Ich würde sagen Ja. Selbst ein mündlicher Kaufvertrag per Handschlag ist rechtsgültig.
Ich würde sagen Ja. Selbst ein mündlicher Kaufvertrag per Handschlag ist rechtsgültig.
Glück Auf Jürgen
Ich würde sagen Ja. Selbst ein mündlicher Kaufvertrag per Handschlag ist rechtsgültig.
Glück Auf Jürgen
Danke für deine zügige Antwort.
Ich muß leider nachhaken:
Auch wenn der Vorvertrag nur die Angabe enthält, daß 100,- angezahlt wurden? Und zudem der Kauf erst nach dem
Werkstatt-Termin beschlossen wird? Sie haben ja keinen mündlichen Kaufvertrag. Der Interessent hat mit dem Vorvertrag nur Interesse bekundet und entscheidet erst nach der technischen Prüfung über Kauf
oder Nicht-Kauf. Und ich habe mich für den Kauf ja bereits jetzt entschieden, der andere Interessent wird das erst am Dienstag tun.
Oder wertest Du den Vorvertrag als rechtlich verbindliche Kaufzusage?
Danke für deine zügige Antwort.
Ich muß leider nachhaken:
Auch wenn der Vorvertrag nur die Angabe enthält, daß 100,- angezahlt wurden? Und zudem der Kauf erst nach dem
Werkstatt-Termin beschlossen wird? Sie haben ja keinen mündlichen Kaufvertrag. Der Interessent hat mit dem Vorvertrag nur Interesse bekundet und entscheidet erst nach der technischen Prüfung über Kauf
oder Nicht-Kauf. Und ich habe mich für den Kauf ja bereits jetzt entschieden, der andere Interessent wird das erst am Dienstag tun.
Oder wertest Du den Vorvertrag als rechtlich verbindliche Kaufzusage?
>Jetzt die Frage: Hat der Besitzer rechtliche Konsequenzen zu
>befürchten, wenn er den Vorvertrag mit dem anderen
>Interessenten sausen läßt und einen (richtigen) Kaufvertrag
>mit mir unterschreibt?
>
>Welcher Vertrag hat denn Vorrang?
>
Hallo,
wie Jürgen schon richtig sagte:
Ja, er hat unangenehme Konsequenzen zu erwarten, wenn er das Auto jetzt an Dich verkauft.
Ist doch klar! Überleg mal, wie Du Dich fühlen würdest anstelle desjenigen, der eine Stunde vor Dir da war.
Oftmals stimmt das spontane Gefühl mit der Rechtslage überein.
Gruß Hans
>Jetzt die Frage: Hat der Besitzer rechtliche Konsequenzen zu
>befürchten, wenn er den Vorvertrag mit dem anderen
>Interessenten sausen läßt und einen (richtigen) Kaufvertrag
>mit mir unterschreibt?
>
>Welcher Vertrag hat denn Vorrang?
>
Hallo,
wie Jürgen schon richtig sagte:
Ja, er hat unangenehme Konsequenzen zu erwarten, wenn er das Auto jetzt an Dich verkauft.
Ist doch klar! Überleg mal, wie Du Dich fühlen würdest anstelle desjenigen, der eine Stunde vor Dir da war.
Oftmals stimmt das spontane Gefühl mit der Rechtslage überein.
Gruß Hans
>Danke für deine zügige Antwort.
>
>Ich muß leider nachhaken:
>Auch wenn der Vorvertrag nur die Angabe enthält, daß 100,-
>angezahlt wurden? Und zudem der Kauf erst nach dem
>Werkstatt-Termin beschlossen wird? Sie haben ja keinen
>mündlichen Kaufvertrag. Der Interessent hat mit dem
>Vorvertrag nur Interesse bekundet und entscheidet erst nach
>der technischen Prüfung über Kauf
>oder Nicht-Kauf. Und ich habe mich für den Kauf ja bereits
>jetzt entschieden, der andere Interessent wird das erst am
>Dienstag tun.
>
>
>Oder wertest Du den Vorvertrag als rechtlich verbindliche
>Kaufzusage?
>
Hallo,
Du erkennst doch auch, dass zwischen dem Verkäufer und dem ersten Interessenten auch ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Kein Kaufvertrag, das ist richtig, aber ein Vertrag "eigener Art".
Und dieser Vertrag ist vom Verkäufer nicht mehr einzuhalten, wenn er das Auto jetzt an Dich verkauft.
Der Kaufvertrag mit Dir würde also zwangsläufig dazu führen, dass der Verkäufer den ersten vertrag nicht mehr erfüllen kann.
Und da Verträge einzuhalten sind, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Gruß Hans
>Danke für deine zügige Antwort.
>
>Ich muß leider nachhaken:
>Auch wenn der Vorvertrag nur die Angabe enthält, daß 100,-
>angezahlt wurden? Und zudem der Kauf erst nach dem
>Werkstatt-Termin beschlossen wird? Sie haben ja keinen
>mündlichen Kaufvertrag. Der Interessent hat mit dem
>Vorvertrag nur Interesse bekundet und entscheidet erst nach
>der technischen Prüfung über Kauf
>oder Nicht-Kauf. Und ich habe mich für den Kauf ja bereits
>jetzt entschieden, der andere Interessent wird das erst am
>Dienstag tun.
>
>
>Oder wertest Du den Vorvertrag als rechtlich verbindliche
>Kaufzusage?
>
Hallo,
Du erkennst doch auch, dass zwischen dem Verkäufer und dem ersten Interessenten auch ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Kein Kaufvertrag, das ist richtig, aber ein Vertrag "eigener Art".
Und dieser Vertrag ist vom Verkäufer nicht mehr einzuhalten, wenn er das Auto jetzt an Dich verkauft.
Der Kaufvertrag mit Dir würde also zwangsläufig dazu führen, dass der Verkäufer den ersten vertrag nicht mehr erfüllen kann.
Und da Verträge einzuhalten sind, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Gruß Hans
Ok, vielen Dank.
Eure Ausführung scheinen sehr plausibel zu sein und werde es sein lassen. Ich ärgere mich nur ein wenig, da ich ja einen Tag vor dem anderen Interessenten einen Besichtigungstermin vereinbart habe, insofern wurde ich auch gewissermaßen überrumpelt. Aber es heißt wohl auch beim Kauf:
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Mfg
Takama
Ok, vielen Dank.
Eure Ausführung scheinen sehr plausibel zu sein und werde es sein lassen. Ich ärgere mich nur ein wenig, da ich ja einen Tag vor dem anderen Interessenten einen Besichtigungstermin vereinbart habe, insofern wurde ich auch gewissermaßen überrumpelt. Aber es heißt wohl auch beim Kauf:
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Mfg
Takama
Wer handschriftlich und oder mündlich eine evtl. Kaufzusage macht und diese auch noch mit einer Anzahlung untermauert, hat das sogenannte Vorkaufsrecht.
Sollte Handschriftlich nicht festgehalten worden sein, bis wann der Kaufvertrag abgeschlossen wird, gilt dieses Vorkaufsrecht unbegrenzt !
Achtung hier machen sogar dubiose Kaufleute auf " betrügerische " Art ein riesen Geschäft.
Wer sich als Verkäufer auf so einen Deal einlässt, der kann böse überrascht werden.
Der angebl. Käufer lässt den Verkäufer einfach mal hängen und meldet sich sporadisch, das er den Kaufvertrag jetzt abschließen will.
Dies geschieht aber nicht.
Irgendwann verkauft der Verkäufer das Fahrzeug an einen anderen Käufer und das Fahrzeug ist weg.
Jetzt meldet sich wieder der Erstkäufer und will seinen Kaufvertrag abschließen.
Das Auto ist halt weg.
Irgendwann kriegt der Verkäufer Post von einem Anwalt, der Ihn auffordert eine Summe " X " an Schadensersatz zu leisten.
Denn der angebl. Käufer hat geltend gemacht das er das Auto mit Gewinn wieder verkauft hätte.
Das hat er auch nachgewiesen ( fingiert )
Der Verkäufer wurde doch tatsächlich von einem Amtsgericht verurteilt und musste 1100 Euro Schadenersatz leisten.
Das Auto hatte einen Kaufpreis für den Verkäufer von 1500 Euro erzielt.
Unglaublich aber wahr !
Im übrigen funktioniert das mit Immobilien noch viel besser.
Wer sich hier auf solche Machenschaften einlässt, verliert direkt Haus & Hof.
Denn der angebl. Käufer kann sich anschließend ins Grundbuch eintragen lassen.
Er hat auch nie die Absicht die Immobilie zu kaufen, jedoch kann der Verkäufer auch nicht mehr verkaufen, da ja der angebl. Käufer mit im Grundbuch steht.
Um Ihn da wieder raus zu bekommen, haben einige Immobilienbesitzer schon gehörige Abstandssummen gezahlt.
Wer handschriftlich und oder mündlich eine evtl. Kaufzusage macht und diese auch noch mit einer Anzahlung untermauert, hat das sogenannte Vorkaufsrecht.
Sollte Handschriftlich nicht festgehalten worden sein, bis wann der Kaufvertrag abgeschlossen wird, gilt dieses Vorkaufsrecht unbegrenzt !
Achtung hier machen sogar dubiose Kaufleute auf " betrügerische " Art ein riesen Geschäft.
Wer sich als Verkäufer auf so einen Deal einlässt, der kann böse überrascht werden.
Der angebl. Käufer lässt den Verkäufer einfach mal hängen und meldet sich sporadisch, das er den Kaufvertrag jetzt abschließen will.
Dies geschieht aber nicht.
Irgendwann verkauft der Verkäufer das Fahrzeug an einen anderen Käufer und das Fahrzeug ist weg.
Jetzt meldet sich wieder der Erstkäufer und will seinen Kaufvertrag abschließen.
Das Auto ist halt weg.
Irgendwann kriegt der Verkäufer Post von einem Anwalt, der Ihn auffordert eine Summe " X " an Schadensersatz zu leisten.
Denn der angebl. Käufer hat geltend gemacht das er das Auto mit Gewinn wieder verkauft hätte.
Das hat er auch nachgewiesen ( fingiert )
Der Verkäufer wurde doch tatsächlich von einem Amtsgericht verurteilt und musste 1100 Euro Schadenersatz leisten.
Das Auto hatte einen Kaufpreis für den Verkäufer von 1500 Euro erzielt.
Unglaublich aber wahr !
Im übrigen funktioniert das mit Immobilien noch viel besser.
Wer sich hier auf solche Machenschaften einlässt, verliert direkt Haus & Hof.
Denn der angebl. Käufer kann sich anschließend ins Grundbuch eintragen lassen.
Er hat auch nie die Absicht die Immobilie zu kaufen, jedoch kann der Verkäufer auch nicht mehr verkaufen, da ja der angebl. Käufer mit im Grundbuch steht.
Um Ihn da wieder raus zu bekommen, haben einige Immobilienbesitzer schon gehörige Abstandssummen gezahlt.
Das muss ein Ausnahmefall sein
Richtig ist, das ein Vorvertrag der mit einer Anzahlung untermauert wird, bindend ist.
Sollte der Verkäufer, aus welchen Gründen auch immer, sich dann doch entschliessen den Vertrag nicht zu erfüllen. Ist dieser verpflichtet an den potenziellen Käufer oder Interessent Schadensersatz zu leisten.
Der Schadensersatz beinhaltet die Rückzahlung der Anzahlung und eine Entschädigung die bei max. der doppelten Höhe der geleisteten Anzahlung liegt.
Utopische Summen von tausenden von Euros, die damit begründet werden das ein Wiederverkauf mit einem Gewinn von ...
Sind meines wissens nach Quatsch oder extreme ausnahme Fälle die bei einem NA sicherlich nicht angewendet werden
Fazit: In deinem Fall sollten 200 ausreichen.
Sollte der Wagen also ein Schnäppchen sein, würde ich es in betracht ziehen ob die 200 Teuronen zusätzlich noch drin sind.
Vielleicht reicht dem Verkäufer auch ein fifty fifty aus und die Story wäre gegessen
Gruss
Das muss ein Ausnahmefall sein
Richtig ist, das ein Vorvertrag der mit einer Anzahlung untermauert wird, bindend ist.
Sollte der Verkäufer, aus welchen Gründen auch immer, sich dann doch entschliessen den Vertrag nicht zu erfüllen. Ist dieser verpflichtet an den potenziellen Käufer oder Interessent Schadensersatz zu leisten.
Der Schadensersatz beinhaltet die Rückzahlung der Anzahlung und eine Entschädigung die bei max. der doppelten Höhe der geleisteten Anzahlung liegt.
Utopische Summen von tausenden von Euros, die damit begründet werden das ein Wiederverkauf mit einem Gewinn von ...
Sind meines wissens nach Quatsch oder extreme ausnahme Fälle die bei einem NA sicherlich nicht angewendet werden
Fazit: In deinem Fall sollten 200 ausreichen.
Sollte der Wagen also ein Schnäppchen sein, würde ich es in betracht ziehen ob die 200 Teuronen zusätzlich noch drin sind.
Vielleicht reicht dem Verkäufer auch ein fifty fifty aus und die Story wäre gegessen
Gruss
>Vielleicht reicht dem Verkäufer auch ein fifty fifty aus
>und die Story wäre gegessen
Vertrag ist Vertrag, sonst braucht man ihn ja nicht abschließen. Wenn sich alle Menschen so verhielten, wäre die Welt deutlich schlechter.
Quer ist mehr.
>Vielleicht reicht dem Verkäufer auch ein fifty fifty aus
>und die Story wäre gegessen
Vertrag ist Vertrag, sonst braucht man ihn ja nicht abschließen. Wenn sich alle Menschen so verhielten, wäre die Welt deutlich schlechter.
Quer ist mehr.
>Vertrag ist Vertrag,
und Geschäft ist Geschäft. Geschenkt gibt es nichts
>sonst braucht man ihn ja nicht abschließen.
Was meinst du was ein Geschäftsmann macht, wenn er einen Deal beschleunigen oder gar verbessern kann
>Wenn sich alle Menschen so verhielten, wäre
>die Welt deutlich schlechter.
Noch Schlechter...
Aus Nächstenliebe hat noch keiner was gemacht. Zumindest nicht in der Auto-Branche
>Vertrag ist Vertrag,
und Geschäft ist Geschäft. Geschenkt gibt es nichts
>sonst braucht man ihn ja nicht abschließen.
Was meinst du was ein Geschäftsmann macht, wenn er einen Deal beschleunigen oder gar verbessern kann
>Wenn sich alle Menschen so verhielten, wäre
>die Welt deutlich schlechter.
Noch Schlechter...
Aus Nächstenliebe hat noch keiner was gemacht. Zumindest nicht in der Auto-Branche
>>Vertrag ist Vertrag,
>
>und Geschäft ist Geschäft. Geschenkt gibt es nichts
>
>
>>sonst braucht man ihn ja nicht abschließen.
>
>Was meinst du was ein Geschäftsmann macht, wenn er einen Deal
>beschleunigen oder gar verbessern kann
... und damit auf die Nase fliegen und hoffentlich verklagt werden und verlieren.
>Aus Nächstenliebe hat noch keiner was gemacht. Zumindest
>nicht in der Auto-Branche
Es geht hier nicht um Nächstenliebe, sondern um (rechtskräftige) Verträge, die übrigens nicht mal der Schriftform bedürfen.
Quer ist mehr.
>>Vertrag ist Vertrag,
>
>und Geschäft ist Geschäft. Geschenkt gibt es nichts
>
>
>>sonst braucht man ihn ja nicht abschließen.
>
>Was meinst du was ein Geschäftsmann macht, wenn er einen Deal
>beschleunigen oder gar verbessern kann
... und damit auf die Nase fliegen und hoffentlich verklagt werden und verlieren.
>Aus Nächstenliebe hat noch keiner was gemacht. Zumindest
>nicht in der Auto-Branche
Es geht hier nicht um Nächstenliebe, sondern um (rechtskräftige) Verträge, die übrigens nicht mal der Schriftform bedürfen.
Quer ist mehr.
>Es geht hier nicht um Nächstenliebe, sondern um
>(rechtskräftige) Verträge, die übrigens nicht mal der
>Schriftform bedürfen.
Richtig, und diese werden entweder eingehalten oder mit einer Sanktion versehen.
In seinem Falle müsste er max 200 bezahlen
Wir reden die ganze Zeit vom einhalten der Regeln
Es wird und soll doch niemand betrogen werden?????
>Es geht hier nicht um Nächstenliebe, sondern um
>(rechtskräftige) Verträge, die übrigens nicht mal der
>Schriftform bedürfen.
Richtig, und diese werden entweder eingehalten oder mit einer Sanktion versehen.
In seinem Falle müsste er max 200 bezahlen
Wir reden die ganze Zeit vom einhalten der Regeln
Es wird und soll doch niemand betrogen werden?????
Danke Jungs,
ist wirklich ein fantastisches Forum, in dem ich hier gelandet bin.
Gut zu wissen, daß sich Menschen in Foren auch mal mit etwas kniffligeren Fragen auseinandersetzen als
"Wie krieg ich meiste PS für 400" oder "15PS mehr durch Blow-Off Ventil?", wie es leider in den meisten Auto-Foren heutzutage üblich ist.
Ich habe es gelassen wegen den Bedenken zum Thema Vorvertrag.
Schließlich gibt es ja (noch) genug NA´s, auch wenn die guten Exemplare aufwendiger Suche bedürfen.
Gruß
Takama
Danke Jungs,
ist wirklich ein fantastisches Forum, in dem ich hier gelandet bin.
Gut zu wissen, daß sich Menschen in Foren auch mal mit etwas kniffligeren Fragen auseinandersetzen als
"Wie krieg ich meiste PS für 400" oder "15PS mehr durch Blow-Off Ventil?", wie es leider in den meisten Auto-Foren heutzutage üblich ist.
Ich habe es gelassen wegen den Bedenken zum Thema Vorvertrag.
Schließlich gibt es ja (noch) genug NA´s, auch wenn die guten Exemplare aufwendiger Suche bedürfen.
Gruß
Takama
Du gehst ganz schön blauäugig durch diese Welt.
>>Es geht hier nicht um Nächstenliebe, sondern um
>>(rechtskräftige) Verträge, die übrigens nicht mal der
>>Schriftform bedürfen.
>
>Richtig, und diese werden entweder eingehalten oder mit einer
>Sanktion versehen.
>In seinem Falle müsste er max 200 bezahlen
Woher nimmst Du dein Fachwissen ??????
Das Wort müsste zeugt nicht gerade von absoluter Sicherheit.
>Wir reden die ganze Zeit vom einhalten der Regeln
>
>Es wird und soll doch niemand betrogen werden?????
>
Was Du hier schreibst hat mit Recht nichts zu tun. Es ist Zocken und darauf hoffen das der andere schon nichts unternehmen wird. Deine Summen sind an den Haaren herbeigezogen.
Um es mal in krassen Zahlen zu nennen. Ein Unternehmer schliest einen Vertrag über ien Geschäft in der Höhe von 10 Millionen Euro ab. Da wird nix angezahlt. Und jetzt lässt der Verkäufer den Vertrag platzen. Glaubst Du das dann die Schadensersatzansprüche bei Null Euro liegen.
Du siehst was Du da schreibst ist absoluter Mist.
Glück Auf Jürgen
Du gehst ganz schön blauäugig durch diese Welt.
>>Es geht hier nicht um Nächstenliebe, sondern um
>>(rechtskräftige) Verträge, die übrigens nicht mal der
>>Schriftform bedürfen.
>
>Richtig, und diese werden entweder eingehalten oder mit einer
>Sanktion versehen.
>In seinem Falle müsste er max 200 bezahlen
Woher nimmst Du dein Fachwissen ??????
Das Wort müsste zeugt nicht gerade von absoluter Sicherheit.
>Wir reden die ganze Zeit vom einhalten der Regeln
>
>Es wird und soll doch niemand betrogen werden?????
>
Was Du hier schreibst hat mit Recht nichts zu tun. Es ist Zocken und darauf hoffen das der andere schon nichts unternehmen wird. Deine Summen sind an den Haaren herbeigezogen.
Um es mal in krassen Zahlen zu nennen. Ein Unternehmer schliest einen Vertrag über ien Geschäft in der Höhe von 10 Millionen Euro ab. Da wird nix angezahlt. Und jetzt lässt der Verkäufer den Vertrag platzen. Glaubst Du das dann die Schadensersatzansprüche bei Null Euro liegen.
Du siehst was Du da schreibst ist absoluter Mist.
Glück Auf Jürgen
Hallo,
an dem Rechtberatungsgesetz ist schon etwas dran...
Es soll verhindern, dass juristische Laien mit Halbwissen aus der Bildzeitung rechtliche Ratschläge geben, die dem Rechtssuchenden nicht nur nicht helfen, sondern ihn auch ins Unglück stürzen können, wenn sie sich nämlich auf absolut falsche Auskünfte, die nur mit der rechten Überzeugung vorgetragen werden, verlassen.
Gruß Hans
Hallo,
an dem Rechtberatungsgesetz ist schon etwas dran...
Es soll verhindern, dass juristische Laien mit Halbwissen aus der Bildzeitung rechtliche Ratschläge geben, die dem Rechtssuchenden nicht nur nicht helfen, sondern ihn auch ins Unglück stürzen können, wenn sie sich nämlich auf absolut falsche Auskünfte, die nur mit der rechten Überzeugung vorgetragen werden, verlassen.
Gruß Hans
Guten Abend,
brauche dringend euren Rat beim folgenden Problem.
Ich habe mir heute einen Gebrauchtwagen (MX-5 NA) angeschaut, der mir gefallen hat und den ich kaufen möchte.
Der derzeitige Besitzer sagte mir, daß eine Stunde vor mir ein anderer Interessent sich das Auto schon angeschaut hat und zusammen haben der Besitzer sowie der andere Interessent
einen Termin für Dienstag für die Werkstatt vereinbart, um das Auto auf Kosten des Interessenten technisch durch Dekra o ä. prüfen zu lassen.
Zudem haben beide einen handschriftlichen Vorvertrag abgeschlossen, der besagt, daß der Interessent 100,- Anzahlung für das Auto geleistet hat.
Ich kam wie gesagt eine Stunde später an und habe nach Begutachtung und Überlegen dem Besitzer vorgeschlagen, den Kauf noch vor dem Werkstatt-Termin mit mir abzuwickeln und direkt einen Kaufvertrag zu unterschreiben und ihm den Kaufpreis sofort bar zu geben.
Der Besitzer würde wohl gerne auf mein Angebot eingehen, befürchtet aber wohl (rechtliche?)
Konsequenzen aus dem handschriftlichen Vorvertrag, der ja besagt, daß 100,- angezahlt wurden.
Jetzt die Frage: Hat der Besitzer rechtliche Konsequenzen zu befürchten, wenn er den Vorvertrag mit dem anderen Interessenten sausen läßt und einen (richtigen) Kaufvertrag mit mir unterschreibt?
Welcher Vertrag hat denn Vorrang?
Guten Abend,
brauche dringend euren Rat beim folgenden Problem.
Ich habe mir heute einen Gebrauchtwagen (MX-5 NA) angeschaut, der mir gefallen hat und den ich kaufen möchte.
Der derzeitige Besitzer sagte mir, daß eine Stunde vor mir ein anderer Interessent sich das Auto schon angeschaut hat und zusammen haben der Besitzer sowie der andere Interessent
einen Termin für Dienstag für die Werkstatt vereinbart, um das Auto auf Kosten des Interessenten technisch durch Dekra o ä. prüfen zu lassen.
Zudem haben beide einen handschriftlichen Vorvertrag abgeschlossen, der besagt, daß der Interessent 100,- Anzahlung für das Auto geleistet hat.
Ich kam wie gesagt eine Stunde später an und habe nach Begutachtung und Überlegen dem Besitzer vorgeschlagen, den Kauf noch vor dem Werkstatt-Termin mit mir abzuwickeln und direkt einen Kaufvertrag zu unterschreiben und ihm den Kaufpreis sofort bar zu geben.
Der Besitzer würde wohl gerne auf mein Angebot eingehen, befürchtet aber wohl (rechtliche?)
Konsequenzen aus dem handschriftlichen Vorvertrag, der ja besagt, daß 100,- angezahlt wurden.
Jetzt die Frage: Hat der Besitzer rechtliche Konsequenzen zu befürchten, wenn er den Vorvertrag mit dem anderen Interessenten sausen läßt und einen (richtigen) Kaufvertrag mit mir unterschreibt?
Welcher Vertrag hat denn Vorrang?