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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 40 von 40
  1. #1

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    SIW Türen verriegelt und Seitenfenster oben.

  2. #2

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    hmmm...also meine Radiofront lass ich eigentlich immer dran...weiss da wer was dazu?

    Was das andere angeht - Abschließen, Seitenscheiben rauf und gut is!

  3. #3

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    wenn du ein abnehmbares bedienteil hast und dranläßt, bekommst du es nicht bezahlt, aber wer soll das nachweisen

    ps: ist von versicherung zu versicherung verschieden, am besten nachfragen, dann bist du auf der sicheren seite

  4. #4

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Türen zu und fenster hoch. Dach muss nicht drauf sein.

  5. #5
    Nicedriver
    Guest

    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Außer wenn es regnet - bei offenem Dach regulieren die keine Wasserschäden.

  6. #6

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >Außer wenn es regnet - bei offenem Dach regulieren die keine
    >Wasserschäden.

    Bei geschlossenem auch nicht Jedenfalls die Teilkasko nicht, oder?

  7. #7
    Moderator Avatar von Neo
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >... punkto Teilkasko wenn man den MX-5 offen abstellt?
    >
    >Ist es beispielsweise ausreichend, wenn man die
    >Radiofrontplatte in der Mittelkonsole einschließt, oder muss
    >das Dach grundsätzlich geschlossen sein?

    frag deine versicherung. hier gibts nur gefährliches halbwissen. ich will meins aber auch noch loswerden: bei einigen versicherungen ist es schon grob fahrlässig wenn man den wagen 2 stunden offen stehen lässt, bei anderen gibt es keine zeitlichen beschränkungen.

  8. #8

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Dach muss geschlossen sein und das abnehmbare Bedienteil ausserhalb des Fahrzeuges... Alles andere hat Fahrlässigkeit zur Folge und wird mit nicht vorhandenem Vers.Schutz "bestraft"....Auf das Märchen mit den hochgefahrenen Seitenscheiben sollte man sich da nicht verlassen...Weit verbreitet, aber leider nicht richtig.

  9. #9
    Avatar von Harald
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >Dach muss geschlossen sein ...

    Wie Neo schon sagte, allein die Auskunft der Versicherung ist maßgeblich.
    Meine Versicherung zahlt auch, wenn das Dach offen ist. Selbst über Seitenscheiben wurde nichts gesagt.

  10. #10

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >Türen zu und fenster hoch. Dach muss nicht drauf sein.


    ... jupp - kenn ich auch so.
    Das Fach in der Mittelkonsole + das Handschuhfach schliess ich dabei dann immer lieber nicht ab (... mal ehrlich: auch wenn das verschlossen ist ist das ein schlechter Witz wenn da wer rein will... ); dafür kommt alles "wichtige" (Radiobedienteil, Sonnenbrille, ...) in den Kofferraum (Fernentriegelung dafür hab ich ja nicht...)







  11. #11

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >den wagen 2 stunden offen stehen lässt, bei anderen gibt es
    >keine zeitlichen beschränkungen.


    ... wobei es da SIW auch "witzige" gesetzliche Regelungen gibt - z. B. meine ich mal gelesen zu haben, dass ein normaler PKW z. B. abgeschleppt werden darf, wenn er nicht abgeschlossen ist (zwecks Verhinderung einer Straftat = einem "Einbruch" in das unverschlossene Fahrzeug); und sollte man den Zündschlüssel stecken lassen kann man wenn ich das richtig im Kopf habe sogar selbst belangt werden; war dann irgendwie "Verleitung zur Straftat" oder so. Klang für mich erstmal "interessant", kA, ob das ernst gemeint war - möglich wäre das hier bei uns bestimmt. Kennt sich da evtl. einer unser Forums-Rechtsverdreher ( ) mit aus?









  12. #12

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Stimmt genau...wenn man sein Auto unverschlossen rumstehen lässt und z.B. zufällig eine Politesse vorbeigelatscht kommt, ist die Kiste schon so gut wie am Haken... :V Als Halter ist man dann seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen u. das könnte ja vielleicht jemanden zum Diebstahl auffordern...

  13. #13

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Mit der FB von der ZV des NBFL kann man auch den Innenraum abschliessen, einfach kurz zweimal auf "LOCK" drücken. Dann kann man nicht mehr die Türöffner von innen aufmachen.

    Nur so als Tipp für die "Nicht-In-Die-Anleitung-Gucker"
    - Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -

  14. #14

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >Mit der FB von der ZV des NBFL kann man auch den Innenraum
    >abschliessen, einfach kurz zweimal auf "LOCK" drücken. Dann
    >kann man nicht mehr die Türöffner von innen aufmachen.
    >
    >Nur so als Tipp für die "Nicht-In-Die-Anleitung-Gucker"

    Beim NC das gleiche Spiel, zumindest wenn man noch den herkömmlichen Schlüssel hat. Wie das mit der Keycard funzt, habe ich keine Ahnung!

  15. #15

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...


    damit die sicherungsmöglickeiten vollständig genannt werden.
    durch manuelles abschließen des Kofferraums ist ein Öffnung durch die Fernbedienung oder durch den Innenraum vereitelt.

    Die Innenschlösser können nur den Vandalismusschaden erhöhen. Ich lasse die auch immer auf und packe die Sachen nach hinten.

  16. #16

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...


    damit die sicherungsmöglickeiten vollständig genannt werden.
    durch manuelles abschließen des Kofferraums ist ein Öffnung durch die Fernbedienung oder durch den Innenraum vereitelt.

    Die Innenschlösser können nur den Vandalismusschaden erhöhen. Ich lasse die auch immer auf und packe die Sachen nach hinten.

  17. #17
    Avatar von Pesch
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Oder zweimal abschließen, falls die Batterie im Schlüßel leer ist. (innerhalb von drei Sekunden). Damit ist dann auch die Wegfahrsperre aktiv. Sichtbar durch das Leuchten der roten Lampe in der Amaturentafel.

    Meines Wissens müssen, wie oben schon erwähnt, die Seitenscheiben oben sein das Dach kann unten sein und alle Fächer die abschließbar sind sollten auch abgeschlossen sein und es sollte nicht dunkel, also Nacht sein, irgenwie gibts da auch eine Zeiteinschränkung.

    Aber lieber die eigene Versicherung fragen, bevor es böse Überaschungen gibt und man nur ein halbes Auto ersetzt bekommt.

  18. #18
    Avatar von Pesch
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Oder zweimal abschließen, falls die Batterie im Schlüßel leer ist. (innerhalb von drei Sekunden). Damit ist dann auch die Wegfahrsperre aktiv. Sichtbar durch das Leuchten der roten Lampe in der Amaturentafel.

    Meines Wissens müssen, wie oben schon erwähnt, die Seitenscheiben oben sein das Dach kann unten sein und alle Fächer die abschließbar sind sollten auch abgeschlossen sein und es sollte nicht dunkel, also Nacht sein, irgenwie gibts da auch eine Zeiteinschränkung.

    Aber lieber die eigene Versicherung fragen, bevor es böse Überaschungen gibt und man nur ein halbes Auto ersetzt bekommt.

  19. #19

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    So in großem und Ganzen habe ich das so auch schon auch schon gehört.
    Aber mal ehrlich, ist ja nun wirklich kein Akt, eben die beiden Verschlüße einzuhaken und der Wagen ist zu. So erspart man sich den ganzen Ärger und die Rennerei.
    Klar... wer rein will... kommt auch rein, was bei einem Stoffverdeck ja kein Problem ist, aber es kostet den Dieb wertvolle Zeit, als wenn er einfach nur reingreifen müsste!
    Ist meine Meinung.


    PS: Uns haben sie innerhalb von einem Monat zweimal die Sachen meiner Freundin geklaut. Einmal aus dem Auto (Firmenwagen) und das zweite aus der verschlossenen Sonnenstudiokabinentür. Ist ne elendige Rennerei und man kann soviel Anzeige erstatten wie man will...

  20. #20

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    So in großem und Ganzen habe ich das so auch schon auch schon gehört.
    Aber mal ehrlich, ist ja nun wirklich kein Akt, eben die beiden Verschlüße einzuhaken und der Wagen ist zu. So erspart man sich den ganzen Ärger und die Rennerei.
    Klar... wer rein will... kommt auch rein, was bei einem Stoffverdeck ja kein Problem ist, aber es kostet den Dieb wertvolle Zeit, als wenn er einfach nur reingreifen müsste!
    Ist meine Meinung.


    PS: Uns haben sie innerhalb von einem Monat zweimal die Sachen meiner Freundin geklaut. Einmal aus dem Auto (Firmenwagen) und das zweite aus der verschlossenen Sonnenstudiokabinentür. Ist ne elendige Rennerei und man kann soviel Anzeige erstatten wie man will...

  21. #21
    Avatar von nuhun
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Also, ich kenne es eigentlich nur so:

    Dach muss nicht geschlossen sein, aber Seitenscheiben oben.
    Allerdings: Nach 22 Uhr bis was weiss ich wann morgens:

    Dach zu!

    Keine Ahnung, wie welche Versicherung was handhabt. Im Endeffekt muss sie dir nachweisen, dass du gegen die Bestimmungen verstossen hast.

    Könnte schwierig werden für die Versicherung.

    ABS und Grüsse

    EDIT: Was ich damit sagen will: Mittlerweile stelle ich die Kiste ab wie ich gerade lustig bin und mache mir keinerlei Gedanken. Radiobedienteil hole ich raus, Konsole & Handschuhfach zu, mit der ZV eine Doppelverriegelung (NB-FL)... nach über drei Jahren und 78.000 km verrmisse ich noch nicht einmal eine von den vielen CDs, die für jedermann greifbar rumliegen (sind allerdings allesamt Sicherungskopien )

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

  22. #22
    Avatar von nuhun
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Also, ich kenne es eigentlich nur so:

    Dach muss nicht geschlossen sein, aber Seitenscheiben oben.
    Allerdings: Nach 22 Uhr bis was weiss ich wann morgens:

    Dach zu!

    Keine Ahnung, wie welche Versicherung was handhabt. Im Endeffekt muss sie dir nachweisen, dass du gegen die Bestimmungen verstossen hast.

    Könnte schwierig werden für die Versicherung.

    ABS und Grüsse

    EDIT: Was ich damit sagen will: Mittlerweile stelle ich die Kiste ab wie ich gerade lustig bin und mache mir keinerlei Gedanken. Radiobedienteil hole ich raus, Konsole & Handschuhfach zu, mit der ZV eine Doppelverriegelung (NB-FL)... nach über drei Jahren und 78.000 km verrmisse ich noch nicht einmal eine von den vielen CDs, die für jedermann greifbar rumliegen (sind allerdings allesamt Sicherungskopien )

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

  23. #23

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    So ist das bei der Cosmos!

    Ich hab grad mal bei meiner Versicherung (Cosmos) angerufen und mit (verbal) den Sachverhalt bestätigen lassen:

    Volle Versicherung, wenn das Fahrzeug sachgemäß verschlossen wurde. Scheiben müssen NICHT oben sein. Allerdings sollte das Fahrzeug in diesem Zustand nicht längere Zeit auf einem Abstellplatz bleiben, wobei der Versicherungsspezi "längere Zeit" als "mehrere Tage" beschrieben hat. Also zumindest bei der Cosmos sehr relaxed ...

    Wieder mal was Gutes, wenn die Versicherung rund um die Uhr kostenlos erreichbar ist. Auch wenn hier im Forum einige nicht außerhalb 08-17 Uhr arbeiten möchten
    Quer ist mehr.

  24. #24

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    So ist das bei der Cosmos!

    Ich hab grad mal bei meiner Versicherung (Cosmos) angerufen und mit (verbal) den Sachverhalt bestätigen lassen:

    Volle Versicherung, wenn das Fahrzeug sachgemäß verschlossen wurde. Scheiben müssen NICHT oben sein. Allerdings sollte das Fahrzeug in diesem Zustand nicht längere Zeit auf einem Abstellplatz bleiben, wobei der Versicherungsspezi "längere Zeit" als "mehrere Tage" beschrieben hat. Also zumindest bei der Cosmos sehr relaxed ...

    Wieder mal was Gutes, wenn die Versicherung rund um die Uhr kostenlos erreichbar ist. Auch wenn hier im Forum einige nicht außerhalb 08-17 Uhr arbeiten möchten
    Quer ist mehr.

  25. #25

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    RE: So ist das bei der Cosmos!

    Mir wurde das von meinem Versicherungsagenten so erklärt:
    Wenn die Versicherung das Fahrzeug ausdrücklich als "offenes" Fahrzeug einsetzt, dann ist auch das Abstellen mit geöffnetem Dach kein Problem (Ausnhamen z.b. Dauerparken, Nachts usw.).

    Es gibt Versicherungen, bei denen wird das nicht automatisch beim Vertragsabschluß gemacht. Dort wird ein Zuschlag für die Deklaration als offenes Fahrzeug verlangt. wird das nicht gemacht gibt es im Schadensfalle Probleme.

  26. #26

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    RE: So ist das bei der Cosmos!

    Mir wurde das von meinem Versicherungsagenten so erklärt:
    Wenn die Versicherung das Fahrzeug ausdrücklich als "offenes" Fahrzeug einsetzt, dann ist auch das Abstellen mit geöffnetem Dach kein Problem (Ausnhamen z.b. Dauerparken, Nachts usw.).

    Es gibt Versicherungen, bei denen wird das nicht automatisch beim Vertragsabschluß gemacht. Dort wird ein Zuschlag für die Deklaration als offenes Fahrzeug verlangt. wird das nicht gemacht gibt es im Schadensfalle Probleme.

  27. #27

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >>Außer wenn es regnet - bei offenem Dach regulieren die
    >keine
    >>Wasserschäden.
    >
    >Bei geschlossenem auch nicht Jedenfalls die Teilkasko
    >nicht, oder?

    evtl. schon, Hagel ist ja auch versichert

  28. #28

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >>Außer wenn es regnet - bei offenem Dach regulieren die
    >keine
    >>Wasserschäden.
    >
    >Bei geschlossenem auch nicht Jedenfalls die Teilkasko
    >nicht, oder?

    evtl. schon, Hagel ist ja auch versichert

  29. #29

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    HDI: abschließen und Scheibe hoch

  30. #30

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    HDI: abschließen und Scheibe hoch

  31. #31

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Habe eben eine Mail von meiner Versicherung bekommen (AXA):

    Die Türen müssen verschlossen sein. Sonst nix!

    Das finde ich ja mal ne gute Nachricht.

  32. #32

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Habe eben eine Mail von meiner Versicherung bekommen (AXA):

    Die Türen müssen verschlossen sein. Sonst nix!

    Das finde ich ja mal ne gute Nachricht.

  33. #33

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Habe jetzt auch mal bei meiner Versicherung angefragt! Mal sehen...hast Dich wahrscheinlich schon gewundert, warum bei unserem Kurztrip bei mir immer schön die Scheiben oben waren!

    Ich bin davon ausgegangen, dass dies bei jeder Versicherung so sein muss! Naja...we will see!

    Greetz Markus

  34. #34

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Habe jetzt auch mal bei meiner Versicherung angefragt! Mal sehen...hast Dich wahrscheinlich schon gewundert, warum bei unserem Kurztrip bei mir immer schön die Scheiben oben waren!

    Ich bin davon ausgegangen, dass dies bei jeder Versicherung so sein muss! Naja...we will see!

    Greetz Markus

  35. #35

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    Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    ... punkto Teilkasko wenn man den MX-5 offen abstellt?

    Ist es beispielsweise ausreichend, wenn man die Radiofrontplatte in der Mittelkonsole einschließt, oder muss das Dach grundsätzlich geschlossen sein?

  36. #36

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Um das Thema noch einmal kurz zusammenzufassen:

    Wie man den Beiträgen entnehmen kann, gibt es hier von Versicherung zu Versicherung erhebliche Unterschiede.

    Manche Versicherungen (Z. B. AXA) bestehen lediglich auf geschlossene Türen. Weder gibt es ein Zeitlimit (z. B. Schließen des Verdecks über Nacht), noch müssen die Seitenscheiben oben sein.

    Andere Institute sind da wesentlich restriktiver und lassen das Abstellen mit geöffnetem Verdeck nur für eine gewisse Zeit und unter gewissen Bedingungen zu.

    Ergo: Ideal ist es, die eigene Versicherung zu diesem Thema anzuschreiben und die Antwort zu den Akten zu nehmen. Dann weiß man, woran man ist und braucht im Schadenfall nicht zu zittern.

    Auf Allgemeinplätze - wie hier zum Teil dargestellt - sollte man sich keinesfalls verlassen.

  37. #37
    Avatar von Harald
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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Gute Zusammenfassung! Danke!!


  38. #38

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    >Selbst
    >über Seitenscheiben wurde nichts gesagt.
    >

    Meine Versicherung hat mir geraten, die Seitenscheiben unten zu lassen. Eingebrochen wird eh, und dann verkratzt der Kofferraumdeckel nachher noch...

    Drauf verlassen werde ich mich aber nicht.

  39. #39

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Also der Mitarbeiter der Versicherung (HDI), mit dem ich gesprochen habe, hat auch gemeint, dass es keine Regelung diesbezüglich gibt. Der Wagen muss eben abgeschlossen sein - von den Scheiben hoch oder runter ist nichts zu lesen. Das wurde in den Bedingungen nicht festgehalten. Er meinte aber, es würde ja keinen Unterscheid machen. Natürlich darf man keine Wertsachen im Wagen lassen und dass der Wagen bei Regen geschlossen sein muss, versteht sich von selbst. Wenn der Wagen offensichtlich länger steht (über Nacht), dann hat auch er gemeint, dass das Verdeck besser geschlossen werden sollte.

    Zusammenfassend kann man nach diesem Gespräch sagen, dass es einfach eine Entscheidung des normalen Menschenverstandes ist, wann das Verdeck geschlossen oder offen bleiben soll. Stellt man nämlich den Wagen bei strahlendem Sonnenschein direkt neben die Örtlichkeiten der Love Parade, eines Volksfestes oder Ähnlichem, wird man im Schadensfall sicherlich in Erklärungsnöte kommen. Auch wenn mir dabei unwohl ist, nichts Schriftlich zu haben, traue ich mir es doch zu, die Entscheidung des "richtigen Parkens" im Zweifel richtig treffen zu können!

    Das war jetzt also mein Senf dazu... *Reissack fällt*

  40. #40

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    RE: Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz...

    Also der Mitarbeiter der Versicherung (HDI), mit dem ich gesprochen habe, hat auch gemeint, dass es keine Regelung diesbezüglich gibt. Der Wagen muss eben abgeschlossen sein - von den Scheiben hoch oder runter ist nichts zu lesen. Das wurde in den Bedingungen nicht festgehalten. Er meinte aber, es würde ja keinen Unterscheid machen. Natürlich darf man keine Wertsachen im Wagen lassen und dass der Wagen bei Regen geschlossen sein muss, versteht sich von selbst. Wenn der Wagen offensichtlich länger steht (über Nacht), dann hat auch er gemeint, dass das Verdeck besser geschlossen werden sollte.

    Zusammenfassend kann man nach diesem Gespräch sagen, dass es einfach eine Entscheidung des normalen Menschenverstandes ist, wann das Verdeck geschlossen oder offen bleiben soll. Stellt man nämlich den Wagen bei strahlendem Sonnenschein direkt neben die Örtlichkeiten der Love Parade, eines Volksfestes oder Ähnlichem, wird man im Schadensfall sicherlich in Erklärungsnöte kommen. Auch wenn mir dabei unwohl ist, nichts Schriftlich zu haben, traue ich mir es doch zu, die Entscheidung des "richtigen Parkens" im Zweifel richtig treffen zu können!

    Das war jetzt also mein Senf dazu... *Reissack fällt*

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