB besonders Sinn machen mit Licht zu fahren - diese
>Lampen sind ja nicht um mehr zu sehen sondern um eher bemerkt
>zu werden.
Daß es dabei um das "gesehen werden" geht, ist vollkommen klar. Ich hatte noch keinen Fall, wo es bei vollem Licht nötig gewesen wäre.
Und mir geht es auch darum, daß ich mir von keiner Regierung der Welt mein Leben in jede Kleinigkeit vorschreiben lassen möchte. Demnächst kommt noch die Vorschrift, sich den Popo nur noch mit links abzuwischen -- weil man in unserer Gesellschaft zur Begrüßung die rechte Hand gibt und so wesentlich weniger Bakterien und Viren übertragen werden /könnten/.
Quer ist mehr.
Sag mir bitte nicht das DU uneingeschränkt an die Intelligenz der Masse deiner Mitbürger glaubst. ICH bin jedesmal froh wenn ich eine neue Ausnahme von der Regel treffe.
>Sag mir bitte nicht das DU uneingeschränkt an die Intelligenz
>der Masse deiner Mitbürger glaubst.
Nicht uneingeschränkt. Aber regelmäßig.
Ja, ich glaube auch an den Gutmenschen. Und beschwere mich daher auch relativ häufig darüber, wenn ich ein Gegenteil erwische -- ob es jetzt der Handwerker ist oder Geschwindigkeitskontrollanordner *. Vielleicht würde ich mich weniger aufregen, wenn ich eine pessimistischere Sicht meiner Mitmenschen hätte.
* Bauern sind außen vor, weil mich das Forum hier ja schließlich von meiner falschen Meinung überzeugt hatte
Quer ist mehr.
>wenns ketzt auch noch integriert wäre, wärs sicher ne gute
>Lösung, aber vermutlich eh nur wieder für die NAs ohne ABS.
> ich hab mal nen Blick hinter meine Front riskiert, da mich
>das Thema seit Längerem beschäftigt. Blöderweise sitzt bei den
>NAs mit ABS dort auf der Fahrerseite der Behälter für das
>Scheibenwaschwasser, sonst würd ich das bei meinem direkt auf
>60cm Abstand reinbauen...
Das Problem hatte ich bei der IL-Front bei meinem NA auch.
Wobei dieser NA hier ebenfalls ABS und den Scheibenwischwasserbehälter (was für Wort!) in der Front montiert hat.
Du hast aber trotzdem noch einen Spielraum, falls du die TFL etwas tiefer setzen willst. Zwar nicht viel, aber ein bisschen was geht schon noch!
Ich mach am nächsten Stammtisch mal ein paar Detail-Bilder der Montage. Vielleicht hilft das weiter.
Im übrigen finde ich diese Lösung weitaus besser als die Scheinwerfer im "Maul"...
>>wenns ketzt auch noch integriert wäre, wärs sicher ne gute
>>Lösung, aber vermutlich eh nur wieder für die NAs ohne ABS.
>> ich hab mal nen Blick hinter meine Front riskiert, da mich
>>das Thema seit Längerem beschäftigt. Blöderweise sitzt bei
>den
>>NAs mit ABS dort auf der Fahrerseite der Behälter für das
>>Scheibenwaschwasser, sonst würd ich das bei meinem direkt
>auf
>>60cm Abstand reinbauen...
>
>Das Problem hatte ich bei der IL-Front bei meinem NA auch.
>Wobei dieser NA hier ebenfalls ABS und den
>Scheibenwischwasserbehälter (was für Wort!) in der Front
>montiert hat.
>
>Du hast aber trotzdem noch einen Spielraum, falls du die TFL
>etwas tiefer setzen willst. Zwar nicht viel, aber ein bisschen
>was geht schon noch!
es geht mir nicht ums "tiefer", ich will so weit wie nötig und so wenig wie möglich auseinander, d.h. knapp im Bereich der Schürze...diese Bastellösungen im Maul sehen IMO ziemlich shyce aus...
>Ich mach am nächsten Stammtisch mal ein paar Detail-Bilder der
>Montage. Vielleicht hilft das weiter.
mach das
>Im übrigen finde ich diese Lösung weitaus besser als die
>Scheinwerfer im "Maul"...
>
ich auch, eine Integration in die Front sieht vermutlich auch beim NA ganz nett aus.
>
I6 ITB S50B30
Kostet aber dann auch das Dreifache
>Zur Info an alle Interessierten von mx-5.de unter
Vielen Dank.
Schau mal hier:
http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...topic_id=40440
Vielleicht bekommen wir es hin, mindestens 23 parallele TFL-Beiträge zu führen. Fänd ich Klasse.
Gruß, Chris aka Grisu
>>>Wieviele "Normal-Fahrer" würden einfach nur das Licht
>>>anmachen?
>>keine Ahnung, aber es wäre halt möglich, wenn man Mazda
>>einspannt
>...und die Klarglasleuchten sind bei den "Normal-Fahrern"
>sicher auch nicht sooo weit verbreitet.
>
>Da fällt mir ein, gabs hier im Forum nicht mal Diskussionen
>über kanadische (?) Blinker mit TFL drin? Entsprachen die
>den hiesigen Bestimmungen?
Die Kanadier haben ein TFL, allerdings ist es über die Blinker realisiert, die dann nicht "an und aus", sondern "aus und an" blinken. Und auch gelb. von daher was die hiesigen Bestimmungen betrifft.
Ich habe z. Zt. Weiße 2Fadenbirnen montiert und kann die TFL Schaltung ein und ausschalten. Für den TÜV ist das keine Lösung, für jeden Tag schon.
Ich meine bei Aui sowas mal gesehen zu haben mit integrierten TFL in der NA-Front ????