Hallo,
vielleicht weiß das ja jemand von Euch:
Werden die Nebelscheinwerfer zu zulässigem Tagesfahrlicht, wenn sie denn so geschaltet sind, wie das Tagesfahrlicht geschaltet sein muß?
Oder braucht es für die Scheinwerfer selbst eine besondere ABE oder Ausführungsart?
Gruß Hans