'n Abend,
es geht um einen NA aus der Schweiz. Das Fahrzeug wurde von einem Händler in Deutschland importiert und hier dem TÜV vorgeführt. TÜV und AU sind laut seiner Auskunft damit neu, der Verkäufer sprach außerdem von einem TÜV-Gutachten das erstellt wurde und womit das Fahrzeug auch in D zulassungsfähig sei.
Meine Frage: Ist das im oben geschilderten Fall tatsächlich so einfach für mich? Sprich: hier in D beinem Händler kaufen und ab zur Zulassungsstelle?
Für den Fall der Fälle würde ich darauf drängen, eine entsprechende Rücktrittsvereinbarung in den Kaufvertrag mit aufzunehmen. Nicht, dass ich ein Auto kaufe, da ich dann nicht zugelassen bekomme.
Gruß
Martin