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  1. #1

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    RE: Gesetzänderung für laute Auspuffe

    Nur das ich das jetzt nicht falsch verstehe. Also wenn ich jezze meinen Auspuff leer räume bekomme ich jezze nur noch 25€ strafe?
    Ohne Punkte oder sonst was? Was denn das für schrott?

  2. #2

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    RE: Gesetzänderung für laute Auspuffe

    >Nur das ich das jetzt nicht falsch verstehe. Also wenn ich
    >jezze meinen Auspuff leer räume bekomme ich jezze nur noch
    >25€ strafe?
    >Ohne Punkte oder sonst was? Was denn das für schrott?

    Du verstehst das richtig. Maximal 25 Euro, keine Punkte, und Du mußt das Fahrzeug innerhalb 14 Tage in zulassungsfähigem (=leisem) Zustand wieder vorführen.

    Und nein, das ist kein Schrott. Das ist endlich mal eine angemessene Strafe, weil tatsächlich keine Gefahr von einem lauten Puff ausgeht.
    Quer ist mehr.

  3. #3
    Avatar von bucsbeifahrer
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    RE: Gesetzänderung für laute Auspuffe (Ergänzung)

    Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
    Stand: 01.03.2007 5. Auflage
    siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006

    Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen: € 25,00

    Zur dB- Messung gilt noch folgendes:

    1.
    Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.

    2.
    Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.

    3.
    Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)

    4.
    Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.

    5.
    Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.

    6.
    Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.

    7.
    Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.
    Holger - NA blasen statt saugen

  4. #4
    Avatar von bucsbeifahrer
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    RE: Gesetzänderung für laute Auspuffe (Ergänzung)

    Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
    Stand: 01.03.2007 5. Auflage
    siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006

    Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen: € 25,00

    Zur dB- Messung gilt noch folgendes:

    1.
    Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.

    2.
    Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.

    3.
    Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)

    4.
    Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.

    5.
    Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.

    6.
    Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.

    7.
    Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.
    Holger - NA blasen statt saugen

  5. #5

    Registriert seit
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    Gesetzänderung für laute Auspuffe

    Zitat aus der aktuellen mo 6/2007 (eine Motorradzeitschrift):

    "Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. ... Paragraf 18 der StVZO aufgehoben ... Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50 Euro Bußgeld erhoben sowie zusätzlich drei Punkte in Flensburg ... eingetragen worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis. Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs. Bußgeld: 25 Euro. Punkte: keine. Eine Sicherstellung ... widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entscheidender Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. ... Obwohl es so nun durchaus verhältnismäßig gelöst ist, soll im Juni ein Fachausschuß über ein Schließen der Gesetzeslücke beraten."

    Quer ist mehr.

  6. #6
    Avatar von Harald
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    ... bitte hier weiterführen:

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    Danke!

  7. #7
    Avatar von Harald
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