Moin, moin,
Ich hab' ja vor ein paar Wochen meine Anni kaputt gemacht (Wirtschaftlicher Totalschaden). Heute ist nun der Brief von der Versicherung gekommen: "wir regulieren wie folgt"...
Was mich daran am meisten stört:
Der Wiederbeschaffungswert ist NETTO!
Also statt der 9600 (selbst dafür wird es schwer eine gut erhaltene Anni zu bekommen und schon gar nicht mit 4.1 Diff und PSS9 ) gehen die von 8000 aus.
Der Restwert (die haben mich nicht mal gefragt ob ich "das Wrack" überhaupt behalten will) wird natürlich brutto gegengerechnet. Da im Gutachten hier aber sowohl brutto als netto angegeben ist, versuchen natürlich alle potenziellen Aufkäufer mich auf den niedrigeren Wert runter zu handeln. Und wieder 400 futsch (2000 zu 2390 Restwert).
Der Brief endet mit:
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Nach der geltenden Gesetzeslage ist die MWSt. nur insoweit zu regulieren, als diese tatsächlich angefallen ist. Daher ist bei der Berechnung des Fahrzeugschadens im Falle eines Totalschadens von dem Wiederbeschaffungswert netto auszugehen.
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Jetzt habe ich schon von verschiedenen Leuten gehört, dass es irgendwie möglich ist, die MWSt. zurück zu bekommen. Leider unterscheiden sich die Angaben da "etwas" und reichen von:
einfach ein Auto kaufen (neu oder gebraucht ist egal) und die Rechnung einreichen reicht aus.
Es muss ein neues sein, dann gibt es die Kohle zurück.
Das muss direkt zwischen dem Autohändler und der Versicherung abgewickelt werden.
Das funktioniert nur, wenn das Wrack auch vom Verkäufer des neuen Wagens gekauft wird und noch auf mich zugelassen ist.
Also zusammen (Restwert Wiederbeschaffung) reden wir hier in meinem Fall über eine Differenz von 2000 weiß da irgendjemand genaueres?